Pflichtteil für Geschwister trotz Testament: Wer hat Anspruch auf das Erbe?

 

Es ist ein Irrglaube, dass man durch ein Testament frei über seinen Nachlass verfügen kann. Dies ist nämlich nur eingeschränkt möglich. Der Pflichtteil stellt im deutschen Erbrecht eine Mindestbeteiligung sicher und kann nicht vollständig durch ein Testament ausgeschlossen werden. Er steht bestimmten nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie im Testament des Erblassers nicht bedacht wurden.

Aber sind Geschwister des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt und unter welchen Umständen erben sie? Das Thema ist komplex und bedarf oft einer juristischen Beratung. Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht in Leipzig? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist die richtige Adresse, wenn Sie Fragen haben zum Thema Pflichtteil. Sollen Geschwister im Testament bedacht werden, helfen wir Ihnen auch gerne.

Haben Geschwister einen Anspruch auf das Erbe?

Geschwister haben keinen automatischen Anspruch auf das Erbe, solange es Nachkommen oder lebende Eltern des Erblassers gibt. Sie gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erbfolge und können nur dann erben, wenn in der ersten Ordnung keine erbberechtigten Personen vorhanden sind. Sie haben also keinen Anspruch auf einen Pflichtteil – dieser steht nur Kindern, Ehegatten oder Eltern des Verstorbenen zu.

Wann erben die Geschwister des Verstorbenen?

Geschwister erben, wenn der Verstorbene keine Kinder hinterlassen hat und auch die Eltern bereits verstorben sind. Dann teilen sie sich das Erbe zu gleichen Teilen. In diesem Fall erben Geschwister jedoch nicht als Pflichtteilberechtigte, sondern als Erben nach den gesetzlichen Regeln der Erbfolge. Sollte ein Geschwisterteil bereits verstorben sein, erben dessen Kinder – also die Nichten und Neffen des Verstorbenen – an seiner Stelle.

Obwohl Geschwister im Regelfall keinen Pflichtteilsanspruch haben, gibt es dennoch Wege, wie sie einen Teil des Erbes erhalten können. Der Erblasser kann seine Geschwister im Testament als Erben einsetzen, wenn er dies wünscht. Möchten Sie individuelle Regelungen ergänzend zum Pflichtteil umsetzen oder Ihre Geschwister im Testament berücksichtigen, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat suchen, um das Thema rechtssicher zu klären.

Erben ohne Pflichtteil: Geschwister im Testament berücksichtigen

Ein Testament kann Geschwister des Erblassers begünstigen, auch wenn sie keinen Pflichtteilsanspruch haben. Der Erblasser hat hierbei die Möglichkeit, individuell festzulegen, welchen Anteil seine Geschwister erhalten sollen. So kann er sie zum Beispiel als „Vorerben“ einsetzen und andere Verwandte als „Nacherben“ bestimmen, um seinen Nachlass in der gewünschten Form zu regeln. Dies gibt ihm die Freiheit, auch entferntere Verwandte zu berücksichtigen, die in der gesetzlichen Erbfolge sonst keinen Anspruch hätten.

Was hat Priorität: das Testament oder der Pflichtteil?

Der Pflichtteil hat im deutschen Erbrecht Vorrang vor einem Testament. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Erblasser jemanden im Testament enterbt oder weniger bedacht hat, pflichtteilsberechtigte Personen dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Dieser Pflichtteil ist eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass und kann durch ein Testament nicht vollständig ausgeschlossen werden, es sei denn, es liegt ein rechtlich anerkannter Grund für die Entziehung des Pflichtteils vor. Nahe Angehörige erhalten also auch dann ihren Pflichtteil, wenn Geschwister im Testament als Erben eingesetzt werden.

Pflichtteil für Geschwister trotz Testament: Jetzt beraten lassen!

Der Pflichtteil ist ein komplexes Thema im Erbrecht, das viele Fragen aufwirft. Er stellt eine bedeutende Einschränkung der Testierfreiheit dar und garantiert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Aufgrund der geltenden Regelungen zum Pflichtteil haben Geschwister trotz eines Testaments keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Sie können jedoch durch eine entsprechende testamentarische Verfügung des Erblassers bedacht werden. Um die eigenen Wünsche bestmöglich zu realisieren, ist es daher ratsam, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Rechtsanwältin Anke Knauf ist im Erbrecht versiert und kann ihre Mandanten in Leipzig und Umgebung kompetent zu diesem Thema beraten.

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