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Rechtsanwalt in Leipzig: Abfindung im Arbeitsrecht – Anwaltskanzlei Anke Knauf

Finanzielle Abfindungen sind heute eine übliche Option zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um eine Kündigung „sanfter“ zu gestalten. Die finanzielle Belastung durch eine solche Kündigung soll auf diese Art geschmälert werden und der Arbeitnehmer profitiert von einer Art Entschädigung bei einer unerwarteten oder gar fristlosen Kündigung, die die berufliche und finanzielle Existenz bedrohen kann. Dennoch profitiert nicht jeder im Kündigungsfall von einer Abfindung. Eine derartige Zahlung erfolgt nur, wenn bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt wurden oder Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer existieren, die eine Abfindung rechtfertigen und überhaupt erst ermöglichen. Zu allen Themen des Arbeitsrechts inklusive der Abfindung informiert Sie Rechtsanwalt Anke Knauf aus Leipzig gerne und unterstützt Sie beim Erwirken oder auch Einklagen einer Abfindung.

Mit Ihrem Rechtsanwalt in Leipzig erfolgreich eine Abfindung erreichen

Eine Abfindung steht Ihnen nicht immer automatisch zu. In vielen Fällen rentiert es sich daher, einen Rechtsbeistand wie den Rechtsanwalt Anke Knauf in Leipzig zum Thema Abfindung und Kündigung hinzuzuziehen. Wir klären Sie darüber auf, ob Sie die Zahlung außergerichtlich oder womöglich sogar durch eine Klage vor Gericht durchsetzen können. Denn nicht immer macht es Sinn, auf die Zahlung zu bestehen. In einem Erstgespräch in unserer Anwaltskanzlei können wir alle Details gemeinsam klären und für Ihr Recht nach einer Kündigung sorgen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erstattet wird, wenn es zu einer Kündigung kommt. Auch eine Ratenzahlung der erforderlichen Summe ist möglich und üblich, wenn der Arbeitgeber die vollständige Summe nicht auf einmal aufbringen kann. Die Abfindung soll als Entschädigung dienen und dem Arbeitnehmer eine Art Polster bieten, auf das er nach der Kündigung und durch die veränderte finanzielle Situation angewiesen ist. Allerdings ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt ein Anrecht auf eine Abfindung hat und welche Auswirkungen die Zahlung womöglich auf das Arbeitslosengeld hat.

Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer denken, dass grundsätzlich immer ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht. Das ist so aber nicht der Fall. In Deutschland gibt es laut Gesetzgeber keinen Rechtsanspruch auf Abfindungen. Das sollte man insbesondere dann beachten, wenn die Kündigung rechtmäßig erfolgt. Dennoch zeigen Ausnahmefälle, dass es durchaus auch in solchen Situationen möglich ist, Entschädigungen zu erhalten oder vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.

Um Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift. Dieser bezieht sich auf den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Weiterhin stehen die Chancen auf eine Abfindung gut, wenn:

  • ein Sozialplan vorhanden ist,
  • ein Tarifvertrag greift,
  • ein Nachteilausgleich für den Arbeitnehmer nach § 113 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erzielt wurde.

Eine weitere Option, um eine Abfindung zu erwirken, ist eine Kündigungsschutzklage, die im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung bei Gericht eingereicht werden kann. Im Zuge dieser ist es möglich, die Kündigung als unwirksam zu erklären, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Erkennt das Gericht aber, dass dabei die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorhanden ist, wird der Arbeitnehmer durch eine Abfindung entschädigt und das Arbeitsverhältnis offiziell beendet.

Außergerichtliche Einigung oder mit Rechtsanwalt Abfindung einklagen

Der Kündigungsschutzprozess stellt eine Option dar, um eine Abfindung einklagen und über den Gerichtsweg erwirken zu können. Aber auch außergerichtliche Einigungen sind heute eine gängige Vorgehensweise im Arbeitsrecht – selbst dann, wenn kein Tarifvertrag relevant ist und kein betriebsinterner Sozialplan vorliegt. Stehen die Chancen des Arbeitnehmers gut, eine Kündigungsschutzklage vor Gericht erfolgreich durchzusetzen, lenken Arbeitgeber häufig ein, um sich durch eine Abfindung ein Gerichtsverfahren und unnötige zusätzliche Kosten zu ersparen. Die Höhe dieser Abfindung muss dann individuell zwischen beiden Parteien geklärt werden. Eine rechtliche Regelung, wie hoch die Zahlung einer solchen Abfindung sein muss, gibt es nicht. Allerdings sollten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen dieser Art grundsätzlich auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt vertrauen, der auf Abfindungen und weitere arbeitsrechtliche Fragen spezialisiert ist. Wir unterstützen Sie sowohl vor Gericht als auch bei Vereinbarungen, die außergerichtlich getroffen werden.

Was Sie über eine Abfindungszahlung wissen sollten

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt. Dennoch unterliegt die Abfindung der Besteuerung und der Fünftelregelung im Steuerrecht. Diese Regelung mindert die Steuerlast, da die Steuerberechnung gleichmäßig auf die folgenden fünf Jahre verteilt werden muss. Diese Ermäßigung ergibt sich aber nur dann, wenn die Abfindungszahlung in einer Gesamtsumme überwiesen wird. Oft wird die Abfindung vom Arbeitgeber allerdings in Raten gezahlt, wenn dieser die komplette Summe nicht sofort aufbringen kann. Die Fünftelregelung lässt sich in einem solchen Fall nicht auf alle Raten anwenden. Dennoch kann man steuerlich profitieren, da sich durch die Ratenzahlung weniger Einkünfte im Folgejahr ergeben, die versteuert werden müssen.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass von einer Abfindungszahlung keine Sozialabgaben abgezogen werden dürfen. Das gilt für die Renten- und Krankenversicherung ebenso wie für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch bei einer Beantragung von Arbeitslosengeld ist es im Normalfall nicht zu erwarten, dass sich die Zahlung negativ auf die Leistungen auswirkt oder gar zu einer Sperrzeit führen kann. Eine Anmeldung beim Arbeitsamt ist daher nicht erforderlich. Die Sachlage ändert sich aber, wenn ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag vorliegt. Selbst dann, wenn Sie zuvor einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugestimmt haben. Am besten besprechen Sie diese Details mit Ihrem Anwalt.

Rechtsanwalt kontaktieren bei Fragen zu Abfindung und Arbeitsrecht

Abfindungen sind eine Möglichkeit, um bei unerwarteten, fristlosen und betriebsinternen Kündigungen den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest etwas erträglicher zu gestalten. Die Zahlung erleichtert die Übergangsphase zwischen dem alten und potenziellen neuen Job und erspart Ihnen finanzielle Sorgen und mehr. Doch eine Abfindung ist im Arbeitsrecht keine Selbstverständlichkeit. Nur in einigen Fällen besteht ein Anrecht auf die Zahlung. Andere können eine außergerichtliche Einigung oder auch eine Kündigungsschutzklage ins Auge fassen, um die Abfindung durchzusetzen. Bei Fragen zu Arbeitsrecht und insbesondere Abfindung ist Rechtsanwalt Anke Knauf aus Leipzig gerne Ihr erster Ansprechpartner. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob zum Beispiel eine Klage vor Gericht in Ihrem Fall Sinn macht, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen mit dem Arbeitgeber und beantworten Ihnen alle weiteren Fragen, die Sie zu diesem Thema haben. Wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an uns, sobald Sie über die Kündigung informiert wurden. Denn im Arbeitsrecht und vor allem im Hinblick auf Klagen und Entschädigungen gelten mitunter strenge Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig!