Rechtsanwalt in Leipzig: Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Arbeitsrecht und oft Streitfrage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das, obwohl der Gesetzgeber klare Vorgaben aufzeigt, die man bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu beachten hat. In der Pflicht ist hier insbesondere der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer das Dokument genau überprüfen sollte, um von einer wirklich fairen Beurteilung profitieren zu können. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt in Leipzig zum Thema Arbeitszeugnis beraten. Wir führen eine genaue Prüfung durch, um für ein Arbeitszeugnis zu sorgen, das Ihrem Recht entspricht.

Ihr Rechtsanwalt in Leipzig klärt Fragen zum Arbeitszeugnis und Arbeitsrecht

Erhalten Sie Unterstützung von Ihrem Rechtsanwalt beim Arbeitszeugnis, ebenso wie bei allen weiteren Fragen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können. Unsere versierten Anwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf sind in der Lage, Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten und so für maximale Absicherung zu sorgen – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Denn das Arbeitszeugnis ist für beide Parteien relevant.

Rechtsanwalt erklärt: Arbeitszeugnis – was ist das und wozu dient es?

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über Dauer und Art einer Beschäftigung gibt sowie nähere Informationen zur Leistung, zum Sozialverhalten und zur Qualifikation eines Arbeitnehmers eröffnet. Es wird vom ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt und dient potenziellen neuen Arbeitgebern als Grundlage, um einen Bewerber besser beurteilen zu können. Zudem ist es ein Nachweis über Eignung sowie Berufserfahrung und kann Angaben im Lebenslauf bestätigen. Dementsprechend nimmt das Arbeitszeugnis einen hohen Stellenwert für Arbeitnehmer ein, die sich beruflich umorientieren wollen und auf gute Chancen am Arbeitsmarkt hoffen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, in denen Arbeitnehmer tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis genießen. Das heißt, Sie können in jedem Fall von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen ein solches Dokument ausstellt. Egal, ob er Sie gekündigt hat oder Sie freiwillig gegangen sind.

Arbeitszeugnisse bilden somit praktisch eine Art Fundament und Nachweis über unseren bisherigen beruflichen Werdegang. Auch zum Vorteil für zukünftige Arbeitgeber. Die können Arbeitszeugnisse verlangen, um zum Beispiel Angaben in einem Lebenslauf überprüfen zu können. Da man das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat, gibt es keinen Grund, warum ein solches nicht vorliegen sollte. Fehlen Zeugnisse als Nachweis, so kann das ein Grund sein, warum Arbeitgeber womöglich an der Eignung oder Ehrlichkeit eines Bewerbers zweifeln und einen anderen einstellen könnten. Bestehen Sie daher bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses unbedingt immer auf ein Arbeitszeugnis!

Qualifiziertes und einfaches Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse unterteilen sich in sogenannte qualifizierte und einfache Arbeitszeugnisse. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur wichtige Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, verzichtet aber, anders als die qualifizierte Variante, vollständig auf eine Bewertung. Das qualifizierte Zeugnis kommt am häufigsten zum Einsatz und sollte grundsätzlich vom Arbeitnehmer verlangt werden.

Das einfache Arbeitszeugnis klärt auf über:

  • sachliche, objektive Fakten zum Arbeitsverhältnis
  • Dauer der Beschäftigung
  • geleistete Aufgaben im Betrieb

Das qualifizierte Arbeitszeugnis bietet neben den Infos, die ein einfaches Dokument liefert, zusätzlich folgende Aspekte:

  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Bewertung und Beurteilung der Leistungen

Es ist daher deutlich aussagekräftiger und erfüllt die Kriterien, die man generell an ein Arbeitszeugnis stellt. Auch viele potenzielle neue Arbeitgeber setzen voraus, dass sie sich über ein qualifiziertes Zeugnis einen besseren ersten Eindruck vom Bewerber machen können. Ein einfaches Arbeitszeugnis reicht dafür in der Regel nicht aus.

Welche Anforderungen müssen Arbeitszeugnisse erfüllen?

Wenn Ihnen das Arbeitszeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgehändigt wird, sollten Sie auf gewisse Kriterien achten, die das Zeugnis erfüllen sollte. Grundsätzlich haben Sie das Anrecht auf ein Dokument, das vollständig ist und nicht über missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen verfügt. Ebenso wenig muss man ein Zeugnis akzeptieren, das voller Rechtschreibfehler ist oder womöglich zerknittert sowie mit Flecken übersäht an einen übergeben wird. Sie haben dann die Möglichkeit, den Arbeitgeber um Nachbesserungen zu bitten, denen er nachzukommen hat.

Ein Arbeitszeugnis muss den Tatsachen entsprechen, wohlwollend gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter sein und über eine ausgewogene Zeugnissprache verfügen. Es muss schriftlich ausgedruckt übergeben werden (die Zustellung via E-Mail ist nicht zulässig), über eine individuelle Schreibweise verfügen (Kein Mustertext) und mit korrekten Angaben zum Mitarbeiter versehen worden sein. Zusätzlich muss es vom ehemaligen Arbeitgeber bzw. dem Personalverantwortlichen unterschrieben sein.

Aufgebaut sein sollte es wie folgt:

  • Überschrift
  • Daten des Arbeitnehmers
  • Tätigkeitsbeschreibung im Betrieb
  • Beurteilung
  • Grund für Arbeitsbeendigung
  • Schlusswort
  • Unterschrift

Achten Sie insbesondere auf den Gebrauch von Superlativen oder auch „geheimer Zeugnissprache“, die dem Gesamtbild des Arbeitszeugnisses eher schaden. Die Rede ist hier vor allem von Floskeln und Formulierungen, die sich mittlerweile als eine Art Geheimcode unter Arbeitgebern etabliert haben und sozusagen als gemeine indirekte Spitzen dienen sollen.

Darunter sind zum Beispiel typische Arbeitszeugnis-Formulierungen, die mit Schulnoten-Bewertungen zu vergleichen sind oder Hinweise geben sollen auf häufige Krankheitsausfälle des Mitarbeiters und dessen Umgang mit Kollegen. Wer mit diesen Formulierungen und versteckten Codes nicht vertraut ist, kann im Zweifelsfall das Arbeitszeugnis durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen und sich dadurch Absicherung verschaffen. Denn versteckte Hinweise in Zeugnissen sind laut Gesetzgeber unzulässig, was ebenso für ein auffällig schlechtes Zeugnis gilt. Arbeitszeugnisse müssen somit zumindest befriedend ausfallen. Arbeitnehmer können allerdings im Umkehrschluss nicht grundsätzlich auf „gute“ oder sogar „sehr gute“ Bewertung bestehen. Das Zeugnis muss wohlwollend sein – mehr aber nicht.

Rechtsanwalt in Leipzig bei Fragen zum Arbeitszeugnis kontaktieren

Das Arbeitsrecht ist bekannt dafür, dass aus rechtlicher Sicht relativ strenge Fristen zu beachten sind. Das ist auch beim Arbeitszeugnis nicht anders und muss vor allem dann beachtet werden, wenn man Nachbesserungen oder Optimierungen am Zeugnis verlangen möchte. Der Anspruch auf solche Korrekturen verfällt nämlich nach fünf bis 15 Monaten und kann rückwirkend nicht mehr eingefordert werden.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob gewisse Formulierungen oder die Zeugnissprache angebracht sind oder womöglich „verstecke Botschaften“ enthalten, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt in Leipzig im Arbeitsrecht zur Seite. Wir prüfen das Arbeitszeugnis für Sie. Anschließend wissen Sie, ob das Dokument die hohen Anforderungen erfüllen kann, die Sie stellen dürfen und sogar müssen.

Rechtsberatung in Leipzig rund um Arbeitsrecht und mehr

Das Arbeitszeugnis ist für Sie als Arbeitnehmer von großer Bedeutung und kann Ihre Chancen am Arbeitsmarkt enorm beeinflussen – negativ sowie positiv. Umso wichtiger ist es daher, auf ein Zeugnis zu bestehen, das alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien erfüllt und Ihnen eine faire Beurteilung eröffnet. Auch als Arbeitgeber sollten Sie sich der Relevanz des Arbeitszeugnisses bewusst sein, um sich Unannehmlichkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern zu ersparen und um die rechtlichen Vorgaben bei der Formulierung zu kennen. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt in Leipzig beim Arbeitszeugnis und anderen Unklarheiten im Arbeitsrecht gerne weiter.

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf