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Erbrecht

Pflichtteil Berliner Testament

By Erbrecht

Pflichtteil beim Berliner Testament

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, will oftmals dafür sorgen, dass der Lebensstandard des Partners auch nach dem eigenen Tod gesichert ist. Zu diesem Zweck bietet es sich an, ein Berliner Testament aufzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich hierbei mit dem Pflichtteil für Kinder verhält. Für Laien ist es oftmals schwierig, die erbrechtlichen Regelungen im Detail zu verstehen und die Systematik zu erfassen. Die wichtigsten Informationen rund um den Pflichtteil beim Berliner Testament haben wir daher Ihnen hier zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist ein Berliner Testament?
Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?
Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?
Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?
Wie erstelle ich ein Berliner Testament?
Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?
Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?


Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um eine spezielle Ausprägung des gemeinschaftlichen Testaments. Wer mit einem Ehegatten verheiratet ist oder einen eingetragenen Lebenspartner hat, muss Regelungen über den Nachlass treffen. Hierbei ist ein Berliner Testament häufig das Mittel der Wahl. Insbesondere Ehegatten mit Kindern greifen auf diese Form zurück.

Die Ehepartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und enterben die Kinder zunächst. Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten sollen Dritte den Nachlass bekommen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den sogenannten Schlusserben dann um die Kinder.

Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?

Beim Tod des ersten Elternteils sorgt das Berliner Testament dafür, dass die Kinder faktisch enterbt werden. Sie sind erst die Erben, wenn der andere Elternteil stirbt. Nichtsdestotrotz können Kinder ihren Pflichtteil beim Berliner Testament verlangen. In der Praxis stellt das den überlebenden Ehegatten häufig vor ein Problem, wenn dieser den Pflichtteilsanspruch erfüllen muss. Die Lösung ist die sogenannte Strafklausel. Sofern die Kinder ihren Pflichtteil beim ersten Tod eines Elternteils einfordern, verlieren sie den Anspruch auf die Erbschaft beim zweiten Elternteil. Am Pflichtteilsanspruch ändert sich jedoch nichts.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben immer die Angehörigen, die gem. § 2303 BGB nicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden dürfen, sofern keine speziellen Voraussetzungen vorliegen. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören die folgenden Personengruppen:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ehegatte
  • Eltern

Den Pflichtteil gibt es auch beim Berliner Testament. Zwar übergeht der eine Ehepartner die Kinder beim Tod des anderen, dennoch steht den Kindern beim Berliner Testament ein Pflichtteilsanspruch zu. Die Kinder der Erblasser haben Anspruch auf zwei Pflichtteile. Zunächst entsteht der Pflichtteilsanspruch beim zuerst verstorbenen Elternteil, später folgt der zweite Anspruch beim Tod des Hinterbliebenen.

Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?

Um beim Berliner Testament den Pflichtteil zu berechnen, sind die gängigen Formeln hilfreich. Zunächst erfolgt die Bestimmung der gesetzlichen Erbquote. Die Hälfte ist dann die Höhe des Pflichtteils.

Beispielsrechnung:

Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Beim Tod des einen Ehegatten ist der verwitwete Partner dank Berliner Testament der Alleinerbe, die Kinder werden enterbt.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält der verwitwete Ehegatte 1/2 des Nachlasses.
Die beiden Kinder erhalten nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils 1/4 des Nachlasses.
Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, in diesem Beispiel also 1/8 der Erbmasse.

 

Gerne hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf dabei, beim Berliner Testament Ihren Pflichtteil zu berechnen!

Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?

Das Berliner Testament bietet den Vorteil, dass der Lebensstandard des überlebenden Ehepartners gesichert wird. Die Erbmasse geht komplett auf diesen über, ohne dass es Auseinandersetzungen um das Erbe gibt. Mit dem Berliner Testament geht eine gewisse Bindungswirkung einher. Für die gemeinsam testierenden Ehegatten ist es nicht einfach möglich, das Berliner Testament zu widerrufen.

Gegebenenfalls ist das Berliner Testament jedoch mit Nachteilen steuerlicher Natur verbunden. Die Kinder bekommen am Ende das Vermögen beider Elternteile im Zuge der Erbschaft. Wenn diese Summe den Freibetrag übersteigt, zahlen die Kinder mehr Steuern. Mit einer Schenkung im Voraus können Sie derartige steuerliche Belastungen vermeiden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Erbrecht in Leipzig, um mehr über die Vor- und Nachteile beim Berliner Testament zu erfahren.

Wie erstelle ich ein Berliner Testament?

Wer sich für ein Berliner Testament entscheidet, muss präzise Formulierungen wählen. Im Testament sollte klar enthalten sein, dass der überlebende Ehepartner beim ersten Erbfall der alleinige Erbe ist. Falls es an einer ausdrücklichen Formulierung mangelt, gilt im Zweifel die gesetzliche Erbfolge, sodass weitere Abkömmlinge zum Erbe berechtigt sind. Nach der einschlägigen Rechtsprechung genügt es nicht, Andeutungen zu machen.

Wir beraten Sie auf Wunsch bei der Erstellung eines Testaments. Mit Ihrem Anwalt für Erbrecht berücksichtigen Sie den Pflichtteil beim Berliner Testament und erstellen eine rechtssichere Regelung, damit Ihr letzter Wille auch wirklich gilt.

Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?

Bei der Pflichtteilsstrafklausel handelt es sich um eine beliebte Regelung zum Pflichtteil im Berliner Testament. Die Testierenden schließen aus, dass das Kind beim Tod des zweiten Elternteils Erbe wird, sofern es schon beim Tod des ersten Erblassers seinen Pflichtteil verlangt hat. Der Pflichtteilsanspruch lässt sich jedoch nicht einseitig per Testament ausschließen. Nachkommen haben beim Tod des ersten und zweiten Elternteils einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Daran kann auch die Pflichtteilsstrafklausel nichts ändern, die lediglich einen Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge bedeutet.

Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?

In sogenannten Patchworkfamilien kommt es häufig vor, dass nicht nur leibliche Kinder von beiden Ehegatten, sondern auch Kinder aus früheren Ehen als Schlusserben eingesetzt werden, die also nur mit einem der beiden Ehegatten verwandt sind. Diese Kinder haben nur bei ihrem leiblichen Elternteil einen Pflichtteilsanspruch. Dennoch kann die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder ebenfalls angewendet werden. Macht ein Kind demnach nach dem Tod des leiblichen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch geltend, verliert dieses dadurch nach dem Tod des Stiefelternteils den Anspruch auf den Erbteil. Je nach Auslegung des Berliner Testaments ist es dann dennoch möglich, dass das von der Erbfolge ausgeschlossene Stiefkind einen Anspruch auf ein Vermächtnis in Höhe eines fiktiven Pflichtteils geltend machen kann. Lassen Sie sich hierzu von unseren Experten für Erbrecht beraten, um Ihr Recht durchzusetzen.

Fachkundige Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen

Seit 2001 steht die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig Mandanten fachkundig zur Seite. Die umfassende Beratung betrifft vielfältige Rechtsbereiche. So sind wir nicht nur bei erbrechtlichen Fragestellungen die richtige Anlaufstelle. Weitere Bereiche, in denen Ihnen eine umfassende Beratung zuteilwird, sind:

 

Jetzt einen Termin vereinbaren und zum Pflichtteil beim Berliner Testament beraten lassen!

Sie haben noch Fragen zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch? Ihnen ist die gesetzliche Erbfolge nicht geläufig? Sie wollen prüfen lassen, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht? In all diesen Fällen ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der Ansprechpartner, der Ihre Interessen durchsetzen möchte. Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihren Pflichtteil berechnen und eine rechtliche Strategie erarbeiten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, damit es keine Probleme mit dem Pflichtteil beim Berliner Testament gibt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil für Geschwister

By Erbrecht

Pflichtteil für Geschwister

Mit dem Erbrecht kommt nahezu jeder im Laufe des Lebens in Kontakt. Spätestens im fortgeschrittenen Alter machen sich die Menschen Gedanken über ihren Nachlass. In Deutschland ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Für Laien ist es kaum möglich, das Erbrecht in seiner Komplexität zu durchblicken und jede Regelung zu kennen. Folglich kommen häufig Fragen auf wie etwa:

  • Gibt es einen Pflichtteil für Geschwister und wie hoch ist dieser?
  • Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
  • Was passiert beim Überschreiben des Hauses mit dem Pflichtteil für Geschwister?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden. Neben dem Erbrecht gehören die folgenden Rechtsbereiche zum Schwerpunkt unserer Kanzlei:

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist das Pflichtteilsrecht?
Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Wann erben Geschwister?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?
Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?
Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?
Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?


Was ist das Pflichtteilsrecht?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der nächsten Angehörigen das Pflichtteilsrecht geschaffen. Erblasser dürfen ihre nächsten Angehörigen nicht vollständig enterben. Zum Schutz bestimmter Personengruppen regelt § 2303 BGB das sogenannte Pflichtteilsrecht – einen Mindestanspruch auf ein Erbe. § 2303 BGB legt fest, welche Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Erbvertrag und Testament entscheiden über den Nachlass des Erblassers. Wenn jedoch keine derartigen Dokumente vorliegen, sind die Regelungen des Erbrechts in den § 1924ff BGB entscheidend. In diesen ist die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Demnach sind zunächst die direkten Abkömmlinge des Erben berechtigt. Zudem bekommt der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner einen Anteil am Erbe. Wenn keine direkten Abkömmlinge existieren, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge. Dies sind die Eltern und Geschwister.
Zusammenfassend ist dies die gesetzliche Erbfolge:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel

Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?

In der gesetzlichen Erbfolge sind Bruder und Schwester des Erblassers also als Erben zweiter Ordnung berücksichtigt. Aber wie sieht es mit einem Pflichtteil für Geschwister aus?

Gem. § 2303 BGB sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt:

  • Abkömmlinge des Erblassers
  • Ehegatte
  • eingetragener Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers

Für den Erblasser ist es kaum möglich, diese nahen Verwandten vollständig zu enterben. Dafür müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Wie die Liste zeigt, zählen Geschwister hingegen nicht zu den unmittelbaren Abkömmlingen. Trotz der nahen Verwandtschaft gibt es dementsprechend keinen Pflichtteil für Geschwister.

Wann erben Geschwister?

Obgleich es keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt, können diese trotzdem erben. Zum einen natürlich dann, wenn sie vom Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Zum anderen können sie auch erben, wenn es keinen letzten Willen gibt. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Allerdings haben Geschwister nur dann ein Anrecht auf ein Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Erblasser hinterlässt keine Abkömmlinge (Erben erster Ordnung)
  • Mindestens ein Elternteil ist bereits verstorben

Auch Halbgeschwister können im Zuge der gesetzlichen Erbfolge erben, jedoch nur über den Elternteil, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind. Haben die Halbgeschwister etwa den gleichen Vater und dieser ist bereits verstorben, geht dessen Anteil auf sie über. Der Anteil der verstorbenen Mutter hingegen geht nicht an die Halbgeschwister, da diese nicht mit ihr verwandt sind.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?

Viele Menschen stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Geschwister ist. Wie oben dargelegt, gibt es einen solchen Pflichtteil für Bruder und Schwester des Erblassers nicht. Häufig ist stattdessen die Höhe des Erbes gemeint. Sofern kein rechtswirksames Testament vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge entscheidend. Falls keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, können Geschwister als Erben in Betracht kommen. In diesem Fall treten sie an Stelle eines verstorbenen Elternteils.

Leben beide Elternteile noch, erben diese jeweils 50 % der Erbmasse. Ist ein Elternteil verstorben, teilen die Geschwister des Erblassers dessen Anteil untereinander auf. So würden zwei Geschwister in diesem Fall beispielsweise jeweils 25 % erben. Sind beide Elternteile verstorben, wird das Erbe vollständig unter den Geschwistern aufgeteilt.

Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?

Einen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt es nicht. Mangels Pflichtteilsanspruch ist es somit problemlos möglich, die Geschwister vom Nachlass auszuschließen. Mit einem Erbvertrag und Testament regeln Sie Ihren letzten Willen. Damit das Testament rechtswirksam ist, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen oder einen Erbvertrag aufzusetzen.

Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?

Die Frage nach dem Pflichtteil für Geschwister bezieht sich häufig nicht auf Geschwister des Erblassers, sondern auf mehrere Kinder, die das Erbe untereinander aufteilen müssen. Sind diese in einem Testament oder Erbvertrag enterbt worden, sind sie – wie oben erläutert – pflichtteilsberechtigt. Wollen sie dann den Pflichtteil berechnen, muss zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt werden. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Erbquote und der Pflichtteil berechnet werden:

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder, von denen eins enterbt wurde.
Nach der gesetzlichen Erbfolge würde jedem der drei Kinder 1/3 der Erbmasse zustehen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das enterbte Kind kann demnach seinen Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse geltend machen.

 

Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?

In einigen Fällen entscheiden sich Eltern dafür, eines ihrer Kinder als Alleinerben einzusetzen. Der Pflichtteil für Geschwister dieses Alleinerben ist davon jedoch nicht betroffen. Kinder sind grundsätzlich Pflichtteilsberechtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die enterbten Kinder haben also Pflichtteilsansprüche. Die Geschwister können ihren Pflichtteil gegenüber dem Alleinerben geltend machen.

Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?

Entscheiden sich Eltern dafür, einem Kind ihr Haus zu überschreiben, wird nicht der Pflichtteil für Geschwister fällig, sondern der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der neue Eigentümer der Immobilie muss die Geschwister ausbezahlen, sobald die Erblasser sterben und der Erbfall eintritt. Für die Ermittlung des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Die Höhe des Anspruchs hängt vom konkreten Zeitpunkt ab. Verstirbt der Erblasser im Jahr der Schenkung, bekommen die Geschwister den vollen Anteil. Mit jedem Jahr reduziert sich dieser um 10 %. Wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, ist demnach keine Auszahlung erforderlich. Entscheidend für die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie bei der Schenkung bzw. dem Erbfall.

Pflichtteil für Geschwister – jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Möchten Sie wissen, wie die Bestimmung eines Alleinerben oder das Überschreiben des Hauses den Pflichtteil für Geschwister beeinflusst? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist der ideale Ansprechpartner, wenn es um den Pflichtteil geht. Ihr Anwalt für Erbrecht aus Leipzig berät Sie gerne rund um das Thema.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine ausführliche Beratung. Im persönlichen Gespräch betrachten wir Ihre individuelle Situation. Mit unserer Expertise und Erfahrung geben wir unser Bestes, um Ihre Interessen zu verfolgen. Wir kümmern uns um die Prüfung und Erstellung eines Testaments, beantworten alle Fragen zum Pflichtteil für Kinder, Geschwister und andere Verwandte und unterstützen Sie dabei, die Erbquote oder den Pflichtteil zu berechnen.

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil für Enkel

By Erbrecht

Pflichtteil für Enkel

Das Erbrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, mit dem im Laufe des Lebens so ziemlich jeder einmal in Kontakt kommt. Schließlich ist die wirtschaftliche Bedeutung immens. Alljährlich werden in Deutschland mehrere Milliarden Euro vererbt. Die Erben treten in alle Rechtspositionen des Erblassers ein, sofern diese nicht höchstpersönlicher Natur sind. Wer Kinder und Enkel hat, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. In diesem Zusammenhang spielt auch der Pflichtteil eine große Rolle. So gibt es etwa einen Pflichtteil für Enkel, der allerdings nicht in jedem Erbfall zum Tragen kommt.

Im Folgenden erfahren Sie, wann Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben und wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Für eine fundierte, persönliche Rechtsberatung ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich rund um die Themen Erbe und Pflichtteil beraten!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Pflichtteil?
Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?
Wie fordere ich den Pflichtteil ein?
Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?
Was verändert sich bei einer Schenkung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?


Was ist der Pflichtteil?

Beim Pflichtteil handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf ein Mindesterbe. Der Pflichtteilsanspruch ist in § 2303 BGB statuiert. Enge Angehörige können vom Erblasser in der Regel nicht vollständig enterbt werden. Vielmehr steht diesen ein sogenannter Pflichtteil zu. Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt in Geld. Die Pflichtteilsberechtigten bekommen ihr Erbe allerdings nicht automatisch zugeteilt. Vielmehr ist es erforderlich, den Pflichtteil einzufordern.

Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?

Enkel gehören zu den nahen Angehörigen, die grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dennoch bekommt diesen nicht jeder Enkel. Ob ein Pflichtteilsanspruch vorliegt, hängt von zwei Voraussetzungen ab:

  • Zunächst müssen Enkel Pflichtteilsberechtigte Gem. § 2303 BGB trifft dies auf alle Abkömmlinge des Erblassers zu. Dazu gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Der Gesetzgeber macht keinerlei Ausnahme, ob die Abkömmlinge ehelich, unehelich oder adoptiert sind.
  • Im zweiten Schritt bedarf es einer Prüfung der Rangfolge. Das Pflichtteilsrecht legt eine gesetzliche Rangfolge für die Erbschaft fest. Nicht alle Abkömmlinge haben automatisch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil für Enkel kommt erst dann zur Anwendung, wenn der mit dem Erblasser verwandte Elternteil des Enkels – mithin das Kind des Erblassers – bereits verstorben ist. Folglich ist der Pflichtteil für Enkel eher die Ausnahme denn die Regel.

 

Falls Sie Fragen zur Erbfolge haben oder Ihren Pflichtteil einfordern wollen, ist professionelle Unterstützung empfehlenswert. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bietet Ihnen eine fundierte Beratung, um den Pflichtteil zu berechnen und weitere Fragen zum Pflichtteil für Enkel zu klären.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?

Viele Erblasser und potenzielle Erben stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Um dies zu beantworten, bedarf es zunächst der Berechnung der Erbquote, die sich an der gesetzlichen Erbfolge orientiert. Es hängt somit davon ab, wie viele Abkömmlinge des Erblassers Ansprüche am Nachlass geltend machen können. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, in welchem Fall ein Pflichtteilsanspruch für Enkel besteht und wie hoch dieser ist:

Der Erblasser hat drei Kinder (A, B und C), von denen eines (C) bereits verstorben ist. A und C haben jeweils ein Kind. Der Erblasser hat somit zwei Enkel. In einem Testament verfügt der Erblasser, dass sein Nachlass unter seinen drei Kindern aufgeteilt werden soll. Die Enkel werden enterbt.

Da C bereits verstorben ist und dessen Kind enterbt wurde, wird die Erbmasse zu gleichen Teilen zwischen A und B aufgeteilt.
Das Kind von A hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sein Elternteil noch lebt.
Das Kind von C hat einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da es an Stelle des verstorbenen Elternteils tritt.

 

Um den Pflichtteil zu berechnen, wird der theoretische Wert des Erbes ermittelt, wenn der Enkel nicht enterbt worden wäre:

In diesem Fall würde sich der Enkel an Stelle seines Elternteils das Erbe mit A und B teilen, also 1/3 der Erbmasse erhalten.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, also 1/6.
Dem Enkel steht demnach ein Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse zu.

 

Wie fordere ich den Pflichtteil ein?

Enkel bekommen ihren Pflichtteil nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie sich an die Erben wenden, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Falls die Erben den Anspruch nicht anerkennen, ist eine Klage erforderlich. Mit der professionellen Unterstützung der Anwaltskanzlei Anke Knauf werden Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Unser Fokus liegt auf einer außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Selbstverständlich gehen wir notfalls gemeinsam vor Gericht.

Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt drei Jahre. Entscheidend für den Fristbeginn bei der Verjährung des Pflichtteils für Enkel ist jedoch nicht der Tod des Erblassers. Vielmehr ist entscheidend, wann der Enkel von dem Erbfall erfährt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres nach Kenntnis über den Erbfall. Eine Ausnahme gilt für Todesfälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen. In diesem Fall können Sie keinen Pflichtteilsanspruch mehr geltend machen – ganz gleich, wann Sie Kenntnis erlangt haben.

Was verändert sich bei einer Schenkung?

Bei einer Schenkung zu Lebzeiten wird das Vermögen des Erblassers geringer. Allerdings sollten Sie immer beachten, dass der Gesetzgeber derartige Umgehungsstrategien berücksichtigt hat. Folglich gibt es den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, der die Schenkung beim Pflichtteil für Enkel berücksichtigt. Dabei fließt der Wert der Schenkung in die Erbmasse ein. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Schenkung: Im Jahr vor dem Tod des Erblassers wird der gesamte Wert der Schenkung berücksichtigt, mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr verringert sich der Wert um 10 %. Schenkungen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, werden dementsprechend nicht mehr eingerechnet.

Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?

Die Schenkung ist eine Option, um den Pflichtteil für Enkel rechtssicher umgehen zu können. Allerdings müssen Sie dabei, wie oben beschrieben, den Zeitpunkt beachten. Eine andere Möglichkeit ist der sogenannte Pflichtteilsverzicht. Mit einer Abfindungszahlung zu Lebzeiten erklärt der Enkel seinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung des Pflichtteils. Die Schenkung an Enkel und der Pflichtteil stehen somit in einer engen Verbindung.

Pflichtteil für Enkel: Jetzt Beratungstermin vereinbaren

An der Konsultation eines Rechtsanwalts führt in vielen Situationen rund um den Pflichtteil für Enkel kein Weg vorbei. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um das Erbrecht geht. Gerne können wir Ihren Pflichtteil berechnen, ein Testament prüfen oder den Pflichtteil einfordern. Selbstverständlich kann Ihr Anwalt für Erbrecht auch die Pflichtteils-Verjährung für Enkel prüfen oder die Auswirkungen einer Schenkung an Enkel auf den Pflichtteil darlegen. Bei einer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich bestmöglich zu vertreten. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil für Kinder

By Erbrecht

Pflichtteil für Kinder

Mit dem Erbrecht kommen die meisten Menschen unweigerlich Zeit ihres Lebens in Kontakt – sei es die Erstellung des eigenen Testaments oder eine Erbschaft. Häufig wollen Erblasser den Ehegatten als Alleinerben benennen. Doch einer vollständigen Enterbung der Kinder steht der Pflichtteilsanspruch entgegen. Pflichtteilsberechtigte haben ggf. einen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Im Folgenden erläutern wir, wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist und wann ein Verzicht auf diesen Pflichtteil möglich ist.

Bei Fragen zu dem Thema sollten Sie Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht halten. In Leipzig ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der richtige Ansprechpartner für Fragen zur Erbfolge oder zu dem Pflichtteil für Kinder.

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?
Was ist der Pflichtteil für Kinder?
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Wie berechne ich den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?
Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?
Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?
Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?
Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?
Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?
Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?
Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?
Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?


Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?

In Deutschland herrscht als Ausdruck der Privatautonomie der Grundsatz der Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, wen er als Erben einsetzt. Dementsprechend besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Kinder zu enterben. Eine Begründung für den Ausschluss aus der gesetzlichen Erbfolge ist nicht erforderlich. Sofern in dem konkreten Testament ein Erbe – oder mehrere Erben – eingesetzt wird, bedeutet dies, dass niemand anders etwas erben soll.

Dafür wird oft das Berliner Testament genutzt, in dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. So erhält der länger lebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tode beider Ehegatten sollen dann die Kinder das Erbe erlangen. Kinder verlieren den Anspruch auf ihren Pflichtteil beim Berliner Testament grundsätzlich nicht – vielmehr haben sie Ansprüche auf zwei Pflichtteile. Der erste Anspruch tritt mit dem ersten Erbfall ein, der zweite Anspruch mit dem Tode des verbliebenen Elternteils.

Rechtsstreitigkeiten rund um Pflichtteil und Berliner Testament können kompliziert werden. Als Betroffener sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig steht Ihnen hierbei zur Verfügung.

Was ist der Pflichtteil für Kinder?

In Deutschland existiert eine gesetzliche Erbfolge. Bei fehlendem Testament tritt die Erbfolge ein, die sich am Verwandtschaftsgrad der Erben orientiert. Die Aufteilung ist wie folgt:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel und deren Nachfahren
  • Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel etc.

Zusätzlich hat der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner gemäß dem gesetzlichen Ehegattenerbrecht Anspruch auf einen Teil der Erbmasse.

Wenn Erblasser ihren Nachlass nicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge vermachen lassen möchten, können sie diese durch ein Testament ändern. Der Pflichtteil für Kinder entfaltet erst dann Bedeutung, wenn diese enterbt werden oder der konkrete Erbanteil unter dem jeweiligen Pflichtteil liegt. Sofern Sie ein Testament erstellen, müssen Sie diesen Pflichtteil berücksichtigen.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

In Deutschland existiert für enge Angehörige ein Vermögensschutz. Der gesetzgeberischen Wertung zufolge hat der Erblassen diesen gegenüber eine fürsorgerische Pflicht. Dieser besondere Schutz trifft auf nächste Angehörige zu, die folglich in bestimmten Situationen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Bevor Sie sich die Frage stellen, wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, müssen Sie zunächst feststellen, ob Sie zum geschützten Personenkreis zählen.

Dies sind gem. § 2303 BGB die folgenden Personengruppen:

  • Kinder (auch nichteheliche oder adoptierte Kinder)
  • Ehegatten (bei wirksamer Ehe)
  • Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Eltern (sofern keine Kinder vorhanden)
  • Enkel und Urenkel (wenn ihre Eltern nicht mehr leben)

 

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Für eine Berechnung des Pflichtteils stellt sich die Frage, wie viele Pflichtteilsberechtigte es gibt. Dies kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Zudem ist natürlich die Höhe der Erbschaft entscheidend. Je höher das Erbe ist, desto höher wird auch der Pflichtteil sein. Dieser entspricht 50 % des Erbteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist, kommt somit immer auf den Einzelfall an. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einer Anwaltskanzlei. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Erbquote zu bestimmen und Ihren Pflichtteilsanspruch zu bewerten.

Wie berechne ich den Pflichtteil?

Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:

  1. Feststellung der jeweiligen Erbquote
  2. Berechnung des Nachlasses

Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Je nach Komplexität Ihrer persönlichen Situation spielen unterschiedliche rechtliche Regelungen eine Rolle. Mit einem Beispiel lässt sich die Berechnung veranschaulichen:

Ein verwitweter Ehepartner will eines von drei Kindern enterben. Die Person setzt dementsprechend ein Testament auf, in dem zwei der drei Kinder als Erben eingesetzt werden. Das dritte Kind wird nicht berücksichtigt.

Das Erbe verteilt sich demnach wie folgt:

Grundsätzlich würde jedes der drei Kinder 1/3 der Erbmasse erhalten.
Da ein Kind enterbt wurde, hat dieses nur Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Das enterbte Kind kann somit von seinen Geschwistern einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Nachlasswerts verlangen.
Den Rest der Erbmasse teilen die beiden anderen Kinder zu gleichen Teilen untereinander auf.

 

Nicht immer ist die Berechnung des Pflichtteils der Kinder derart einfach. Gerade im Erbrecht kommt es häufig zu komplizierten Situationen und ein Erbstreit droht. Nehmen Sie daher Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht auf, der Sie bei einem potenziellen Konflikt professionell berät und unterstützt.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Mit der Erstellung eines Testaments verändert sich die gesetzliche Erbfolge. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Erblasser Angehörige wie etwa die Kinder enterben. Wie hoch der Pflichtteil bei einer Enterbung ist, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab. Grundsätzlich beläuft sich die Höhe des Pflichtteils bei der Enterbung durch den Erblasser auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Zweifelsfall hilft eine fundierte Beratung durch einen Anwalt. Wenden Sie sich an uns – gemeinsam können wir Ihren Pflichtteil berechnen.

Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?

Sofern Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben, können sie ihren Anteil einfordern. Dafür ist es erforderlich, sich Informationen über das Erbe einzuholen und die Erben zu kontaktieren. Schließlich hängt es von der Höhe des Nachlasses ab, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist. Sofern die Erben dem Pflichtteilsanspruch nicht nachkommen, bleibt Ihnen nur eine Klage übrig. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht geben wir unser Bestmögliches, um Ihre Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Im Zweifelsfall kümmern wir uns um die Klage auf den Pflichtteil und vertreten Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?

Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Dementsprechend ist für das Einfordern des Pflichtteils der Tod des Erblassers erforderlich. Mit einem Einverständnis des Erblassers können Kinder aber schon zu Lebzeiten den Pflichtteil einfordern. Das Kind erhält den Pflichtteil somit zu Lebzeiten des Erblassers und erklärt anschließend den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach dessen Tod. Bei der Gegenleistung handelt es sich um eine Art Abfindung, die sich an der voraussichtlichen Höhe des zukünftigen Pflichtteils orientiert.

Falls Sie Ihren Pflichtteil vor oder nach dem Erbfall einfordern wollen oder über einen Pflichtteils-Verzicht nachdenken, sind wir der richtige Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle erbrechtliche Situation.

Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?

Wer sich mit dem Pflichtteil für Kinder beschäftigt, sollte auch einen Blick auf die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs werfen. Als Pflichtteilsberechtigte können Sie in der Regel nicht erst nach 10 Jahren zu den damaligen Erben kommen, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Fristbeginn ist das Ende des Kalenderjahres, in welchem Sie von dem Erbfall erfahren – üblicherweise auch das Jahr, in dem dieser eintritt. Ausnahmsweise können Sie von einer längeren Frist profitieren, wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von dem Erbfall erfahren. Damit Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder geltend machen können, empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zum Anwalt für Erbrecht.

Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?

Hat der Erblasser Kinder aus erster Ehe, stellt sich die Frage, ob auch diese Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Kindern aus der aktuellen Ehe, einer vorherigen Ehe sowie unehelichen oder adoptierten Kindern. Somit gibt es einen Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe, uneheliche Kinder und Adoptivkinder.

Sofern der Erblasser einen neuen Ehegatten hat, stellt sich die Situation exemplarisch wie folgt dar:

Der Erblasser hinterlässt seinen Ehepartner, ein Kind aus erster Ehe sowie zwei weitere Kinder aus zweiter Ehe.
Dem Ehegatten stehen laut gesetzlicher Erbfolge 1/2 der Erbmasse zu, die Kinder teilen die andere Hälfte zu gleichen Teilen unter sich auf. Ihnen steht demnach 1/6 des Nachlasses zu.
Der Ehegatte wird als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder haben diesem gegenüber nun einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbes.
Die Pflichtteilsquote beläuft sich demnach für jedes Kind auf 1/12 des Nachlasswertes.

 

Das Beispiel zeigt: Beim Pflichtteil für Kinder kommt es nicht darauf an, aus welcher Ehe die Abkömmlinge stammen. Jedes Kind hat den gleichen Pflichtteilsanspruch.

Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?

Eine weitere Frage, die beim Thema Pflichtteil oft aufkommt, ist, ob nur leibliche Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben. Das ist nicht der Fall. Pflichtteilsberechtigte müssen nicht zwingend leibliche Abkömmlinge sein – adoptierte Kinder haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Anders sieht dies bei Stiefkindern aus. Aus der juristischen Perspektive sind Stiefkind und Stiefelternteil nicht miteinander verwandt. Aus diesem Grund gibt es keinen Pflichtteil für Stiefkinder. Diese können nur von ihren leiblichen Eltern einen Pflichtteil beanspruchen.

Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?

Bei der Strafklausel beim Pflichtteil handelt es sich um eine Regelung, die im Berliner Testament vorkommt. Mit einem solchen Testament setzt der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben ein. Dennoch haben die Kinder im Erbfall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Mit einer Strafklausel für den Pflichtteil können die Ehepartner verhindern, dass die Kinder den Pflichtteil bereits im ersten Erbfall einfordern. Dies könnte den verwitweten Ehegatten mitunter in finanzielle Probleme bringen. Somit legt die Strafklausel für den Pflichtteil fest, dass dem Erben im zweiten Erbfall kein Pflichtteil zusteht, sofern er diesen beim ersten Erbfall eingefordert hat.

Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?

