Ihr Anwalt für Sorgerecht aus Leipzig

Sind aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, stellt sich nach einer Scheidung die Frage, ob beide Elternteile weiterhin gemeinsam für diese sorgen. Über die konkrete Art und Weise gibt es oftmals Streit. Da es sich bei diesem Rechtsgebiet um ein sensibles Thema handelt, sollten Sie auf die Unterstützung durch einen Anwalt für Sorgerecht vertrauen, der Ihre Interessen umsetzt.

Ganz gleich, ob Sie alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht beantragen möchten – die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig steht Ihnen bei Trennung, Scheidung und Sorgerecht mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Ihre Vorteile

Beratung durch einen Fachanwalt im Familienrecht

Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Scheidungsrechtes

schnelle Terminvergabe

zentrumsnah

Was ist das Sorgerecht?

Der Begriff der elterlichen Sorge meint das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die Personensorge bedeutet dabei eine umfassende Pflege, Erziehung und Förderung, im körperlichen ebenso wie im geistig-seelischen Bereich. Zugleich müssen die Eltern das Kind in Bezug auf soziale und wirtschaftliche Belange fördern.

Der Gesetzgeber hat in § 1626 Abs. 2, 3 BGB ausdrücklich Erziehungsgrundsätze normiert, an denen sich die Eltern bei der Ausübung der Personensorge orientieren müssen. Im Rahmen der Vermögenssorge besteht für die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes pflichtgemäß zu verwalten und die gesetzlichen Einschränkungen zu beachten. Die elterliche Sorge umfasst neben diesen beiden Bereichen auch die Vertretung des Kindes. Im Vordergrund steht bei allen Aspekten der elterlichen Sorge stets das Wohl des Kindes – unabhängig davon, ob ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht vorliegt.

Wer übt das Sorgerecht aus?

Beide Elternteile haben üblicherweise die elterliche Sorge im Einvernehmen auszuüben. Bestehen jedoch in einzelnen oder sogar allen Angelegenheiten der elterlichen Sorge Meinungsverschiedenheiten und können sich die Eltern nicht einigen, kann das Gericht auf Antrag eines Elternteils letztlich die Entscheidungskompetenz auf nur ein Elternteil übertragen. Somit fällt die elterliche Sorge in Teilbereichen oder komplett nur noch diesem Elternteil zu.
Wird im Zuge des Scheidungsverfahrens kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, bleibt es beim gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Sorgerecht. Im Falle eines Antrags ist das Kindeswohl entscheidend. Dies berücksichtigt Ihr Anwalt für Sorgerecht bei seiner Strategie.

Im Zuge einer zweistufigen Prüfung betrachtet das zuständige Gericht, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge sowie die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil dem Wohl des Kindes entspricht. Falls ja, wird das Gericht dem Antrag stattgeben. Dem anderen Elternteil bleiben dann ein Umgangsrecht sowie ein Auskunftsrecht. Ihr Scheidungsanwalt aus Leipzig kann Sie gerne zu den Themen elterliche Sorge und Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts beraten.

Kurz und knapp:
• Alleiniges Sorgerecht: einem Elternteil obliegt die Fürsorge für das Kind
• Gemeinsames Sorgerecht: beide Elternteile kümmern sich gemeinsam um das Kind

Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht?

Soweit ein gemeinsames Sorgerecht besteht, sind beide Elternteile gesetzlich vertretungsbefugt. Im Übrigen richtet sich die Vertretungsbefugnis nach dem übertragenen Teilbereich bzw. den übertragenden Entscheidungskompetenzen. Eine wichtige Ausnahme stellt das sogenannte Notvertretungsrecht dar, nachdem ein Elternteil bei Gefahr im Verzug das Recht zur alleinigen Vertretung hat. Dies betrifft in der Praxis beispielsweise plötzlich notwendig gewordene, unaufschiebbare ärztliche Eingriffe. Ob das Notvertretungsrecht einschlägig ist, entscheidet der Einzelfall. Gerne prüft Ihr Anwalt für Familienrecht in Leipzig alle Voraussetzungen.

Welche Einschränkungen gibt es beim Sorgerecht?

Einschränkungen im Rahmen der Vertretung des Kindes ergeben sich in zwei Richtungen. Zum einen gibt es Bereiche, in denen das Kind mündig ist und nur selbstständig entscheiden kann. In diesen Bereichen ist eine elterliche Vertretung ausgeschlossen. Zum anderen bedürfen Eltern bei gewissen, insbesondere wichtigen oder riskanten Geschäften zur Ausübung ihrer elterlichen Vertretungsbefugnis der Zustimmung des Familiengerichts.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht regelt nicht die konkrete Lebensführung des Kindes. Vielmehr geht es um die Frage, wer Kontakt zum Kind haben darf. Bei einem Termin beim Anwalt für Sorgerecht geht es regelmäßig um das Umgangsrecht der Eltern. Doch auch andere Verwandte können ein solches Recht auf Umgang mit dem Kind vor Gericht geltend machen. Das Bestehen eines Umgangsrechts sowie die konkrete Ausgestaltung sind häufig Gegenstände rechtlicher Konflikte. Die Regelungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Wohl des Kindes. Aus diesem Grund ist eine einvernehmliche Lösung in den allermeisten Fällen zu bevorzugen.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das elterliche Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. § 1631 BGB konkretisiert das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts. Im Regelfall sind beide Rechte miteinander verbunden. Allerdings sind abweichende Gestaltungen denkbar, über die wir Sie bei einer Beratung in Kenntnis setzen. In der Praxis wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht insbesondere dann vom Sorgerecht gelöst, wenn die Eltern getrennt oder geschieden leben.

Wann wird das Familiengericht tätig?

Das Familiengericht kann die Eltern in Einzelfällen und auf Antrag bei der Ausübung der elterlichen Sorge unterstützen, wenn dies zweckmäßig und zum Wohl des Kindes geboten ist. Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, muss das Gericht sogar tätig werden. Ein staatliches oder gerichtliches Eingreifen in die elterliche Sorge ist dann ausdrücklich gesetzlich verlangt. Die umfangreichen Einzelheiten zur elterlichen Sorge sind den zahlreichen Vorschriften der §§ 1626 ff BGB zu entnehmen. Für eine detaillierte Erläuterung der komplexen Materie sollten Sie Ihren Anwalt für Sorgerecht in Leipzig kontaktieren.

Anwalt für Sorgerecht und vieles mehr in Leipzig

Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist bei Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht oder Güterstreitigkeiten an Ihrer Seite. Gemeinsam verfolgen wir Ihre Ziele und setzen Ihre Interessen bestmöglich um. Seit 2001 sind wir als Rechtskanzlei in Leipzig tätig. Unsere langjährige Erfahrung und fachliche Expertise im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten setzen wir immer zum Wohle unserer Mandanten ein. Die Beratung umfasst die folgenden Bereiche:

Jetzt einen Termin beim Anwalt für Sorgerecht vereinbaren!

Eine Trennung und Streitigkeiten um das Sorgerecht sind für die Betroffenen oft eine große Belastung. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Anwalt für Sorgerecht aus Leipzig umgehend kontaktieren. In einer Erstberatung informieren Sie uns über Ihre persönliche Situation. Im Anschluss versuchen wir eine außergerichtliche Lösung anzustreben, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt rückt und Ihre Interessen dabei bestmöglich berücksichtigt. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor dem Familiengericht. Lassen Sie keine Zeit vergehen und vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig!

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