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Familienrecht

Trennungsunterhalt berechnen

By Familienrecht

Trennungsunterhalt berechnen mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Nach der Trennung vom Ehepartner gibt es viele Themen, die geklärt werden müssen. Dazu zählt unter anderem der Ehegattenunterhalt. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem Geschiedenenunterhalt. Wir beantworten Ihnen hier alle Fragen zu ersterem und dazu, wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen können. Bei Fragen zu dem Thema stehen wir Ihnen zudem gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Trennungsunterhalt?
Wie ist die rechtliche Lage?
Welche Voraussetzungen bestimmen über den Trennungsunterhalt?
Bei welchen Voraussetzungen besteht kein Anspruch?
Was unterscheidet Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt?
Was sind die entscheidenden Aspekte rund um die Trennung?
Wie kann ich den Trennungsunterhalt berechnen?
Beispiele zur Berechnung des Trennungsunterhalts
Was wirkt sich aus, wenn man den Trennungsunterhalt berechnen will?
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Wann endet der Anspruch auf den Trennungsunterhalt?
Gibt es Trennungsunterhalt für die Vergangenheit?
Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen und anschließend geltend machen?
Was bringt es mir, den Trennungsunterhalt zu berechnen?


Was ist der Trennungsunterhalt?

Unterhalt gibt es in unterschiedlichen Lebenssituationen. Beim Trennungsunterhalt handelt es sich um eine Zahlung, die der Unterhaltspflichtige im Falle der Trennung an seinen Ehepartner leisten muss. Wer verschiedene Voraussetzungen erfüllt, kann diesen geltend machen. Wenn Sie als Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsgläubiger Fragen zu dem Thema haben oder den Trennungsunterhalt berechnen möchten, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf Ihr Ansprechpartner in Leipzig. Dank der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte im Familienrecht und regelmäßiger Weiterbildungen können wir Sie umfassend beraten.

Wie ist die rechtliche Lage?

Bei getrennt lebenden Ehepartnern regelt das Gesetz den Trennungsunterhalt. Der bedürftige Ehepartner hat gem. § 1361 BGB einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Leistung ist monatlich im Voraus fällig. Dabei spielt es keine Rolle, warum Sie und Ihr Ehepartner sich getrennt haben. § 1361 BGB regelt, dass bei getrennt lebenden Ehepartnern der eine Ehepartner von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen kann. Dieser richtet sich nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des einen Ehegatten und der Bedürftigkeit des anderen.

Welche Voraussetzungen bestimmen über den Trennungsunterhalt?

Wenn Sie Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt berechnen wollen, kommt es auf die verschiedenen Voraussetzungen an. Denn zunächst bedarf es einer Prüfung, ob die verschiedenen Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt vorliegen. Dabei ist Ihnen gerne die Anwaltskanzlei Anke Knauf behilflich.

Zunächst muss folgende Punkte erfüllt sein:

  • Eine Ehe muss bestehen.
  • Die Scheidung darf noch nicht rechtskräftig sein.
  • Die Ehegatten müssen getrennt leben.
  • Die Trennung muss in sämtlichen Lebensbereichen erfolgt sein.

Eine langjährige Beziehung reicht demnach nicht aus. Sie müssen immer noch mit Ihrem Ehepartner verheiratet sein. Gleichzeitig darf keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern mehr bestehen und zumindest einer der Ehegatten will diese auch in Zukunft nicht wiederherstellen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner die Trennung wünschen.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen genügt jedoch immer noch nicht, um den Trennungsunterhalt zu bekommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der mehr verdienende Ehegatte leistungsfähig ist.

Bei welchen Voraussetzungen besteht kein Anspruch?

Darüber hinaus gibt es auch einige Umstände, bei deren Vorliegen Sie keinen Anspruch auf den Trennungsunterhalt haben. Hier empfiehlt es sich immer, eine professionelle Beratung mit dem Rechtsanwalt durchzuführen. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Leipzig bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie als Ehepartner keine Kinder haben und ungefähr gleich monatlich verdienen, ist ein Trennungsunterhalt ausgeschlossen. Das Gleiche gilt beim Zusammenleben der Ehepartner für nur wenige Wochen. Dies begründet der Gesetzgeber mit dem Umstand, dass das höhere Nettoeinkommen des besser verdienenden Ehepartners die Ehe noch nicht maßgeblich prägen konnte.

Was unterscheidet Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt?

Wer sich Gedanken über den Unterhalt zwischen Ehepartnern macht, sollte zunächst die Begriffe klären. Oftmals schmeißen Laien die folgenden Begriffe durcheinander:

  • Familienunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt

Dabei bezeichnen die verschiedenen Unterhaltsformen unterschiedliche zeitliche Abschnitte zwischen Ehe und Scheidung.

Familienunterhalt: Der Familienunterhalt wird auch als Ehegattenunterhalt bezeichnet. Während einer intakten Ehe besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt, den Ehegatten jedoch nur selten gerichtlich geltend machen. Vielmehr werden sich die Ehegatten nahezu immer einig. Somit ist der Ehegattenunterhalt wenig streitbefangen.

Trennungsunterhalt: Wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen, ist der Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der relevante Unterhalt. Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung müssen Sie somit den Trennungsunterhalt berechnen.

Geschiedenenunterhalt: Hierbei handelt es sich um den nachehelichen Unterhalt. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, wird der Scheidungsunterhalt gezahlt.

Was sind die entscheidenden Aspekte rund um die Trennung?

Neben der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen des Unterhalts bedarf es auch der Kenntnis allgemeiner Dinge rund um den Trennungsunterhalt. Wenn sich Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner um den Unterhalt streiten, sind grundlegende Kenntnisse das A und O.

Selbstverständlich informieren wir Sie gerne über die Voraussetzungen des Unterhalts und wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen. Doch Vorwissen schadet nie – beachten Sie daher folgende Punkte:

  • Bei einer Trennung müssen Sie und Ihr Ehepartner wirklich vollständig getrennt leben. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht mehr möglich, auch wenn das Wohnen in der gemeinsamen Wohnung durchaus erlaubt ist.
  • Je länger Ihre Ehe in der Vergangenheit gedauert hat, desto besser sind die Chancen des bedürftigen Ehepartners auf den Trennungsunterhalt. Dies trifft jedoch nicht zu, falls Ihnen eine Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.
  • Bei der Betreuung gemeinsamer Kinder sowie fortgeschrittenem Alter oder schlechtem Gesundheitszustand stehen die Chancen auf Trennungsunterhalt sehr gut.

Da der Unterhalt immer von Ihrer persönlichen Situation abhängt, sollten Sie sich in Streitfällen sofort an einen Rechtsanwalt wenden. In einem Beratungsgespräch können wir Ihre individuellen Gegebenheiten näher kennenlernen und infolge dessen den möglichen Trennungsunterhalt berechnen.

Wie kann ich den Trennungsunterhalt berechnen?

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiengerichte und die Düsseldorfer Tabelle enthalten Angaben zur jeweiligen Höhe des Trennungsunterhalts. Grundsätzlich gilt die 3/7-Grenze, wenn es um die Höhe des Unterhalts geht. Der Unterhaltsschuldner muss demnach 3/7 von seinem bereinigten Nettoeinkommen abgeben. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn dieser erwerbstätig ist. In diesem Fall erhält der Unterhaltsschuldner einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7.

Hat die zum Unterhalt verpflichtete Person kein eigenes Bruttoeinkommen, werden folgende Einnahmen zur Berechnung des Trennungsunterhalts hinzugezogen:

  • Rente/Pension
  • Vermietung
  • Kapitalvermögen
  • Arbeitslosengeld
  • unentgeltliches Wohnen in der eigenen Wohnung

Die Unterhaltsquote beträgt für den Unterhaltsschuldner dann 50 % der Einnahmen, der Erwerbstätigenbonus fällt weg.

Wenn der Unterhaltsgläubiger selbst Geld verdient, wird dies in die Berechnung des Unterhalts mit einbezogen. Dann werden für diesen Ehepartner das Bruttoeinkommen und infolge dessen das bereinigte Nettoeinkommen berechnet und auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen wollen, bedarf es somit immer eines Blicks auf die Einnahmen beider Ehepartner.

Beispiele zur Berechnung des Trennungsunterhalts

Wer den Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt berechnen möchte, dem helfen häufig Rechenexempel zur Veranschaulichung. Die Düsseldorfer Tabelle gibt an, wie hoch der Unterhalt in zahlreichen Konstellationen ist. Beim Trennungsunterhalt ist die 3/7-Quote in den meisten Situationen entscheidend. Dass dies jedoch nicht immer zutrifft, sehen Sie an den folgenden Beispielen.

Beispiel 1:

Ehegatte 1 verfügt über ein Nettoeinkommen von 2.100 EUR/Monat
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig, sondern kümmert sich um die gemeinsamen Kinder
Ehegatte 2 bekommt Trennungsunterhalt in Höhe von 3/7 des Nettoeinkommens.
2.100 EUR x 3/7 = 900 EUR
Der Trennungsunterhalt beträgt dementsprechend 900 EUR

 

Beispiel 2:

Ehegatte 1 ist Rentner und bekommt dank lukrativer Jobs in der Vergangenheit 1.500 EUR Nettorente
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig. Aufgrund zahlreicher Krankheiten ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar.
Ehegatte 2 steht die Hälfte vom Nettoeinkommen des getrennten Ehepartners zu.
1.500 EUR / 2 = 750 EUR
Ehegatte 2 erhält Trennungsunterhalt in Höhe von 750 EUR

 

Strikte Vorgaben für jeden individuellen Fall fehlen in der Düsseldorfer Tabelle und allen weiteren Richtlinien. Oftmals entscheiden bei komplexen Sachverhalten und Situationen die Gerichte im Zuge einer Einzelfallabwägung. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Situation kennenlernen und Sie rund um Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Trennungsunterhalt zu berechnen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was wirkt sich aus, wenn man den Trennungsunterhalt berechnen will?

Nach der Trennung stellt sich oft schnell die Frage nach den Unterhaltspflichten. Wer nun den Ehegattenunterhalt berechnen möchte, muss verschiedenen Aspekte berücksichtigen. Die Grundlage stellt immer die Tätigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners dar. Hinzu kommen unter anderem folgende Einnahmen:

  • Vermietung bzw. Verpachtung
  • Sachleistungen des Arbeitsgebers
  • Urlaubs-/Weihnachtsgeld und weitere Sonderzahlungen
  • Abfindungen
  • Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld
  • BAföG
  • Arbeitslosengeld
  • Nettorente
  • v. m.

Einkünfte aus Rente, Arbeitslosengeld oder Immobilien führen dazu, dass der Trennungsunterhalt geringer ist als im Falle einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen wollen, müssen Sie zunächst das Bruttoeinkommen ermitteln. Dies setzt sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten Zeit zusammen. Bei einem selbstständigen Unterhaltsschuldner sind die letzten drei Jahre entscheidend, bei einem Angestellten kommt es lediglich auf das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate an. Nun wird das Nettoeinkommen nach den Steuern berechnet. Von diesem ziehen Sie noch weitere Positionen ab, zum Beispiel:

  • Aufwendungen für die Altersvorsorge
  • Schulden
  • öffentlich-rechtliche Abgaben
  • Unterhaltspflichten gegenüber Kindern

Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen.

Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, den Ehegattenunterhalt bzw. speziell den Trennungsunterhalt zu berechnen oder das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne mit unserer Expertise zur Seite.

Wann endet der Anspruch auf den Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist keine Absicherung für die Ewigkeit. Vielmehr müssen Sie als Schuldner den Unterhalt nur temporär bezahlen. Aus Sicht des Unterhaltsgläubigers endet der Anspruch bereits nach kurzer Zeit. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet zunächst der Unterhaltsanspruch.

Den sich häufig anschließenden nachehelichen Unterhalt können Sie mit unserer Hilfe ebenso geltend machen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Gründe wie die Versöhnung der Ehegatten, eine längere Trennungszeit oder die Verwirkung, die dafür sorgen, dass der Anspruch entfällt.

Gibt es Trennungsunterhalt für die Vergangenheit?

Grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich frühzeitig an Ihren Rechtsanwalt wenden sollten, um Ihr Recht auf Trennungsunterhalt geltend zu machen. Unter Umständen kann es aber auch möglich sein, rückwirkend für die Zeit der Trennung Unterhalt einzufordern. Das ist etwa dann eine Option, wenn Sie den Unterhaltsschuldner, Ihren Ehegatten, in Verzug gesetzt haben. Dies ist bei einem rückständigen Unterhalt im Laufe von einem Jahr möglich. Anschließend können Sie den Trennungsunterhalt nicht mehr verlangen. Es empfiehlt sich somit immer, Ihren Anspruch auf Unterhalt zeitnah nach der Trennung geltend zu machen.

Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen und anschließend geltend machen?

Den voraussichtlichen Trennungsunterhalt zu berechnen, ist nur der erste Schritt. Anschließend müssen Sie das Trennungsgeld beantragen und Ihren Anspruch geltend machen. Den Trennungsunterhalt können Sie direkt von Ihrem Ehegatten verlangen. Schalten Sie dafür Ihren Rechtsanwalt in Leipzig ein, der Ihren Ehegatten dann schriftlich zur Zahlung des Unterhalts auffordert. Ein Schreiben empfiehlt sich immer bereits aus Beweisgründen. Zudem ist es wichtig, dass auch der Zugang des Schreibens bewiesen werden kann, damit Sie den Trennungsunterhalt verlangen können.

Was bringt es mir, den Trennungsunterhalt zu berechnen?

Das Thema Trennungsunterhalt ist für viele Laien häufig schwer verständlich. Noch schwieriger wird es, wenn Sie den Trennungsunterhalt berechnen sollen. Mit unseren Hinweisen und Beispielen haben Sie hierfür in Zukunft eine Grundlage, an der Sie sich bei der Berechnung orientieren können. So können Sie prüfen, ob der gezahlte Unterhalt Ihres Ehepartners stimmt.

Allerdings sollten Sie immer berücksichtigen, dass es sich hier nur um einen Anhaltspunkt handeln kann. Die Rechtsprechung urteilt uneinheitlich, dass die Höhe des Unterhalts stets auch vom Einzelfall abhängt. Somit sollten Sie unbedingt zügig Ihren Scheidungsanwalt kontaktieren und gemeinsam mit diesem den Trennungsunterhalt berechnen und verlangen.

Professionelle Beratung im Familienrecht durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf

Das Familienrecht ist äußerst komplex. Ebenso gilt dies für die Unterbereiche des Scheidungsrechts und Trennungsunterhalts. Dabei handelt es sich zudem um äußerst persönliche Belange. Wenn die Trennung ansteht, möchten Sie sich häufig keine Sorgen um die rechtlichen Aspekte machen. Gerne können Sie uns alles Weitere überlassen.

Neben dem Familienrecht verfügen wir über Know-how in zahlreichen weiteren Rechtsbereichen. Insbesondere in den folgenden Bereichen können wir Ihnen dank regelmäßiger Weiterbildungen und langjähriger Erfahrung tatkräftige Unterstützung anbieten:

  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt

Wer ist der Unterhaltsgläubiger und wer ist der Unterhaltsschuldner? Wie kann man den Trennungsunterhalt berechnen? Wie hoch ist er und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Ehepartner, wenn die Trennung erfolgt. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig hilft Ihnen mit ihrem Fachwissen bei allen Themen rund um Trennung und Scheidung weiter. Dabei stehen wir von der ersten Beratung bis zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht an Ihrer Seite.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei und erfahren Sie mehr über den Trennungsunterhalt im deutschen Recht. Nach einem Gespräch können wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten aufklären und den Trennungsunterhalt gemeinsam mit Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Vermögensverhältnisse berechnen.

Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wenn es um Trennungsunterhalt, Scheidung und Co. geht. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Geschiedenenunterhalt

By Familienrecht

Geschiedenenunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Ihr Rechtsanwalt in Leipzig

Die Scheidung stellt einen gravierenden Einschnitt in das bisherige Leben dar. Mit der Scheidung ändert sich so ziemlich alles, was bis dato das Eheleben geprägt hat. Damit geht auch die Frage nach dem Unterhalt einher. Der Gesetzgeber reformiert das Scheidungsrecht regelmäßig, sodass ein aktueller Blick auf die Gesetzeslage rund um das Thema Geschiedenenunterhalt notwendig ist. In Leipzig unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei der Frage, ob Ihnen nachehelicher Unterhalt zusteht oder Sie diesen bezahlen müssen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Geschiedenenunterhalt oder nacheheliche Unterhalt gilt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung.
  • Bei der Berechnung stehen dem erwerbstätigen Ehepartner nach ständiger Rechtsprechung 4/7 des bereinigten Nettovermögens zu. Der Unterhaltsanspruch beläuft sich somit regelmäßig auf 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens, sofern der Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben kann.
  • Im Mangelfall richten sich die finanziellen Verpflichtungen nach der gesetzlichen Rangfolge: Zunächst kommen die Kinder, anschließend der ehemalige Ehepartner.
  • Der Selbstbehalt beträgt im Jahr 2020 1.280 EUR. Bis zu dieser Summe muss der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt leisten.

Was ist der Geschiedenenunterhalt?

Beim Geschiedenenunterhalt handelt es sich um eine Form der Unterhaltsverpflichtung, welche für die Zeit nach der Ehe gilt. Der Gesetzgeber stellt in § 1569 S. 1 BGB fest, dass die Betroffenen nach der Scheidung eigenverantwortlich agieren müssen. Der nacheheliche Unterhalt stellt somit die Ausnahme und nicht die Regel dar. Geschiedenenunterhalt wird den Betroffenen zugesprochen, wenn eine Bedürftigkeit im Sinne des Unterhaltsrechts vorliegt.

Was ist der Unterschied zum Familien- und Trennungsunterhalt?

Im Unterhaltsrecht für Ehegatten sind unterschiedliche Situationen vorstellbar. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Unterhaltsformen. Während des Zusammenlebens in einer intakten Ehe steht den Ehepartnern ein Familienunterhalt zu. Dem kann ebenfalls genügt werden, wenn ein Ehepartner den Haushalt führt. Wenn sich die Wege trennen, kommt der Trennungsunterhalt ins Spiel. Dieser ist die einschlägige Unterhaltsform für die Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung ist ein nachehelicher Unterhalt geregelt. Abhängig von der Unterhaltsform sind unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.

Was ist die Unterhaltspflicht im Eherecht?

Das Unterhaltsrecht ist Teil des Ehe- und Familienrechts und von verschiedenen Prämissen geprägt. Während der Ehe und nach Trennung sowie Scheidung obliegen den Partnern Unterhaltspflichten, die das Fürsorgeprinzip manifestieren. Familienunterhalt und Trennungsunterhalt gelten für die Zeit vor der Scheidung – diese stellt eine Zäsur dar. Die Unterhaltsreform 2008 hat den Geschiedenenunterhalt verändert. Dieser wird fortan für den Zeitraum gezahlt, bis sich der unterhaltsbedürftige Ehepartner beruflich neu orientiert hat. Zudem richten sich die Maßstäbe für den Anspruch nach dem objektiven Bedarf zum Zeitpunkt der Scheidung. Auf den Lebensstandard während der Ehe kommt es nicht an.

Welche Voraussetzungen müssen für Geschiedenenunterhalt vorliegen?

Geschiedenenunterhalt ist in unterschiedlichen Konstellationen denkbar. Nachdem der Gesetzgeber die einschlägigen Regelungen geändert hat, soll dieser die Ausnahme darstellen. Insbesondere im Falle der folgenden Unterhaltstatbestände spricht viel für das Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung:

  • Unterhalt wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB
  • Unterhalt wegen Alters gem. § 1571 BGB
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gem. § 1572 BGB
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 BGB
  • Unterhalt zur Aufstockung gem. § 1573 II BGB
  • Unterhalt zur Ausbildung gem. § 1575 BGB
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1576 BGB

Allerdings obliegt dem Ehepartner die Verpflichtung, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Angemessenheit richtet sich nach den Fähigkeiten, der Ausbildung, dem Lebensalter sowie dem Gesundheitszustand. Hier ist immer eine Einzelfallbeurteilung notwendig. Hierfür stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne zur Verfügung.

Wie kann ich nachehelichen Unterhalt berechnen?

Um sich ein nachvollziehbares Bild von den potenziellen Kosten beim Geschiedenenunterhalt machen zu können, ist es wichtig, die Berechnung zu verstehen: Das Bruttoeinkommen beider Ehepartner ist der Ausgangspunkt der Berechnung. Nach dem Abzug von Altersvorsorge, Miete und Versicherungen erhalten Sie das bereinigte Nettoeinkommen. Maßgeblich für die Berechnung des Unterhalts ist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach wird das bereinigte Nettoeinkommen hälftig aufgeteilt. Allerdings gibt es in der Praxis einen Bonus für die Erwerbstätigen, sodass diese 4/7 des bereinigten Nettoeinkommens behalten.
Damit Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen können, haben wir Ihnen ein Beispiel konstruiert:

Ehegatte 1 verfügt über ein Bruttoeinkommen von 5.000 EUR/Monat
Ehegatte 2 ist nicht erwerbstätig und hat somit kein Einkommen
Nach Abzug von Altersvorsorge und Miete ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.800 EUR
Ehegatte 2 erhält Geschiedenenunterhalt in Höhe von 3/7 des Nettoeinkommens
2.800 EUR x 3/7 = 1.200 EUR
Der Geschiedenenunterhalt beträgt also 1.200 EUR/Monat, sofern Ehegatte 2 keine angemessene Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar ist.

Was ist der Selbstbehalt des Partners?

Der Selbstbehalt des Partners sorgt dafür, dass der arbeitende Ehegatte ausreichend Geld für seine Bedürfnisse zur Verfügung hat. Wenn ein Partner nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht imstande ist, Unterhalt zu gewähren, entfaltet die Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang Wirkung. Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Partners liegt im Jahr 2020 bei 1.280 EUR/Monat.

Wann liegt ein Mangelfall beim Geschiedenenunterhalt vor?

Ein Mangelfall liegt beim Geschiedenenunterhalt dann vor, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen kann. Gem. § 1609 BGB entscheidet in diesen Fällen die gesetzliche Rangfolge, wem der Unterhalt zugutekommt. Vorrangig berechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder sowie Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die beim Elternteil leben und der Schulausbildung nachgehen. Anschließend kommt beim Mangelfall der Geschiedenenunterhalt für den ehemaligen Ehepartner.

Anke Knauf: Ihr Rechtsanwalt in Leipzig für Familienrecht, Arbeitsrecht und Co.

Wenn Sie Fragen zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt haben, sind Sie bei der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig richtig. Als Scheidungsanwalt unterstützt Anke Knauf Sie bei Ihrer Rechtsstreitigkeit. Das Vorgehen umfasst sowohl die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten. Neben unseren Anwälten für Familienrecht steht Ihnen die Anwaltskanzlei gerne in weiteren Fachbereichen zur Seite. So verfügen wir unter anderem im Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, ebenso wie im Verkehrsrecht oder Strafrecht über langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent bei einem persönlichen Gespräch und vertreten Ihre Interessen bestmöglich gerichtlich und außergerichtlich.

Geschiedenenunterhalt mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf einklagen

Falls Ihre Ehe dem Ende zugeht und eine Scheidung erfolgt, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. In Leipzig unterstützen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schließlich liegt es im Interesse jedes Ehepartners, bestmöglich aus der unschönen Situation herauszukommen. Bei einer eingehenden Beratung klären wir die persönliche Situation und können feststellen, welche Ansprüche jedem Ehepartner zustehen. Zudem können wir für Sie individuell den nachehelichen Unterhalt berechnen.
Kontaktieren Sie uns, um sich hinsichtlich des Geschiedenenunterhalts beraten zu lassen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Unterhalt berechnen

By Familienrecht

So berechnen Sie ihre Unterhaltszahlung

Häufig muss der Ehegatte, der mehr verdient, nach der Scheidung Unterhalt zahlen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Geld Sie das im Monat voraussichtlich kosten wird, müssen Sie zum einen den Trennungsunterhalt berechnen. Dieser steht gegebenenfalls Ihrem Partner zu. Haben Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsame Kinder, muss bei der Berechnung des Unterhalts auch der Kindesunterhalt beachtet werden.

Was ist Unterhalt?

Bevor Sie den Unterhalt berechnen, sollten Sie kurz innehalten und verstehen, was Unterhalt eigentlich ist. Nur auf diese Weise können Sie nachvollziehen, wie die Kosten zustande kommen. Der Begriff Unterhalt ist ein Rechtsbegriff. Gemeint ist das Geld, welches benötigt wird, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Zahlende muss also die Existenz des Empfängers bis zu einem bestimmten Grad teilweise oder sogar ganz sichern. Sie sind dazu verpflichtet, den berechneten Unterhalt zu zahlen, wenn sich dies entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (beispielsweise aus dem Ehevertrag) ergibt.

Für welche Kinder muss ich Unterhalt zahlen?

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt für ihre Kinder zu sichern. Wenn die Eltern getrennt leben und das Kind im Wesentlichen von einem Elternteil betreut wird, erfüllt dieser seine Unterhaltsverpflichtung in Form von Naturalunterhalt. Das heißt, dass er seinem Kind Kleidung, Wohnung, Freizeitbeschäftigungen und ähnliches bietet. Der zweite Elternteil hat diese Möglichkeit regelmäßig nicht. Deshalb ist er dazu verpflichtet, Unterhalt in Form von Geld zu zahlen. Bei der Berechnung des Unterhalts ist es vollkommen egal, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Wenn Ihre Frau während der bestehenden Ehe ein Baby bekommt, dessen Vater Sie nicht sind, gelten Sie zunächst dennoch als Vater und müssen Unterhalt zahlen, bis Sie die Vaterschaft rechtlich wirksam angefochten haben und die Ehe geschieden ist.. Haben Sie ein Kind adoptiert, sind Sie für dieses genauso verantwortlich, als hätten Sie es selbst gezeugt.

Wie berechne ich den Unterhalt für mein Kind?

Die Berechnung des Unterhalts wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und den Entscheidungen der Oberlandesgerichte vorgenommen. Dabei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Hier finden Sie die Wichtigsten:

  • Alter des Kindes
  • Anzahl der Kinder
  • Anrechenbares Nettoeinkommen des Verpflichteten

Da auch das Existenzminimum von einkommensschwachen Kindern gesichert werden soll, gibt es seit 2008 einen gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Heutzutage denken jedenfalls junge Menschen oftmals nicht daran, dass sie möglicherweise auch dem ehemaligen Partner nach der Trennung Unterhalt zahlen müssen. Dieser Gedanke scheint aus fernen Zeiten zu stammen, in der Frauen noch vollkommen abhängig von ihren Männern waren. Da diese Art der Gesellschaft zumindest in Deutschland seit Längerem der Vergangenheit angehört, wurde der Trennungsunterhalt tatsächlich schon einige Male reformiert und stark gekürzt. Dennoch gibt es bis heute drei verschiedene, individuell zu berechnende Formen des Unterhalts.

1. Familienunterhalt betrifft Ehepaare, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

2. Lebt ein Ehepaar getrennt, kann der nicht erwerbstätige Ehepartner seinen Unterhalt gemäß § 1361 berechnen lassen. In diesem Stadium kann der Unterhalt relativ leicht verlangt werden, wenn der Zahlungsempfänger auch vorher nie gearbeitet hat.

3. Selbst nach der Scheidung lässt sich in bestimmten Fällen ein sogenannter nachehelicher Unterhalt berechnen. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie in den §§ 1570 ff. BGB. Sie sind deutlich enger gesetzt, als jene für den Trennungsunterhalt. Liegen sie jedoch vor, kann ein angemessener Unterhalt berechnet werden. Dieser richtet sich unter anderem nach den folgenden Faktoren:

  • Lebensverhältnisse während der Ehe
  • Einkommen nach Abzug von Steuern, Abzügen und Unterhalt für Verwandte wie beispielsweise Kinder
  • Fiktives Einkommen, welches zwar nicht existiert, aber durch zumutbare Änderungen eingenommen werden könnte
  • Vermögen

Beiden Partnern steht die Hälfte des im Unterhalt eingerechneten Vermögens zu. Dies ist jedenfalls der Grundsatz. Dieses Thema ist jedoch so kompliziert, dass ein Laie es kaum in seiner ganzen Fülle überblicken kann. Sicher berechnen kann Ihren Unterhalt nur ein Jurist, der sich in diesem Rechtsgebiet spezialisiert hat.

Ende der Unterhaltszahlungen

Ein wesentlicher Grundsatz der aktuellen deutschen Regelungen zum Unterhalt ist, dass nur jemand, der den Unterhalt braucht, auch welchen bekommt. Von einem solchen Bedarf kann nicht ausgegangen werden, wenn der Partner die zumutbare Möglichkeit hat, das Geld selbst zu verdienen. Das gleiche gilt, wenn eine neue Ehe eingegangen wird. Gleichzusetzen ist die Ehe in diesem Fall mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft, welche Homosexuelle mit Menschen gleichen Geschlechts eingehen können.

Fazit

Die korrekte Berechnung des Unterhalts hängt von vielen Faktoren ab und ist sehr kompliziert. Deshalb sollten Sie bei Unsicherheiten Ihren Scheidungsanwalt aus Leipzig zu Rate ziehen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Passender Scheidungsanwalt

By Familienrecht

Wie finde ich einen passenden Scheidungsanwalt?

Eine Scheidung ist ein unangenehmes Thema, das dennoch mittlerweile zum Alltag vieler Familiengerichte gehört. Leider verlaufen zahlreiche Ehen nicht so, wie man es sich vielleicht bei der Trauung vorgestellt hat. Umso wichtiger ist es, bei einer bevorstehenden Scheidung die richtigen Entscheidungen zu treffen, um den familiären Frieden zu wahren und die Trennung nicht unnötig zu verkomplizieren. Insbesondere dann, wenn Kinder durch die Scheidung betroffen sind. Der erste Schritt in die richtige Richtung ist es, einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden, der die Scheidung für Sie abwickelt und den erforderlichen Antrag beim Gericht einreicht. Bei einer Scheidung gilt in Deutschland Anwaltszwang. Das heißt, eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Aber wie finde ich einen passenden Scheidungsanwalt? Eine Frage, die sich eigentlich recht leicht beantworten lässt.

Wie finde ich einen passenden Scheidungsanwalt für eine einvernehmliche oder nicht einvernehmliche Scheidung?

Scheidungen können grundsätzlich sehr unterschiedlich verlaufen. So sind manche Trennungen innerhalb kürzester Zeit abgewickelt, während andere Scheidungsverfahren aufgrund der Differenzen zwischen den einzelnen Parteien sehr lange andauern. Diese Aspekte sollten die Wahl des Scheidungsanwalts beeinflussen. Wie finde ich also einen passenden Scheidungsanwalt? In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihnen der Rechtsexperte bei Ihrem Anliegen entgegenkommen kann und über genug Erfahrung verfügt. Das trifft auf die Anwaltskanzlei Anke Knauf für Familienrecht aus Leipzig in jedem Fall zu. Ob einvernehmliche Scheidung, Online-Scheidung oder auch strittige Scheidungsverfahren – wir können auf hinreichende Erfahrungswerte zurückblicken.

Scheidungsanwalt kann beide Parteien vertreten

Praktisch ist bei einer einvernehmlichen Scheidung die Option, dass sich beide Parteien durch nur einen Rechtsbeistand vertreten lassen können. Das spart zusätzliche Kosten ein und vereinfacht die Abwicklung der rechtsgültigen Trennung um ein Vielfaches. Sie müssen sich daher nicht auf die Suche nach zwei separaten Rechtsanwälten machen, sondern sind lediglich auf einen Experten angewiesen. Anders verhält sich die Sachlage aber, sobald die Parteien unterschiedliche Interessen verfolgen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidung bestehen. Hier ist die Vertretung durch einen einzigen Anwalt leider nicht mehr möglich.

Persönliches Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig

Da die Scheidung ein sehr persönliches Thema ist, legen viele Betroffene Wert auf Diskretion und eine Scheidungsabwicklung ohne unnötigen Stress oder Komplikationen. Ein persönliches Rechtsberatungsgespräch vor dem Einreichen des Scheidungsantrags kann Abhilfe schaffen. Besonders dann, wenn es zu keiner einvernehmlichen Scheidung kommt und mögliche Differenzen mit dem Partner geklärt werden müssen. Ihr Anwalt für Familienrecht aus Leipzig kommt Ihnen hier entsprechend entgegen und nimmt sich Ihrer Probleme gerne im Rahmen einer umfassenden Rechtsberatung zum Thema Scheidungsabwicklung an. Aber auch im Fall von einvernehmlichen Trennungen oder der bequemen Online-Scheidung sind wir für Sie da.

