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Das Opfer im Strafverfahren

Opfer von Straftaten sind regelmäßig Thema in Presse und Rundfunk. Grund hierfür ist unter anderem ein nachvollziehbares persönliches Interesse. Allerdings ist die zentrale Figur des Strafverfahrens immer noch der Täter. In Deutschland ist das Strafrecht auf den Täter ausgerichtet. Das Opfer tritt als Zeuge auf. Jedoch bietet die Gesetzeslage eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich an einem Ermittlungsverfahren zu beteiligen und Einfluss auf dessen Verlauf und Ausgang zu nehmen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht können wir Sie bei dem Strafverfahren vertreten und unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen.

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

Neben dem Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte stellt die Strafprozessordnung zwei wesentliche Instrumentarien bereit, mit denen Sie an einem Strafverfahren teilnehmen können.

 

Recht auf Nebenklage

Ist die Anklage erhoben, besteht für das Opfer gravierender Straftaten bzw. deren Angehörige die Möglichkeit, sich im Wege der Nebenklage dem Verfahren anzuschließen.

Die Voraussetzungen hierfür sind in einem Tatbestandskatalog geregelt. Dazu zählen Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die persönliche Freiheit sowie Sexualstraftaten.

Opfer oder Angehörige sind zunächst einmal im Ermittlungsverfahren und später im Hauptverfahren vor Gericht „nur“ Zeuge.

Mit der Nebenklage können Sie allerdings in die Position eines Prozessbeteiligten aufrücken. Nebenkläger werden ausgestattet mit sämtlichen Rechten, die der Staatsanwalt und der Verteidigung auch zustehen:

  • das Recht, den Angeklagten und Zeugen zu befragen
  • Anträge auf Beweiserhebung zu stellen
  • Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zu führen.

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Anwesenheit während der Hauptverhandlung. Da Sie jedoch Zeuge einer Straftat und damit nicht selten eines der wenigen Beweismittel zum Nachweis der verübten Straftat sind, empfiehlt es sich, dass Sie als Nebenkläger bis zu Ihrer eigenen Vernehmung der Verhandlung fernbleiben und sich durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Schon die Vorbereitung der Nebenklage ist eine Sache, die kein Verletzter ohne Beistand in Angriff nehmen sollte. Für den Fall, dass die eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht ausreichen, können Sie bei entsprechender Antragstellung auf Kosten der Staatskasse einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, um ihre Rechte durchzusetzen..

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Warum ist die Aussage des Opfers einer Straftat von hoher Bedeutung?

Bei gravierenden Straftaten kommt der Aussage des Opfers ganz grundlegende und in der überwiegenden Zahl der Fälle entscheidende Bedeutung zu. Dies ist insbesondere bei Taten in einer Zweipersonenkonstellation der Fall, wie zum Beispiel regelmäßige Misshandlungen oder Sexualstraftaten.

Um die Bedeutung der Aussage des Opfers weiß der Täter und alle Beteiligten. Deshalb sollten Sie als Opfer um den Verlauf und die Bedeutung eines solchen Verfahrens und seiner Aussage umfassende Kenntnis haben. Die an einem solchen Verfahren professionell Beteiligten sind aus den Erfahrungen der Praxis im Umgang mit Vernehmungssituationen geschult. Sie kennen die Anforderungen, die an eine Aussage zu stellen sind, welche ihrerseits Grundlage für eine Verurteilung eines Angeklagten bzw, Täters sein soll.

Dies können in aller Regel Sie als Opfer einer Straftat nicht wissen. Schon deswegen empfiehlt es sich von Beginn an, spätestens jedoch in Vorbereitung und in der Durchführung einer Hauptverhandlung, kompetente Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einzuholen.

Die Vernehmungssituationen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor allem im Hauptverfahren, in dem das Opfer auf den Täter trifft, sind eine erhebliche seelische und körperliche Belastung. Auch deswegen ist es dringend erforderlich, dass Sie bestmöglich auf Ihre Aussage vorbereitet werden. Nicht selten ist zu beobachten, dass Versäumnisse dazu führen, dass es weder Gericht noch Staatsanwaltschaft gelingt, vom Opfer eine Aussage zu erlangen, die Grundlage für eine Verurteilung des Angeklagten sein kann.

Deshalb ist es wichtig, dass das Opfer einer Straftat nicht nur psychologisch, sondern auch juristisch begleitet wird. Für Letzteres ist grundsätzlich jeder Rechtsanwalt geeignet. Ein Rechtsanwalt, der ein Opfer juristisch betreut, wird von der Presse gern als Opferanwalt bezeichnet.

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Haben sie als Opfer einer Straftat Anspruch auf Schmerzensgeld?

Mit der Beteiligung als Nebenkläger nehmen Sie als Opfer Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens und damit auf das Ob eines Schuldspruches und das Wie einer Bestrafung. Unberührt bleiben im Verfahren der Nebenklage jedoch die zivilrechtlichen Ansprüche bzw. Rechte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Recht auf Schadensersatz bietet das sogenannte Adhäsionsverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein gesondertes Verfahren. Den Antrag zur Wahrung ihrer Rechte stellen Sie als Opfer zugleich bei dem mit der Entscheidung über das Strafverfahren befassten Gericht, welches somit auch über eine Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche verfügt. Faktisch ist damit der Strafrichter auch Zivilrichter.

Ein solcher Antrag kann mit oder ohne ein Nebenklage-Verfahren gestellt werden. Auch hierfür können Sie bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragen. Soweit der Angeklagte einen Verteidiger hat, haben Sie als Kläger ebenfalls das Recht auf einen Rechtsanwalt.

Das Gericht kann von einer Entscheidung über die zivilrechtlichen Ansprüche bzw. Rechte des Verletzten nur absehen, wenn sich der Antrag unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Verletzten zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet. Hierauf soll das Gericht so früh wie möglich hinweisen, damit Sie als Opfer frühzeitig andere Möglichkeiten der Rechtswahrung nutzen können.

Verurteilung des Angeklagten. Kommt eine solche, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande, steht dem Verletzten noch immer der Rechtsweg zu den Zivilgerichten offen.

Auch in diesem Verfahren empfiehlt es sich, zumindest Rat vom Rechtsanwalt, beispielsweise für die Bemessung etwaiger Schmerzensgeldansprüche, einzuholen und sich im Weiteren auch im Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig steht Ihnen für eine umfassende Rechtsberatung bzw. Wahrung ihrer Rechte zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin mit einen unserer Rechtsanwälte unserer Kanzlei!