Schwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Wir beraten und vertreten Sie gern …

 

… im Familienrecht

Seit 2007 ist Frau Rechtsanwältin Knauf Fachanwältin für Familienrecht. Wir bieten Kompetenz und Erfahrung in allen familienrechtlichen Fragen und vertreten Sie gern bei Streitigkeiten, die aus einer Trennung oder Ehescheidung resultieren, bei Fragen zu Eheverträgen, bei unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Sorge- oder Umgangsrechtsangelegenheiten. Informationen zu den Möglichkeiten einer Online-Scheidung finden Sie in der entsprechenden Rubrik

… im Erbrecht

Wir helfen und beraten Sie gern bei der Erstellung von Testamenten, von Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten und bei erbrechtlichen Verträgen. Außerdem stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat bei Streitigkeiten nach Eintritt des Erbfalls zur Seite. Allgemeine Informationen zum Erbrecht finden Sie bei uns auf der Seite!

… im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sowie bei jeglichen Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

Informationen zum Arbeitsvertrag | PDF Version

… im Mietrecht

Durch die sich ständig erneuernde Rechtsprechung der letzten Jahre ist gerade auf diesem Rechtsgebiet ein Spezialist gefordert. Wir stehen Ihnen in allen mietvertraglichen Angelegenheiten mit unserem umfangreichen Fachwissen zur Seite.

… im Grundstücks- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Sie gern bei der Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen bis hin zur Auseinandersetzung mit Grundstücksnachbarn. Wir betreuen Sie auch in den Bereichen des Wohnungseigentumsrechts und den damit zusammenhängenden Verwaltungsfragen.

… im Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen gern bei Streitigkeiten über Unfallverschulden oder Haftungsfragen sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.

… im Strafrecht

Wir übernehmen nicht nur die Verteidigung eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren oder eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, sondern beraten und betreuen auch Opfer von Straftaten in allen Phasen des Verfahrens.