Rechtsanwalt Anke Knauf steht Ihnen bei sämtlichen Rechtsfragen zur Seite

Als Experte für Familienrecht ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bei Scheidungen und weiteren Streitigkeiten, die das Familienrecht betreffen, Ihr erfahrener Ansprechpartner, um Sie außergerichtlich oder vor Gericht zu vertreten. Auch weitere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Arbeitsrecht bilden den Kernpunkt der Arbeit unserer Rechtsanwälte. Sie wünschen sich weitere Informationen oder eine Rechtsberatung sowie einen kompetenten Scheidungsanwalt? Dann vereinbaren Sie doch einfach einen Termin in unserer Kanzlei oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf für weitere Infos.

Scheidung ohne Anwalt

By Familienrecht

Scheidung ohne Anwalt?

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Diese Frage stellen sich viele Ehepaare, die beispielsweise eine einvernehmliche Scheidung anstreben und den Aufwand bei der Abwicklung so gering wie möglich halten wollen. Auch die Furcht vor hohen Anwaltshonoraren oder weiteren zusätzlichen Kosten lässt den Wunsch nach einer Scheidung ohne Anwalt laut werden. So einfach lässt sich dieses Unterfangen aber nicht realisieren. Denn in Deutschland gilt bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen oder Verfahren ein Anwaltszwang. Das ist auch bei der Scheidung der Fall.

Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich – Wieso benötige ich für die Scheidung einen Anwalt?

Das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen zugelassenen Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Eine Scheidung ohne Anwalt ist somit rechtlich unmöglich. Ausnahmefälle gibt es nicht. So ist selbst eine einvernehmliche Scheidung kein Grund für den Verzicht auf einen Anwalt. Allerdings stehen einem mittlerweile unterschiedliche Optionen und neue Online-Verfahren zur Auswahl, die die Scheidungsabwicklung etwas einfacher und schneller gestalten.

Online-Scheidung: auch hier gilt der Anwaltszwang

Seit 2009 gewinnt insbesondere die sogenannte Online-Scheidung immer mehr Zuspruch. Viele denken bei diesem modernen Scheidungsverfahren automatisch, dass ein Anwalt bei der Scheidungsabwicklung nicht erforderlich ist. Das trifft aber auch in diesem Fall nicht zu. Somit benötigen Sie sogar bei der bequemen Online-Scheidung einen Anwalt, der den Antrag bei Gericht für Sie einreicht und Sie entsprechend vertritt. Diese Option ist für Sie allerdings weniger zeitaufwendig und bietet sich vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen an, bei denen keine weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Unterhalt oder Sorgerecht zu erwarten sind.

Einvernehmliche Scheidung – ein Anwalt vertritt beide Parteien

Um den Aufwand im Rahmen der Scheidung weiter zu verringern, ist es Ihnen und Ihrem Partner gestattet, sich durch nur einen Anwalt bei der Scheidung vertreten zu lassen. Allerdings ist das nur dann möglich, wenn keine Interessenkonflikte bestehen und beide mit der Scheidung einverstanden sind. Möchte eine Partei hingegen individuelle Ansprüche durchsetzen oder erklärt sich nicht bereit, der Scheidung zuzustimmen, so benötigt jeder einen eigenen Rechtsbeistand.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich

Zusammengefasst kann daher gesagt werden, dass Sie bei einer Scheidung immer zumindest auf einen Rechtsbeistand angewiesen sind, da dies vom Gesetzgeber so vorgegeben ist. Wer eine einvernehmliche Scheidung verfolgt, profitiert immerhin davon, dass sich beide Partner durch ein und denselben Anwalt vertreten lassen können. So lässt sich der Scheidungsablauf schnell und unkompliziert abwickeln. Auch die Online-Scheidung stellt eine vereinfachte Option dar, ist aber ebenso mit der Anwaltspflicht verknüpft.

Sind Sie bei Ihrer Scheidung auf einen zuverlässigen Rechtsexperten angewiesen, so bietet sich die Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig Anke Knauf gerne als Ansprechpartner an. Unsere Anwälte für Familienrecht sind in zahlreichen Angelegenheiten des Themas versiert und bestens mit der Abwicklung einer einvernehmlichen oder auch nicht einvernehmlichen Scheidung sowie der zeitgemäßen Online-Scheidung vertraut. Die Türen der Kanzlei stehen Ihnen stets für ein persönliches Gespräch offen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren!

Kindesunterhalt für volljährige Kinder

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Unterhalt für volljährige Kinder

In Deutschland gelten Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als volljährig, weshalb sich auch die Gesetzeslage im Hinblick auf den Kindesunterhalt weitestgehend ändert. So sind Eltern dazu verpflichtet, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Mit Eintreten der Volljährigkeit ändert sich das. Dennoch besteht ein Anspruch auf Unterhalt für volljährige Kinder, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Allerdings gilt, dass sich die jungen Erwachsenen selbst um die Durchsetzung und Einforderung des Unterhalts kümmern müssen.

Unterhalt für volljährige Kinder: Auch junge Erwachsene haben Anrecht auf Unterhalt

Unterhalt für volljährige Kinder muss dann gezahlt werden, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich aber noch in der Ausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einer ähnlichen schulischen Ausbildung nachgeht. In diesem Fall steht dem Kind von beiden Elternteilen rechtlich ein Unterhalt in Form von Barunterhalt zu. Zugleich wird in der Rechtsprechung unterschieden zwischen privilegierten und nicht privilegierten volljährigen Kindern. Durch diese Einteilung wird die Rangordnung bei Unterhaltsfragen innerhalb der Familie geklärt.

Privilegierte volljährige Kinder sind jene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind, bei beiden oder zumindest einem Elternteil leben und sich noch in einer Ausbildung befinden. Damit genießt es im Hinblick auf Unterhalt identische Rechte wie ein noch minderjähriges Kind. Erfüllt das volljährige Kind eine oder mehrere dieser Kriterien hingegen nicht, gilt es als nicht privilegiert, wodurch es in der Reihenfolge beim Unterhalt nach hinten rückt. Eltern müssen daher zunächst den privilegierten Kindern gegenüber den Unterhalt stellen sowie weitere relevante Unterhaltszahlungen leisten, bevor das nicht privilegierte Kind Anrecht auf Unterstützung einfordern und erhalten kann.

Unterhalt ab 18 – was Eltern zahlen müssen!

Wie bei anderen Unterhaltsfragen, so gibt auch beim Unterhalt für volljährige Kinder die Düsseldorfer Tabelle Aufschluss darüber, welcher Anteil dem Kind zusteht. Hier sind die jeweiligen Einkommen beider Elternteile relevant, die zusammengerechnet werden. Die Eltern haften dabei gleichrangig, aber ebenso anteilig für den Unterhalt, wobei das jeweilige Einkommen berücksichtigt wird. Es spielt zudem keine Rolle, bei welchem Elternteil das volljährige Kind dauerhaft lebt. Dieser Elternteil ist daher dennoch dazu verpflichtet, den jeweiligen Unterhaltsbetrag zu leisten, der sich laut Düsseldorfer Tabelle ergibt. Der Selbstbehalt schützt einkommensschwache Elternteile allerdings davor, Unterhaltsleistungen erbringen zu müssen, zu denen sie finanziell womöglich nicht in der Lage sind.

Bei Fragen zum Unterhalt für volljährige Kinder – Rechtsanwalt Knauf für Familienrecht in Leipzig

Der Gesetzgeber räumt volljährigen Kindern weitgehende Rechte ein, auf den Anspruch der finanziellen Unterstützung durch die Eltern zu bestehen. Der Unterhalt ab 18 gilt besonders für Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiger und hilfreicher Leitfaden, um berechnen zu können, welche Unterhaltsumme dem volljährigen Kind zusteht. Ebenso rentiert sich für junge Erwachsene aber auch das Gespräch mit dem Rechtsanwalt für Familienrecht in Leipzig, zumal sie ab diesem Alter selbst für die Durchsetzung ihrer Rechte in Bezug auf den Unterhalt verantwortlich sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Knauf in Leipzig steht Ihnen für eine umfassende Rechtsberatung zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei!

Kindesunterhalt einklagen

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Wie klage ich Kindesunterhalt ein?

Kindesunterhalt ist nach einer Scheidung oder Trennung ein leidiges Thema. Was, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt? Wie geht man vor, wenn der Unterhalt nur teilweise oder mit Verzögerung erstattet wird? Das sind Fragen, die sich besonders Mütter oft stellen, wenn der Ex-Partner es mit der finanziellen Verantwortung gegenüber dem gemeinsamen Kind nicht allzu ernst nimmt. Tatsächlich gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten, um gegen ein solches Verhalten vorzugehen. Wie klage ich Kindesunterhalt ein? Ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsbeistand kann bereits Licht ins Dunkle bringen. Die Scheidungsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bietet sich hier gerne an.

