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Testament schreiben: So geht es richtig

Grundsätzlich reichen ein Stift und ein Blatt Papier, um ein handschriftliches Testament zu verfassen. Ein Notar muss nicht zwingend hinzugezogen werden. Denn neben dem klassischen notariellen Testament erlaubt das Gesetz auch das Verfassen eines privatschriftlichen Testaments. Aber Vorsicht: Geraden Laien können beim Schreiben ihres letzten Willen Fehler unterlaufen. Um unerwünschte Ergebnisse und erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen häufige Fehler und liefern wichtige Informationen, wie Sie diese vermeiden können.

Häufige Fehler beim Schreiben Ihres Testaments

Generell gilt: Um Missverständnisse gänzlich auszuschließen, sollten Sie beim Aufsetzten Ihres Testaments einen Anwalt oder Notar zurate ziehen. Die kompetenten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf beraten Sie gerne ausführlichen zu juristischen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon oder Email. Auf dieser Seite finden die darüber hinaus einige grundlegende Tipps zur Orientierung.

Formalia beachten beim Testament schreiben

Die wichtigste Regel beim Aufsetzen eines handschriftlichen Testaments ist, dass dieses komplett schriftlich vom Erblasser selbst geschrieben und unterzeichnet werden muss. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand geschrieben werden – kein Computer, keine Schreibmaschine. Eine Unterschrift unter einem ausgedruckten Text reicht nicht aus, denn nur bei einem vollständig handschriftlich verfassten Testament, kann später die Echtheit nachgewiesen werden. Allerdings können Sie Ihrem Testament eine ausgedruckte Leseabschrift beifügen.

Der nächste Schritt ist die Aufbewahrung des Testaments. Theoretisch können Sie Ihren letzten Willen zu Hause aufbewahren. Allerdings ist das sehr unsicher. Wenn Sie sich trotzdem für diese Variante entscheiden, sollten Sie unbedingt daran denken, Ihren Angehörigen zu sagen, wo sie das Testament finden. Als Hinterbliebener ist es empfehlenswert, auf der Suche nach einem handschriftlichen Testament einen Blick in Schreibtisch, Bankschließfach und Tresor des Verstorbenen werfen. Generell ist es ratsam, das Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Dafür fällt zwar einmalig eine Gebühr von 75 Euro an, sowie 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Sie können das Testament auch dem Haupterben oder einer anderen Person zur Aufbewahrung geben. Dabei müssen Sie der Person vertrauen können. Schließlich hätte sie die Möglichkeit, das Testament zu unterschlagen.

Richtig schreiben: Elemente des Testaments

Bei einem privatschriftlich verfassten Testament sollten folgende Elemente auf keinen Fall fehlen:

  • Ort und Datum
  • eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Letzter Wille“
  • eindeutige Angaben zu den Erben und deren Erbschaft
  • Unterschrift mit Vor- und Familienname

Die Unterschrift schließt das Testament ab. Deshalb muss sie unter dem letzten Satz des Testaments stehen. Falls Sie im Nachhinein noch Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie eine erneute Unterschrift darunter setzten. Eventueller Text unter Ihrer Unterschrift wird nicht mehr berücksichtigt. Auf keinen Fall sollten Sie auf das Datum verzichten. Denn gültig ist die Fassung Ihres letzten Willens, die eindeutig die Aktuellste ist.