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Ehe

Trennungsunterhalt berechnen

By Familienrecht

Trennungsunterhalt berechnen mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Nach der Trennung vom Ehepartner gibt es viele Themen, die geklärt werden müssen. Dazu zählt unter anderem der Ehegattenunterhalt. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem Geschiedenenunterhalt. Wir beantworten Ihnen hier alle Fragen zu ersterem und dazu, wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen können. Bei Fragen zu dem Thema stehen wir Ihnen zudem gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Trennungsunterhalt?
Wie ist die rechtliche Lage?
Welche Voraussetzungen bestimmen über den Trennungsunterhalt?
Bei welchen Voraussetzungen besteht kein Anspruch?
Was unterscheidet Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt?
Was sind die entscheidenden Aspekte rund um die Trennung?
Wie kann ich den Trennungsunterhalt berechnen?
Beispiele zur Berechnung des Trennungsunterhalts
Was wirkt sich aus, wenn man den Trennungsunterhalt berechnen will?
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Wann endet der Anspruch auf den Trennungsunterhalt?
Gibt es Trennungsunterhalt für die Vergangenheit?
Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen und anschließend geltend machen?
Was bringt es mir, den Trennungsunterhalt zu berechnen?


Was ist der Trennungsunterhalt?

Unterhalt gibt es in unterschiedlichen Lebenssituationen. Beim Trennungsunterhalt handelt es sich um eine Zahlung, die der Unterhaltspflichtige im Falle der Trennung an seinen Ehepartner leisten muss. Wer verschiedene Voraussetzungen erfüllt, kann diesen geltend machen. Wenn Sie als Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsgläubiger Fragen zu dem Thema haben oder den Trennungsunterhalt berechnen möchten, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf Ihr Ansprechpartner in Leipzig. Dank der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte im Familienrecht und regelmäßiger Weiterbildungen können wir Sie umfassend beraten.

Wie ist die rechtliche Lage?

Bei getrennt lebenden Ehepartnern regelt das Gesetz den Trennungsunterhalt. Der bedürftige Ehepartner hat gem. § 1361 BGB einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Leistung ist monatlich im Voraus fällig. Dabei spielt es keine Rolle, warum Sie und Ihr Ehepartner sich getrennt haben. § 1361 BGB regelt, dass bei getrennt lebenden Ehepartnern der eine Ehepartner von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen kann. Dieser richtet sich nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des einen Ehegatten und der Bedürftigkeit des anderen.

Welche Voraussetzungen bestimmen über den Trennungsunterhalt?

Wenn Sie Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt berechnen wollen, kommt es auf die verschiedenen Voraussetzungen an. Denn zunächst bedarf es einer Prüfung, ob die verschiedenen Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt vorliegen. Dabei ist Ihnen gerne die Anwaltskanzlei Anke Knauf behilflich.

Zunächst muss folgende Punkte erfüllt sein:

  • Eine Ehe muss bestehen.
  • Die Scheidung darf noch nicht rechtskräftig sein.
  • Die Ehegatten müssen getrennt leben.
  • Die Trennung muss in sämtlichen Lebensbereichen erfolgt sein.

Eine langjährige Beziehung reicht demnach nicht aus. Sie müssen immer noch mit Ihrem Ehepartner verheiratet sein. Gleichzeitig darf keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern mehr bestehen und zumindest einer der Ehegatten will diese auch in Zukunft nicht wiederherstellen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner die Trennung wünschen.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen genügt jedoch immer noch nicht, um den Trennungsunterhalt zu bekommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der mehr verdienende Ehegatte leistungsfähig ist.

Bei welchen Voraussetzungen besteht kein Anspruch?

Darüber hinaus gibt es auch einige Umstände, bei deren Vorliegen Sie keinen Anspruch auf den Trennungsunterhalt haben. Hier empfiehlt es sich immer, eine professionelle Beratung mit dem Rechtsanwalt durchzuführen. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Leipzig bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie als Ehepartner keine Kinder haben und ungefähr gleich monatlich verdienen, ist ein Trennungsunterhalt ausgeschlossen. Das Gleiche gilt beim Zusammenleben der Ehepartner für nur wenige Wochen. Dies begründet der Gesetzgeber mit dem Umstand, dass das höhere Nettoeinkommen des besser verdienenden Ehepartners die Ehe noch nicht maßgeblich prägen konnte.

Was unterscheidet Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt?

Wer sich Gedanken über den Unterhalt zwischen Ehepartnern macht, sollte zunächst die Begriffe klären. Oftmals schmeißen Laien die folgenden Begriffe durcheinander:

  • Familienunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt

Dabei bezeichnen die verschiedenen Unterhaltsformen unterschiedliche zeitliche Abschnitte zwischen Ehe und Scheidung.

Familienunterhalt: Der Familienunterhalt wird auch als Ehegattenunterhalt bezeichnet. Während einer intakten Ehe besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt, den Ehegatten jedoch nur selten gerichtlich geltend machen. Vielmehr werden sich die Ehegatten nahezu immer einig. Somit ist der Ehegattenunterhalt wenig streitbefangen.

Trennungsunterhalt: Wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen, ist der Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der relevante Unterhalt. Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung müssen Sie somit den Trennungsunterhalt berechnen.

Geschiedenenunterhalt: Hierbei handelt es sich um den nachehelichen Unterhalt. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, wird der Scheidungsunterhalt gezahlt.

Was sind die entscheidenden Aspekte rund um die Trennung?

Neben der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen des Unterhalts bedarf es auch der Kenntnis allgemeiner Dinge rund um den Trennungsunterhalt. Wenn sich Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner um den Unterhalt streiten, sind grundlegende Kenntnisse das A und O.

Selbstverständlich informieren wir Sie gerne über die Voraussetzungen des Unterhalts und wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen. Doch Vorwissen schadet nie – beachten Sie daher folgende Punkte:

  • Bei einer Trennung müssen Sie und Ihr Ehepartner wirklich vollständig getrennt leben. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht mehr möglich, auch wenn das Wohnen in der gemeinsamen Wohnung durchaus erlaubt ist.
  • Je länger Ihre Ehe in der Vergangenheit gedauert hat, desto besser sind die Chancen des bedürftigen Ehepartners auf den Trennungsunterhalt. Dies trifft jedoch nicht zu, falls Ihnen eine Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.
  • Bei der Betreuung gemeinsamer Kinder sowie fortgeschrittenem Alter oder schlechtem Gesundheitszustand stehen die Chancen auf Trennungsunterhalt sehr gut.

Da der Unterhalt immer von Ihrer persönlichen Situation abhängt, sollten Sie sich in Streitfällen sofort an einen Rechtsanwalt wenden. In einem Beratungsgespräch können wir Ihre individuellen Gegebenheiten näher kennenlernen und infolge dessen den möglichen Trennungsunterhalt berechnen.

Wie kann ich den Trennungsunterhalt berechnen?

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiengerichte und die Düsseldorfer Tabelle enthalten Angaben zur jeweiligen Höhe des Trennungsunterhalts. Grundsätzlich gilt die 3/7-Grenze, wenn es um die Höhe des Unterhalts geht. Der Unterhaltsschuldner muss demnach 3/7 von seinem bereinigten Nettoeinkommen abgeben. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn dieser erwerbstätig ist. In diesem Fall erhält der Unterhaltsschuldner einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7.

Hat die zum Unterhalt verpflichtete Person kein eigenes Bruttoeinkommen, werden folgende Einnahmen zur Berechnung des Trennungsunterhalts hinzugezogen:

  • Rente/Pension
  • Vermietung
  • Kapitalvermögen
  • Arbeitslosengeld
  • unentgeltliches Wohnen in der eigenen Wohnung

Die Unterhaltsquote beträgt für den Unterhaltsschuldner dann 50 % der Einnahmen, der Erwerbstätigenbonus fällt weg.

Wenn der Unterhaltsgläubiger selbst Geld verdient, wird dies in die Berechnung des Unterhalts mit einbezogen. Dann werden für diesen Ehepartner das Bruttoeinkommen und infolge dessen das bereinigte Nettoeinkommen berechnet und auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen wollen, bedarf es somit immer eines Blicks auf die Einnahmen beider Ehepartner.

Beispiele zur Berechnung des Trennungsunterhalts

Wer den Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt berechnen möchte, dem helfen häufig Rechenexempel zur Veranschaulichung. Die Düsseldorfer Tabelle gibt an, wie hoch der Unterhalt in zahlreichen Konstellationen ist. Beim Trennungsunterhalt ist die 3/7-Quote in den meisten Situationen entscheidend. Dass dies jedoch nicht immer zutrifft, sehen Sie an den folgenden Beispielen.

Beispiel 1:

Ehegatte 1 verfügt über ein Nettoeinkommen von 2.100 EUR/Monat
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig, sondern kümmert sich um die gemeinsamen Kinder
Ehegatte 2 bekommt Trennungsunterhalt in Höhe von 3/7 des Nettoeinkommens.
2.100 EUR x 3/7 = 900 EUR
Der Trennungsunterhalt beträgt dementsprechend 900 EUR

 

Beispiel 2:

Ehegatte 1 ist Rentner und bekommt dank lukrativer Jobs in der Vergangenheit 1.500 EUR Nettorente
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig. Aufgrund zahlreicher Krankheiten ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar.
Ehegatte 2 steht die Hälfte vom Nettoeinkommen des getrennten Ehepartners zu.
1.500 EUR / 2 = 750 EUR
Ehegatte 2 erhält Trennungsunterhalt in Höhe von 750 EUR

 

Strikte Vorgaben für jeden individuellen Fall fehlen in der Düsseldorfer Tabelle und allen weiteren Richtlinien. Oftmals entscheiden bei komplexen Sachverhalten und Situationen die Gerichte im Zuge einer Einzelfallabwägung. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Situation kennenlernen und Sie rund um Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Trennungsunterhalt zu berechnen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was wirkt sich aus, wenn man den Trennungsunterhalt berechnen will?