Wie klage ich Kindesunterhalt ein? – Der Rechtsanwalt ist Ihr erster Ansprechpartner

Bei Unterhaltsfragen ist es sinnvoll, grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Schon deshalb, weil bei möglichen Unterhaltsauseinandersetzungen vor Gericht ein Anwaltszwang besteht. Man kann sich also nicht selbst vertreten. Zudem muss die Sachlage individuell eingeschätzt werden. Wie klage ich zum Beispiel Kindesunterhalt vor Gericht ein? Lohnt sich der Gang vor Gericht überhaupt? Diese Fragen lassen sich so pauschal nicht beantworten, da dies stark von der finanziellen Situation des Unterhaltspflichtigen abhängt.

Auskunftsklage gibt Aufschluss über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen

Viele Unterhaltspflichtige geben vor, mittellos oder zumindest vorübergehend zahlungsunfähig zu sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, lässt sich mithilfe einer Auskunftsklage vor Gericht in Erfahrung bringen. Eine solche Klage sollte in Erwägung gezogen werden, wenn der Unterhaltspflichtige Auskünfte zum Vermögen grundsätzlich ablehnt und sich diese nur gerichtlich erzwingen lassen. Auch wenn Sie wissen, dass Ihr Partner über Geld verfügt, dieses aber nicht für den Unterhalt aufbringen will, sind die Auskunftsklage und spätere Unterhaltsklage vor Gericht ein Weg, um für geordnete Verhältnisse zu sorgen – zumindest, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Unterhaltsanspruch und Unterhaltsklage müssen individuell bewertet werden

Unterhalt einzuklagen ist oft die letzte Option, um den Unterhaltspflichtigen zum Zahlen zu bewegen. Der Gang vor Gericht ist allerdings nur dann zu empfehlen, wenn der Ex-Partner tatsächlich über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Bei Unterhaltspflichtigen, die selbst nur über ein geringeres Einkommen verfügen oder erwerbslos sind, stehen die Chancen mitunter schlecht, den Unterhalt vor Gericht einzufordern. Denn der sogenannte Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen eine gewisse finanzielle Summe pro Monat zu, die er nicht für den Unterhalt aufbringen muss. Wenn Sie also überlegen, ob Sie Kindesunterhalt einklagen sollten, stellt sich zunächst die Frage, ob Ihr Ex-Partner tatsächlich mittellos oder finanziell eingeschränkt ist und deshalb seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. In einem solchen Fall wäre eine Klage kontraproduktiv und eher fruchtlos.

Anwaltskanzlei Anke Knauf – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig weiß Rat

Da Fragen zu Unterhaltsklagen sehr unterschiedlich betrachtet werden müssen, ist die Beratung durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf für Familienrecht in Leipzig die richtige Entscheidung. Gemeinsam können wir die Sachlage erörtern und abwägen, wie man am besten gegen den säumigen Unterhaltspflichtigen vorgeht. Der Gang vor Gericht ist dabei nicht die einzige Lösung. Auch außergerichtliche Einigungen sind durchaus möglich und sollten zunächst ins Auge gefasst werden. Wenden Sie sich dafür einfach vertrauensvoll an unsere Anwälte!

Ablauf der Scheidung

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Ablauf einer Scheidung: Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig weiß Rat

Eine Scheidung ist ein grundsätzlich immer recht unangenehmes Thema für Ehegatten, die zukünftig getrennte Wege gehen wollen. Viele befürchten hohe Anwaltskosten, langwierige Gerichtstermine oder gar unzählige Streitereien mit dem Partner im Hinblick auf mögliche gemeinsame Kinder, das gemeinsame Vermögen oder weitere Trennungsdetails. Tatsächlich geht man hier allerdings vom schlimmsten Szenario aus. Der Ablauf einer Scheidung kann auch durchaus strukturiert und zeitnah abgewickelt werden. Das ist insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen der Fall. Auf einen versierten Rechtsbeistand sind Sie aber dennoch angewiesen, um die Scheidung rechtskräftig abwickeln zu können. Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist hier für Fragen rund um das Familienrecht und den Scheidungsablauf der richtige Ansprechpartner.

Ablauf und Abwicklung einer Scheidung mit dem Scheidungsantrag einläuten

Das Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht ist zwingend erforderlich, um mit dem Ablauf der Scheidung beginnen zu können. Dieser Antrag kann nur von einem Anwalt aufgesetzt und beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Zudem ist es nötig, als Antragssteller bereits vorab die Gerichtskosten, die bei der Abwicklung der Scheidung anfallen, an das Gericht zu überweisen. Sollte das finanziell nicht möglich sein, so kann Verfahrenskostenbeihilfe beantragt werden. Natürlich informiert Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei Bedarf ausführlich über diese Option und hilft Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge zur finanziellen Entlastung. Sollten Sie die Gerichtskosten hingegen selbstständig bezahlen, so ist es üblich, dass der Ehepartner Ihnen nach der ausgesprochenen Scheidung die Hälfte der angefallenen Kosten zurückerstatten muss.

Einvernehmliche Scheidung einreichen

Grundsätzlich stehen einem kaum Hindernisse im Weg, wenn man eine einvernehmliche Scheidung einreichen möchte. Zumindest, wenn auch der Partner mit dieser Entscheidung einverstanden ist. Ist die Trennung einvernehmlich, erleichtert das den Ablauf der Scheidung daher enorm. Es kann aber ebenfalls durchaus sein, dass der Partner dem Wunsch nach einer Trennung nicht zustimmt und die Scheidung ablehnt. Dabei ist nicht weiter relevant, aus welchen Gründen dies geschieht. Man spricht in diesem Fall von einer strittigen Scheidung, die das Verfahren erschweren und in die Länge ziehen kann.

Scheidungsantrag zustellen an den Ehegatten

Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen und die Gerichtskosten vom Antragssteller gezahlt wurden, erfolgt die Zustellung an den Ehepartner. Dieser bekommt vom Amtsgericht eine Frist gesetzt, in der er sich zum Antrag äußern kann. Er kann diesem zustimmen, wodurch es später zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt, ist aber ebenso in der Lage, den Wunsch abzulehnen. Zudem kann der Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt auf den Plan rufen und einen individuellen Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Auch dies führt natürlich dazu, dass sich der eigentliche Scheidungstermin verzögert.

Ablauf einer Scheidung – Scheidungstermin und Scheidungsurteil

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung gilt der Scheidungstermin vor Gericht als wichtiger Schritt, um die Ehe endgültig beenden zu können. Dieser Termin dauert in der Regel nur bis zu 20 oder 30 Minuten und erfordert die Anwesenheit beider Eheleute sowie die der Anwälte oder des gemeinsamen Anwalts. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Eheleute vom selben Anwalt vertreten lassen. Beim Scheidungstermin erkundigt sich der Richter nach dem Grund der Scheidung, ob beide Parteien damit einverstanden sind und welche weiteren Details (Unterhalt, Sorgerecht) es zu klären gibt. Sind sämtliche Einzelheiten besprochen und einvernehmlich geklärt, wird das Scheidungsurteil ausgesprochen. Die Scheidung ist daher rechtskräftig und wirksam.

Wichtig: Dieser Schritt ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie bereits vor dem Scheidungstermin ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Wurde das Trennungsjahr nicht eingehalten, kann der Richter das Scheidungsurteil erst später aussprechen. In manchen Fällen kann es außerdem sein, dass sich der Partner während der Verhandlung nicht mehr sicher ist, ob der Schritt wirklich die richtige Entscheidung ist. So hat er die Möglichkeit, die Scheidung spontan doch noch abzulehnen. Allerdings nur dann, wenn das Trennungsjahr noch nicht vollzogen wurde. Leben die Partner bereits seit geraumer Zeit getrennt, geht das Gericht automatisch davon aus, dass sich eine Trennung nicht mehr abwenden lässt.

Details zum Sorgerecht oder Unterhalt klären

Es ist ratsam, bereits vor dem Scheidungstermin mögliche Details zum Sorgerecht für die Kinder, zum Unterhalt und auch zu weiteren individuellen Streitfragen zwischen den beiden Parteien zu klären. Insbesondere dann, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich unnötige Konflikte im Verlauf des Termins ersparen möchten. Sollten Streitfragen während des Scheidungstermins aufkommen, kann das das Scheidungsurteil hinauszögern. Zum Ablauf der Scheidung und bei Fragen und Klärungsbedarf zum Thema Unterhalt und Sorgerecht nach der Scheidung berät Sie natürlich auch die Anwaltskanzlei Anke Knauf gerne im Vorfeld.

