Im Rahmen der Online-Scheidung erhalten Sie grundsätzlich keine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt. So ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie vermeintliche Ansprüche deshalb nicht geltend machen, weil der Anwalt Sie hierüber nicht informieren konnte.
Eine Online-Scheidung kommt für Sie also nur in Frage, wenn Sie sich tatsächlich sicher darüber sind, keine Ansprüche geltend machen zu wollen bzw. wenn im Vorfeld alle Angelegenheiten geregelt wurden.
Mit Angelegenheiten sind die Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhaltskosten für den Ehegatten und Unterhaltskosten für die Kinder sowie das Sorgerecht und das Umgangsrecht gemeint. In einem Ehevertrag können viele dieser Punkte bereits festgelegt werden, sodass vor Gericht weniger besprochen werden muss. Je weniger Sie vor Gericht zu klären haben, umso geringer sind Streitwert und Scheidungskosten.