Nach der Trennung stellt sich oft schnell die Frage nach den Unterhaltspflichten. Wer nun den Ehegattenunterhalt berechnen möchte, muss verschiedenen Aspekte berücksichtigen. Die Grundlage stellt immer die Tätigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners dar. Hinzu kommen unter anderem folgende Einnahmen:

  • Vermietung bzw. Verpachtung
  • Sachleistungen des Arbeitsgebers
  • Urlaubs-/Weihnachtsgeld und weitere Sonderzahlungen
  • Abfindungen
  • Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld
  • BAföG
  • Arbeitslosengeld
  • Nettorente
  • v. m.

Einkünfte aus Rente, Arbeitslosengeld oder Immobilien führen dazu, dass der Trennungsunterhalt geringer ist als im Falle einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen wollen, müssen Sie zunächst das Bruttoeinkommen ermitteln. Dies setzt sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten Zeit zusammen. Bei einem selbstständigen Unterhaltsschuldner sind die letzten drei Jahre entscheidend, bei einem Angestellten kommt es lediglich auf das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate an. Nun wird das Nettoeinkommen nach den Steuern berechnet. Von diesem ziehen Sie noch weitere Positionen ab, zum Beispiel:

  • Aufwendungen für die Altersvorsorge
  • Schulden
  • öffentlich-rechtliche Abgaben
  • Unterhaltspflichten gegenüber Kindern

Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen.

Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, den Ehegattenunterhalt bzw. speziell den Trennungsunterhalt zu berechnen oder das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne mit unserer Expertise zur Seite.

Wann endet der Anspruch auf den Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist keine Absicherung für die Ewigkeit. Vielmehr müssen Sie als Schuldner den Unterhalt nur temporär bezahlen. Aus Sicht des Unterhaltsgläubigers endet der Anspruch bereits nach kurzer Zeit. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet zunächst der Unterhaltsanspruch.

Den sich häufig anschließenden nachehelichen Unterhalt können Sie mit unserer Hilfe ebenso geltend machen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Gründe wie die Versöhnung der Ehegatten, eine längere Trennungszeit oder die Verwirkung, die dafür sorgen, dass der Anspruch entfällt.

Gibt es Trennungsunterhalt für die Vergangenheit?

Grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich frühzeitig an Ihren Rechtsanwalt wenden sollten, um Ihr Recht auf Trennungsunterhalt geltend zu machen. Unter Umständen kann es aber auch möglich sein, rückwirkend für die Zeit der Trennung Unterhalt einzufordern. Das ist etwa dann eine Option, wenn Sie den Unterhaltsschuldner, Ihren Ehegatten, in Verzug gesetzt haben. Dies ist bei einem rückständigen Unterhalt im Laufe von einem Jahr möglich. Anschließend können Sie den Trennungsunterhalt nicht mehr verlangen. Es empfiehlt sich somit immer, Ihren Anspruch auf Unterhalt zeitnah nach der Trennung geltend zu machen.

Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen und anschließend geltend machen?

Den voraussichtlichen Trennungsunterhalt zu berechnen, ist nur der erste Schritt. Anschließend müssen Sie das Trennungsgeld beantragen und Ihren Anspruch geltend machen. Den Trennungsunterhalt können Sie direkt von Ihrem Ehegatten verlangen. Schalten Sie dafür Ihren Rechtsanwalt in Leipzig ein, der Ihren Ehegatten dann schriftlich zur Zahlung des Unterhalts auffordert. Ein Schreiben empfiehlt sich immer bereits aus Beweisgründen. Zudem ist es wichtig, dass auch der Zugang des Schreibens bewiesen werden kann, damit Sie den Trennungsunterhalt verlangen können.

Was bringt es mir, den Trennungsunterhalt zu berechnen?

Das Thema Trennungsunterhalt ist für viele Laien häufig schwer verständlich. Noch schwieriger wird es, wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen sollen. Mit unseren Hinweisen und Beispielen haben Sie hierfür in Zukunft eine Grundlage, an der Sie sich bei der Berechnung orientieren können. So können Sie prüfen, ob der gezahlte Unterhalt Ihres Ehepartners stimmt.

Allerdings sollten Sie immer berücksichtigen, dass es sich hier nur um einen Anhaltspunkt handeln kann. Die Rechtsprechung urteilt uneinheitlich, dass die Höhe des Unterhalts stets auch vom Einzelfall abhängt. Somit sollten Sie unbedingt zügig Ihren Scheidungsanwalt kontaktieren und gemeinsam mit diesem den Trennungsunterhalt berechnen und verlangen.

Professionelle Beratung im Familienrecht durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf

Das Familienrecht ist äußerst komplex. Ebenso gilt dies für die Unterbereiche des Scheidungsrechts und Trennungsunterhalts. Dabei handelt es sich zudem um äußerst persönliche Belange. Wenn die Trennung ansteht, möchten Sie sich häufig keine Sorgen um die rechtlichen Aspekte machen. Gerne können Sie uns alles Weitere überlassen.

Neben dem Familienrecht verfügen wir über Know-how in zahlreichen weiteren Rechtsbereichen. Insbesondere in den folgenden Bereichen können wir Ihnen dank regelmäßiger Weiterbildungen und langjähriger Erfahrung tatkräftige Unterstützung anbieten:

  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt

Wer ist der Unterhaltsgläubiger und wer ist der Unterhaltsschuldner? Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen? Wie hoch ist er und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Ehepartner, wenn die Trennung erfolgt. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig hilft Ihnen mit ihrem Fachwissen bei allen Themen rund um Trennung und Scheidung weiter. Dabei stehen wir von der ersten Beratung bis zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht an Ihrer Seite.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei und erfahren Sie mehr über den Trennungsunterhalt im deutschen Recht. Nach einem Gespräch können wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten aufklären und den Trennungsunterhalt gemeinsam mit Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Vermögensverhältnisse berechnen.

Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wenn es um Trennungsunterhalt, Scheidung und Co. geht. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Geschiedenenunterhalt

By Familienrecht

Geschiedenenunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Ihr Rechtsanwalt in Leipzig

Die Scheidung stellt einen gravierenden Einschnitt in das bisherige Leben dar. Mit der Scheidung ändert sich so ziemlich alles, was bis dato das Eheleben geprägt hat. Damit geht auch die Frage nach dem Unterhalt einher. Der Gesetzgeber reformiert das Scheidungsrecht regelmäßig, sodass ein aktueller Blick auf die Gesetzeslage rund um das Thema Geschiedenenunterhalt notwendig ist. In Leipzig unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei der Frage, ob Ihnen nachehelicher Unterhalt zusteht oder Sie diesen bezahlen müssen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Geschiedenenunterhalt oder nacheheliche Unterhalt gilt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.
  • Bei der Berechnung stehen dem erwerbstätigen Ehepartner nach ständiger Rechtsprechung 4/7 des bereinigten Nettovermögens zu. Der Unterhaltsanspruch beläuft sich somit regelmäßig auf 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens, sofern der Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben kann.
  • Im Mangelfall richten sich die finanziellen Verpflichtungen nach der gesetzlichen Rangfolge: Zunächst kommen die Kinder, anschließend der ehemalige Ehepartner.
  • Der Selbstbehalt beträgt im Jahr 2020 1.280 EUR. Bis zu dieser Summe muss der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt leisten.

Was ist der Geschiedenenunterhalt?

Beim Geschiedenenunterhalt handelt es sich um eine Form der Unterhaltsverpflichtung, welche für die Zeit nach der Ehe gilt. Der Gesetzgeber stellt in § 1569 S. 1 BGB fest, dass die Betroffenen nach der Scheidung eigenverantwortlich agieren müssen. Der nacheheliche Unterhalt stellt somit die Ausnahme und nicht die Regel dar. Geschiedenenunterhalt wird den Betroffenen zugesprochen, wenn eine Bedürftigkeit im Sinne des Unterhaltsrechts vorliegt.

Was ist der Unterschied zum Familien- und Trennungsunterhalt?

Im Unterhaltsrecht für Ehegatten sind unterschiedliche Situationen vorstellbar. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Unterhaltsformen. Während des Zusammenlebens in einer intakten Ehe steht den Ehepartnern ein Familienunterhalt zu. Dem kann ebenfalls genügt werden, wenn ein Ehepartner den Haushalt führt. Wenn sich die Wege trennen, kommt der Trennungsunterhalt ins Spiel. Dieser ist die einschlägige Unterhaltsform für die Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung ist ein nachehelicher Unterhalt geregelt. Abhängig von der Unterhaltsform sind unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.

Was ist die Unterhaltspflicht im Eherecht?

Das Unterhaltsrecht ist Teil des Ehe- und Familienrechts und von verschiedenen Prämissen geprägt. Während der Ehe und nach Trennung sowie Scheidung obliegen den Partnern Unterhaltspflichten, die das Fürsorgeprinzip manifestieren. Familienunterhalt und Trennungsunterhalt gelten für die Zeit vor der Scheidung – diese stellt eine Zäsur dar. Die Unterhaltsreform 2008 hat den Geschiedenenunterhalt verändert. Dieser wird fortan für den Zeitraum gezahlt, bis sich der unterhaltsbedürftige Ehepartner beruflich neu orientiert hat. Zudem richten sich die Maßstäbe für den Anspruch nach dem objektiven Bedarf zum Zeitpunkt der Scheidung. Auf den Lebensstandard während der Ehe kommt es nicht an.

Welche Voraussetzungen müssen für Geschiedenenunterhalt vorliegen?

Geschiedenenunterhalt ist in unterschiedlichen Konstellationen denkbar. Nachdem der Gesetzgeber die einschlägigen Regelungen geändert hat, soll dieser die Ausnahme darstellen. Insbesondere im Falle der folgenden Unterhaltstatbestände spricht viel für das Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung:

  • Unterhalt wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB
  • Unterhalt wegen Alters gem. § 1571 BGB
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gem. § 1572 BGB
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 BGB
  • Unterhalt zur Aufstockung gem. § 1573 II BGB
  • Unterhalt zur Ausbildung gem. § 1575 BGB
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1576 BGB

Allerdings obliegt dem Ehepartner die Verpflichtung, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Angemessenheit richtet sich nach den Fähigkeiten, der Ausbildung, dem Lebensalter sowie dem Gesundheitszustand. Hier ist immer eine Einzelfallbeurteilung notwendig. Hierfür stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne zur Verfügung.

Wie kann ich nachehelichen Unterhalt berechnen?

Um sich ein nachvollziehbares Bild von den potenziellen Kosten beim Geschiedenenunterhalt machen zu können, ist es wichtig, die Berechnung zu verstehen: Das Bruttoeinkommen beider Ehepartner ist der Ausgangspunkt der Berechnung. Nach dem Abzug von Altersvorsorge, Miete und Versicherungen erhalten Sie das bereinigte Nettoeinkommen. Maßgeblich für die Berechnung des Unterhalts ist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach wird das bereinigte Nettoeinkommen hälftig aufgeteilt. Allerdings gibt es in der Praxis einen Bonus für die Erwerbstätigen, sodass diese 4/7 des bereinigten Nettoeinkommens behalten.
Damit Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen können, haben wir Ihnen ein Beispiel konstruiert:

Ehegatte 1 verfügt über ein Bruttoeinkommen von 5.000 EUR/Monat
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig und hat somit kein Einkommen
Nach Abzug von Altersvorsorge und Miete ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.800 EUR
Ehegatte 2 erhält Geschiedenenunterhalt in Höhe von 3/7 des Nettoeinkommens
2.800 EUR x 3/7 = 1.200 EUR
Der Geschiedenenunterhalt beträgt also 1.200 EUR/Monat, sofern Ehegatte 2 keine angemessene Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar ist.

Was ist der Selbstbehalt des Partners?

Der Selbstbehalt des Partners sorgt dafür, dass der arbeitende Ehegatte ausreichend Geld für seine Bedürfnisse zur Verfügung hat. Wenn ein Partner nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht imstande ist, Unterhalt zu gewähren, entfaltet die Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang Wirkung. Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Partners liegt im Jahr 2020 bei 1.280 EUR/Monat.

Wann liegt ein Mangelfall beim Geschiedenenunterhalt vor?

Ein Mangelfall liegt beim Geschiedenenunterhalt dann vor, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen kann. Gem. § 1609 BGB entscheidet in diesen Fällen die gesetzliche Rangfolge, wem der Unterhalt zugutekommt. Vorrangig berechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder sowie Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die beim Elternteil leben und der Schulausbildung nachgehen. Anschließend kommt beim Mangelfall der Geschiedenenunterhalt für den ehemaligen Ehepartner.

Anke Knauf: Ihr Rechtsanwalt in Leipzig für Familienrecht, Arbeitsrecht und Co.

Wenn Sie Fragen zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt haben, sind Sie bei der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig richtig. Als Scheidungsanwalt unterstützt Anke Knauf Sie bei Ihrer Rechtsstreitigkeit. Das Vorgehen umfasst sowohl die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten. Neben unseren Anwälten für Familienrecht steht Ihnen die Anwaltskanzlei gerne in weiteren Fachbereichen zur Seite. So verfügen wir unter anderem im Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, ebenso wie im Verkehrsrecht oder Strafrecht über langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent bei einem persönlichen Gespräch und vertreten Ihre Interessen bestmöglich gerichtlich und außergerichtlich.

Geschiedenenunterhalt mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf einklagen

Falls Ihre Ehe dem Ende zugeht und eine Scheidung erfolgt, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. In Leipzig unterstützen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schließlich liegt es im Interesse jedes Ehepartners, bestmöglich aus der unschönen Situation herauszukommen. Bei einer eingehenden Beratung klären wir die persönliche Situation und können feststellen, welche Ansprüche jedem Ehepartner zustehen. Zudem können wir für Sie individuell den nachehelichen Unterhalt berechnen.
Kontaktieren Sie uns, um sich hinsichtlich des Geschiedenenunterhalts beraten zu lassen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Gütertrennung im Ehevertrag

By Familienrecht

Gütertrennung im Ehevertrag – Vermögensstreitfragen vertraglich klären

Die Gütertrennung im Ehevertrag ist eine Möglichkeit, um das Vermögen der beiden Partner in der Ehe klar zu trennen und damit im Fall einer Scheidung zu schützen. Durch diese Vereinbarung soll demnach verhindert werden, dass ein Partner zum Beispiel durch einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung vom Vermögen des anderen profitieren kann. Diese Gütertrennungsvereinbarung setzt grundsätzlich einen Ehevertrag voraus und ist mit Vor- und Nachteilen verbunden, die man bereits im Vorfeld genauer berücksichtigen sollte. Gerne klären wir in der Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig mit Ihnen sämtliche Details zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig sind wir unter anderem auf die Gütertrennung per Ehevertrag spezialisiert.

Gütertrennung per Ehevertrag: Für wen machen komplett getrennte Vermögensverhältnisse Sinn?

Komplett getrennte Vermögensverhältnisse innerhalb einer Ehe sind nicht unbedingt für jeden erstrebenswert. Es gibt aber durchaus Situationen, in denen eine solche Gütertrennung, die im Ehevertrag festgehalten wird, eine sinnvolle Entscheidung ist. Das ist dann der Fall, wenn der eine Partner über ein deutlich höheres Vermögen verfügt und eine Hochzeit ausschließlich aufgrund erhoffter finanzieller Vorteile ausschließen möchte. Ebenso nutzen viele Selbstständige und Unternehmer die Gütertrennung, um ihr Vermögen und das Unternehmen sowie die berufliche Existenz zu schützen. Ob eine Gütertrennung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht, lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Rechtsexperten klären. Denn auch die möglichen Nachteile der Vermögenstrennung sollten nicht außer Acht gelassen werden.

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Gütertrennung in der Ehe?

Die Gütertrennung in einer Ehe ist ein Modell, das häufig nur für den besserverdienenden Partner einen Vorteil darstellt. Der Geringverdiener hingegen muss mit unterschiedlichen Nachteilen leben, und das nicht nur im Fall einer Scheidung. Auch durch ein unerwartetes Ableben des vermögenden Partners können sich Probleme im Hinblick auf das Erbe ergeben.
Die Vor- und Nachteile wollen wir an dieser Stelle kurz für Sie zusammenfassen.
Vorteile der Gütertrennung:

  • Finanzielle Absicherung für das Vermögen des besserverdienenden Partners
  • Schutz für Selbstständige und Unternehmer
  • Kein Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung gegenüber dem geringverdienenden Partner

Nachteile der Gütertrennung:

  • Das komplette Erbe wird besteuert
  • Keine finanzielle Absicherung für den Partner mit schwächerem Einkommen nach der Scheidung

Es zeigt sich somit, dass sich die Gütertrennung in erster Linie als positiv für das Vermögen des Ehepartners erweist, der über mehr Geld verfügt. Der finanziell schwächere Partner hingegen ist klar im Nachteil und muss auf mögliche hohe Zugewinnausgleiche oder ein steuerfreies Erbe komplett verzichten.

Gütertrennung: Ehevertrag als Voraussetzung

Die Gütertrennung lässt sich ausschließlich in einem Ehevertrag vereinbaren. Ein alternativer Gütertrennungsvertrag oder ähnliche Vertragsmodelle sind daher nicht möglich. Somit bedarf die strikte Trennung des Vermögens der Einwilligung beider Partner, was aufgrund der eher ungerechten Vor- und Nachteile nicht immer der Fall ist. Als Alternative wählen viele Eheleute daher die Möglichkeit, einen modifizierten Zugewinnausgleich aufzusetzen, der die Vermögensaufteilung zum Beispiel im Fall einer Scheidung oder des Ablebens des einen Partners individuell klärt und ebenfalls im Ehevertrag festgehalten wird. Sie möchten mehr über diese Alternative erfahren? Auch dann hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne weiter.

Gütertrennung und Kosten – was kostet die Trennung der Vermögensverhältnisse?

Für den Ehevertrag und die darin festgehaltene Vereinbarung zur Vermögenstrennung fallen entsprechende Kosten an. Der Vertag wird dafür von einem Rechtsanwalt aufgesetzt, von den Eheleuten unterzeichnet und anschließend von einem Notar beglaubigt. Mit welchen Kosten man dabei zu rechnen hat, hängt wie bei vielen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten vom eigenen Vermögen und Einkommen ab. Somit können die Kosten für einen Ehevertrag sehr stark variieren und lassen sich nur schwer pauschalisieren. Für eine genaue Kostenaufstellung empfiehlt sich ein Gespräch mit unseren Rechtsanwälten in Leipzig, die Sie ausführlich zur Gütertrennung im Ehevertrag und den Kosten, die damit verbunden sind, beraten.

Nachträgliche Gütertrennung beantragen?

Wird eine Ehe geschlossen und verändern sich anschließend die finanziellen Verhältnisse bei einem oder bei beiden Partnern, so wird oft der Ruf nach einer nachträglichen Vermögenstrennung laut. Besonders dann, wenn vor der Ehe kein Vertrag geschlossen wurde. Da es möglich ist, eine Gütertrennung auch nachträglich mit dem Ehevertrag aufzusetzen, gibt es hier eine einfache Lösung für das Problem. Der Ehevertrag wird somit auf Grundlage der Gütertrennung innerhalb der bereits bestehenden Ehe aufgesetzt, erfordert aber natürlich das Einverständnis beider Eheleute. Somit müssen sich beide mit der Gütertrennung einverstanden erklären und den Vertrag unterschreiben. Anschließend ist die Gütertrennung rechtskräftig, selbst wenn sie erst nach Schließung der Ehe aufgesetzt wurde.

Scheidung, Gütertrennung, Ehevertrag und mehr: Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig hilft weiter

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, eine Gütertrennung im Ehevertrag zusammen mit einem kompetenten Rechtsbeistand aufzusetzen, so ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf für Familienrecht in Leipzig für Sie die richtige Anlaufstelle. Unsere Rechtsexperten sind erfahren im Hinblick auf Verträge – wie zum Beispiel Eheverträge – jeder Art und zudem spezialisiert auf familienrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zum Sorgerecht, Erbrecht oder Unterhalt sowie im Verlauf einer Scheidung als Scheidungsanwalt gerne zur Seite.

Versierte Rechtsberatung bei Fragen zur Gütertrennung in Leipzig – viele Vorteile für Sie

Die Gütertrennung im Rahmen einer Ehe kann vorteilhaft sein, sich aber ebenso nachteilig für einen Partner auswirken. Eine umfassende Rechtsberatung zu diesem Thema schafft Aufklärung ebenso wie Absicherung und Sie können so schnell und einfach in Erfahrung bringen, ob sich die Vermögenstrennung in der Ehe für Sie wirklich lohnt. Am besten vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir Ihren individuellen Fall näher beleuchten können. Auch Fragen zu den Kosten für Gütertrennung bzw. Ehevertrag sind so schnell geklärt. In unseren Kanzleiräumlichkeiten profitieren Sie von einer diskreten und ganz auf Sie zugeschnittenen Rechtsberatung, um Ihren Belangen und Anliegen gerecht zu werden. Für Sie ist es somit nur mit Vorteilen verbunden, wenn Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten zu Rate ziehen.

Ehegattenunterhalt und Unterhaltsansprüche

By Familienrecht

Ehegattenunterhalt und Unterhaltsansprüche

Das Unterhaltsrecht und insbesondere der Ehegattenunterhalt sind komplexe und sensible Rechtsbereiche. Bei Konflikten mit dem Ehegatten, einer anstehenden Scheidung oder auch in einer intakten Beziehung stellen sich häufig Fragen rund um das Thema Unterhalt. Doch worum geht es eigentlich genau im Unterhaltsrecht bzw. beim Ehegattenunterhalt? Welche Unterschiede gibt es und in welchen Situationen müssen Sie Unterhalt für Ihren Ehepartner zahlen?

Die Antworten auf viele der wichtigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall können Sie sich an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden. In einem persönlichen Termin erörtern wir Ihr Anliegen hinsichtlich des Unterhalts in einer Ehe.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Welche unterschiedlichen Formen von Ehegattenunterhalt gibt es?

Beim Ehegattenunterhalt handelt es sich grundsätzlich nicht um eine einheitliche Form des Unterhalts. Vielmehr gibt es unterschiedliche Regelungen zu verschiedenen zeitlichen Abschnitten. Diese Abschnitte überschneiden sich nicht, sondern folgen typischerweise aufeinander:

Familienunterhalt: Zunächst gibt es in einer intakten Ehe bei einem zusammenlebenden Ehepaar einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dies bezieht sich auf den Zeitraum der Ehe.

Trennungsunterhalt: Ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Nachehelicher Unterhalt/Geschiedenenunterhalt: Nach der rechtskräftigen Scheidung tritt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt an die Stelle des Trennungsunterhalts.

Sämtliche aufgeführten Arten des Unterhalts gehören zum Oberbegriff des Ehegattenunterhalts. Die Ausprägungen sind jedoch voneinander unabhängig und unterschiedlich ausgestaltet.

Wie ist die Relevanz in der Rechtspraxis?

Bei der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche geht es meistens um den Trennungsunterhalt und den Geschiedenenunterhalt. Der Familienunterhalt ist wenig streitbefangen. Während einer intakten und glücklichen Ehe machen sich die Partner in der Regel wenig Gedanken um einen etwaigen Anspruch auf Unterhalt. Dennoch möchten wir Ihnen auch dazu natürlich alle wichtigen Informationen bereitstellen.

Was ist der Familienunterhalt?

Der Familienunterhalt regelt die Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Ehe. Gem. § 1603 II BGB sind die Ehegatten im Falle des Bedarfs verpflichtet, die verfügbaren Mittel mit dem Ehepartner und auch den Kindern zu teilen. Dieser Unterhalt zielt somit darauf ab, dass alle Familienangehörige über ausreichend wirtschaftliche Mittel verfügen.

Warum gibt es Ehegattenunterhalt während der Ehe?

Die Ehe ist eine Art Solidargemeinschaft. Während der Ehe sind die Ehegatten verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Durch die Arbeit und das Vermögen soll ein angemessener Unterhalt ermöglicht werden. Dies ist Ausdruck der ehelichen Solidarität. Innerhalb der Ehe ist auch die Führung des Haushalts eine Unterhaltsleistung. Gem. § 1360 BGB erfüllt der Ehepartner mit der Haushaltsführung seine gesetzliche Verpflichtung. Die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder stehen der Erwerbstätigkeit des anderen Ehepartners gleichwertig gegenüber.

Damit versucht der Gesetzgeber, eine Gleichberechtigung in der Ehe herzustellen. Traditionell blieb häufig die Ehefrau zu Hause und kümmerte sich um Kinder sowie Haushalt. Daraus resultierte eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit gegenüber dem Ehepartner. Mit dem Familienunterhalt und der gesetzlichen Regelung stellt der Gesetzgeber fest, dass der Ehepartner zu Hause einen ebenso relevanten Beitrag innerhalb der Ehe leistet.

Was umfasst der Familienunterhalt?

Der Ehegattenunterhalt während einer intakten Ehe umfasst den vollständigen Lebensbedarf für die Ehegatten und die Kinder, welche zum Unterhalt berechtigt sind. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • alles für den Haushalt
  • alles für die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners
  • alles für die persönlichen Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder
  • angemessener Unterhalt für den haushaltsführenden Ehepartner („Taschengeld“)

 

Dabei ist der Unterhaltsanspruch innerhalb einer Ehe nicht zwingend auf die Zahlung von Geld gerichtet. Vielmehr besteht nach § 1360a II BGB die Verpflichtung, den Unterhalt auf eine Art und Weise zu leisten, die durch die jeweilige Gemeinschaft geboten ist. Naturalleistungen wie ein Wohnrecht im Haus eines Ehepartners oder die Haushaltsführung kommen somit ebenfalls in Betracht.

Wie kann ich den Familienunterhalt einklagen?

Falls es beim Familienunterhalt Probleme und Streitigkeiten gibt, ist ein Weg zum Rechtsanwalt unausweichlich. In Leipzig sind wir Ihr professioneller Partner für Streitigkeiten rund um den Ehegattenunterhalt. Beim Familienunterhalt handelt es sich jedoch um eine Leistung, die nur bedingt einklagbar ist. In seltenen Fällen erstreiten sich Ehegatten das Wirtschaftsgeld bzw. die konkrete Höhe vor Gericht. Um das eheliche Verhältnis der beiden Ehegatten nicht negativ zu beeinträchtigen, empfehlen sich hier jedoch klare Absprachen im Voraus.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was ist der Trennungsunterhalt im Trennungsjahr?

Durch die Trennung der beiden Ehegatten endet die Lebensgemeinschaft und die gesetzlich festgeschriebene eheliche Solidarität. Somit müssen beide Ehegatten fortan nicht mehr zum Familienunterhalt beitragen. Die Trennung stellt einen Einschnitt in das bisherige Leben dar. Der Familienunterhalt rückt in den Hintergrund, vielmehr geht es nun um den Lebensbedarf des Ehepartners, der zum Unterhalt berechtigt ist. Wenn ein Ehepartner auf Geldleistungen angewiesen ist, handelt es sich um die sogenannte Bedürftigkeit. Dann können Sie mithilfe Ihres Anwalts für Familienrecht Ihren Trennungsunterhalt einfordern, sodass Ihnen finanzielle Unterstützung zuteilwird.

Wo ist der Trennungsunterhalt gesetzlich geregelt?

Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB gesetzlich geregelt. Demnach kann ein Ehegatte von seinem Ehepartner nach der Trennung einen angemessenen Unterhalt verlangen. Dieser richtet sich nach den Lebens- sowie Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des Ehepartners. Eine Verpflichtung, eigenes Geld zu verdienen, besteht nur dann, wenn dies nach den individuellen Verhältnissen erwartet werden kann. Insbesondere eine etwaige frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sind entscheidende Faktoren.

Was ist der Geschiedenenunterhalt nach der Scheidung?

Ein weiteres streitbefangenes Thema ist der Unterhalt nach der Scheidung. Durch die Trennung endet die Lebensgemeinschaft, mit der rechtskräftigen Scheidung auch die gesetzliche Ehe. Nun kann der bedürftige Teil nachehelichen Unterhalt verlangen.

Wann kommt ein Geschiedenenunterhalt in Betracht?

Der deutsche Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Situationen, in denen ein Ehepartner Geschiedenenunterhalt verlangen kann, klar geregelt. Die gesetzliche Regelung erfolgt in §§ 1570–1576 BGB. Vor allem in den folgenden Fällen kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen:

  • Unterhalt wegen Betreuung der Kinder
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen
  • Unterhalt zur Aufstockung

 

Alle Anspruchstatbestände haben eines gemeinsam. Der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt nach der Ehe besteht nur dann, wenn der Ehepartner nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Es stellt sich somit die Frage, ob Sie sich Ihren Unterhalt selbst verschaffen können, indem Sie beispielsweise Arbeit aufnehmen. Es bedarf also des Beweises, dass der Ehepartner nicht in der Lage ist, sich den notwendigen Unterhalt zu verschaffen. In diesem Fall kommt der Geschiedenunterhalt des Ehepartners in Betracht.

Wie erfolgt die Berechnung des Ehegattenunterhalts?

Die Berechnung vom Ehegattenunterhalt meint häufig die Berechnung von Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Nur in seltenen Ausnahmefällen findet eine Bezifferung des Familienunterhalts statt. Bei der Berechnung der streitbefangenen Formen des Ehegattenunterhalts dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Richtwert.

Ehegattenunterhalt Düsseldorfer Tabelle

Berechnung vom Trennungsunterhalt

Die Berechnung des Trennungsunterhalts ist komplex. Verschiedene Faktoren beeinflussen dessen Höhe. Schließlich stehen sich konträre Interessen gegenüber. Während Sie entweder möglichst wenig Unterhalt an den Partner zahlen oder möglichst viel Unterhalt vom Partner bekommen wollen, will dieser genau das Gegenteil. Grundsätzlich empfiehlt sich eine einvernehmliche Regelung im Voraus. Dies ist jedoch nicht ohne anwaltliche Beratung empfehlenswert. Für eine solche steht Ihnen ein Scheidungsanwalt in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig gerne zur Verfügung. Wir klären Sie im Rahmen einer umfassenden Erstberatung über die möglichen Ansprüche und Verpflichtungen auf.

Die Grenze der Leistungsfähigkeit eines Ehepartners stellt der sogenannte Eigenbedarf oder Selbstbehalt dar. Dieser liegt bei 1.200 EUR monatlich. Als Trennungsunterhalt muss der Unterhaltspflichtige 3/7 des Nettoeinkommens als Trennungsunterhalt zahlen. Wenn der Ehepartner ebenfalls erwerbstätig ist, spielt das Differenzeinkommen die entscheidende Rolle. Falls zudem Kinder zum Unterhalt berechtigt sind, wird zunächst der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

Zusammenfassend müssen die drei Voraussetzungen vorliegen, um überhaupt Trennungsunterhalt zu bekommen:

  • Trennung der Ehegatten
  • Bedürftigkeit eines Ehepartners
  • Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners

 

Erst anschließend können Sie die exakte Höhe berechnen.

Berechnung vom Geschiedenenunterhalt

Auch die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist äußerst komplex. Drei Aspekte beeinflussen die Höhe des Geschiedenenunterhalts maßgeblich:

  • Der gesamte Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist entscheidend.
  • Die ehelichen Lebensverhältnisse werden auch für die Zukunft berücksichtigt.
  • Es besteht kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt, wenn der Berechtigte den Betrag selbst bestreiten kann.

 

Bei der Berechnung ist das Bruttoeinkommen beider Partner entscheidend. Davon werden zunächst Verpflichtungen wie Miete oder Versicherungen abgezogen. Hieraus ergibt sich das bereinigte Nettoeinkommen. Anschließend erfolgt eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Der Halbteilungsgrundsatz fordert eine Quote von 50 zu 50. Der Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 soll den Ehegatten zur weiteren Erwerbstätigkeit motivieren. Grundsätzlich gewährt die Rechtsprechung einen Geschiedenenunterhalt von 3/7. Da die Berechnung im Einzelfall abweichen kann, ist eine professionelle, rechtliche Beratung immer vonnöten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie hierbei nach vollen Kräften.

Leistungen der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Einer der Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Anke Knauf ist das Familienrecht. Mit einer langjährigen Erfahrung und Kompetenz werden Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten. Wir vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht, um Ihre Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Zudem unterstützen wir Sie auch in den folgenden Rechtsbereichen mit unserem Know-how:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

 

Beratung durch die Anwaltskanzlei Knauf zum Ehegattenunterhalt in Leipzig

Bei Fragen zum Ehegattenunterhalt in der Ehe, in der Trennungsphase oder nach der Scheidung stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Scheidungsanwälte zur Verfügung. Dank regelmäßiger Weiterbildungen und Schulungen sind unsere Anwälte stets auf dem neusten Stand.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Leipzig und lassen Sie sich zum Thema Ehegattenunterhalt beraten!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Trennung ohne Scheidung

By Familienrecht

Trennung ohne Scheidung: Getrennt leben

Sollten Sie in der Situation stecken, dass Sie sich fragen, ob es von Vorteil ist, Ihre bestehende Ehe vielleicht nicht durch eine Scheidung aufzulösen, sondern sich nur von Ihrem Ehepartner zu trennen, kann dieser Beitrag die größten Irrtümer beseitigen und Ihnen vielleicht eine Entscheidungsgrundlage bieten.

 

Was kann man sich unter Trennung ohne Scheidung vorstellen?

Gemeint ist damit, dass Personen, die vorhaben, sich trotz Trennung aus unterschiedlichen Gründen, seien sie finanzieller oder privater Art, nicht scheiden lassen.
Im Familienrecht ist darunter die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemeint, jedoch ohne dass ein Familiengericht zuvor die Ehe durch einen Scheidungsbeschluss rechtskräftig aufgelöst hat. Eine gesetzliche Regelung für die Trennung ohne Scheidung besteht jedoch nicht.

Begriffserklärung

Im Vorfeld ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe aufzufrischen/zu klären.

Ehe

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Ehe als verweltlichte, gesellschaftliche Veränderungen unterworfene Institution, wobei die „Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft“ im Vordergrund steht.
Im Gegensatz zur Beziehung ist die Ehe eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft, die durch eine Hochzeit öffentlich bestätigt wird. Laut Gesetz wird die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Das bedeutet, dass nach Auflösung der Ehe ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt wird.

Trennung

Im Sinne des Gesetzes liegt eine Trennung vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er dies ablehnt.

Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Dies kann auch vorliegen, wenn beide noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung wohnen. Allerdings bedarf es dann getrennter Schlafzimmer und Haushalte.

Scheidung

Die Scheidung geht weiter als die Trennung. Sie ist die rechtlich formelle Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung in Form eines Scheidungsbeschlusses vom Familiengericht. Erfahren Sie hier mehr über die Scheidungskosten und die Online-Scheidung.

Aufhebung

Davon zu unterscheiden ist die Aufhebung der Ehe. Bei der Aufhebung wird die Ehe aufgrund bei der Eheschließung vorhandener Mängel auch für die Vergangenheit aufgelöst.
Für die Scheidung müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss die Ehe gescheitert sein und die Eheleute müssen mindestens bereits ein Jahr getrennt leben. Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.
In diesem Sinne ist eine Trennung ohne Scheidung sozusagen eine unvollständige Scheidung.

Was ändert sich für Sie bereits bei der Trennung?

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Die durch die Ehe „gewonnenen“ Vergünstigungen gehen auch nach der Trennung nicht konditionslos weiter. Denn bereits die Trennung ohne Scheidung hat auf einige Bereiche Einfluss.

Kindesunterhalt

Bereits mit der Trennung ist je nach Konstellation Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Sie noch nicht getrennt leben und weiterhin in der gleichen Wohnung/dem gleichen Haus wohnen, können Sie den Kindesunterhalt durch Pflege und Erziehung erbringen.
Falls einer von Ihnen bereits ausgezogen ist und einer von beiden den Kindesunterhalt nicht durch Erziehung und Pflege erbringt, ist dieser zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet.

Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle Richtwerte. Dabei wird die Anzahl der Kinder, deren Alter (minderjährig oder volljährig) und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt.
Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen und Ausgleichsansprüchen.

Steuerklasse

Leben die Ehegatten getrennt, liegt darin bereits der Grund für das Finanzamt, Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen. Dieser Wechsel muss zum ersten Kalenderjahr nach dem Stichtag beim Finanzamt selbständig beantragt werden.
Wer keine Kinder hat, wird sich dann wieder in der Steuerklasse I vorfinden. Als alleinerziehender Elternteil kommen Sie in die Steuerklasse II.

Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig oder lassen Sie ihn ganz ausfallen, begehen Sie nach dem Gesetz Steuerhinterziehung.

Das Finanzamt kann bei Zweifeln am Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Prüfung auf Singledasein durchführen, um das Getrenntleben der einstigen Ehepartner zu entlarven.

Krankenversicherung

Es ist möglich, dass ein Ehepartner seinen Ehegatten hinsichtlich der Krankenkasse mitversichert, wenn dieser über ein geringes Einkommen verfügt. Diese Mitversicherung besteht auch noch nach der Trennung fort. Die Dauer der Trennung spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Ehegatte in der Trennungszeit jedoch eine Arbeitsstelle bekommt und sich mit diesem Lohn bzw. Gehalt selbst versorgen kann, entfällt der Anspruch auf die Mitversicherung. Natürlich erlischt das Recht des Ex-Partners darauf, wenn Sie geschieden sind.

Aufenthaltsrecht

Die Trennung kann bereits in Fällen, in denen es um ein Aufenthaltsrecht eines Ehegatten geht, entscheidend sein. Denn nicht erst bei der Scheidung wird das Aufenthaltsrecht des Ehepartners aufgehoben, sondern bereits bei der endgültigen Trennung.

Trennungsunterhalt

Die Trennung hat auch einen entscheidenden Einfluss auf den Trennungsunterhalt. Dieser ist gesetzlich im § 1361 BGB verankert und steht dem geringer verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung auf jeden Fall zu. Das Recht auf diesen Unterhalt kann, anders als beim Ehegattenunterhalt, weder durch eine schriftliche noch eine notarielle Verzichtserklärung aufgegeben werden.
Beachtet werden sollte, dass der Trennungsunterhalt auch zu zahlen ist, wenn die Trennungszeit sehr lange dauert.
Durch die Scheidung erlischt d automatisch das Recht auf Trennungsunterhalt des geringer verdienenden Ehegatten.

Was bewirkt die Scheidung?

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Die rechtskräftige Scheidung hat ebenfalls Auswirkungen auf bestimmte Bereiche.

Ehegattenunterhalt

Die Scheidung ist, egal, wie lange die eigentliche Ehe und die Trennung andauern, der Zeitpunkt, der für den nachehelichen Unterhalt wichtig ist. Mit der Scheidung ist der Zeitpunkt gemeint, in dem die gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe rechtskräftig wird.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich dabei nach der Ehezeit bis zur Scheidung. Dadurch wird deutlich, dass eine in die Länge gezogene Trennung unter Umständen Auswirkungen auf das Bestehen, die Dauer und die Höhe des Ehegattenunterhalts haben kann. So kann es unter Umständen sein, dass durch die lange Ehezeit eine zeitliche Befristung des Unterhalts überhaupt nicht mehr in Betracht kommt und der besserverdienende Ehegatten ein Leben lang für den Ex-Partner zahlen muss.
Dieser Unterhalt steht dem geringer Verdienenden rechtlich zu. Wie bereits beim Trennungsunterhalt erwähnt, kann auf dieses Recht jedoch verzichtet werden.

Zugewinnausgleich

Auch auf den Zugewinnausgleich hat die Scheidung einen erheblichen Einfluss. Der Zugewinnausgleich ist sozusagen die Endabrechnung der Vermögen der Ehegatten am Ende der Ehe.
Der für die Berechnung erhebliche Zeitraum beginnt dabei mit der Eheschließung und endet mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, also mit der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten und nicht bereits, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde.

Für diesen Zeitraum werden alle Vermögenswerte zusammengerechnet und gewichtet. Vermögen, welches während der Trennungszeit erwirtschaftet wurde,

steht dem Noch-Ehepartner rechtlich gesehen als Anteil zu und kann den Anspruch unter Umständen erheblich erhöhen oder verringern.

Es ist jedoch möglich, eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn zu treffen, sodass in diesem Punkt kein unnötiger Streit hervorgerufen wird.

Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit angesammelt haben. Darunter fallen Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie aus privaten Rentenversicherungen.

Wie auch bei dem Zugewinnausgleich ist der Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungen und ähnliches gehen in die Bewertung ein. Es ist demzufolge möglich, dass eine lange Trennung dazu führt, dass der Versorgungsausgleich für den anderen Ehegatten viel höher ausfällt, als wenn die Scheidung früher eingereicht worden wäre.

Erbrecht

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten untereinander. Stirbt einer der Ehegatten während der Trennungszeit, behält der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Erst wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde, verliert dieser seinen Anspruch darauf und dann verliert er auch den Anspruch auf den Pflichtteil.

Allein die Trennung und ein Testament, in welchem der Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen wird, führen nicht zum Verlust des Rechts auf den Pflichtteil.
Auf diesen kann jedoch im Vorfeld durch eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden.

Eheschließung ist wieder möglich

Durch die rechtskräftige Scheidung besteht für beide die Möglichkeit, wieder eine neue Ehe einzugehen.
Die Trennung ohne Scheidung kann demnach von Nachteil sein, wenn eine neue Eheschließung aus bestimmten Gründen dringend gewünscht wird,
wenn z.B. die neue Partnerin schwanger ist und das Kind unter dem Namen des biologischen Vaters geboren werden soll.

 

Fazit: Trennung ohne Scheidung sinnvoll?

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Die Trennung ohne Scheidung hat ihre Vor- und Nachteile. Es kommt immer auf die jeweilige Situation der Eheleute an, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen, welcher Weg der für Sie richtige ist.

Ein Tipp: Die Eheleute können über einige Punkte wie den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt im Vorfeld Erklärungen abgeben, ob und in welcher Höhe und von wem diese gezahlt werden. Dies kann ohne einen Anwalt gemacht werden. Der Vorteil darin besteht, dass, sollte es zur Scheidung kommen und die Ehegatten haben bereits eine Erklärung über diese Punkte und noch einige weitere wie u.a. das Sorge- und Umgangsrecht, die eheliche Wohnung und den Hausrat getroffen, dann kann vom Familiengericht eine einvernehmliche Scheidung angenommen werden, die zum einen billiger und zum anderen nicht so lange dauert wie bei einer streitigen Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Als Scheidungsanwalt werden wir Ihnen gerne weiterhelfen.

Scheidung

By Familienrecht

Scheidung einreichen mit Rechtsanwalt in Leipzig

Die Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch familiengerichtlichen Beschluss.

Die Ehe soll ihrem Sinn nach ein Bund auf Lebenszeit sein. Das Gesetz sieht daher nur einen einzigen Grund für eine Scheidung als frühzeitige Auflösung der Ehe vor: ihr Scheitern. Dies setzt einerseits die unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus, andererseits die Prognose, dass auch in Zukunft die eheliche Gemeinschaft nicht wiederhergestellt wird. Einer oder beide Partner können dann die Scheidung einreichen, um das Ende der Ehe einzuleiten.

Scheidung einreichen in Leipzig: weitere Voraussetzungen für die Beendigung der Ehe

Beide Voraussetzungen basieren auf der auf Scheidung gerichteten, inneren Einstellung zumindest eines Ehegatten. Die dieser Einstellung zugrundeliegenden Tatsachen müssen für das Gericht nachprüfbar vorgetragen werden. Nachzuweisen ist insbesondere die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild, also die Trennung. Im Idealfall wollen beide Ehegatten die einvernehmliche Scheidung einreichen. Sind sich beide Partner über das Bestehen der Zerrüttung für den Moment sowie die Zukunft nicht einig, hält also ein Ehegatte an der Ehe fest, kann die Ehe jedoch auch ohne sein Einverständnis und gegen seinen Willen geschieden werden.

Die Ehe wird auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden. Der Antrag bedarf der Unterzeichnung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Mit Einreichung des Aufhebungsantrags beim Familiengericht wird das Scheidungsverfahren anhängig. Der Beschluss hat dann die Auflösung der Ehe für die Zukunft zur Folge. Die zahlreichen rechtlichen Folgen der Scheidung (etwa in Bezug auf den Namen, den Güterstand, mögliche Unterhaltsansprüche, elterliche Sorge und Umgangsrecht) ergeben sich aus einer Reihe von Vorschriften, über die wir Sie als Rechtsbeistand gern im Einzelnen aufklären. Die für die Scheidung maßgeblichen Vorschriften finden sich vor allem in den §§ 1564 bis 1568 BGB in Verbindung mit dem FamFG. Die Rechtsfolgen der Scheidung ergeben sich aus den §§ 1568a ff. BGB.

Ein Hinweis zu den Kosten für das Einreichen der Scheidung: Für den Antrag auf Scheidung der Ehe kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Verweis auf o. g. Gesetzestexte aus dem Familienrecht: Rechtsanwalt Knauf aus Leipzig informiert

Die im oberen Teil dieser Seite erwähnten Gesetzestexte finden Sie in folgendem Link. Kontaktieren Sie für eine Beratung zu allen Fragen des Familienrechts darüber hinaus Ihre Leipziger Anwaltskanzlei Anke Knauf.

Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Detaillierte Ausführungen zu einigen wichtigen Punkten aus dem Themengebiet „Einreichen der Scheidung“ haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Scheidung einreichen: das Trennungsjahr einhalten

Eine wichtige Voraussetzung für die Scheidung ist das sogenannte Trennungsjahr. Demnach muss ein Nachweis der Trennung der häuslichen Gemeinschaft erbracht werden. Dadurch wird dem Gericht gegenüber verdeutlicht, dass der Wille des Paares oder zumindest der einer Partei, die Ehe tatsächlich zu beenden, auch wirklich vorhanden ist. Erst nach diesem Trennungsjahr ist es möglich, die Auflösung der Ehe final durchzusetzen. Dies sollten Paare oder auch Ehepartner, die eine Scheidung einreichen möchten, unbedingt bedenken. Zwangsläufig ist es dabei nicht nötig, separate Wohnungen oder Häuser zu beziehen. Die häusliche Trennung kann auch innerhalb einer gemeinsamen Immobilie ermöglicht werden, wenn beide Partner eigene Wohnbereiche beziehen und unabhängig voneinander ihren Alltag fortführen. Wir, als Rechtsbeistand für Scheidung und Familienrecht aus Leipzig, klären Sie hierzu gerne auf.

Scheidungsantrag – Aufhebungsantrag läutet das Scheidungsverfahren ein

Wer eine Scheidung einreichen und die Ehe auflösen möchte, muss den Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnen lassen. Anschließend erfolgt die Einreichung beim zuständigen Familiengericht – dies kann mindestens drei Monate vor dem o. g. Ablauf des Trennungsjahrs geschehen – und das Scheidungsverfahren wird offiziell eingeläutet. Es endet letztendlich mit der endgültigen Aufhebung der Ehe, sobald das Trennungsjahr vollzogen ist.

Unterhaltsansprüche und Sorgerecht für gemeinsame Kinder

Besonders relevante Themen bei der Einreichung einer Scheidung sind erfahrungsgemäß Fragen, die Unterhaltsansprüche oder auch das Sorgerecht sowie Umgangsrecht gemeinsamer Kinder betreffen. Hierbei geht es insbesondere um die Grundsicherung nach der Scheidung. Also zum Beispiel darum, dass ein Partner, der bis dato die Kindererziehung übernommen hat und dafür aus dem Berufsleben ausgetreten ist, für einen bestimmten Zeitraum finanzielle Unterstützung durch den ehemaligen Partner erhält. Auch der Unterhalt der gemeinsamen Kinder muss geklärt werden, die rechtlich auf Unterstützung bis zur Volljährigkeit angewiesen sind. Auch wenn es um das Einreichen einer einvernehmlichen Scheidung geht, kann eine Beratung durch den Anwalt beiden Parteien Sicherheit geben und dabei helfen, das Beste für sich selbst und den gemeinsamen Nachwuchs in die Wege zu leiten.

Absicherung schaffen durch einen Ehevertrag

Wollen Sie gar nicht die Scheidung einreichen, sondern sind vielmehr im Begriff zu heiraten und möchten sich absichern? Dann sollten Sie über die gemeinsame Unterzeichnung eines Ehevertrags nachdenken. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Vereinbarungen zwischen den Eheleuten, die im Fall einer Trennung rechtliche Abhilfe schaffen soll, wie zum Beispiel mit dem Güterstand oder auch in Hinblick auf Unterhalt und Sorgerecht verfahren werden soll. Auf Grundlage eines solchen Vertrages lassen sich oft langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht oder gar familieninterne Streitigkeiten weitestgehend ausschließen, da der Ehevertrag als eine Art Fundament dient. Ein solcher Vertrag kann individuell gemeinsam mit einem Anwalt vor der Eheschließung aufgesetzt werden, wobei Aspekte im Vertrag berücksichtigt werden können, die für beide Parteien oder die einzelne Person von Bedeutung sind. Zu Vor- und Nachteilen eines Ehevertrags beraten wie Sie in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig gern persönlich.

Scheidung einreichen und die möglichen Kosten – Verfahrenskostenhilfe ist möglich

Wer die einseitige oder einvernehmliche Scheidung einreichen will, denkt dabei auch an die möglichen Kosten, die insbesondere durch das Hinzuziehen eines Anwalts anfallen. Da der Rechtsbeistand zwingend erforderlich ist, um das Scheidungsverfahren überhaupt einläuten zu können, handelt es sich hierbei um einen Kostenpunkt, den Sie berücksichtigen müssen. Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage ist, den Antrag auf Scheidung finanzieren zu können, der kann allerdings die bereits angesprochene Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. So lässt sich die Scheidung einreichen und die Kosten können übernommen werden, um diese trotz finanziell angespannter Situation durchführen zu können.

Scheidung einreichen mit der Unterstützung der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Eine Scheidung ist ein Wendepunkt im Leben, der gleichzeitig mit vielen rechtlichen Aspekten verbunden ist. Lange bevor die Trennung offiziell und rechtlich durchgeführt worden ist, müssen daher viele Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Auch die anfallenden Kosten für den Scheidungsantrag oder Fragen zum Sorgerecht oder Unterhalt sind relevant und lassen sich am einfachsten mit einem Anwalt klären. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig steht Ihnen hierbei gern zur Seite.

Ehevertrag

By Familienrecht

Ehevertrag Kosten: Gütertrennung, Bedeutung, Vor- und Nachteile

Die Schließung eines Ehevertrages wird oft als „unromantisch“ oder „übervorsichtig“ bezeichnet. Wer einen Ehevertrag schließe, sei entweder geizig oder setze wenig Vertrauen in seine Ehe, heißt es. Darüber hinaus scheuen einige Menschen beim Ehevertrag Kosten, deren Höhe sie oftmals viel höher einschätzen als es tatsächlich der Fall ist. Angesichts der hohen Scheidungsraten kann es aber in jedem Fall nicht schaden, die Dinge einmal objektiv zu betrachten und über einen Ehevertrag nachzudenken. Dafür muss natürlich zunächst einmal bekannt sein, worum es sich beim Ehevertrag überhaupt handelt.

Was ist ein Ehevertrag; kosten alle Verträge das Gleiche?

Der Ehevertrag ist in § 1408 Abs. 1 BGB gesetzlich definiert als ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln können. Unter den güterrechtlichen Verhältnissen sind dabei die auf die Ehe bezogenen Vermögensbeziehungen zu verstehen. Daneben sieht das Gesetz zum einen in § 1408 Abs. 2 BGB die Möglichkeit vor, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und zum anderen, in § 1413 BGB, bei Verträgen zur Überlassung der Vermögensverwaltung den Widerruf auszuschließen oder einzuschränken. Demnach sind dies die Gegenstände eines Ehevertrages.

Ein Ehevertrag kann jedoch noch Einzelregelungen für den Fall der Scheidung umfassen. Es sind auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt als Inhalt des Ehevertrages möglich. Vertragspartner sind die Eheleute, aber auch künftige Ehepartner, die noch nicht verlobt sein müssen. Das Gleiche gilt nach § 7 LPartG entsprechend für eingetragene Lebenspartner. Die Eheleute sind grundsätzlich frei in dem, was sie mittels Ehevertrag regeln wollen, solange sie nicht durch einseitig belastende und benachteiligende Vereinbarungen gegen das Sittenwidrigkeitsverbot oder gegen Treu und Glauben verstoßen.
Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag richtet sich nach dem Einzelfall, sie bemisst sich u. a. an der Vermögenslage der beiden Parteien. Details hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt „Ehevertrag-Kosten“.

Ehevertrag-Kosten: die Berechnung im Detail

Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag ist, wie bereits erwähnt, vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Elementare Kriterien für die Berechnung sind die Vermögenslage der Parteien und der Umfang der im Vertrag zu regelnden Gegenstände. Die Kosten für den Ehevertrag setzen sich üblicherweise aus der Beratung und Erarbeitung eines Vertrages durch einen Rechtsanwalt sowie aus der daran anschließenden notariellen Beurkundung des Vertrages zusammen.

Die Rechtsanwaltsgebühr, die Kosten für den Scheidungsanwalt, wird dabei wie folgt ermittelt. Der Rechtsanwalt berechnet anhand der im Vertrag zu regelnden Angelegenheiten einen Gegenstandswert. Mit diesem Wert und mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) lässt sich dann die Rechtsanwaltsgebühr errechnen. Für die Erarbeitung des Ehevertrages fällt bei den Kosten zudem die sogenannte Geschäftsgebühr an. Diese Gebühr deckt alle Tätigkeiten ab, die mit der Erarbeitung des Ehevertrages zusammenhängen, wie z. B. Gespräche mit beiden Parteien und der Schriftverkehr. Unter Umständen kann daneben noch eine sogenannte Einigungsgebühr anfallen, wenn durch die Mitwirkung des Anwalts am Ehevertrag ein Streit beendet wird.

Die Höhe der Notarkosten ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten ist der Geschäftswert zu ermitteln, der sich aus dem Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Bei dieser Ermittlung des Geschäftswertes werden auch Verbindlichkeiten berücksichtigt und bis zur Hälfte des maßgeblichen Wertes abgezogen. Der Rest wird dann Reinvermögen genannt. Nicht zu vergessen sind die Kosten, die üblicherweise anfallen, wie Schreibauslagen, Auslagen für Porto und Telefon und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Wirksamkeit des Ehevertrages

Da der Ehevertrag das Bestehen der Ehe voraussetzt, ist dieser nur solange wirksam, bis die Ehe geschieden oder aufgehoben wird. Sollte der Ehevertrag bereits im Vorfeld der Ehe geschlossen worden sein und kommt es dann nicht zur Eheschließung, so entfaltet er keine Wirkung. Der Ehevertrag kann auch dadurch seine Wirkung verlieren, dass er durch einen neuen ersetzt oder durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird. Eine einseitige Kündigung oder Lösung in sonstiger Form ist nicht möglich.

Die Form des Ehevertrages

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, § 1410 BGB. Dieser Formzwang gilt auch für etwaige Nebenabreden. „Zur Niederschrift“ bedeutet in diesem Fall, dass der Vertrag von einem Notar notariell beurkundet werden muss. Durch diese Beurkundungspflicht sollen den weitreichenden vermögensrechtlichen und persönlichen Folgen Rechnung getragen werden. So soll dadurch u. a. Warnung, Klarheit, Übereilungsschutz, Beweissicherheit und Zwang zu sachkundiger Beratung erreicht werden.

Auch wenn die Anwesenheit beider Eheleute gesetzlich geregelt ist, ist nicht ausgeschlossen, dass akzeptiert wird, wenn sich einer der beiden Ehegatten vertreten lässt. Die Vertretung kann sogar vom anderen Ehegatten übernommen werden. Zuvor werden die Umstände abgeklärt. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Selbst eine sogenannte Heilung des Formmangels durch die Eintragung in das Güterrechtsregister ist nicht möglich.

Andere Besonderheiten bezüglich der Form bestehen nicht, sodass die allgemeinen Bestimmungen gelten. Deswegen kann der Ehevertrag auch unter einer Bedingung, Befristung oder Zeitbestimmung abgeschlossen werden und eine Anfechtung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist ferner, dass die Änderung eines Ehevertrages ebenfalls der Form des § 1410 BGB entsprechen muss, es also einer notariellen Beurkundung bedarf.

Vorteile und Nachteile des Ehevertrages: Kosten/Nutzen

Um zu sehen, welche Vorteile ein Ehevertrag im Falle der Scheidung haben kann, ist es sinnvoll, den Fall einmal ohne Ehevertrag zu betrachten.

Vorteil: Dank Ehevertrag Kosten sparen – Einigung über Vermögenswerte

Sollte kein Ehevertrag geschlossen worden sein und es soll nun über die Scheidung entschieden werden, so muss neben der Scheidung auch über den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt gerichtlich entschieden werden. Für die Entscheidung benötigt das Familiengericht viele Unterlagen, aus denen die Vermögenslage der Ehegatten ersichtlich wird. Hat das Gericht alle erforderlichen Unterlagen, ermittelt es, zumindest beim Zugewinnausgleich, das jeweilige Anfangs- und Endvermögen der beiden Ehegatten und berechnet, wer von beiden Ehegatten den höheren Überschuss erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses Zugewinns fällt dann an den anderen Ehegatten.

Für die Ermittlung des nachehelichen Unterhalts ist der gesamte Lebensbedarf wichtig. Entscheidend ist dabei, wie die Eheleute während der Ehe gelebt haben, denn es soll der eheliche Lebensstandard gewahrt werden. Das Gericht muss dabei u. a. die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnung und Arztkosten und angemessene Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Beim Versorgungsausgleich findet ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten statt. Auch für diesen Fall müssen demnach dem Gericht die erforderlichen Unterlagen zunächst beigetrieben werden, bevor eine Entscheidung darüber ergehen kann.

Demzufolge liegt einer der Vorteile eines Ehevertrages im Falle der Scheidung darin, dass das gerichtliche Verfahren abgekürzt wird, weil es wegfällt, dem Gericht die Unterlagen beizubringen. Zudem werden auch Nerven geschont.

Kosten des Verfahrens: Ehevertrag hält den Verfahrenswert gering

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Vorteil betrifft die Scheidungskosten. Da das Familiengericht ohne Ehevertrag im Falle der Scheidung auch über Streitpunkte wie den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entscheiden muss, erhöht sich automatisch der Verfahrenswert, der für die Bestimmung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren maßgebend ist. Durch einen Ehevertrag können somit im Falle der Scheidung zumindest beim gerichtlichen Verfahren Kosten gespart werden.

Zu beachten ist, dass mittels Ehevertrag nicht über jeden Unterhalt jegliche Vereinbarungen getroffen werden können. So ist es z. B. nicht möglich, Unterhaltszahlungen an die gemeinsamen Kinder auszuschließen. Um dennoch das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können die Eltern im Vorfeld der Scheidung eine Erklärung abgeben, in der sie sich u. a. über die Unterhaltspflichten und deren Höhe einigen. Dadurch muss das Gericht dann auch nicht mehr darüber entscheiden, was wiederum zu einer Kostenersparnis führt.

Nachteile durch Gütertrennung und Zugewinnausschluss

Ein Ehevertrag hat jedoch nicht nur Vorteile. Allerdings halten sich die Nachteile in Grenzen, da sie zumeist nur in Erbfällen auftreten können. Kein wirklicher Nachteil, aber ein zu beachtender Aspekt ist, dass ein Ehevertrag und das Gespräch darüber zu Zweifeln beim Partner führen könnten, ob der andere es auch „ernst meint“. Dabei soll ein Ehevertrag dazu dienen, beiden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich im Vorfeld abzusichern. Es sollte deshalb zumindest über einen Ehevertrag nachgedacht werden.

Ein Nachteil, der hier erwähnt werden soll, ist, dass ein Ehevertrag Auswirkungen auf den eigenen Erbteil haben kann. Sollte ehevertraglich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen worden sein und der andere Ehegatte sterben, bedeutet dies, dass der eigene Erbteil um ein Viertel reduziert wird. Dieses Viertel wird dann unter den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Gütertrennung kann höheres Erbe kosten: nur Pflichtteil

Nachteilig könnte unter Umständen auch die mögliche Auswirkung eines Ehevertrages auf den Pflichtteil beim Erbe sein. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil an einer Erbschaft, welchen der länger lebende Ehegatte erhält, wenn er vom Erblasser (verstorbenen Ehegatten) vom Erbe ausgeschlossen wurde. Sollte demnach mittels Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und stattdessen die Gütertrennung vereinbart worden sein und wurde der länger lebende Ehegatte vom Erbe ausgeschlossen, steht ihm lediglich der „kleine“ Pflichtteil zu, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils beträgt.

Im Gegensatz dazu liegt der Pflichtteilsanspruch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hinzu kommt jedoch noch der konkrete Zugewinn aus dem Zugewinnausgleich. Dies sollte demnach auch bei der Frage Beachtung finden, ob ein Ehevertrag für Sie die richtige Entscheidung ist.

Gütertrennung: Ehevertrag – höhere Kosten bei der Erbschaftssteuer?

Der letzte Nachteil, der hier angesprochen werden soll, bezieht sich auf die Erbschaftssteuer. Diese fällt an, wenn jemand Erbe wird. Bei der Gütertrennung unterliegt der komplette Nachlass der Erbschaftssteuer, sofern der Nachlass über dem für alle Ehegatten geltenden Freibetrag liegt. Währenddessen bei der Zugewinngemeinschaft der Freibetrag um den Zugewinnausgleichsanspruch erhöht wird. Demzufolge kann der Güterstand der Gütertrennung zu höheren Kosten hinsichtlich der Steuerbelastung führen.
Letztendlich muss jedes Paar für sich selbst entscheiden, ob ein Ehevertrag Sinn ergibt oder nicht. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall und die Umstände der Eheleute an, ob sich eine Absicherung lohnt.

Ehevertrag und Kosten – wann rentiert sich diese Investition?

Es lässt sich also festhalten, dass Aufsetzen eines Ehevertrages ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung des Paares ist, die über die reinen Kosten hinaus zu betrachten ist und die Lebensumstände des Paares immer im Blick behalten sollte. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele für Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein und im Trennungsfall Kosten und Nerven sparen kann:

Ehevertrag bei einer Diskrepanz-Ehe

Ein Partner verfügt über ein deutlich höheres Vermögen als der andere, will für Absicherung sorgen und sich zugleich Gewissheit verschaffen, dass die Ehe nicht nur aufgrund des Vermögens geschlossen werden soll.

Eheleute mit verschiedenen Nationalitäten

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten können zu Problemen führen, wenn es letztendlich darum geht, die Scheidung rechtlich abzuwickeln. Zwar gilt in Deutschland, das Recht, das im Aufenthaltsland des Paares gültig ist; dies ist allerdings nicht bei allen Nationen und Ländern der Fall, was zu rechtlichen Konflikten bei der Abwicklung der Scheidung führen kann.

Sogenannte „Unternehmer-Ehen“

Führt ein Partner ein Unternehmen, so kann ein Ehevertrag dabei helfen, das Betriebsvermögen zu schützen. Etwa, falls der unternehmensführende Ehegatte stirbt oder die Scheidung einreicht und das Betriebsvermögen sichern will.

Ehevertrag: Kosten als Investition für die Zukunft betrachten

Auch wenn die anfallenden Kosten für einen Ehevertrag in den o. g. Fällen z. T. recht hoch sein können, sollte die Investition zugleich auch als Absicherung betrachtet werden. Insbesondere dann, wenn einzelne Partner ein beträchtliches Vermögen für die eine Zukunft, auch nach der Ehe, schützen wollen.

Bedeutende Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Ehevertrag

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in zwei bedeutsamen Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 klargestellt, dass der prinzipiellen Vertrags- und Gestaltungsfreiheit nicht nur über diese allgemeinen gesetzlichen Nichtigkeitsregelungen Grenzen gesetzt sind. Vielmehr sei im Einzelfall auf einer zweiten Stufe eine weitergehende, begründete Inhalts- und Ausübungskontrolle angezeigt, um erheblich ungleiche Verhandlungspositionen und einseitige ehevertragliche Lastenverteilungen zu verhindern. Zu verweisen ist insofern weiter auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004, welche sich mit den beiden erstgenannten Entscheidungen auseinandersetzt.

Gütertrennung oder anderer Ehevertrag – wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zum Ehevertrag als Gütertrennung oder in anderer Form, den anfallenden Kosten oder möchten sich anderweitig vom Anwalt für Familienrecht beraten lassen? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen zur Seite – sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Termin!