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Erbrecht

Pflichtteil trotz Enterbung

By Erbrecht

Pflichtteil trotz Enterbung: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Erbstreitigkeiten gehören zu den emotional aufwühlendsten Themen innerhalb von Familien. Besonders die Enterbung einzelner Angehöriger führt oft zu Konflikten – und doch besteht für bestimmte Personen weiterhin ein Pflichtteilsanspruch. Doch was bedeutet das rechtlich? Wie kann der Pflichtteil trotz Enterbung geltend gemacht werden und welche Sonderfälle gibt es?

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil und Enterbung – ein Überblick

Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig den vollständigen Verlust aller Ansprüche auf das Erbe. Das deutsche Erbrecht gewährt bestimmten Angehörigen einen gesetzlich geschützten Pflichtteil, selbst wenn der Erblasser sie im Testament übergangen hat. Dieser Pflichtteil stellt einen Mindestanteil am Nachlass dar und sichert die nächsten Angehörigen finanziell ab.

Die rechtliche Grundlage für den Pflichtteilsanspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ziel dieser Regelung ist es, die engsten Familienmitglieder auch bei einem klar geäußerten Wunsch des Erblassers, sie zu enterben, nicht vollständig zu benachteiligen.

Was bedeutet „Enterbung“?

Eine Enterbung liegt vor, wenn der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag festlegt, dass eine bestimmte Person vom Erbe ausgeschlossen werden soll.

Dies kann ausdrücklich geschehen, indem der Erblasser im Testament explizit anordnet, wer nichts von seinem Nachlass erhalten soll. Alternativ kann eine Enterbung auch implizit erfolgen, etwa wenn der Erblasser sein gesamtes Vermögen an eine andere Person oder Organisation vermacht, ohne die gesetzlichen Erben zu berücksichtigen.

Für wen gilt der Pflichtteilsanspruch?

Durch den gesetzlich geregelten Pflichtteilsanspruch erhalten nahe Angehörige einen Pflichtteil trotz Enterbung. Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder des Erblassers, einschließlich adoptierter Kinder
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • in bestimmten Fällen die Eltern des Erblassers, wenn keine Kinder vorhanden sind

Nicht pflichtteilsberechtigt sind hingegen unverheiratete Lebensgefährten, Geschwister, Enkel (sofern die Kinder des Erblassers noch leben) oder entferntere Verwandte.

Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser berechnet sich aus dem gesamten Nachlasswert. Dabei werden auch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte Schenkungen an andere Personen berücksichtigt, wenn diese innerhalb der sogenannten „Pflichtteilsergänzungsfrist“ von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden.

Pflichtteil trotz Enterbung: Wie funktioniert das?

Obwohl eine Enterbung vorliegt, kann der Pflichtteil von den Berechtigten eingefordert werden. Dazu ist es zunächst wichtig, den Wert des Nachlasses zu bestimmen. Hierzu kann der Pflichtteilsberechtigte Einsicht in das Nachlassverzeichnis verlangen.

Der Ablauf sieht in der Regel folgendermaßen aus:

  1. Pflichtteil geltend machen: Der Berechtigte muss seinen Anspruch aktiv gegenüber den Erben einfordern.
  2. Nachlass aufschlüsseln lassen: Erben sind verpflichtet, den Nachlasswert transparent darzulegen, einschließlich eventueller Schenkungen, die in die Berechnung einfließen.
  3. Auszahlung: Der Pflichtteil wird in Form eines Geldbetrags aus dem Nachlass beglichen.

Besonderheiten ergeben sich, wenn ein sogenanntes Berliner Testament vorliegt, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. In solchen Fällen ist es wichtig, die Rechte der Pflichtteilsberechtigten und die vertraglichen Regelungen im Testament genau zu prüfen. Als Rechtsanwältin für Erbrecht kann Anke Knauf Sie beraten, was es bei einem Berliner Testament zum Pflichtteil zu beachten gilt.

Sonderfälle und Ausnahmen beim Pflichtteil

Nicht in jedem Fall erhält ein Verwandter seinen Pflichtteil trotz Enterbung. Der Gesetzgeber hat Regelungen geschaffen, die unter besonderen Umständen den Pflichtteil entziehen oder einschränken können:

  • Pflichtteilsentzug: Ein Pflichtteilsberechtigter kann seinen Anspruch verlieren, wenn er sich gegenüber dem Erblasser schwerwiegend pflichtwidrig verhalten hat. Beispiele sind Straftaten oder grober Undank.
  • Pflichtteilsverzicht: Der Pflichtteilsberechtigte kann zu Lebzeiten des Erblassers auf seinen Pflichtteil verzichten. Dieser Verzicht muss schriftlich und notariell beglaubigt werden.
  • Schenkungen und Anrechnungen: Vorab erfolgte Schenkungen können die Höhe des Pflichtteils beeinflussen, insbesondere wenn sie die Pflichtteilsergänzungsfrist betreffen.

Praktische Tipps zur Durchsetzung des Pflichtteils trotz Enterbung

Die Durchsetzung des Pflichtteils erfordert rechtliches Geschick und oft auch anwaltliche Unterstützung. Folgende Schritte sind ratsam:

  1. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten, um Ihre Ansprüche zu klären.
  2. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung des Nachlassverzeichnisses ein.
  3. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, falls keine Einigung mit den Erben erzielt werden kann.

Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht in Leipzig, der Ihnen hilft, den Überblick zu behalten und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei!

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Pflichtteil trotz Enterbung

Auch bei einer Enterbung können pflichtteilsberechtigte Angehörige ihre Ansprüche geltend machen. Entscheidend ist, die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf zu kennen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihren Anspruch auf den Pflichtteil trotz Enterbung rechtssicher durchzusetzen.

Für Unterstützung bei allen Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen unsere Kanzlei in Leipzig zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich von einer erfahrenen Anwältin für Erbrecht individuell beraten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil trotz Enterbung

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn man enterbt wurde?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auf den der Berechtigte ohne Enterbung Anspruch gehabt hätte. Wenn einem Ehegatten ohne Testament die Hälfte des Erbes zusteht, beträgt der Pflichtteil nach Enterbung ein Viertel.

Wie kann man seine Kinder enterben?

Um Kinder zu enterben, muss der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, in dem er klar festlegt, dass die Kinder vom Erbe ausgeschlossen werden. Dabei können andere Personen oder Organisationen als Erben eingesetzt werden. Allerdings bleibt den Kindern der Pflichtteilsanspruch, der nicht durch eine einfache Enterbung aufgehoben werden kann – dazu wären schwerwiegende Gründe wie Straftaten oder grober Undank erforderlich.

Kann man durch ein Testament den Pflichtteil ausschließen?

Nein, der Pflichtteil kann nicht durch ein Testament allein ausgeschlossen werden. Der Pflichtteilsanspruch ist gesetzlich geschützt und steht bestimmten Angehörigen (z. B. Kindern, Ehepartnern) unabhängig von einer Enterbung zu. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser (z. B. Straftaten), kann der Pflichtteil entzogen werden – dies muss aber ausdrücklich und gut begründet im Testament geregelt sein.

Welche Rechte stehen mir als pflichtteilsberechtigte Person zu?

Als Pflichtteilsberechtigter steht Ihnen ein Geldanspruch zu, der der Hälfte der gesetzlichen Erbquote entspricht. Sie können eine detaillierte Auskunft über den Nachlass vom Erben verlangen, um den Pflichtteil zu berechnen. Außerdem dürfen Sie Wertermittlungen für Nachlassgegenstände anfordern und, wenn nötig, Ihren Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen, falls die Erben nicht zahlen. Sie haben jedoch kein Mitspracherecht bezüglich der Verteilung des Nachlasses, sondern lediglich Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichttteil trotz Testament

By Erbrecht

Pflichtteil trotz Testament: Ihre Rechte und Ansprüche

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Testament die letzte und entscheidende Regelung über den Nachlass eines Verstorbenen ist. Jedoch haben in Deutschland einige Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Trotz Testament mit anderslautenden Verfügungen können also bestimmte Menschen einen Teil des Nachlasses erhalten, wenn ihnen ein Pflichtteil zusteht. Dies kann zu komplexen rechtlichen Situationen führen, besonders wenn ein Berliner Testament vorliegt.

