Ihr Rechtsanwalt in Leipzig: Urlaubsabgeltungsanspruch

Ihr Arbeitsverhältnis wurde, beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag, beendet und eigentlich steht Ihnen noch ein Anspruch auf Urlaub zu? Doch Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihren Urlaubsanspruch durch Geld abzugelten, obwohl Sie keine Gelegenheit mehr haben, den Urlaub in Natur zu nehmen? Dann sollten Sie sich unbedingt an einen erfahrenen Rechtsanwalt in Sachen Urlaubsabgeltungsanspruch der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden, der Ihre Rechte für Sie gerichtlich und außergerichtlich durchsetzt.

Urlaubsabgeltungsanspruch: Ihr Rechtsanwalt in Leipzig erklärt

Unter einer Urlaubsabgeltung versteht man den Ersatz eines nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers durch Geld. Gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG entsteht ein Anspruch auf solch eine Geldleistung aber nur dann, wenn der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natur genommen werden kann. Damit ein Urlaubsabgeltungsanspruch durchgesetzt werden kann, muss der Anspruch auf Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestanden haben und er muss erfüllbar gewesen sein. Erfüllbar bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub hätte tatsächlich nehmen können.

Um eine Urlaubsabgeltung durchzusetzen, sollten Sie sich möglichst schnell an einen Rechtsanwalt wenden. Beim Thema Urlaubsgeltungsanspruch stehen wir Ihnen in Leipzig gerne zur Seite, um Ihr Recht für Sie durchzusetzen.

Ihr Rechtsanwalt in Leipzig für das Thema Urlaubsabgeltung setzt Ihre Rechte für Sie durch

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet, sollten Sie nicht zu lange damit warten, Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung mithilfe eines Rechtsanwalts einzufordern. Denn fällig wird dieser Anspruch unmittelbar mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Arbeitsverträgen sind bestimmte Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Abgeltungsansprüchen vereinbart. Diese Fristen haben zumeist eine Dauer von zwei bis drei Monaten ab Fälligkeit. Zögern Sie also nicht zu lange damit, Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durchsetzen zu lassen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber solch ein Ansinnen ablehnt. Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf sind geübt darin, solche Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich für Sie einzufordern.

Wie hoch Ihr Anspruch auf Urlaubsabgeltung konkret ist, richtet sich nach der Berechnung des Urlaubsentgelts. Dieses bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten drei Monate.

Urlaubsabgeltungsanspruch trotz Arbeitsunfähigkeit?

Ein Rechtsanwalt, der im Bereich Urlaubsabgeltungsanspruch bewandert ist, kann Sie ebenso darüber aufklären, was mit Ihrem Anspruch auf Urlaubsabgeltung geschieht, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit endet. Denn grundsätzlich entstehen auch während einer längeren Krankheit Urlaubsansprüche, da kranke Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden sollen als gesunde. Die Urlaubsansprüche verfallen jedoch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs. Um diesen Urlaubsabgeltungsanspruch durchzusetzen, muss die jeweilige Krankheit ursächlich dafür sein, dass der noch ausstehende Urlaub nicht genommen werden konnte.

Jetzt Termin vereinbaren mit Ihrem Rechtsanwalt bezüglich Urlaubsabgeltungsanspruch

Sollte Ihr Arbeitgeber sich weigern, Ihren Urlaubsabgeltungsanspruch zu erfüllen, fordern die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig diesen gerne für Sie ein. Alle Anwälte unserer Kanzlei sind auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sehr bewandert und werden Sie bei all Ihren Anliegen unterstützen. Wenden Sie sich gleich an uns und vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Team.

Anwaltskanzlei Anke Knauf