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Abmahnung

By Arbeitsrecht

Rechtsanwalt in Leipzig bei Abmahnung konsultieren

Die Abmahnung ist vor allem unter Arbeitgebern ein gängiges rechtliches Mittel, um Arbeitnehmer über ein mögliches Fehlverhalten ihrerseits aufzuklären, das im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Daher ist es mit einer Abmahnung durchaus möglich, einen bestehenden Kündigungsschutz zu umgehen und Mitarbeiter, die durch Fehlverhalten negativ auffallen, zu entlassen. Auch im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung. Aber wie verhält man sich, wenn man als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält? Kann man sich gegen diese zur Wehr setzen, wenn sie nicht gerechtfertigt ist? Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt in Leipzig bei einer Abmahnung für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung, um Sie über Ihr gutes Recht in einer solchen Situation aufzuklären. Zögern Sie also nicht, wenn Fragen offen sind. Kontaktieren Sie uns – so ersparen Sie sich mitunter einige Probleme.

Bei Abmahnung: Rechtsanwalt bietet Unterstützung in Leipzig

Wir haben uns als Rechtsanwalt auf das Thema Abmahnung und weitere Rechtsbereiche spezialisiert. In unserer Kanzlei sind wir daher in der Lage, Sie hinreichend zu beraten und Ihnen aufzuzeigen, welche rechtlichen Schritte Sie nach Erhalt einer Abmahnung einschlagen können oder wie Sie am besten reagieren. Zu Abmahnungen kann es übrigens nicht nur im Arbeitsrecht kommen. Auch im Urheberrecht sind Abmahnungen ein gängiges Rechtsmittel, das vor allem heutzutage immer öfter zum Einsatz kommt und mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Es gilt daher, schnell zu reagieren und auf die Unterstützung durch den Anwalt zu vertrauen. Wir sind in Leipzig gerne ihr erster Ansprechpartner.

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung ist ein Rechtsmittel, von dem zum Beispiel Arbeitgeber im Fall eines groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters Gebrauch machen können, um diesen über mögliche drohende arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzuklären. Eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Sie muss zugleich aber exakte Gründe und Nachweise liefern, warum die Abmahnung in diesem Fall als Rechtsmittel erfolgt. Daher müssen grobe Verstöße und Fehlverhalten von Seiten des Mitarbeiters im Hinblick auf vertragsrechtliche Vereinbarungen genau datiert und aufgezeigt werden. Ebenso muss die Abmahnung einen deutlichen Hinweis enthalten, dass ein weiteres Fehlverhalten dieser Art zur Kündigung führen kann oder mit ähnlichen Konsequenzen verbunden ist.

Rechtlich unterschieden wird hier übrigens zwischen Abmahnung und Ermahnung. Eine Ermahnung ist im Gegensatz zur Abmahnung aber nicht mit potenziellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung verbunden, sondern eher ein förmlicher Weg, um Mitarbeiter auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen. Vor einer Abmahnung wird daher häufig zunächst eine Ermahnung ausgesprochen, um die Lage zu verdeutlichen und dem Mitarbeiter die Chance zum Handeln zu geben.

Neben der arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es auch die Möglichkeit, im Urheberrecht eine Abmahnung auszusprechen. Das geschieht zum Beispiel, wenn Arbeiten, Schriften oder ähnliche Inhalte veröffentlicht werden, die nicht von einem selbst, sondern von einer anderen Person entworfen wurden, die einem nicht die Berechtigung erteilt hat, diesen Inhalt zu nutzen oder zu veröffentlichen.

Rechtsanwalt Abmahnung

Mögliche Gründe für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber

Es gibt viele Gründe, warum es zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber kommen kann. Diese ist dann als Rechtsmittel zugelassen, wenn der Arbeitnehmer wiederholt oder regelmäßig gegen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verstoßen hat oder auch das Betriebsklima durch sein Verhalten stört.

Eine Abmahnung ist daher im Arbeitsrecht denkbar, wenn

  • der Mitarbeiter regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheint,
  • der Mitarbeiter Pausen überzieht,
  • der Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint und keine Krankmeldung fristgerecht einreicht,
  • betriebsinterne Vorschriften nicht eingehalten werden,
  • ein Fehlverhalten gegenüber Kollegen (Mobbing, Belästigung etc.) vorliegt.

Abmahnung und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber sollten Sie durchaus ernst nehmen, wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen. Der Arbeitgeber muss, wie bereits erwähnt, in der Abmahnung genau datieren und aufzeigen, wann es zum besagten Fehlverhalten gekommen ist, und klarmachen, dass eine Wiederholung mit der Kündigung verbunden sein wird.

Wichtig zu wissen ist es dabei, dass nach einer gerechtfertigten Abmahnung auch der Kündigungsschutz nicht mehr greift. Die Abmahnung ist somit praktisch die Voraussetzung, um Mitarbeiter aufgrund ihres Verhaltens überhaupt entlassen zu können und diesen Schritt rechtlich durchzusetzen.

Außerordentliche Kündigung und Abmahnung

Wird eine Kündigung ausgesprochen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, oder wird ein eigentlich „unkündbares“ Arbeitsverhältnis gekündigt, spricht man von einer sogenannten außerordentlichen Kündigung. Hierfür muss nach § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Es kann also nicht einfach eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Und auch in einem solchen Fall muss in der Regel vorher eine Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgen. Soll zum Beispiel ein unkündbarer Arbeitnehmer aufgrund eines Pflichtverstoßes außerordentlich gekündigt werden, geht dies nur, wenn dieses Fehlverhalten zunächst abgemahnt wurde. Dabei muss es sich um einen gravierenden Pflichtverstoß handeln, der vom Arbeitnehmer zumindest fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen wurde. Darüber hinaus muss die Kündigung verhältnismäßig sein. Das heißt, es darf kein milderes Mittel geben, das genutzt werden könnte, wie etwa die ordentliche Kündigung, eine Versetzung oder eben eine Abmahnung.

Ihr Rechtsanwalt in Leipzig hilft bei ungerechtfertigten Abmahnungen und Kündigungen

Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht kann es sein, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Wie bereits erwähnt, muss zum Beispiel die Abmahnung durch den Arbeitgeber einige formelle Voraussetzungen erfüllen, um als Rechtsmittel zugelassen werden zu können. Zusätzlich haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich gegen eine Abmahnung, die Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, zur Wehr zu setzen. Treffen die Anschuldigungen des Arbeitgebers nicht zu? Oder wollen Sie nach einer ungerechtfertigten Abmahnung und späteren Kündigung rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen? Ihr Rechtsanwalt Knauf in Leipzig bietet Unterstützung bei möglichen Kündigungsschutzklagen und berät Sie, wie Sie am besten nach einer erhaltenen Abmahnung weiter vorgehen.

Rechtsanwalt Knauf in Leipzig – Experte bei Abmahnung und weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig kümmert sich um Ihr Anliegen im Hinblick auf eine Abmahnung. Sie erhalten durch unsere professionellen Rechtsanwälte, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen entsprechend versiert sind, eine umfassende Beratung und Unterstützung. Es lohnt sich in jedem Fall, sich gegen Abmahnungen, die nicht den Tatsachen entsprechen, zur Wehr zu setzen, anstatt diese einfach zu ignorieren und „auszusitzen“. Kontaktieren Sie uns am besten sofort, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, damit wir uns gemeinsam mit der Sachlage auseinandersetzen und weitere Schritte beraten können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Abfindung

By Arbeitsrecht

Rechtsanwalt in Leipzig: Abfindung im Arbeitsrecht – Anwaltskanzlei Anke Knauf

Finanzielle Abfindungen sind heute eine übliche Option zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um eine Kündigung „sanfter“ zu gestalten. Die finanzielle Belastung durch eine solche Kündigung soll auf diese Art geschmälert werden und der Arbeitnehmer profitiert von einer Art Entschädigung bei einer unerwarteten oder gar fristlosen Kündigung, die die berufliche und finanzielle Existenz bedrohen kann. Dennoch profitiert nicht jeder im Kündigungsfall von einer Abfindung. Eine derartige Zahlung erfolgt nur, wenn bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt wurden oder Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer existieren, die eine Abfindung rechtfertigen und überhaupt erst ermöglichen. Zu allen Themen des Arbeitsrechts inklusive der Abfindung informiert Sie Rechtsanwalt Anke Knauf aus Leipzig gerne und unterstützt Sie beim Erwirken oder auch Einklagen einer Abfindung.

Mit Ihrem Rechtsanwalt in Leipzig erfolgreich eine Abfindung erreichen

Eine Abfindung steht Ihnen nicht immer automatisch zu. In vielen Fällen rentiert es sich daher, einen Rechtsbeistand wie den Rechtsanwalt Anke Knauf in Leipzig zum Thema Abfindung und Kündigung hinzuzuziehen. Wir klären Sie darüber auf, ob Sie die Zahlung außergerichtlich oder womöglich sogar durch eine Klage vor Gericht durchsetzen können. Denn nicht immer macht es Sinn, auf die Zahlung zu bestehen. In einem Erstgespräch in unserer Anwaltskanzlei können wir alle Details gemeinsam klären und für Ihr Recht nach einer Kündigung sorgen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erstattet wird, wenn es zu einer Kündigung kommt. Auch eine Ratenzahlung der erforderlichen Summe ist möglich und üblich, wenn der Arbeitgeber die vollständige Summe nicht auf einmal aufbringen kann. Die Abfindung soll als Entschädigung dienen und dem Arbeitnehmer eine Art Polster bieten, auf das er nach der Kündigung und durch die veränderte finanzielle Situation angewiesen ist. Allerdings ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt ein Anrecht auf eine Abfindung hat und welche Auswirkungen die Zahlung womöglich auf das Arbeitslosengeld hat.

Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer denken, dass grundsätzlich immer ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht. Das ist so aber nicht der Fall. In Deutschland gibt es laut Gesetzgeber keinen Rechtsanspruch auf Abfindungen. Das sollte man insbesondere dann beachten, wenn die Kündigung rechtmäßig erfolgt. Dennoch zeigen Ausnahmefälle, dass es durchaus auch in solchen Situationen möglich ist, Entschädigungen zu erhalten oder vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.

Um Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift. Dieser bezieht sich auf den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Weiterhin stehen die Chancen auf eine Abfindung gut, wenn:

  • ein Sozialplan vorhanden ist,
  • ein Tarifvertrag greift,
  • ein Nachteilausgleich für den Arbeitnehmer nach § 113 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erzielt wurde.

Eine weitere Option, um eine Abfindung zu erwirken, ist eine Kündigungsschutzklage, die im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung bei Gericht eingereicht werden kann. Im Zuge dieser ist es möglich, die Kündigung als unwirksam zu erklären, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Erkennt das Gericht aber, dass dabei die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorhanden ist, wird der Arbeitnehmer durch eine Abfindung entschädigt und das Arbeitsverhältnis offiziell beendet.

Außergerichtliche Einigung oder mit Rechtsanwalt Abfindung einklagen

Der Kündigungsschutzprozess stellt eine Option dar, um eine Abfindung einklagen und über den Gerichtsweg erwirken zu können. Aber auch außergerichtliche Einigungen sind heute eine gängige Vorgehensweise im Arbeitsrecht – selbst dann, wenn kein Tarifvertrag relevant ist und kein betriebsinterner Sozialplan vorliegt. Stehen die Chancen des Arbeitnehmers gut, eine Kündigungsschutzklage vor Gericht erfolgreich durchzusetzen, lenken Arbeitgeber häufig ein, um sich durch eine Abfindung ein Gerichtsverfahren und unnötige zusätzliche Kosten zu ersparen. Die Höhe dieser Abfindung muss dann individuell zwischen beiden Parteien geklärt werden. Eine rechtliche Regelung, wie hoch die Zahlung einer solchen Abfindung sein muss, gibt es nicht. Allerdings sollten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen dieser Art grundsätzlich auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt vertrauen, der auf Abfindungen und weitere arbeitsrechtliche Fragen spezialisiert ist. Wir unterstützen Sie sowohl vor Gericht als auch bei Vereinbarungen, die außergerichtlich getroffen werden.

Was Sie über eine Abfindungszahlung wissen sollten

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt. Dennoch unterliegt die Abfindung der Besteuerung und der Fünftelregelung im Steuerrecht. Diese Regelung mindert die Steuerlast, da die Steuerberechnung gleichmäßig auf die folgenden fünf Jahre verteilt werden muss. Diese Ermäßigung ergibt sich aber nur dann, wenn die Abfindungszahlung in einer Gesamtsumme überwiesen wird. Oft wird die Abfindung vom Arbeitgeber allerdings in Raten gezahlt, wenn dieser die komplette Summe nicht sofort aufbringen kann. Die Fünftelregelung lässt sich in einem solchen Fall nicht auf alle Raten anwenden. Dennoch kann man steuerlich profitieren, da sich durch die Ratenzahlung weniger Einkünfte im Folgejahr ergeben, die versteuert werden müssen.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass von einer Abfindungszahlung keine Sozialabgaben abgezogen werden dürfen. Das gilt für die Renten- und Krankenversicherung ebenso wie für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch bei einer Beantragung von Arbeitslosengeld ist es im Normalfall nicht zu erwarten, dass sich die Zahlung negativ auf die Leistungen auswirkt oder gar zu einer Sperrzeit führen kann. Eine Anmeldung beim Arbeitsamt ist daher nicht erforderlich. Die Sachlage ändert sich aber, wenn ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag vorliegt. Selbst dann, wenn Sie zuvor einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugestimmt haben. Am besten besprechen Sie diese Details mit Ihrem Anwalt.

Rechtsanwalt kontaktieren bei Fragen zu Abfindung und Arbeitsrecht

Abfindungen sind eine Möglichkeit, um bei unerwarteten, fristlosen und betriebsinternen Kündigungen den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest etwas erträglicher zu gestalten. Die Zahlung erleichtert die Übergangsphase zwischen dem alten und potenziellen neuen Job und erspart Ihnen finanzielle Sorgen und mehr. Doch eine Abfindung ist im Arbeitsrecht keine Selbstverständlichkeit. Nur in einigen Fällen besteht ein Anrecht auf die Zahlung. Andere können eine außergerichtliche Einigung oder auch eine Kündigungsschutzklage ins Auge fassen, um die Abfindung durchzusetzen. Bei Fragen zu Arbeitsrecht und insbesondere Abfindung ist Rechtsanwalt Anke Knauf aus Leipzig gerne Ihr erster Ansprechpartner. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob zum Beispiel eine Klage vor Gericht in Ihrem Fall Sinn macht, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen mit dem Arbeitgeber und beantworten Ihnen alle weiteren Fragen, die Sie zu diesem Thema haben. Wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an uns, sobald Sie über die Kündigung informiert wurden. Denn im Arbeitsrecht und vor allem im Hinblick auf Klagen und Entschädigungen gelten mitunter strenge Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig!

Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklagen

By Arbeitsrecht

Rechtsanwalt in Leipzig – Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein herber Rückschlag. Vor allem dann, wenn diese Kündigung durch den Arbeitgeber unerwartet eintrifft oder vielleicht sogar nicht ausreichend begründet werden kann. Auf Grundlage des Arbeitsgesetzes haben Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit, gegen eine solche Kündigung rechtlich vorzugehen. Mit Ihrem Rechtsanwalt aus Leipzig können Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehen zu können oder eine Abfindung zu erwirken, sodass vor allem der finanzielle Schaden so gering wie möglich gehalten wird.

Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt in Leipzig bei einer Kündigungsschutzklage

Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage eröffnet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder zumindest eine finanzielle Entschädigung durch das Gericht zu erwirken. In vielen Fällen ist es nach einem solchen Kündigungsschutzprozess kaum noch möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Basis finden können. Hier ist es dann besser, dass sich die Wege trennen und man eine faire Lösung findet. Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber in einem solchen Fall zum Beispiel zu einer Abfindung verurteilen. Das Arbeitsverhältnis wird im Gegenzug aufgelöst. Eines von vielen Szenarien, das Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage erzielen können. Wir beraten Sie gerne.

Wann macht ein Kündigungsschutzprozess Sinn?

Eine Kündigungsschutzklage, also eine Anfechtung der Kündigung, macht immer dann Sinn, wenn konkrete Unwirksamkeitsgründe vorliegen, die eine fristgerechte, betriebsinterne Kündigung oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtfertigen. Der Arbeitsvertrag gibt hier Aufschluss sowie die Rechtsgrundlage im Hinblick auf das Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und Kündigungsgründe. Oft versuchen Arbeitgeber, diese zu umgehen. Das müssen Sie als Arbeitnehmer aber nicht hinnehmen. Zunächst sollten Sie die Rechtslage durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, etwa von der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig, prüfen lassen. Denn nicht immer macht eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Sinn. Unsere Anwälte können abschätzen, welche Erfolgsaussichten bestehen oder ob es womöglich besser ist, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder die Kündigung womöglich sogar zu akzeptieren, wenn die Rechtsgrundlage dies rechtfertigt.

Strenge Fristen beachten – handeln Sie nach einer Kündigung schnell

Haben Sie eine fristlose oder fristgerechte Kündigung erhalten, sollten Sie möglichst schnell handeln. Denn im Arbeitsrecht gelten sehr strenge Fristen im Hinblick auf Entschädigungen und mögliche Gerichtsprozesse. Eine Kündigungsschutzklage muss zum Beispiel innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingereicht werden. Es gibt zwar auch Möglichkeiten, diese Fristen zu umgehen und zu verlängern sowie eine Klage nachträglich einzureichen, dies ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich. Aus diesem Grund ist es sicherer, sich unverzüglich an einen Anwalt zu wenden.

Erfolgreiche Kündigungsschutzklage mit Rechtsanwalt Knauf in Leipzig durchsetzen

Eine unerwartete und Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber müssen Sie nicht hinnehmen. Es empfiehlt sich, unverzüglich einen Rechtsbeistand aufzusuchen, um die Rechtslage zu überprüfen. Wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, kann sich das für Sie vor allem aus finanzieller Sicht auszahlen und zugleich für faire Verhältnisse sorgen. Zunächst muss aber festgestellt werden, ob eine solche Klage in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Wenden Sie sich dafür an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig, die im Bereich Arbeitsrecht entsprechend versiert ist. Wir klären Sie über Ihre Optionen auf, informieren Sie über mögliche Anwalts- und Gerichtskosten und beantworten Ihnen viele weitere Fragen in einem persönlichen Erstgespräch.

Testament schreiben

By Erbrecht

Testament schreiben: So geht es richtig

Grundsätzlich reichen ein Stift und ein Blatt Papier, um ein handschriftliches Testament zu verfassen. Ein Notar muss nicht zwingend hinzugezogen werden. Denn neben dem klassischen notariellen Testament erlaubt das Gesetz auch das Verfassen eines privatschriftlichen Testaments. Aber Vorsicht: Geraden Laien können beim Schreiben ihres letzten Willen Fehler unterlaufen. Um unerwünschte Ergebnisse und erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen häufige Fehler und liefern wichtige Informationen, wie Sie diese vermeiden können.

Häufige Fehler beim Schreiben Ihres Testaments

Generell gilt: Um Missverständnisse gänzlich auszuschließen, sollten Sie beim Aufsetzten Ihres Testaments einen Anwalt oder Notar zurate ziehen. Die kompetenten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf beraten Sie gerne ausführlichen zu juristischen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon oder Email. Auf dieser Seite finden die darüber hinaus einige grundlegende Tipps zur Orientierung.

Formalia beachten beim Testament schreiben

Die wichtigste Regel beim Aufsetzen eines handschriftlichen Testaments ist, dass dieses komplett schriftlich vom Erblasser selbst geschrieben und unterzeichnet werden muss. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand geschrieben werden – kein Computer, keine Schreibmaschine. Eine Unterschrift unter einem ausgedruckten Text reicht nicht aus, denn nur bei einem vollständig handschriftlich verfassten Testament, kann später die Echtheit nachgewiesen werden. Allerdings können Sie Ihrem Testament eine ausgedruckte Leseabschrift beifügen.

Der nächste Schritt ist die Aufbewahrung des Testaments. Theoretisch können Sie Ihren letzten Willen zu Hause aufbewahren. Allerdings ist das sehr unsicher. Wenn Sie sich trotzdem für diese Variante entscheiden, sollten Sie unbedingt daran denken, Ihren Angehörigen zu sagen, wo sie das Testament finden. Als Hinterbliebener ist es empfehlenswert, auf der Suche nach einem handschriftlichen Testament einen Blick in Schreibtisch, Bankschließfach und Tresor des Verstorbenen werfen. Generell ist es ratsam, das Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Dafür fällt zwar einmalig eine Gebühr von 75 Euro an, sowie 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Sie können das Testament auch dem Haupterben oder einer anderen Person zur Aufbewahrung geben. Dabei müssen Sie der Person vertrauen können. Schließlich hätte sie die Möglichkeit, das Testament zu unterschlagen.

Richtig schreiben: Elemente des Testaments

Bei einem privatschriftlich verfassten Testament sollten folgende Elemente auf keinen Fall fehlen:

  • Ort und Datum
  • eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Letzter Wille“
  • eindeutige Angaben zu den Erben und deren Erbschaft
  • Unterschrift mit Vor- und Familienname

Die Unterschrift schließt das Testament ab. Deshalb muss sie unter dem letzten Satz des Testaments stehen. Falls Sie im Nachhinein noch Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie eine erneute Unterschrift darunter setzten. Eventueller Text unter Ihrer Unterschrift wird nicht mehr berücksichtigt. Auf keinen Fall sollten Sie auf das Datum verzichten. Denn gültig ist die Fassung Ihres letzten Willens, die eindeutig die Aktuellste ist.