Ehevertrag sorgt beim Ablauf der Scheidung für Struktur

Vorteilhaft ist es zudem, bereits vor der Eheschließung für Klarheit zu sorgen. Hier schafft ein Ehevertrag Abhilfe, der bei der Scheidung praktisch als Fundament dient, um klassische Streitfragen zwischen den Partnern zu klären. Der Vertrag wurde in „guten“ Zeiten vereinbart, was für faire Verhältnisse sorgen kann, wenn sich im Verlauf der Scheidung und Trennung viele Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten ergeben haben. Sollten Sie noch vor Ihrer Eheschließung einen solchen Ehevertrag aufsetzen wollen, so steht Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf als Experte gerne zur Seite.

Mögliche Kosten für die Scheidung

Wer an eine Scheidung denkt, der fürchtet sich oft vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten. Tatsächlich richtet sich die Kosten für eine Scheidung aber nach Ihrem Einkommen sowie nach dem Einkommen des Partners. Danach werden die Gerichtskosten berechnet, die nach dem Scheidungsantrag fällig sind. Auch das Anwaltshonorar wird auf dieser Basis berechnet. Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, dass der Antragssteller die Gerichtskosten zunächst allein übernehmen muss. Erst später erfolgt eine Rückerstattung der Hälfte der Kosten durch den Ex-Partner. Die Beantragung von Verfahrenskostenbeihilfe ist dabei natürlich jederzeit möglich.

Anwaltskanzlei Anke Knauf – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Leipzig

Sie möchten sich von Ihrem Partner einvernehmlich trennen und benötigen einen Rechtsbeistand, um den Ablauf der Scheidung einzuläuten? Gerne können Sie sich in diesem Fall an die Anwaltskanzlei Anke Knauf wenden, die sich unter anderem als Experte für Familienrecht in Leipzig erfolgreich etabliert hat. Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Sorgerecht, zu möglichen Unterhaltsforderungen und auch bei der Beantragung von Verfahrenskostenbeihilfe, sollten Sie finanzielle Unterstützung bei den Gerichtskosten benötigen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir alle Details persönlich und diskret gemeinsam klären können.

Sorgerecht nach der Scheidung

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Sorgerecht nach der Scheidung

Wenn sich Eheleute trennen und die Scheidung beantragen, so sind gemeinsame Kinder oft die Leidtragenden. Nicht selten kommt es zu bitteren Sorgerechtsstreitfragen, wobei Mütter und Väter eigene Ziele verfolgen und weniger im Interesse des Kindes handeln. Fakt ist, dass das Sorgerecht nach der Scheidung grundsätzlich weiterhin bei beiden Parteien liegt. Denn wer bei der Geburt des Kindes bereits verheiratet war oder später geheiratet hat, der ist auch automatisch sorgeberechtigt für das gemeinsame Kind. Nur in Ausnahmefällen kommt es dazu, dass einem Elternteil zum Beispiel nach der Scheidung das Sorgerecht entzogen wird. Diese Entscheidung muss immer von einem Familiengericht getroffen werden. Dafür müssen aber gravierende Gründe vorliegen, damit es so weit kommt.

Fragen zum Sorgerecht nach der Scheidung? Anwalt für Familienrecht aus Leipzig weiß Rat

Auch wenn die Rechtslage grundsätzlich schlüssig ist, so ergeben sich beim Sorgerecht nach der Scheidung dennoch viele Fragen. Fragen, die Sie am besten gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht klären. Das gilt besonders für Ausnahmefälle, in denen enorme Konflikte vorliegen oder sich Eltern in Bezug auf die gemeinsame weitere Erziehung der Kinder nicht einigen können. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig blickt hier auf jahrelange Erfahrungswerte zurück, wobei auch Sorgerechtsfragen einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit bilden. Gerne widmen sich unsere Scheidungsanwälte daher Ihrem Anliegen und unterstützen Sie dabei, für faire Verhältnisse beim Sorgerecht für Ihr Kind zu sorgen und das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?

Wie bereits erwähnt, bleibt nach einer Scheidung in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bestehen. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen Verantwortung in Bezug auf die elterliche Sorge übernehmen: Sie müssen den Lebensunterhalt des Kindes sichern und sich um eine ausreichende Versorgung, Pflege und Beaufsichtigung kümmern. Nach einer Trennung ist es dabei aber natürlich üblich, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil aufwächst. Auch dies gilt es nach der Scheidung zu klären, wobei in erster Linie das Wohl des Kindes eine Rolle spielt, aber ebenso dessen Wünsche berücksichtigt werden können. Vor allem bei älteren Kindern wird die eigene Präferenz bei der Entscheidung beachtet, ist allerdings nicht bindend. Oft sieht die Regelung so aus, dass der hauptsächliche Aufenthalt bei einem Elternteil ist, das Kind aber zum Beispiel am Wochenende beim anderen Elternteil lebt, damit Mutter und Vater gleichermaßen Zeit mit dem Kind verbringen können.
Anders hingegen verhält sich die Situation, wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Dies gilt als letzte Lösung und tritt meist nur dann in Kraft, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder ein Elternteil aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage ist, sich im vollen Rahmen um das Kind zu kümmern. Man spricht in diesem Fall von einer Einschränkung der elterlichen Sorge. Eine weitere Option ist es, nur für Teile der elterlichen Sorge das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. So kann etwa einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können, wo der Aufenthalt des Kindes sein soll. Eine solche teilweise Einschränkung der elterlichen Sorge ist in vielen Fällen ausreichend.

Sorgerecht für uneheliche Väter

Nicht nur das Sorgerecht nach der Scheidung stellt einen Streitschwerpunkt im Familienrecht dar. Wenn die Elternteile nicht verheiratet waren und auch nach der Geburt nicht heirateten, kam es im Hinblick auf die Versorgung von gemeinsamen Kindern immer wieder zu verfahrenen Situationen. Besonders die Rechte unehelicher Väter wurden in der Vergangenheit stark beschnitten. So fiel das Sorgerecht nach der Geburt des Kindes automatisch allein der Mutter zu. Für Väter hingegen gab es nur wenig Spielraum, um ebenfalls das Sorgerecht erwirken zu können. Hier hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren aber einige Veränderungen vorgenommen. Uneheliche Väter können nun deutlich einfacher selbst das Sorgerecht zu beantragen. Sie können beispielsweise schon vor der Geburt mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung vor einem Notar oder beim Jugendamt abgeben. Wenn die Mutter eine solche Erklärung nicht abgeben möchte, hat der Vater zudem die Möglichkeit, vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Dieser Antrag kann nur dann abgewiesen werden, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde.

Sorgerecht nach Scheidung – das Wohl des Kindes genießt Priorität

Scheidungen sind eine komplizierte Angelegenheit. Nicht nur die ehemals verbundenen Paare, sondern besonders die Kinder leiden unter der angespannten Situation oder ständigen Streitereien. Eltern sollten aus diesem Grund bei Streitfragen zum Sorgerecht stets das Wohl des Kindes im Auge behalten. Auch das Familiengericht richtet sich daher bei Entscheidungen immer danach, wie das Wohl des Kindes sichergestellt werden kann. Bei Sorgerechtsstreiten, die über den Gerichtsweg entschieden werden müssen, hält man sich an diese Vorgabe. Das gilt auch für Fälle, in denen Elternteilen das Sorgerecht durch das Gericht entzogen wird. Zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes durch Gewalt oder Vernachlässigung und weitere Faktoren gefährdet ist.

Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Kinder

Die sogenannte elterliche Sorge umfasst nicht nur, dass das Vermögen des Kindes zu verwalten oder dessen Versorgung und Pflege sowie Bildung sicherzustellen ist. Auch der Lebensunterhalt spielt eine entscheidende Rolle und wird nach einer Scheidung durch das Einkommen der beiden Elternteile und durch Kindergeld sichergestellt. Dabei hat jenes Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufwächst, das Recht darauf, Unterhalt für das Kind vom Ex-Partner zu beanspruchen. Dieser Unterhaltsanspruch ist grundsätzlich gültig und wird entweder über individuelle Vereinbarungen wie einen Ehevertrag oder über eine Berechnung mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Diese gibt anhand des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und des Kindesalters genau an, welcher Betrag pro Monat für das Kind zu erstatten ist.

Sorgerecht nach der Scheidung und Unterhalt im Ehevertrag klären

Streitfragen zum Thema Sorgerecht nach der Scheidung oder zu Unterhaltsforderungen lassen sich am besten bereits vor der Eheschließung über einen Ehevertrag klären. Immer mehr junge Heiratswillige machen davon Gebrauch, um sich spätere Konflikte zu ersparen. Auch wenn bei Vertragsabschluss noch keine gemeinsamen Kinder auf der Welt sind, so kann das Sorgerecht in einem solchen Vertrag dennoch reguliert werden. Gleiches gilt für mögliche individuelle Unterhaltsforderungen, die für Kinder oder den Ehegatten nach der Scheidung fällig sind.

Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bei Sorgerechtsfragen kontaktieren

Sie sehen sich mit Problemen im Hinblick auf das Sorgerecht nach der Scheidung von Ihrem Partner konfrontiert? Oder gibt es vielleicht Gründe, warum Sie das alleinige Sorgerecht zum Wohl Ihres Kindes beantragen müssen? Als Fachanwalt für Familienrecht aus Leipzig sind wir in der Lage, Sie diesbezüglich außergerichtlich oder auch gerichtlich zu vertreten und Ziele durchzusetzen, die im Sinne des Kindeswohls sind. Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück und kommen Ihnen durch eine diskrete und umfassende Rechtsberatung bei diesem sehr persönlichen Anliegen gerne entgegen.

Unterhalt berechnen für das Kind

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Nach der Scheidung – Unterhalt berechnen für das Kind

Wenn sich Ehepartner dazu entschließen, zukünftig getrennte Wege zu gehen, ergeben sich viele Fragen, die zeitnah geklärt werden müssen. Hier geht es letztendlich nicht nur um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens oder von Immobilien. Auch Fragen zum Kindesunterhalt stehen im Rahmen einer Scheidung immer wieder im Mittelpunkt. Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich beide Elternteile; da das Kind regulär aber nur bei einem Elternteil leben kann, ist die andere Partei dazu verpflichtet, sich mit einem gewissen Betrag an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen, die im Alltag anfallen. Sie möchten den Unterhalt berechnen, der Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern zusteht? Hierfür gibt es unterschiedliche Optionen: Es kann zum Beispiel individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen den Eltern geben, über die die Versorgung der Kinder geregelt wird. Diese können etwa schon vor der Heirat in einem Ehevertrag festgehalten werden. Es gibt aber natürlich auch noch andere Berechnungsmöglichkeiten.

Unterhalt für das Kind berechnen auf Basis der Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Unterhalts lässt sich am einfachsten über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle berechnen. Diese Tabelle existiert bereits seit 1962; sie regelt bundesweit Unterhaltsansprüche von Kindern und wird regelmäßig angepasst und aktualisiert. Online kann man auf diverse Unterhaltsrechner zurückgreifen, die einem den zu erwartenden Unterhaltswert auf Grundlage dieser Tabelle berechnen. Dafür sind Angaben zum Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie zum Alter des Kindes nötig. Anhand dessen wird ein monatlicher Betrag ermittelt, der dem Kind zusteht. Dieser Betrag steigt natürlich abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen an. So muss jemand, der rund 4.000 Euro monatlich erwirtschaftet, mehr Unterhalt leisten als jemand, der nur rund 2.000 Euro verdient. Um den Unterhalt zu berechnen, der dem Kind zusteht, müssen daher auch Veränderungen beim Einkommen berücksichtigt werden.

Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Kindern

Für Eltern besteht bei Kindern eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung, um den Lebensstand des Kindes zu sichern. Anders sieht es zwischen den ehemaligen Partnern aus – hier ist man nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, den einkommensschwächeren Partner zu unterstützen. Der Unterhaltsanspruch bei gemeinsamen Kindern ist aber in jedem Fall immer vorhanden. Die tatsächliche Höhe des Unterhalts kann allerdings variieren, zum Beispiel wenn das Kind aufgrund einer Behinderung oder ähnlichen Gegebenheiten mehr finanzielle Zuwendung benötigt als erwartet. Ebenso muss das Kindergeld beachtet und bei der Berechnung des Unterhalts mit einkalkuliert werden, bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern vollständig. Durch diese Beträge kann sich der Unterhaltswert zusätzlich verringern.

Unterhalt deckt wichtigste Kosten für minderjährige und volljährige Kinder

Der Unterhalt dient dazu, den Lebensstandard des Kindes zu wahren und eine reibungslose Versorgung garantieren zu können. Das gilt nicht nur für minderjährige Kinder – auch volljährige junge Erwachsene haben mitunter noch immer Anspruch auf eine Versorgung durch die Eltern, etwa im Rahmen ihrer Schulausbildung, während des Studiums oder im Fall einer möglichen Arbeitslosigkeit. Hier kommt bei der Berechnung des Unterhalts ebenfalls die Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz, die genaue Richtlinien vorgibt.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Unterhaltspflichtige werden aber natürlich nur in einem bestimmten Rahmen dazu verpflichtet, gemeinsame Kinder, die beim ehemaligen Partner leben, finanziell zu unterstützen. Denn besonders für einkommensschwache Personen können die regelmäßigen Unterhaltzahlungen zu einer enormen Belastung werden. Daher sieht der Gesetzgeber den sogenannten Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige vor. Hier wird geregelt, wieviel von ihrem Einkommen Unterhaltspflichtige grundsätzlich einbehalten dürfen, um ihre Lebenskosten zu finanzieren. In Ausnahmefällen kann dieser Selbstbehalt auch angehoben werden, um zum Beispiel höheren Wohnkosten oder weiteren erforderlichen Zahlungen gerecht zu werden.

Mindestunterhaltsverordnung – neue Richtlinien beim Berechnen des Unterhalts für das Kind beachten

Der Mindestunterhalt richtete sich in der Düsseldorfer Tabelle von 1962 bis 2015 ausschließlich nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Seit Januar 2016 gibt es hier allerdings eine entscheidende Veränderung. Laut Gericht wird der Mindestunterhalt nämlich nun direkt vom Existenzminimum der Kinder abhängig gemacht. Hinzu kommt, dass dieser Betrag alle zwei Jahre überprüft und in diesem Rahmen neu festgelegt wird. Dadurch müssen sich Unterhaltspflichtige mit ständigen Schwankungen in Bezug auf den Unterhaltswert abfinden, auch wenn das Einkommen gleich bleibt. So haben sich nun zum Beispiel über die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2018 neue Unterhaltsbeträge für Kinder ergeben, die deutlich höher als im Vorjahr sind.

Der Kindesunterhalt ist ein häufiger Streitpunkt im Familienrecht

Wenn Eltern den Unterhalt für ihr Kind berechnen, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Insbesondere die Partei, bei der das Kind regulär lebt und aufwächst, fühlt sich oft benachteiligt und setzt mehr Unterstützung vom Ex-Partner voraus. Aber auch Unterhaltspflichtige sehen sich oft mit hohen Forderungen konfrontiert, die man insbesondere bei angespannter finanzieller Lage kaum erfüllen kann. Da der Gesetzgeber mit der Düsseldorfer Tabelle für eine klare Struktur gesorgt hat, sollten sich solche Streitigkeiten in der Regel schnell beilegen lassen. Dennoch ist es ratsam, die Berechnung nicht allein durchzuführen, sondern auf Unterstützung durch einen Scheidungsanwalt zu vertrauen, der über die Rechtslage genau informiert ist. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf bietet sich dafür als Ansprechpartner ideal an, um familiäre Konflikte auf diese Art aus dem Weg zu räumen und für schnelle Lösungen zu sorgen.

Anwalt für Familienrecht in Leipzig – mit dem Profi Unterhalt berechnen für Kind und Gatten

Sie benötigen Unterstützung dabei, den Unterhalt genau zu berechnen, der Ihrem Kind zusteht? Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Anliegen zur Seite und beraten Sie als Anwalt für Familienrecht kompetent und zuverlässig. Nicht nur im Hinblick auf Unterhaltsfragen bei Kindern oder Ehegatten, auch bei Scheidungen oder vertragsrechtlichen Fragen bezüglich eines möglichen Ehevertrags kommen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung entgegen.