Rechtsanwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig

Neben Familien-, Arbeits-, Miet- und Erbrecht hat sich die Anwaltskanzlei Anke Knauf auch auf Grundstücks- und Immobilienrecht und das allgemeine Vertragsrecht spezialisiert. Wir beraten Bauunternehmer, Bauträger, Ingenieure, Architekten sowie gewerbliche und private Bauherren und Investoren. Dabei bieten wir Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch, welches über die rechtlichen Fragen hinausgeht und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir realistische und praxisorientierte Lösungswege und wägen Erfolgschancen ab. Durch langjährige Erfahrung und Fachwissen in den genannten Rechtsgebieten können wir Ihnen die bestmögliche Lösung Ihres Konflikts offerieren.

Sollten Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben wollen, sollten Sie sich unbedingt von Anfang an rechtlich absichern. Grundsätzlich stellen sich beim Verkauf und Erwerb einer Immobilie viele rechtlichen Fragen – handelt es sich um eine gewerbliche oder private Immobilie, ein fremdvermietetes Objekt oder ein Grundstück. Diese Unklarheiten können nicht immer von einem Laien geklärt werden, da das Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig äußerst komplex ist. Unsere Anwälte für Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig bieten Ihnen die nötige Sicherheit und prüfen, ob Sie wirklich alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt haben. Wir beraten und begleiten Sie von der Vertragsverhandlung bis hin zum notariellen Beurkundungstermin. In der Vergangenheit betreuten wir erfolgreich verschiedene Projekte unterschiedlicher Größe und befassten uns demgemäß mit einer Vielzahl an Schwerpunkten des Grundstücks- und Immobilienrechts in Leipzig

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch zu vereinbaren! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rechtsbereiche des Grundstücks- und Immobilienrechts in Leipzig

Gemäß § 94 BGB handelt es sich bei einer Immobilie um einen essentiellen Bestandteil des Grundstücks. Demzufolge wird nach deutscher Gesetzgebung immer ein Haus inklusive Grundstück erworben. Jedoch macht das Gesetz beim Wohnungseigentum Unterschiede. Prinzipiell kann man sagen, dass das Grundstücks- und Immobilienrecht sich mit den rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf einer Immobilie stehen befasst. Inbegriffen sind hierbei auch Hypothekenlasten, die auf der Immobilie oder dem Grundstück ruhen. Beim Mietrecht spielen allerdings weitere Aspekte eine wichtige Rolle. Doch dies stellt kein Hindernis für unsere Rechtsanwälte für Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig dar, denn diese verstehen sich gleichzeitig als Experten für Mietrechtsfragen.

Das Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst beispielsweise die folgenden Aspekte:

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Verkaufsverträgen
  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Grundbuchregelungen (Nießbrauch, Reallasten, Hypotheken, Grundschuld)
  • Makler- und Bauträgerverträge
  • Mietmängelrecht und Mietrecht für gewerbliche und private Räume

Rechtsbereiche des Grundstücks- und Immobilienrechts in Leipzig

Grundsätzlich unterliegt der Erwerb einer Immobilie spezifischen Formvorschriften, welche unbedingt beachtet werden müssen. Dies beinhaltet unter anderem auch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gemäß § 311b BGB. Rechtswirksam ist die Übertragung der Immobilie jedoch nur mit einer Grundbucheintragung. Generell können beim Kauf einer Immobilie zahlreiche Probleme auftreten, die Sie zunächst nicht berücksichtigt haben. Eine fundierte Rechtsberatung durch einen Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig kann Ihnen im Vorfeld viel Ärger ersparen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Doch auch nach dem Erwerb der Immobilie können zahlreiche Komplikationen auftreten, für welche die Hauseigentümer nicht die Verantwortung übernehmen wollen und sollten. In manchen Fällen weist die Immobilie bereits beim Kauf erhebliche Mängel auf, die oftmals beim Erwerb verschwiegen wurden.

Dann stellt sich die Frage, wer für diese Mängel und die Schadensregulierung finanziell aufkommt. Als kompetenter Ansprechpartner für Grundstücks- und Immobilienrecht beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche geltend!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren!