Mediation– Möglichkeit zur Vermeidung von langen Streitigkeiten bei Trennung oder Scheidung

Streit und Konflikte gibt es in jeder Partnerschaft. Viele werden durch die Ehegatten oder die Familie selbst gelöst. Leider gibt es aber auch Konflikte, die die Beteiligten nicht mehr selbst lösen können, da die Fronten verhärtet sind. Oft werden die Argumente des Anderen nicht mehr gehört.

Um lange und teure Auseinandersetzungen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, einen Mediator hinzuzuziehen. Ein Mediator ist ein „allparteilicher“ Dritter, der durch ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung des Konflikts hinzugezogen wird. Der Mediator ist nur für die Durchführung des Verfahrens zur Konfliktbeilegung beteiligt. Die Ehegatten erarbeiten die Lösungen selbst. Dieses Vermittlungsverfahren wird Mediation genannt.

Mediation ist eine eigenständige Methode zur Konfliktbewältigung und kann in unterschiedlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen aber auch familiären Situationen angewendet werden. Wenn man die Mediation ausschließlich auf familiäre Situationen wie Trennung oder Scheidung bezieht, handelt es sich um die sogenannte Scheidungsmediation.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig fassen wir das Wichtigste kurz zusammen.

INHALTSVERZEICHNIS

Wann ist eine Scheidungsmediation ratsam

Wenn Konflikte zwischen Ehegatten dauerhaft nicht gelöst werden können, steht oftmals eine Trennung oder Scheidung an. Dies hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf die beiden Ehepartner und deren Lebenssituation, sondern auch auf deren Kinder oder den gemeinsamen Freundeskreis. Darüber hinaus schließen sich Fragen zum Unterhalt, dem Umgangsrecht oder dem Versorgungsausgleich an.

Langwierige gerichtliche Streitigkeiten zu den Folgen einer Trennung und Scheidung  zu vermeiden und eine außergerichtliche sowie einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erzielen, ist Ziel der Scheidungsmediation. Die Mediation versucht, für beide Ehegatten eine Win-Win-Lösung zu erarbeiten. Damit wird dem Kindeswohl maßgeblich Rechnung getragen, so sind doch oft die Kinder die Leidtragenden einer Auseinandersetzung von Mutter und Vater.

Aber auch finanzielle Aspekte spielen eine Rolle. Allgemein bekannt ist, dass gerichtliche Streitigkeiten für beide Ehegatten teuer werden können. Es fallen in der Regel auf beiden Seiten Anwaltskosten und Gerichtsgebühren an. Diese Kosten können durch eine Mediation deutlich reduziert werden. Zumeist teilen sich die Eheleute in die Kosten des Mediators, Gerichtskosten entfallen.

 

Wer kann Mediation durchführen?

Der Beruf des Mediators ist grundsätzlich nicht geschützt. Daraus ließe sich ableiten, dass jeder als Mediator arbeiten kann. Aber wie so oft gibt es auch für die Mediation ein Gesetz in Deutschland. Das Mediationsgesetz (MediationsG) beschreibt die Anforderungen und Regeln zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Im § 5 des Mediationsgesetzes werden die Anforderungen an einen Mediator dargestellt. Dieser Paragraf in Verbindung mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte regelt, dass Rechtsanwälte grundsätzlich als Mediator wirken dürfen. Darüber hinaus ist die Mediation als Teilbereich der Beratung der Rechtsanwälte anerkannt.

Scheidungsmediation - Rechtsanwalt als Mediator

Welches Konzept wird angewendet?

Im Rahmen der Mediation werden üblicherweise unterschiedliche Verfahren und Methoden angewendet. Die Bekannteste ist das sogenannte Harvard-Konzept. Der Kern des Konzepts ist, dass sich der Mediator auf die Interessen der Beteiligten und nicht auf ihre Positionen konzentriert und mit ihnen anhand objektiver Beurteilungskriterien Entscheidungsoptionen erarbeitet.

Die Verhandlungen werden sachlich durchgeführt und die an der Mediation Beteiligten setzen sich nicht gegenseitig unter Druck, um Verhandlungsergebnisse zu erzielen.

Ziel der Methode ist die Erreichung einer Win-Win-Situation durch eine konstruktive und friedliche Einigung über die Konfliktsituationen.

 

Wie ist der Ablauf der Mediation?

Erstgespräch – Auftragsklärung, Vorgehensweise und Regeln

In einem Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt werden die Inhalte der einzelnen Mediationstermine gemeinsam erörtert und festgelegt. Neben den Inhalten werden Termine vereinbart und ein Mediationsvertrag geschlossen. Der Mediationsvertrag zeigt die Kosten je Termin. Nach unseren Erfahrungen sind mindestens 5 Zusammenkünfte notwendig, um die Konfliktbereiche herauszuarbeiten und ein einvernehmliches Ergebnis erzielen zu können.

Neben den vertraglichen Teil des Erstgesprächs werden auch die Regeln der Mediation besprochen: Diese sind im Wesentlichen folgende:

  • Verschwiegenheit: Sowohl der Mediator als auch die an der Mediation Beteiligten äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den besprochenen Inhalten.
  • Freiwilligkeit: Die Ehepartner können die Mediation jederzeit abbrechen, auch wenn die vereinbarten Termine noch nicht stattgefunden haben.
  • Allparteilichkeit: Der Rechtsanwalt als Mediator ergreift keine Partei für einen der Ehepartner.
  • Ergebnisoffenheit: Das Ergebnis der Scheidungsmediation ist am Anfang offen. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, Lösungen, die für beide Ehepartner zielführend sind, zu erarbeiten.

 

Themensammlung und Bestandsaufnahme

In den ersten Terminen stellen die Ehepartner ihre Konfliktbereiche, Erwartungen und möglicherweise auch Ängste und Sorgen dar. Dabei ist es wichtig, dass diese jeweils ergebnisoffen vorgetragen werden. Der Mediator sammelt die Themen und stellt diese gegenüber. Gleichzeitig versucht er, dahinterliegende, tiefer gehende Interessen herauszuarbeiten und die einzelnen Konfliktbereiche zu strukturieren.  Wichtig in dieser Phase der Mediation ist, dass die Ehegatten den jeweils anderen zu Wort kommen und aussprechen lassen. Gegenseitiger Respekt ist dabei besonders wertvoll und zielführend.

 

Erarbeiten und Bewerten von Lösungsoptionen

Nach dem Abschluss der Bestandsaufnahme steht die Lösungssuche an. Die einzelnen Konfliktbereiche und Erwartungen sind bekannt. Dem Mediator fällt in dieser Phase eine besondere Rolle zu, da das die emotionalste Phase sein kann. Auch wenn er nicht die Lösungen vorgibt, so ist es jedoch seine Aufgabe, die Lösungssuche durch eine geeignete Gesprächsführung und seine Erfahrungen zielführend zu begleiten.

Die einzelnen Konfliktbereiche können gewichtet werden. So fällt eine Regelung  zum gemeinsamen Haus sicherlich mehr ins Gewicht als zum gemeinsamen Auto oder zum Gartengrundstück.  Die durch die Ehepartner erarbeiteten Lösungen werden durch den Mediator auf Praxistauglichkeit bewertet, so dass die Lösungen auch dauerhaft Bestand haben. Idealerweise entstehen einvernehmliche Lösungen, die für beide zufriedenstellend sind – sogenannte Win-Win-Situationen.

 

Treffen einer Vereinbarung

Wenn beide Parteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet haben, wird diese in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Diese kann wiederum die Grundlage für einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung sein. Eventuelle notarielle Beurkundungen können durch uns vorbereitet und durch ein Notariat beurkundet werden.

 

Was ist der Unterschied der Mediation zum Scheidungsverfahren?

Grundsätzlich könnte man zwischen zwei Arten von Scheidungsverfahren unterscheiden. Gibt es keine Einigung zwischen den Eheleuten, suchen sich beide jeweils einen eigenen Scheidungsanwalt. Gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt versuchen die Ehegatten, ihre Ansprüche gegen den anderen Ehegatten im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens durchzusetzen.

Hiervon zu unterscheiden ist die sogenannte einvernehmliche Ehescheidung. Bei dieser Scheidung haben sich die Ehegatten bereits zu allen Punkten geeinigt, oder aber es gibt überhaupt nichts zwischen ihnen zu klären. In diesem Fall reicht ein Anwalt, der die Scheidung beantragt und begleitet. Oft teilen sich die Eheleute dann in die Kosten dieses einen Anwalts.

Beide Varianten kommen dann in Frage, wenn die Ehe gescheitert ist und es auch nicht erwartet wird, dass sich die Ehe wiederhergestellt wird. Wie bereits oben ausgeführt, zielt die Mediation auf die gütliche Verständigung der Eheleute ab. Das vorrangige Ziel ist die Erarbeitung von einvernehmlichen Lösungen, um langwierige und teure gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Kosten

Die Höhe der Kosten für die Mediation richtet sich maßgeblich nach dem Umfang und der Komplexität der Beratung. Der maximale Stundensatz beträgt aktuell 190,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Details zu den Kosten sind auf dieser Seite zu finden. Vor Beauftragung der Mediation erfolgt eine Kostenklärung.

Nicht enthalten in der Scheidungsmediation sind eventuelle Kosten für notarielle Beurkundungen. Ebenso sind Scheidungskosten, wie z.B. Kosten zur Klärung des Sorgerechts, nicht enthalten.

 

Vorteile

Die Mediation ist der Versuch, einen einvernehmlichen Weg aus der Ehekrise zu finden. Davon profitieren nicht nur die beiden Ehegatten, sondern auch die Kinder, die oft die Leidtragenden einer Trennung oder Scheidung sind.

Daneben bietet die Mediation auch die Möglichkeit, Kosten und Nerven zu sparen. Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht immer eine Lösung, die die Interessen beider Beteiligten berücksichtigt.

 

Rechtsanwalt für Mediation in Leipzig – Anwaltskanzlei Anke Knauf berät in Rechtsfragen

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