Bei einem Verzicht auf den Pflichtteil handelt es sich um eine eigenständige Erklärung, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren gesetzlichen Anspruch nicht geltend machen werden. In der Praxis kommt es meistens in den Fällen zu einem Verzicht, wenn Erblasser zu Lebzeiten eine Abfindung zahlen. Selbstverständlich kann Sie der Gesetzgeber nicht zur Annahme Ihres Pflichtteils zwingen. Somit ist ein Pflichtteils-Verzicht immer möglich.

Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?

Kinder haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der in der überwiegenden Anzahl aller Fälle durchsetzbar ist. Ein Entzug des Pflichtteils für Kinder ist schwer möglich. Dafür bedarf es triftiger Gründe im Sinne des § 2333 BGB. Nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen können Sie Kindern den Pflichtteil entziehen. Zudem bedarf es einer detaillierten Begründung im Testament. Gem. § 2333 I BGB ist dies beispielsweise in den folgenden Situationen möglich:

  • Der Abkömmling trachtet dem Erblasser nach dem Leben.
  • Der Abkömmling hat sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht.
  • Der Abkömmling hat die Unterhaltspflicht böswillig verletzt.

Beim Pflichtteil im Berliner Testament ist der Entzug via Strafklausel möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist Ihnen gerne dabei behilflich, ein Berliner Testament mitsamt Strafklausel zu erstellen.

Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?

Unter Umständen haben Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tode sein Vermögen verschenkt hat und dadurch den Pflichtteil für Kinder umgeht. Wenn zwischen Erbfall und Schenkung keine 10 Jahre liegen, haben Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil bzw. den ergänzenden Anspruch. Um den Pflichtteil zu berechnen, kommt es auf den Zeitpunkt der Schenkung an. Im Jahr vor dem Todesfall fließt diese vollständig in den Nachlass ein. Mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr reduziert sich die Berücksichtigung um 10 %:

  • ein Jahr vor dem Erbfall: 100 %
  • zwei Jahre vor Erbfall: 90 %
  • drei Jahre vor Erbfall 80 %

 

Bei Fragen zum Pflichtteil für Kinder – vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht sind, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig der richtige Ansprechpartner. Mit unserem Team unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen. Unser Angebot geht weit über die Berechnung des Pflichtteils und Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche hinaus. Auch bei weiteren erbrechtlichen Streitigkeiten sind wir Ihnen behilflich und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich.

Wir stehen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung, um über die Erbquote, den Nachlass oder den Pflichtteilsanspruch zu sprechen. Gerne beantworten Ihnen auch die häufigsten Fragen unserer Mandanten:

  • Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
  • Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um meinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen?
  • Wann tritt die Verjährung vom Pflichtteilsanspruch ein?

 

Vereinbaren Sie schnell und unverbindlich einen persönlichen Termin bei Ihrem Anwalt für Erbrecht aus Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil berechnen

By Erbrecht

Pflichtteil berechnen – Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig weiß Rat

Beim Erbrecht handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil des Bürgerlichen Rechts. Hiermit kommt im Leben jeder in Kontakt. Die Regelung des eigenen Testaments, das Antreten eines Erbes oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche sind einige Situationen, in denen dieses Rechtsgebiet entscheidend ist. Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Pflichtteil, der engen Verwandten und Ehegatten zusteht. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Pflichtteil berechnen und wie Sie Ihre Ansprüche im Streitfall durchsetzen!

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Inhalt:

Was ist der Pflichtteil?
Wer ist erbberechtigt und wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Wer hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Wie kann man den Pflichtteil berechnen?
Bis wann muss ich den Pflichtteil berechnen, damit der Anspruch nicht verjährt?
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch und wie erfolgt die Berechnung?


Was ist der Pflichtteil?

Im Erbrecht sind faire Verhältnisse beim Nachlass nicht immer gewährleistet. Bei einer Enterbung oder der zu geringen Berücksichtigung eines erbberechtigten Verwandten kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Die enterbten und unberücksichtigten Personen haben die Möglichkeit, den sogenannten Pflichtteil einzufordern. Dieser steht engen Verwandten und Ehegatten dem gesetzgeberischen Willen nach trotz abweichendem Willen des Erblassers zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der tatsächliche Wert richtet sich somit nach der Höhe des Nachlasses und der Anzahl der erbberechtigten Personen. Falls Sie Ihren Pflichtteil berechnen wollen, ist die Berücksichtigung verschiedener Aspekte notwendig.

Wenden Sie sich bei Fragen zu dem Thema gerne an uns – wir klären, ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben und helfen Ihnen bei Bedarf bei der Berechnung.

Wer ist erbberechtigt und wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, hat der Gesetzgeber für eine klare Regelung der Erbfolge gesorgt:

  1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers und deren Kinder, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
  2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister und deren Kinder
  3. Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel

Stets gilt, dass die Verwandten einer Ordnung nur dann erben, wenn kein Verwandter einer höheren Ordnung vorhanden ist. Innerhalb einer Ordnung erben zunächst immer die dem Erblasser nächsten Verwandten. Das heißt: Kinder vor Enkeln, Eltern vor Geschwistern etc.

Die gesetzliche Erbfolge ist nicht verpflichtend. Vielmehr kann diese durch ein individuelles Testament abgeändert werden. In derartigen Fällen stellt sich die Frage, ob die Familienmitglieder einen Anspruch auf ein Erbe haben – den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern des Erblassers. Alle anderen Verwandten haben keinen Pflichtteilsanspruch. Falls Sie zu dem Kreis an Berechtigten gehören, können Sie den Pflichtteil einfordern.

Wer hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil?

Ein Pflichtteilanspruch hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bevor Sie Ihren Pflichtteil berechnen, stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt einen Anspruch darauf haben. Falls Verwandte einer vorhergehenden Ordnung vorhanden sind, gibt es keinen diesbezüglichen Anspruch. Darüber hinaus sind Geschwister, Großeltern, Tanten und Onkel nicht pflichtteilsberechtigt. Ausnahmen gibt es in seltenen Fällen. Fernab von dem Pflichtteilsanspruch können Sie in einem Testament bedacht werden. Der diesbezügliche Anspruch auf das Erbe hat nichts mit dem Pflichtteil gemeinsam.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe vom Pflichtteil ist nicht strikt festgelegt. Vielmehr hängt diese davon ab, welches Vermögen der Erblasser hatte. Für die Berechnung des Pflichtteils ist daher zunächst ein Überblick über dieses Vermögen erforderlich. Neben der Erbmasse beeinflussen Schenkungen oder Verträge zu Lebzeiten die Höhe vom Pflichtteil. Bevor Sie den Pflichtteil berechnen, ist eine Offenlegung der Finanzen anderer Erben empfehlenswert. Als erfahrene Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung der Offenlegung. Im Anschluss kümmern wir uns um die Berechnung vom Pflichtteil, dessen Höhe sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft.

Wie kann man den Pflichtteil berechnen?

Falls Sie als Erbe im Testament übergangen wurden oder einen zu geringen Teil bekommen haben, können Sie den Pflichtteil berechnen lassen, wenn Ihnen ein Anspruch darauf zusteht. Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig hierbei unterstützend zur Seite.

Beispiel zur Berechnung

Damit Sie ein besseres Bild vom Pflichtteil und dessen Höhe erhalten, finden Sie im Folgenden ein Rechenbeispiel:

Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Die Höhe des Nachlasses beläuft sich auf 200.000 EUR. Im Testament wird nur eines der Kinder berücksichtigt, das zweite wird somit enterbt. Dieses Kind kann nun den Pflichtteil berechnen und seinen Anspruch durchsetzen:

Nachlass = 200.000 EUR
Für jedes Kind beläuft sich der gesetzliche Erbteil auf 50 %
50 % von 200.000 EUR = 100.000 EUR
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
100.000 EUR / 2 = 50.000 EUR
Die Höhe des Pflichtteils beträgt demnach 50.000 EUR.

 

Für die Berechnung vom Pflichtteil sind verschiedene Aspekte entscheidend. Dazu gehören Ihre verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser, das Vorhandensein weiterer Erben sowie die Höhe des Vermögens.

Bis wann muss ich den Pflichtteil berechnen, damit der Anspruch nicht verjährt?

Bei der Anforderung Ihres Pflichtteils sind bestimmte Fristen wichtig. Wenn Sie als Verwandter mit Pflichtteilsanspruch nicht reagieren, wirkt sich dies negativ für Sie aus. Der Pflichtteilsanspruch unterliegt der gesetzlichen Verjährung von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre müssen Sie den Pflichtteil einfordern. Andernfalls schließt die Verjährung eine Durchsetzung des Anspruchs aus. Grundsätzlich beginnt die Frist am Ende des Jahres, in welchem der Pflichtteilsanspruch entsteht.

Eine Ausnahme besagt, dass die Verjährung später beginnt, wenn Sie als Erbe nicht vom Tod des Erblassers erfahren. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers. Eine 30-Jahre-Frist beschränkt die Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelung. Spätestens nach 30 Jahren ist die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen nicht mehr möglich.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch und wie erfolgt die Berechnung?

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um die gesetzgeberische Lösung, die Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt. Wenn der Erblasser Zeit seines Lebens eine Schenkung vornimmt, wird der Nachlass kleiner. Pflichtteilsberechtigte können einen Ausgleich anstreben – den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser zielt auf einen Ausgleich des Werts ab, der infolge der Schenkung am Pflichtteil verloren geht.

Die Höhe des Anspruchs und dessen Berechnung hängen vom Wert der Schenkungen ab. Relevant sind die Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren stattfanden. Für die Berechnung des Anspruchs ist das Abschmelzmodell entscheidend. Je länger eine Schenkung in der Vergangenheit liegt, desto geringer sind die Auswirkungen auf die Anrechnung. Schenkungen im letzten Jahr vor dem Tod werden vollständig angerechnet. Demgegenüber sind es bei Schenkungen vor sechs Jahren 50 % und vor zehn Jahren 10 %.

Die Fachgebiete der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Falls Sie erbrechtliche Probleme haben oder Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen wollen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung kümmern wir uns in Leipzig und ganz Deutschland um Ihre Interessen. Neben dem Erbrecht sind wir in weiteren Rechtsgebieten spezialisiert und helfen Ihnen gerne mit unserer Expertise in folgenden Bereichen:

Pflichtteil berechnen – Unterstützung durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Wenn es um erbrechtliche Angelegenheiten geht, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig der richtige Ansprechpartner. Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Ihren Pflichtteil berechnen lassen möchten. Unser Leistungsangebot umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen. In emotional aufgeladenen Bereichen wie dem Erbrecht gehen wir sensibel und bestimmt vor.

Bei einer Enterbung oder der Nichtberücksichtigung im Testament ist ein schnelles Vorgehen zielführend. Vereinbaren Sie daher gleich einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Wir kümmern uns zeitnah um die Berechnung des Pflichtteils, um die Verjährung Ihres Anspruchs zu verhindern.

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