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So berechnen Sie ihre Unterhaltszahlung

Häufig muss der Ehegatte, der mehr verdient, nach der Scheidung Unterhalt zahlen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Geld Sie das im Monat voraussichtlich kosten wird, müssen Sie zum einen den Trennungsunterhalt berechnen. Dieser steht gegebenenfalls Ihrem Partner zu. Haben Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsame Kinder, muss bei der Berechnung des Unterhalts auch der Kindesunterhalt beachtet werden.

Was ist Unterhalt?

Bevor Sie den Unterhalt berechnen, sollten Sie kurz innehalten und verstehen, was Unterhalt eigentlich ist. Nur auf diese Weise können Sie nachvollziehen, wie die Kosten zustande kommen. Der Begriff Unterhalt ist ein Rechtsbegriff. Gemeint ist das Geld, welches benötigt wird, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Zahlende muss also die Existenz des Empfängers bis zu einem bestimmten Grad teilweise oder sogar ganz sichern. Sie sind dazu verpflichtet, den berechneten Unterhalt zu zahlen, wenn sich dies entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (beispielsweise aus dem Ehevertrag) ergibt.

Für welche Kinder muss ich Unterhalt zahlen?

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt für ihre Kinder zu sichern. Wenn die Eltern getrennt leben und das Kind im Wesentlichen von einem Elternteil betreut wird, erfüllt dieser seine Unterhaltsverpflichtung in Form von Naturalunterhalt. Das heißt, dass er seinem Kind Kleidung, Wohnung, Freizeitbeschäftigungen und ähnliches bietet. Der zweite Elternteil hat diese Möglichkeit regelmäßig nicht. Deshalb ist er dazu verpflichtet, Unterhalt in Form von Geld zu zahlen. Bei der Berechnung des Unterhalts ist es vollkommen egal, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Wenn Ihre Frau während der bestehenden Ehe ein Baby bekommt, dessen Vater Sie nicht sind, gelten Sie zunächst dennoch als Vater und müssen Unterhalt zahlen, bis Sie die Vaterschaft rechtlich wirksam angefochten haben und die Ehe geschieden ist.. Haben Sie ein Kind adoptiert, sind Sie für dieses genauso verantwortlich, als hätten Sie es selbst gezeugt.

Wie berechne ich den Unterhalt für mein Kind?

Die Berechnung des Unterhalts wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und den Entscheidungen der Oberlandesgerichte vorgenommen. Dabei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Hier finden Sie die Wichtigsten:

  • Alter des Kindes
  • Anzahl der Kinder
  • Anrechenbares Nettoeinkommen des Verpflichteten

Da auch das Existenzminimum von einkommensschwachen Kindern gesichert werden soll, gibt es seit 2008 einen gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Heutzutage denken jedenfalls junge Menschen oftmals nicht daran, dass sie möglicherweise auch dem ehemaligen Partner nach der Trennung Unterhalt zahlen müssen. Dieser Gedanke scheint aus fernen Zeiten zu stammen, in der Frauen noch vollkommen abhängig von ihren Männern waren. Da diese Art der Gesellschaft zumindest in Deutschland seit Längerem der Vergangenheit angehört, wurde der Trennungsunterhalt tatsächlich schon einige Male reformiert und stark gekürzt. Dennoch gibt es bis heute drei verschiedene, individuell zu berechnende Formen des Unterhalts.

1. Familienunterhalt betrifft Ehepaare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

2. Lebt ein Ehepaar getrennt, kann der nicht erwerbstätige Ehepartner seinen Unterhalt gemäß § 1361 berechnen lassen. In diesem Stadium kann der Unterhalt relativ leicht verlangt werden, wenn der Zahlungsempfänger auch vorher nie gearbeitet hat.

3. Selbst nach der Scheidung lässt sich in bestimmten Fällen ein sogenannter nachehelicher Unterhalt berechnen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie in den §§ 1570 ff. BGB. Sie sind deutlich enger gesetzt, als jene für den Trennungsunterhalt. Liegen sie jedoch vor, kann ein angemessener Unterhalt berechnet werden. Dieser richtet sich unter anderem nach den folgenden Faktoren:

  • Lebensverhältnisse während der Ehe
  • Einkommen nach Abzug von Steuern, Abzügen und Unterhalt für Verwandte wie beispielsweise Kinder
  • Fiktives Einkommen, welches zwar nicht existiert, aber durch zumutbare Änderungen eingenommen werden könnte
  • Vermögen

Beiden Partnern steht die Hälfte des im Unterhalt eingerechneten Vermögens zu. Dies ist jedenfalls der Grundsatz. Dieses Thema ist jedoch so kompliziert, dass ein Laie es kaum in seiner ganzen Fülle überblicken kann. Sicher berechnen kann Ihren Unterhalt nur ein Jurist, der sich in diesem Rechtsgebiet spezialisiert hat.

Ende der Unterhaltszahlungen

Ein wesentlicher Grundsatz der aktuellen deutschen Regelungen zum Unterhalt ist, dass nur jemand, der den Unterhalt braucht, auch welchen bekommt. Von einem solchen Bedarf kann nicht ausgegangen werden, wenn der Partner die zumutbare Möglichkeit hat, das Geld selbst zu verdienen. Das gleiche gilt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird. Gleichzusetzen ist die Ehe in diesem Fall mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft, welche Homosexuelle mit Menschen gleichen Geschlechts eingehen können.

Fazit

Die korrekte Berechnung des Unterhalts hängt von vielen Faktoren ab und ist sehr kompliziert. Deshalb sollten Sie bei Unsicherheiten Ihren Scheidungsanwalt aus Leipzig zu Rate ziehen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf