Rechtsanwalt in Leipzig bei Abmahnung konsultieren
Die Abmahnung ist vor allem unter Arbeitgebern ein gängiges rechtliches Mittel, um Arbeitnehmer über ein mögliches Fehlverhalten ihrerseits aufzuklären, das im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Daher ist es mit einer Abmahnung durchaus möglich, einen bestehenden Kündigungsschutz zu umgehen und Mitarbeiter, die durch Fehlverhalten negativ auffallen, zu entlassen. Auch im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung. Aber wie verhält man sich, wenn man als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält? Kann man sich gegen diese zur Wehr setzen, wenn sie nicht gerechtfertigt ist? Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig bei einer Abmahnung für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung, um Sie über Ihr gutes Recht in einer solchen Situation aufzuklären. Zögern Sie also nicht, wenn Fragen offen sind. Kontaktieren Sie uns – so ersparen Sie sich mitunter einige Probleme.
Bei Abmahnung: Rechtsanwalt bietet Unterstützung in Leipzig
Wir haben uns als Rechtsanwalt auf das Thema Abmahnung und weitere Rechtsbereiche spezialisiert. In unserer Kanzlei sind wir daher in der Lage, Sie hinreichend zu beraten und Ihnen aufzuzeigen, welche rechtlichen Schritte Sie nach Erhalt einer Abmahnung einschlagen können oder wie Sie am besten reagieren. Zu Abmahnungen kann es übrigens nicht nur im Arbeitsrecht kommen. Auch im Urheberrecht sind Abmahnungen ein gängiges Rechtsmittel, das vor allem heutzutage immer öfter zum Einsatz kommt und mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Es gilt daher, schnell zu reagieren und auf die Unterstützung durch den Anwalt zu vertrauen. Wir sind in Leipzig gerne ihr erster Ansprechpartner.
Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Eine Abmahnung ist ein Rechtsmittel, von dem zum Beispiel Arbeitgeber im Fall eines groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters Gebrauch machen können, um diesen über mögliche drohende arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzuklären. Eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Sie muss zugleich aber exakte Gründe und Nachweise liefern, warum die Abmahnung in diesem Fall als Rechtsmittel erfolgt. Daher müssen grobe Verstöße und Fehlverhalten von Seiten des Mitarbeiters im Hinblick auf vertragsrechtliche Vereinbarungen genau datiert und aufgezeigt werden. Ebenso muss die Abmahnung einen deutlichen Hinweis enthalten, dass ein weiteres Fehlverhalten dieser Art zur Kündigung führen kann oder mit ähnlichen Konsequenzen verbunden ist.
Rechtlich unterschieden wird hier übrigens zwischen Abmahnung und Ermahnung. Eine Ermahnung ist im Gegensatz zur Abmahnung aber nicht mit potenziellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung verbunden, sondern eher ein förmlicher Weg, um Mitarbeiter auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen. Vor einer Abmahnung wird daher häufig zunächst eine Ermahnung ausgesprochen, um die Lage zu verdeutlichen und dem Mitarbeiter die Chance zum Handeln zu geben.
Neben der arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es auch die Möglichkeit, im Urheberrecht eine Abmahnung auszusprechen. Das geschieht zum Beispiel, wenn Arbeiten, Schriften oder ähnliche Inhalte veröffentlicht werden, die nicht von einem selbst, sondern von einer anderen Person entworfen wurden, die einem nicht die Berechtigung erteilt hat, diesen Inhalt zu nutzen oder zu veröffentlichen.
Mögliche Gründe für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber
Es gibt viele Gründe, warum es zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber kommen kann. Diese ist dann als Rechtsmittel zugelassen, wenn der Arbeitnehmer wiederholt oder regelmäßig gegen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verstoßen hat oder auch das Betriebsklima durch sein Verhalten stört.
Eine Abmahnung ist daher im Arbeitsrecht denkbar, wenn
- der Mitarbeiter regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheint,
- der Mitarbeiter Pausen überzieht,
- der Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint und keine Krankmeldung fristgerecht einreicht,
- betriebsinterne Vorschriften nicht eingehalten werden,
- ein Fehlverhalten gegenüber Kollegen (Mobbing, Belästigung etc.) vorliegt.
Abmahnung und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen
Eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber sollten Sie durchaus ernst nehmen, wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen. Der Arbeitgeber muss, wie bereits erwähnt, in der Abmahnung genau datieren und aufzeigen, wann es zum besagten Fehlverhalten gekommen ist, und klarmachen, dass eine Wiederholung mit der Kündigung verbunden sein wird.
Wichtig zu wissen ist es dabei, dass nach einer gerechtfertigten Abmahnung auch der Kündigungsschutz nicht mehr greift. Die Abmahnung ist somit praktisch die Voraussetzung, um Mitarbeiter aufgrund ihres Verhaltens überhaupt entlassen zu können und diesen Schritt rechtlich durchzusetzen.
Außerordentliche Kündigung und Abmahnung
Wird eine Kündigung ausgesprochen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, oder wird ein eigentlich „unkündbares“ Arbeitsverhältnis gekündigt, spricht man von einer sogenannten außerordentlichen Kündigung. Hierfür muss nach § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Es kann also nicht einfach eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Und auch in einem solchen Fall muss in der Regel vorher eine Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgen. Soll zum Beispiel ein unkündbarer Arbeitnehmer aufgrund eines Pflichtverstoßes außerordentlich gekündigt werden, geht dies nur, wenn dieses Fehlverhalten zunächst abgemahnt wurde. Dabei muss es sich um einen gravierenden Pflichtverstoß handeln, der vom Arbeitnehmer zumindest fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen wurde. Darüber hinaus muss die Kündigung verhältnismäßig sein. Das heißt, es darf kein milderes Mittel geben, das genutzt werden könnte, wie etwa die ordentliche Kündigung, eine Versetzung oder eben eine Abmahnung.
Ihr Rechtsanwalt in Leipzig hilft bei ungerechtfertigten Abmahnungen und Kündigungen
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht kann es sein, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Wie bereits erwähnt, muss zum Beispiel die Abmahnung durch den Arbeitgeber einige formelle Voraussetzungen erfüllen, um als Rechtsmittel zugelassen werden zu können. Zusätzlich haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich gegen eine Abmahnung, die Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, zur Wehr zu setzen. Treffen die Anschuldigungen des Arbeitgebers nicht zu? Oder wollen Sie nach einer ungerechtfertigten Abmahnung und späteren Kündigung rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen? Ihr Rechtsanwalt Knauf in Leipzig bietet Unterstützung bei möglichen Kündigungsschutzklagen und berät Sie, wie Sie am besten nach einer erhaltenen Abmahnung weiter vorgehen.
Rechtsanwalt Knauf in Leipzig – Experte bei Abmahnung und weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig kümmert sich um Ihr Anliegen im Hinblick auf eine Abmahnung. Sie erhalten durch unsere professionellen Rechtsanwälte, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen entsprechend versiert sind, eine umfassende Beratung und Unterstützung. Es lohnt sich in jedem Fall, sich gegen Abmahnungen, die nicht den Tatsachen entsprechen, zur Wehr zu setzen, anstatt diese einfach zu ignorieren und „auszusitzen“. Kontaktieren Sie uns am besten sofort, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, damit wir uns gemeinsam mit der Sachlage auseinandersetzen und weitere Schritte beraten können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!