Kosten einer Rechtsberatung
Grundlage unserer Abrechnungen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der Höhe der zu Grunde zu legenden Streitwerte richten wir uns grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Gern erläutern wir Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches, d.h. vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden Kosten. Auch über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung beraten wir Sie gern.
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Auch hierüber informieren wir Sie gerne vorab. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sind Sie rechtsschutzversichert, setzen wir uns direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, holen den Deckungsschutz ein und klären die Abrechnung.
Finanziell bedürftige Mandanten erhalten staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Wir sind selbstverständlich bereit, Ihnen hierbei zu helfen.



