Schritt für Schritt zur Scheidung

Eine Scheidung einreichen gehört zum Glück nicht zu den alltäglichen Aufgaben. Deshalb ist es ganz natürlich, dass die meisten Menschen sich am Ende der Ehe folgende Frage stellen: Wie läuft eine Scheidung ab? Wenn es Ihnen ähnlich geht, sollten Sie die untenstehenden Ausführungen lesen und sich ein Bild über die formellen und praktischen Anforderungen machen. Nur so können Sie den für Sie und Ihren ehemaligen Partner besten Weg wählen. Außerdem behalten Sie selbst Kontrolle über den Vorgang und über die teilweise sehr hohen Scheidungskosten.

1. Die Absprache mit dem ehemaligen Partner

Eine Scheidung reichen Sie mit Sicherheit nicht ohne Grund ein. In der Regel gibt es starke Differenzen zwischen den Partnern. Wenn möglich sollten Sie trotzdem das Gespräch über den Ablauf der bevorstehenden Scheidung suchen. Schaffen Sie es dabei alle offenen Fragen zum Sorgerecht und zu den Besitztümern zu klären, sparen Sie dadurch einen aufwendigen Prozess, der an den Nerven und Geldbeuteln beider Parteien zerren würde.

2. Der richtige Anwalt für das Einreichen der Scheidung

Als nächstes folgt im Ablauf der Scheidung das erste Gespräch mit einem Anwalt. Wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und es nichts mehr zu klären gibt, reicht ein Anwalt für beide Eheleute aus. Oftmals genügt ein kurzer telefonischer Kontakt. Gibt es dagegen Streitpunkte, braucht jeder von Ihnen einen eigenen Vertreter. Da es in solchen Fällen viele Dinge zu klären gibt, sollten Sie unbedingt persönlichen Kontakt mit dem Anwalt suchen, bevor Sie die Scheidung einreichen.

3. Die Voraussetzungen

Um die Scheidung erfolgreich einreichen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Es ist unter anderem wichtig, dass das Trennungsjahr wenigstens beinahe vorüber ist. Ausnahmen werden nur in besonderen Härtefällen gemacht. Zusätzlich brauchen Sie für den Antrag zahlreiche Unterlagen. Eine davon ist selbstverständlich Ihre Heiratsurkunde. Weiterhin benötigen Sie aber beispielsweise auch die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt, welche weiteren Dokumente in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind. Auf diese Weise beschleunigen Sie den Ablauf der Scheidung erheblich.

4. Die Scheidung einreichen

Den Antrag auf Scheidung lassen Sie – wie oben bereits angedeutet – am besten von einem Rechtsanwalt einreichen. Dieser kennt sich mit allen Formerfordernissen und dabei auftretenden Problemen aus. Der richtige Ort zum Einreichen der Scheidung ist das Familiengericht. Welches Familiengericht für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem gemeinsamen Wohnort ab.

5. Die Scheidungsverhandlung

Sind alle oben genannten Voraussetzungen im eingereichten Antrag erfüllt, wird der Richter eine Scheidungsverhandlung terminieren. Zu dieser müssen beide Ehepartner mit einem Ausweisdokument und mit dem Familienstammbuch erscheinen. Nun können beide Seiten vortragen, warum Sie sich scheiden lassen wollen. Sollte die Scheidung nur von einer Person eingereicht worden sein, kann der andere Partner selbstverständlich auch vortragen, warum er gegen eine Scheidung ist. Ist die Scheidung dagegen einvernehmlich, wird an dieser Stelle des Ablaufs der Scheidung regelmäßig festgehalten, welche Vereinbarungen die Eheleute miteinander getroffen haben.

6. Geschiedene Leute

Am Ende der Verhandlung ergeht ein Schiedsbeschluss des Familiengerichts. Dieser sorgt dafür, dass Sie und Ihr ehemaliger Partner offiziell geschieden sind. Wenn auf beiden Seiten eine Vertretung durch einen Anwalt erfolgt ist, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Rechtsmittel zu verzichten. Dazu besteht keine Pflicht. Insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen gibt es allerdings auch keinen Grund den Ablauf der Scheidung durch offene Rechtsmittel künstlich zu verlängern. Durch den Verzicht wird die Scheidung sofort rechtskräftig und nicht erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Nur in seltenen Fällen wird der eingereichte Antrag auf Scheidung verweigert. Ein Grund dafür kann beispielsweise das Wohl der Kinder sein.

Anwaltskanzlei Anke Knauf