Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht beschreibt das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil. Daraus folgt, dass jedes Elternteil sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist, mit dem Kind Kontakt zu pflegen.
Es ist ein höchstpersönliches Recht des Kindes und ergibt sich aus § 1684 Abs. 1 BGB. Ein nicht beim Kind lebender Elternteil ist demnach verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen. Dies kann notfalls durch das Gericht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Daneben können sich bei Verweigerung des Umgangs Schadenersatzpflichten ergeben.
Wer hat ein Recht auf Umgang?
Neben der Pflicht besteht aber für jedes Elternteil, wie beschrieben, ebenso das Recht auf Umgang mit dem Kind.
Darüber hinaus können auch Großeltern, Geschwister sowie andere enge Bezugspersonen, die in sozial-familiärer Beziehung zum Kind stehen, ein Recht auf Umgang mit diesem haben.
Die Regeln dieses Rechtsgebiets ergeben sich aus §§ 1684 Abs. 1, 1685 Abs. 1, 2 BGB.
Ihr Anwalt für Umgangsrecht der Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig kann im Einzelfall prüfen, ob Sie ein Umgangsrecht haben.
Warum ist das Kindeswohl für das Umgangsrecht wichtig?
Wie bei Sorgerechtsentscheidungen steht auch bei Umgangsentscheidungen stets das Kindeswohl im Vordergrund.
Zeit, Dauer und Häufigkeit des Umgangs sind demnach jeweils dem Einzelfall entsprechend festzulegen. Ebenso entscheidet das Wohl des Kindes darüber, wem von den genannten weiteren potenziellen Umgangsberechtigten letztlich tatsächlich ein Umgangsrecht zusteht.
Wesentliche Kriterien bei der Ermittlung dessen, was dem Kindeswohl entspricht, sind etwa das Alter des Kindes und dessen Bindung zum Umgangsberechtigten.
Während der Dauer des Umgangs trifft der Umgangsberechtigte die Alltagsentscheidungen. Seiner Entscheidungskompetenz unterfällt dabei insbesondere, wo sich das Kind aufhält und mit wem es Kontakt hat.
Wann gibt es Probleme beim Umgangsrecht?
Herrscht zwischen den Elternteilen Streit über die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, kann eine gerichtliche Entscheidung ergehen, die diesen regelt und sich am Wohl des Kindes in der konkreten Situation orientiert.
Ein strittiger Umgang liegt dann vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Sofern dies der Fall ist, kann das Gericht den Umgang einschränken oder ausschließen.
Im gerichtlichen Verfahren bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand, welcher die Interessen des Kindes einbringt. So wird verhindert, dass ein strittiger Umgang das Kindeswohl beeinträchtigt.
Ihr Anwalt für Umgangsrecht kann auch als Verfahrensbeistand für Kinder fungieren. Gerne besprechen wir bei einer unverbindlichen Beratung alles Weitere!
Was ist der Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht?
Der Unterschied zwischen dem Umgangs- und Sorgerecht besteht in dem Umfang der Pflichten und Berechtigungen:
- Sorgerecht: Pflicht und Recht, wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Lebensführung zu treffen
- Umgangsrecht: Pflicht und Recht, Kontakt mit dem Kind zu pflegen
Ihr Anwalt für Umgangsrecht in Leipzig: Unterstützung in jeder Situation
Häufig treten nach einer Trennung Probleme bezüglich des Umgangs mit gemeinsamen Kindern auf. In diesem Fall steht Ihnen Ihr Anwalt für Umgangsrecht der Anwaltskanzlei Anke Knauf zur Seite.
Wir vertreten Ihre Interessen im Hinblick auf den Umgang mit Ihrem Kind. Dabei legen wir großen Wert auf eine außergerichtliche Klärung des Konflikts. Doch selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei einem Gerichtsverfahren.
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Neben dem Umgangsrecht kümmern wir uns zudem um andere Bereiche des Familienrechts.
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