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Erbenfeststellung – Alle Infos auf einen Blick

Nach einem Todesfall gilt es, den Erben zu bestimmen. Dieser kann durch ein frühzeitig aufgesetztes Testament oder einen Erbvertrag festgelegt sein. Zusätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, die klar definiert, wer welchen Anteil der Erbmasse erhält. Teilweise ist die Person des Erben allerdings unbekannt und muss ausfindig gemacht werden oder es gibt einen Erbstreit zwischen verschiedenen Parteien. In diesen Fällen muss eine Erbenfeststellung erfolgen, bei der die Erben ermittelt werden.

Was bedeutet Erbenfeststellung genau?

Die Erbenfeststellung bezeichnet die Ermittlung des rechtmäßigen Erben einer Erbmasse. Es kommt vor, dass diese Personen weder vom Todesfall an sich wissen, noch von ihrer rechtlichen Stellung als Erbe. Die Ermittlungspflicht liegt in der Regel beim zuständigen Nachlassgericht bzw. beim Nachlasspfleger. Darüber hinaus kann in schwierigen Fällen ein gewerblicher Erbenermittler damit beauftragt werden, erbberechtigte Personen ausfindig zu machen.

Ohne anwaltliche Unterstützung kann es äußerst schwierig sein, die komplexen erbrechtlichen Vorgänge zu durchschauen. Daher ist es sinnvoll, sich bei erbrechtlichen Vorgängen mit strengen Fristen an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden, der Sie bei der Wahrung der eigenen Rechte unterstützt. Auch beim Stellen eines Erbscheinantrags hilft ein Anwalt weiter.

Probleme bei der Erbenermittlung

Neben dem bereits geschilderten Fall, dass Erben nicht bekannt oder schlecht auffindbar sind, kann es weitere Probleme bei der Erbenermittlung geben. Insbesondere bei letztwilligen Verfügungen kann es zu Unklarheiten und Streitigkeiten über das Erbe kommen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Erblasser zwei Testamente hinterlassen hat, in denen unterschiedliche Willen zum Ausdruck kommen. Ohne dass die Frage nach den rechtmäßigen Erben geklärt ist, können Angelegenheiten bei der Bank, den Versicherungen oder dem Grundbuchamt nicht geregelt werden. In solch einem Fall kann die Einleitung einer Erbenfeststellungsklage sinnvoll sein.

Erbenfeststellung bei abgeschlossenem Erbscheinverfahren

Auch wenn ein Erbscheinverfahren abgeschlossen wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine solche Klage auf Erbenfeststellung einzureichen. Eine solche Klage kann nur unter wenigen Umständen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Erbunwürdigkeit des Antragstellers vorliegt.

Im Rahmen der Feststellungsklage muss sich das Gericht dann von Neuem mit dem Erbfall befassen. Hierbei können natürlich sämtliche Erkenntnisse sowie Gutachten berücksichtigt werden, die schon Teil des Erbscheinverfahrens waren. In engen Fällen, in denen die Entscheidung zugunsten eines Erben sehr knapp war, kann es dennoch vorkommen, dass es ein anderes Ergebnis gibt als im Erbscheinverfahren. Bei einer solchen Erbenfeststellungsklage ist es hilfreich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Fall zu betrauen, der für Sie Ihre Interessen vertritt und Ihr Recht durchsetzt.

Anwaltliche Unterstützung bei der Erbenfeststellung

Sie benötigen Hilfe bei einem Erbscheinverfahren oder möchten beantragen, dass ein unrichtiger Erbschein eingezogen wird? Sie möchten gegen Sie gerichtete erbrechtliche Ansprüche abwehren? Dann sollten Sie sich zügig an einen Experten wenden, der Ihnen dabei hilft, Ihr Erbrecht durchzusetzen. Ihr Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite und berät Sie bei allen Fragen des Erbrechts. Zudem vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Nehmen Sie bei allen Fragen und Problemen bei der Erbenfeststellung Kontakt zu uns auf!