Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücks- und Immobilienrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen und Regelungen rund um die Rechte an Grundstücken und Immobilien. Wie sich bereits anhand des Begriffs erkennen lässt, unterscheidet man beim Grundstücksrecht- und Immobilienrecht Gesetze, die sich einerseits auf Grundstücke und andererseits auf Immobilien beziehen. Das Grundstücksrecht konzentriert sich dabei auf alle Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen und dinglichen Grundstücksrechten. Als gesetzliche Grundlage gelten die Vorschriften des Bürgerliche Gesetzbuches (BGB). Beim Immobilienrecht geht es hauptsächlich um das Recht für Grundstück, Haus und Wohnung. Oftmals spricht man auch vom Liegenschaftsrecht. Rechtsbereiche des Immobilienrechts sind das Wohneigentumsrecht, das Maklerrecht, das Architektenrecht sowie das private Baurecht.

Ebenso wie das Erbrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zählt auch das Grundstücks- und Immobilienrecht zu den Schwerpunkten unserer Beratung und Interessensvertretung. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts geht. Ganz gleich, ob es sich um Wohnungs- oder Grundstückskaufverträge handelt oder Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durchgesetzt werden sollen, wir vertreten Sie gerne. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen selbstverständlich auch Grundstücksverträge und Kaufverträge für gewerbliches oder privates Eigentum. Dabei kümmern wir uns beispielsweise auch um Hypotheken, Grundschulden, Reallasten und Dienstbarkeiten. Ferner fällt die Aufhebung, Übertragung und Bestellung von Erbbaurechten in unseren Zuständigkeitsbereich als Fachanwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht.

Grundstücks- und Immobilienrecht: Grundstücksrecht

Beim Grundstücks- und Immobilienrecht unterscheidet das Grundstücksrecht nochmals hinsichtlich des Grads der Berechtigung. Dabei spricht man von einem Vollrecht an einem Grundstück (Eigentum), den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und von den beschränkt dinglichen Rechten. Zu Letzterem zählt vor allem die Grunddienstbarkeit, die Reallast, der Nießbrauch sowie die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld. Möchten Sie ein Grundstück an ein Familienmitglied übertragen? Wir beraten Sie gerne und setzen einen rechtswirksamen schuldrechtlichen Grundstückskaufvertrag oder Schenkungsvertrag gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches für Sie auf und lassen diesen notariell beurkunden. Als vertrauenswürdiger und kompetenter Ansprechpartner obliegt uns eine umfassende Aufklärungspflicht, die uns dazu anleitet, alle Vertragsparteien ausführlich über Rechtsfolgen zu unterrichten. Wir stehen Ihnen gerne als fachkundiger Rechtsbeistand zur Seite!

Grundstücks- und Immobilienrecht: Immobilienrecht

Das Immobilienrecht als Teilbereich des Grundstücks- und Immobilienrechts konzentriert sich sowohl auf die schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie das dingliche Recht an einer Immobilie. Dabei geht es hauptsächlich um die rechtliche Position, die eine Person an einer Sache hat. Beispielsweise hat eine Person mit einem notariellen Kaufvertrag einen Anspruch auf Eigentumsübertragung am Grundstück. Nicht inbegriffen ist jedoch das Sachrecht oder dingliche Recht am Grundstück. Um dieses Recht zu erhalten, muss der Käufer eine Eintragung im Grundbuch, gemäß §873 BGB, vornehmen. Als rechtliche Grundlage für die Lösung und Eintragung gilt die Grundbuchordnung (GBO).

Rechtsbereiche des Grundstücks- und Immobilienrechts

Sie suchen einen Fachanwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht in Leipzig und wünschen ein ausführliches Beratungsgespräch? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf berät und vertritt Sie gerne in allen Angelegenheiten, die das Grundstücks- und Immobilienrecht betreffen. Dies umfasst die folgenden Aspekte:

  • Aufstellung und Überprüfung von Grundstücks- und Immobilienverträgen
  • Unterstützung beim Erwerb oder der Übertragung von Grundstückseigentum und Erbbaurechten
  • Abhandlung von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
  • Gewährleistungs- und Verjährungsfristenkontrolle
  • Notarielle Beurkundung von Grundstücksverträgen (über Notariat)
  • Vertretung bei Baugenehmigungsverfahren
  • Prüfung und Gestaltung von städtebaulicher Verträge (Erschließungsverträge)

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf