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Testament verfassen: Worauf Sie achten sollten

Eine schwierige Entscheidung im Leben ist die Organisation des Nachlasses. Denn bei Fragen des Erbrechts stehen wichtige Dinge auf dem Spiel: die Absicherung des Partners und der Kinder, die Weitergabe materiellen und immateriellen Vermögens und nicht zuletzt der Familienfrieden. Das lässt es äußert ratsam werden, die Erbfolge sorgfältig zu Lebenszeiten in einem Testament festzulegen. Um sicherzustellen, dass ihr letzter Wille richtig ausgeführt werden kann, gibt es allerdings einige Punkte zu beachten. Sie möchten wissen, wie Sie auf korrekte Art und Weise ihr Testament verfassen? Die wichtigsten Informationen haben unsere qualifizierten Rechtsanwälte in unserer Anwaltskanzlei im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Testament verfassen – handschriftlich: So geht’s

Das handschriftliche Testament ist in Deutschland neben dem notariellen Testament die beliebteste Form, seinen letzten Willen zu verfassen. Die Möglichkeit, per Hand sein Testament zu schreiben, steht jedem volljährigen geistig gesunden Menschen offen. Die wichtigste Regel dabei: Das Testament muss grundsätzlich vom Anfang bis zum letzten Buchstaben eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Möchten Sie also selbstständig Ihr Testament verfassen, haben demnach nicht vor, Ihren letzten Willen von einem Notar aufsetzen und unterschreiben zu lassen? Dann ist es nicht möglich, ein Muster mit Computer oder Schreibmaschine zu erstellen und dieses lediglich zu unterschreiben. Denn die Urheberschaft des Erblassers muss eindeutig nachweisbar sein. Eine kleine Abweichung bezüglich der Eigenhändigkeit des Erblassers ist das gemeinschaftliche Testament bei Eheleuten. Hierbei wird der Text gemeinsam verfasst, indem einer der Partner den letzten Willen handschriftlich niederlegt und unterschreibt.
Der zweite Ehepartner muss lediglich hinzufügen, dass er mit den Anordnungen einverstanden ist und unterzeichnet zum Schluss das Schriftstück ebenfalls. Beachten Sie außerdem, dass das Testament klar unddeutlich formuliert sein muss, sodass keine Missverständnisse entstehen können. Schließlich liegt es in Ihrem Interesse, dass es exakt nach Ihrem Willen ausgeführt werden kann.

Testament aufsetzen: die Kosten gemäß Gebührenordnung

Um Missverständnisse beim Aufsetzen eines Testaments zu vermeiden, kann es ratsam sein, einen Notar oder Anwalt zu konsultieren. Dies verursacht Kosten in Form von Gebühren für den juristischen Beistand. Es lohnt sich sicherlich, juristisch fundierten Rat bei dem Verfassen seines Testaments einzubeziehen, wenn man bedenkt, dass Erbstreitigkeiten vor Gericht sehr teurer sind und zudem den Familienfrieden zerstören. Anwälte und Notare verlangen festgelegte Gebühren nach der so genannten Gebührenordnung. Die Kosten für ein notariell erstelltes Testament richten sich nach ebenfalls festen Vorgaben und sind abhängig vom Wert des Erbes zum Zeitpunkt der Testamentserfassung: Je größer das zu vererbende Vermögen, desto höher werden die Kosten des Notars für das Testament sein. Nachdem Sie dem Notar Ihren letzten Willen vorgetragen haben, kann er Ihnen die Kosten für dieses Testament nennen.

