Ihr Rechtsanwalt in Leipzig: Aufhebungsvertrag

Ihnen wurde kürzlich vonseiten Ihres Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag angeboten und Sie fragen sich nun, welche rechtlichen Konsequenzen die Zustimmung zu solch einem Vertrag für Sie hätte? Welche Vor- und welche Nachteile bringt ein solcher Vertrag mit sich und welchen Inhalt muss er haben? Alle Fragen rund um den Aufhebungsvertrag beantwortet Ihr Rechtsanwalt in Leipzig ausführlich und berät Sie zum weiteren Vorgehen.

Der Aufhebungsvertrag: Ihr Rechtsanwalt in Leipzig informiert

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine zweiseitige Vereinbarung. Ein Aufhebungsvertrag wird unter anderem geschlossen, um das Risiko einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber zu minimieren oder damit ein Arbeitnehmer eine neue Stelle bereits vor Ende der Kündigungsfristen antreten kann. Auch die Aussicht auf eine Abfindung erhöht die Attraktivität des Aufhebungsvertrages für viele Arbeitnehmer.

Grundsätzlich kann in einem Aufhebungsvertrag all das festgehalten werden, was die Vertragspartner für regelungsbedürftig erachten. Dazu gehören in der Regel der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die untereinander noch ausstehenden Ansprüche wie Gehalts- oder Urlaubsgeldzahlungen, die Abgeltung von Überstunden, die Rückgabe des Dienstfahrzeuges oder anderer Gegenstände sowie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird.

Sie haben Fragen zum Aufhebungsvertrag? Als Rechtsanwalt stehen wir Ihnen in Leipzig in der Anwaltskanzlei Anke Knauf zur Seite. Wir wissen genau, worauf es bei einem Aufhebungsvertrag ankommt und überprüfen gerne für Sie, ob Sie durch den Ihnen vorgelegten Vertrag benachteiligt werden.

Welche Probleme gibt es im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag?

Bevor Sie einen Abfindungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie diesen von einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Denn haben Sie den Vertrag erst einmal unterschrieben, lässt er sich nur unter engen Bedingungen wieder anfechten. Ein Widerruf ist bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht möglich. Damit Sie sich nicht auf einen für Sie ungünstigen Aufhebungsvertrag einlassen, sollten Sie alle Klauseln des Vertrags von einem Rechtsanwalt durchsehen lassen. Dieser kann Sie auch dahingehend beraten, bestimmte Regelungen noch in den Vertrag aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang gilt es, die Gefahr einer sogenannten Sperrzeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zu beachten. Denn in der Regel wird ein Aufhebungsvertrag von der Agentur für Arbeit so gewertet, dass der Arbeitnehmer willentlich das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst hat. Dies hat normalerweise eine zwölfwöchige Sperrzeit zur Folge, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Vertrauen Sie darüber hinaus auf Ihren Rechtsanwalt aus Leipzig, um eine Abfindung mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Denn entgegen anderslautender Annahmen steht dem Arbeitnehmer nicht automatisch eine solche zu. Auch hinsichtlich der Höhe der Abfindung und anderer Fragen zum Aufhebungsvertrag kann Ihr Rechtsanwalt Ihnen zur Seite stehen.

Ihr Rechtsanwalt erklärt: der Aufhebungsvertrag und seine Vor- und Nachteile

Das Aufsetzen eines Aufhebungsvertrages kann für Sie als Arbeitnehmer den Vorteil haben, dass Sie flexibler auf neue Jobangebote reagieren und das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst festlegen können. Zudem darf der psychologische Effekt, nicht gefeuert worden zu sein, nicht unterschätzt werden. Ein weiterer Vorteil von Aufhebungsverträgen ist die Möglichkeit, eine Abfindung zu vereinbaren und Einfluss auf die Behandlung einer betrieblichen Altersvorsorge zu nehmen. Doch auch die Nachteile eines Aufhebungsvertrages dürfen nicht aus den Augen gelassen werden. Neben einer drohenden Sperrfrist müssen Sie beachten, dass Ihnen beim Aufsetzen eines Aufhebungsvertrages weder die Regelungen zum Kündigungsschutz noch die Beteiligung des Betriebsrates zugutekommen. Sie bewegen sich in freien Vertragsverhandlungen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt für die Themen Abfindung und Aufhebungsvertrag sowie viele weitere Bereiche des Arbeitsrechts zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag durch unsere Experten überprüfen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Anwaltskanzlei Anke Knauf