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Der Arbeitsvertrag


1. Allgemeines

Der Arbeitsvertrag (AV) ist in seiner Rechtsnatur ein gegenseitiger Austauschvertrag. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) ist es, die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung zu erbringen. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers (AG) ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Arten der Arbeitsverträge

Es ist die Unterscheidung des Arbeitsvertrages in die Art der Lohnberechnung möglich.


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