Testament nach dem Verfassen richtig und sicher hinterlegen

Im Zuge der allgemein gültigen Testierfreiheit ist es jedem selbst überlassen, auch über seinen Tod hinaus über sein Hab und Gut zu verfügen. Das heißt, es ist Ihr gutes Recht zu bestimmen, wer Ihr Vermögen und Ihre Immobilien erben soll. Da dies jedoch nicht immer im Sinne der Hinterbliebenen ist, fürchten manche Erblasser, dass Ihr Testament unterschlagen werden könnte. Um sicherzugehen, dass die Verfügung von Todes wegen im Erbfall nicht nur gefunden, sondern auch eingesetzt wird, ist die öffentliche Hinterlegung des Testaments die beste Möglichkeit. Während ein öffentliches Testament stets amtlich aufbewahrt wird, findet eine solche Hinterlegung bei einem eigenhändigen Testament nicht automatisch statt. Solche Erblasser, die Ihre letztwillige Verfügung amtlich verwahren lassen möchten, sollten sich zunächst informieren, welches Nachlassgericht in ihrem Fall zuständig ist. Das Nachlassgericht ist eine separate Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Erblasser zuletzt gemeldet war.

Testament verfassen und erbrechtliche Auseinandersetzungen verhindern

Wie bereits kurz angedeutet, kann das Testament als Absicherung gegen familienrechtliche Streitigkeiten gelten kann. Liegt nämlich kein eindeutiges Testament vor, so kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen erbberechtigten Parteien wie Ehegatten, Kindern oder weiteren Verwandten. Ein Erblasser, der ein rechtlich eindeutiges Testament verfassen und hinterlegen lässt, sorgt hingegen dafür, dass es erst gar nicht so weit kommt und bewirkt zur gleichen Zeit, dass das das eigene Vermögen auf genau die Art und Weise aufgeteilt wird, wie er es sich selbst zu Lebzeiten gewünscht hat.

Individuelle Wünsche der Nachlassverteilung im letzten Willen festlegen

Ein Testament ist darüber hinaus besonders dann hilfreich, wenn man beim Aufsetzen besondere Regelungen durchsetzen möchte, die im eigenen Interesse sind. Auch unangenehme, von der üblichen Vorgehensweise abweichende Themen wie zum Beispiel die Enterbung von Kindern oder Ehegatten können hier zum Tragen kommen und sind ein häufiger Grund, warum über das Verfassen eines solchen Dokuments in besonderem Maße nachgedacht wird. Welche Optionen einem rechtlich dabei offenstehen, kann mit einem Rechtsanwalt oder Notar im Rahmen einer Beratung zum Testament näher beleuchtet werden. Dies kann auch dann hilfreich sein, wenn man individuelle Erben bestimmen möchte, mit denen man nicht verwandt ist, oder wenn man mit seinem Vermögen gezielt Organisationen oder Vereine unterstützen will.

Zweckmäßigkeit und Kosten für das Testament abwägen

Wie bereits zuvor erwähnt, ist es nicht zwangsläufig nötig, einen Notar hinzuziehen, wenn Sie ein Testament verfassen und aufsetzen möchten. Wer hier richtig vorgeht, kann es auch ohne Rechtsbeistand zu Papier bringen und auf seine Rechtsgültigkeit vertrauen. Insbesondere, wenn es um ein größeres Vermögen geht, macht es jedoch Sinn, es von Experten verfassen und beglaubigen zu lassen, um mögliche Konflikte zwischen den erbberechtigten Parteien zu umgehen. Zudem sorgt man hier für Absicherung dagegen, dass der letzte Wille womöglich aufgrund von Formfehlern verworfen wird und keine Beachtung findet. Es gilt daher abzuwägen, ob es sich nicht doch rentiert, einen Anwalt bzw. Notar beim Testament Aufsetzen und Hinterlegen zu Rate zu ziehen.

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Testament verfassen mit der Hilfe eines Rechtsbeistands

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen in Bezug auf das Testament oder auch hinsichtlich der Gebührenordnung für ein Testament haben. Die letztwillige Verfügung ist ein Vermächtnis und ermöglicht es Ihnen, selbst im Todesfall, die volle Kontrolle über Ihr Vermögen zu bewahren und etwas Bleibendes ganz in Ihrem eigenen Sinne zu hinterlassen. Es gibt somit viele Gründe, sich beraten zu lassen, wenn ein Testament verfassen möchten. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei für familienrechtliche Angelegenheiten – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.