Ihr Rechtsanwalt für Elternzeit in Leipzig

Wenn Sie ein Kind erwarten oder vor Kurzem Eltern geworden sind, sollten Sie sich umfassend mit dem Thema Elternzeit befassen. Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte während der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber nicht in Gänze geachtet werden, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt in Leipzig für das Thema Elternzeit. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist der ideale Ansprechpartner für Sie. Wir unterstützen Sie bei den unterschiedlichsten familienrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir erläutern Ihnen beispielsweise, wie und wie lange Sie Elternzeit beantragen können und was mit Ihren Urlaubsansprüchen während dieser Zeit geschieht. Selbstverständlich setzt Anke Knauf sich als Fachanwältin für Familienrecht bei strittigen Fragen auch für Sie mit Ihrem Arbeitgeber auseinander.

Ihr Rechtsanwalt in Leipzig erklärt: Was ist Elternzeit und wer kann sie beantragen?

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Eltern. Pro Kind können Eltern sich bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen. Lohn erhalten Eltern während dieser Zeit zwar nicht, können aber selbstverständlich Elterngeld beantragen. Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Kind betreuen und erziehen. Auch Auszubildenden steht dieses Recht zu, Schülern und Studenten hingegen nicht. Neben Müttern und Vätern können ebenfalls Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit beantragen. Zwei Generationen können jedoch nicht für dasselbe Kind in Elternzeit gehen.

In der Regel können Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes die Elternzeit beantragen, diese Zeit kann aber in bis zu drei zeitliche Abschnitte aufgeteilt werden. Dies ist jedoch nur Eltern möglich, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kamen. Eltern von Kindern, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden, ist die Inanspruchnahme der Elternzeit nur in zwei Abschnitten möglich. Spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag Ihres Kindes endet die Elternzeit, es sei denn, Sie haben noch weitere Kinder geboren. Der achtwöchige Mutterschutz wird übrigens auf die Elternzeit angerechnet. Bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Elternzeit steht Ihnen Rechtsanwalt Anke Knauf in Leipzig gerne zur Seite.

Diese rechtlichen Probleme können im Zusammenhang mit der Elternzeit auftreten

Wir informieren Sie über die gängigsten Probleme im Zusammenhang mit der Elternzeit. So sollten Sie wissen, dass Sie die Elternzeit rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssen. Ihren Wunsch bzw. Ihr Verlangen, Elternzeit zu nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich vorlegen. Diesen schriftlichen Antrag müssen Sie spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit einreichen. In diesem Schreiben müssen Sie zudem erklären, in welchem Zeitraum Sie Elternzeit nehmen möchten.

Elternzeit, die im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag Ihres Kindes in Anspruch genommen werden soll, muss bei Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, sogar 13 Wochen im Voraus angemeldet werden.

Weitere typische Problemfelder sind der besondere Kündigungsschutz, das grundsätzliche Recht auf Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz oder das Verhältnis von Elternzeit und Urlaubsanspruch.

Ihr Rechtsanwalt in Leipzig berät bei Elternzeit

Sollten Sie während Ihrer Elternzeit gekündigt worden sein oder Ihnen wurde ein Ihnen noch zustehender Urlaubsanspruch vorenthalten, setzen wir uns gerichtlich und außergerichtlich für Sie ein. Ihr Rechtsanwalt in Leipzig für Familienrecht verfügt über eine langjährige Erfahrung und ein vertieftes Fachwissen auf dem Gebiet der Elternzeit und anderen familienrechtlichen Fragestellungen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht

Kontaktieren Sie bei Problemen mit der Elternzeit Ihren Rechtsanwalt aus Leipzig und lassen Sie sich umfassend beraten! Die Anwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf können Sie darüber hinaus nicht nur im Familienrecht, sondern auch in vielen weiteren Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht sowie dem Grundstücks- und Immobilienrecht, im Verkehrsrecht und Strafrecht vertreten.

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