In diesem Fall ist juristischer Beistand sinnvoll, um die Situation rechtssicher zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht in Leipzig? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist die richtige Adresse, wenn Sie Beratung zu erbrechtlichen Themen wünschen.

Vorab klären wir hier wichtige Fragen rund um den Pflichtteil. Erfahren Sie, was genau man unter einem Pflichtteil versteht, unter welchen Bedingungen er trotz eines Testaments geltend gemacht werden kann und wie er berechnet wird. Zudem erläutern wir, welche Rechte pflichtteilsberechtigte Personen haben und wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Angehörige des Erblassers beanspruchen können, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er stellt eine Einschränkung der Testierfreiheit dar und soll den Schutz der engsten Familienangehörigen gewährleisten.

Die rechtliche Basis für den Pflichtteil findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz regelt, wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der Anspruch ausfällt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft. Er berechtigt nicht zum Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände.

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Diese Personen haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie durch das Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Pflichtteil trotz Testament: Mindestbeteiligung für Pflichtteilsberechtigte

Wenn ein Testament den Pflichtteil nicht berücksichtigt, kann der Berechtigte das Testament anfechten und seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Deshalb kann der Erblasser grundsätzlich nicht verhindern, dass der Pflichtteil trotz Enterbung im Testament an die betroffene Person geht. Nur wenn der Berechtigte freiwillig auf seinen Anspruch verzichtet, kann er durch ein Testament vom Pflichtteil ausgeschlossen werden.

Unter gewissen Umständen kann jedoch eine Pflichtteilsentziehung erfolgen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss klar im Testament begründet werden. Das Gesetz kennt hierfür nur wenige Gründe:

  • Schwerwiegende Verfehlungen:Diese können beispielsweise eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder nahestehende Personen sein.
  • Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser:Hierzu zählen schwerwiegende familiäre Verstöße, wie etwa der Bruch von Unterhaltspflichten.

Wie kann man den Pflichtteil einfordern?

Wer glaubt, einen Anspruch auf den Pflichtteil zu haben, sollte schnell und entschlossen handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Ermittlung des Nachlasswerts: Eine genaue Bestandsaufnahme des Nachlasses ist unerlässlich.
  2. Geltendmachung des Anspruchs: Der Pflichtteilsberechtigte muss den Anspruch aktiv bei den Erben geltend machen. Dies erfolgt in der Regel durch ein Schreiben, das den Anspruch darlegt und den Erben zur Zahlung auffordert.
  3. Fristen und Formalitäten: Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall und seiner Enterbung erlangt.

Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und Fehler zu vermeiden.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung des Pflichtteils beginnt mit der Ermittlung des Nachlasswerts. Hierbei werden alle Vermögenswerte des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes berücksichtigt. Dies umfasst Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände. Von diesem Bruttonachlass werden dann die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen, um den Nettowert zu ermitteln.

Anschließend erfolgt die Berechnung der Pflichtteilsquoten. Die Höhe des Pflichtteils ist unabhängig vom Testament und hängt von der gesetzlichen Erbquote ab. In der Regel beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Quoten variieren je nach Verwandtschaftsgrad.

Anrechnungen und Ausgleichungen

Bei der Berechnung des Pflichtteils müssen auch Anrechnungen und Ausgleichungen berücksichtigt werden. Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers können unter bestimmten Umständen auf den Pflichtteil angerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Ausgleichungen zwischen den Erben können ebenfalls die Höhe des Pflichtteils beeinflussen.

Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der komplexen Berechnung des Pflichtteils unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs gegenüber den Erben.

