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Geschiedenenunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Ihr Rechtsanwalt in Leipzig

Die Scheidung stellt einen gravierenden Einschnitt in das bisherige Leben dar. Mit der Scheidung ändert sich so ziemlich alles, was bis dato das Eheleben geprägt hat. Damit geht auch die Frage nach dem Unterhalt einher. Der Gesetzgeber reformiert das Scheidungsrecht regelmäßig, sodass ein aktueller Blick auf die Gesetzeslage rund um das Thema Geschiedenenunterhalt notwendig ist. In Leipzig unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei der Frage, ob Ihnen nachehelicher Unterhalt zusteht oder Sie diesen bezahlen müssen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Geschiedenenunterhalt oder nacheheliche Unterhalt gilt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.
  • Bei der Berechnung stehen dem erwerbstätigen Ehepartner nach ständiger Rechtsprechung 4/7 des bereinigten Nettovermögens zu. Der Unterhaltsanspruch beläuft sich somit regelmäßig auf 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens, sofern der Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben kann.
  • Im Mangelfall richten sich die finanziellen Verpflichtungen nach der gesetzlichen Rangfolge: Zunächst kommen die Kinder, anschließend der ehemalige Ehepartner.
  • Der Selbstbehalt beträgt im Jahr 2020 1.280 EUR. Bis zu dieser Summe muss der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt leisten.

Was ist der Geschiedenenunterhalt?

Beim Geschiedenenunterhalt handelt es sich um eine Form der Unterhaltsverpflichtung, welche für die Zeit nach der Ehe gilt. Der Gesetzgeber stellt in § 1569 S. 1 BGB fest, dass die Betroffenen nach der Scheidung eigenverantwortlich agieren müssen. Der nacheheliche Unterhalt stellt somit die Ausnahme und nicht die Regel dar. Geschiedenenunterhalt wird den Betroffenen zugesprochen, wenn eine Bedürftigkeit im Sinne des Unterhaltsrechts vorliegt.

Was ist der Unterschied zum Familien- und Trennungsunterhalt?

Im Unterhaltsrecht für Ehegatten sind unterschiedliche Situationen vorstellbar. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Unterhaltsformen. Während des Zusammenlebens in einer intakten Ehe steht den Ehepartnern ein Familienunterhalt zu. Dem kann ebenfalls genügt werden, wenn ein Ehepartner den Haushalt führt. Wenn sich die Wege trennen, kommt der Trennungsunterhalt ins Spiel. Dieser ist die einschlägige Unterhaltsform für die Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung ist ein nachehelicher Unterhalt geregelt. Abhängig von der Unterhaltsform sind unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.

Was ist die Unterhaltspflicht im Eherecht?

Das Unterhaltsrecht ist Teil des Ehe- und Familienrechts und von verschiedenen Prämissen geprägt. Während der Ehe und nach Trennung sowie Scheidung obliegen den Partnern Unterhaltspflichten, die das Fürsorgeprinzip manifestieren. Familienunterhalt und Trennungsunterhalt gelten für die Zeit vor der Scheidung – diese stellt eine Zäsur dar. Die Unterhaltsreform 2008 hat den Geschiedenenunterhalt verändert. Dieser wird fortan für den Zeitraum gezahlt, bis sich der unterhaltsbedürftige Ehepartner beruflich neu orientiert hat. Zudem richten sich die Maßstäbe für den Anspruch nach dem objektiven Bedarf zum Zeitpunkt der Scheidung. Auf den Lebensstandard während der Ehe kommt es nicht an.

Welche Voraussetzungen müssen für Geschiedenenunterhalt vorliegen?

Geschiedenenunterhalt ist in unterschiedlichen Konstellationen denkbar. Nachdem der Gesetzgeber die einschlägigen Regelungen geändert hat, soll dieser die Ausnahme darstellen. Insbesondere im Falle der folgenden Unterhaltstatbestände spricht viel für das Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung:

  • Unterhalt wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB
  • Unterhalt wegen Alters gem. § 1571 BGB
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gem. § 1572 BGB
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 BGB
  • Unterhalt zur Aufstockung gem. § 1573 II BGB
  • Unterhalt zur Ausbildung gem. § 1575 BGB
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1576 BGB

Allerdings obliegt dem Ehepartner die Verpflichtung, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Angemessenheit richtet sich nach den Fähigkeiten, der Ausbildung, dem Lebensalter sowie dem Gesundheitszustand. Hier ist immer eine Einzelfallbeurteilung notwendig. Hierfür stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne zur Verfügung.

Wie kann ich nachehelichen Unterhalt berechnen?

Um sich ein nachvollziehbares Bild von den potenziellen Kosten beim Geschiedenenunterhalt machen zu können, ist es wichtig, die Berechnung zu verstehen: Das Bruttoeinkommen beider Ehepartner ist der Ausgangspunkt der Berechnung. Nach dem Abzug von Altersvorsorge, Miete und Versicherungen erhalten Sie das bereinigte Nettoeinkommen. Maßgeblich für die Berechnung des Unterhalts ist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach wird das bereinigte Nettoeinkommen hälftig aufgeteilt. Allerdings gibt es in der Praxis einen Bonus für die Erwerbstätigen, sodass diese 4/7 des bereinigten Nettoeinkommens behalten.
Damit Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen können, haben wir Ihnen ein Beispiel konstruiert:

Ehegatte 1 verfügt über ein Bruttoeinkommen von 5.000 EUR/Monat
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig und hat somit kein Einkommen
Nach Abzug von Altersvorsorge und Miete ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.800 EUR
Ehegatte 2 erhält Geschiedenenunterhalt in Höhe von 3/7 des Nettoeinkommens
2.800 EUR x 3/7 = 1.200 EUR
Der Geschiedenenunterhalt beträgt also 1.200 EUR/Monat, sofern Ehegatte 2 keine angemessene Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar ist.

Was ist der Selbstbehalt des Partners?

Der Selbstbehalt des Partners sorgt dafür, dass der arbeitende Ehegatte ausreichend Geld für seine Bedürfnisse zur Verfügung hat. Wenn ein Partner nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht imstande ist, Unterhalt zu gewähren, entfaltet die Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang Wirkung. Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Partners liegt im Jahr 2020 bei 1.280 EUR/Monat.

Wann liegt ein Mangelfall beim Geschiedenenunterhalt vor?

Ein Mangelfall liegt beim Geschiedenenunterhalt dann vor, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen kann. Gem. § 1609 BGB entscheidet in diesen Fällen die gesetzliche Rangfolge, wem der Unterhalt zugutekommt. Vorrangig berechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder sowie Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die beim Elternteil leben und der Schulausbildung nachgehen. Anschließend kommt beim Mangelfall der Geschiedenenunterhalt für den ehemaligen Ehepartner.

Anke Knauf: Ihr Rechtsanwalt in Leipzig für Familienrecht, Arbeitsrecht und Co.

Wenn Sie Fragen zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt haben, sind Sie bei der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig richtig. Als Scheidungsanwalt unterstützt Anke Knauf Sie bei Ihrer Rechtsstreitigkeit. Das Vorgehen umfasst sowohl die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten. Neben unseren Anwälten für Familienrecht steht Ihnen die Anwaltskanzlei gerne in weiteren Fachbereichen zur Seite. So verfügen wir unter anderem im Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, ebenso wie im Verkehrsrecht oder Strafrecht über langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent bei einem persönlichen Gespräch und vertreten Ihre Interessen bestmöglich gerichtlich und außergerichtlich.

Geschiedenenunterhalt mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf einklagen

Falls Ihre Ehe dem Ende zugeht und eine Scheidung erfolgt, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. In Leipzig unterstützen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schließlich liegt es im Interesse jedes Ehepartners, bestmöglich aus der unschönen Situation herauszukommen. Bei einer eingehenden Beratung klären wir die persönliche Situation und können feststellen, welche Ansprüche jedem Ehepartner zustehen. Zudem können wir für Sie individuell den nachehelichen Unterhalt berechnen.
Kontaktieren Sie uns, um sich hinsichtlich des Geschiedenenunterhalts beraten zu lassen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Anwaltskanzlei Anke Knauf