Bis wann muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Grundsätzlich muss der Pflichtteil sofort nach Eintritt des Erbfalls ausgezahlt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder es bestehen rechtliche Gründe für eine Verzögerung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pflichtteilsanspruch in dem Moment fällig wird, wenn der Erblasser verstorben ist und der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Beachten Sie darüber hinaus folgende rechtliche Details:

  1. Frist zur Zahlung: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Auszahlung des Pflichtteils. In der Regel sollten die Erben den Pflichtteil jedoch zeitnah – das bedeutet innerhalb von ein paar Wochen bis Monaten – auszahlen, nachdem der Nachlasswert festgestellt wurde. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab.
  2. Auskunftspflicht des Erben: Vor der Auszahlung des Pflichtteils hat der Erbe eine Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Dies bedeutet, dass der Erbe den Pflichtteilsberechtigten über den gesamten Nachlass und dessen Wert informieren muss. Dieser Vorgang kann je nach Komplexität des Nachlasses einige Zeit in Anspruch nehmen.
  3. Zinsen auf den Pflichtteil: Wenn der Pflichtteil nicht sofort ausgezahlt wird, hat der Pflichtteilsberechtigte ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Anspruch auf Verzugszinsen. Diese Verzugszinsen betragen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr.

Pflichtteil einfordern trotz Testament: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Rechtsanwältin Anke Knauf ist spezialisiert auf Erbrecht und verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und Testamenten. Sie hilft bei der Berechnung des Pflichtteils und informiert über die Möglichkeiten einer Pflichtteilsminderung. Seit 1999 berät sie ihre Mandanten in Leipzig kompetent und setzt sich engagiert für deren Rechte ein. Sie sorgt dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten, trotz Vorhandensein eines Testaments.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil trotz Testament

Kann ich meinen Pflichtteil beanspruchen, auch wenn es ein Testament gibt, in dem ich enterbt wurde?

Ja, auch Enterbte haben einen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern sie pflichtteilsberechtigt sind. Das deutsche Erbrecht garantiert bestimmten nahen Angehörigen, wie Ehegatten, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Mindestanspruch. Deshalb kann der Pflichtteil trotz Enterbung im Testament eingefordert werden. Es gibt jedoch seltene Fälle, in denen der Erblasser den Pflichtteil durch testamentarische Anordnungen gemäß § 2333 BGB entziehen kann.

Wie kann ich meinen Pflichtteil erhalten, trotz Vorhandensein eines Testaments?

Um Ihren Pflichtteil trotz eines Testaments zu erhalten, müssen Sie den Erben schriftlich auffordern, den Pflichtteil auszuzahlen. Zuerst sollten Sie eine Auskunft über den Nachlasswert verlangen, um den Pflichtteil berechnen zu können. Wenn die Erben nicht kooperieren oder die Zahlung verweigern, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht ist empfehlenswert, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Was ist beim Berliner Testament bezüglich des Pflichtteils zu beachten?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass ihre Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Um dies zu vermeiden, kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen werden. Diese Klausel besagt, dass Kinder, die trotz eines Berliner Testaments ihren Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten und nicht Erbe werden.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Haus erben

By Erbrecht

Haus erben – hilfreiche Tipps vom Anwalt für Erbrecht

Das Erben eines Hauses ist ein Ereignis, das nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich bringt. Damit Sie wissen, was zu tun ist, wenn Sie ein Haus erben, behandeln wir alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Mit der Expertise von Rechtsanwältin Knauf, die Sie bei Erbschaften von Immobilien in Leipzig und Umgebung unterstützen kann, bieten wir Ihnen hilfreiche Einsichten und Lösungen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was muss ich beachten, wenn ich ein Haus erbe?

Das Erben eines Hauses ist oft mit vielen Fragen verbunden. Die wichtigste Entscheidung ist, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zustand der Immobilie, eventuellen Schulden, die mit dem Haus verbunden sind, und Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.

Wenn Sie ein Haus erben, übernehmen Sie nicht nur das Eigentum an der Immobilie, sondern auch alle zugehörigen Rechte und Pflichten. Dazu gehört die formelle Umschreibung des Eigentums im Grundbuch sowie die Übernahme eventueller Hypotheken oder Grundschulden, die auf dem Haus lasten. Zusätzlich kommen auf Sie einige Kosten – unter Umständen auch Erbschaftssteuer – zu, wenn Sie ein Haus geerbt haben.

Diese Übersicht erklärt Ihnen Schritt für Schritt, woran Sie bei einer Erbschaft eines Hauses denken sollten:

  1. Überprüfung des Testaments oder der Erbregelungen
  2. Informationen einholen über Hypotheken oder Schulden des Hauses
  3. Verständnis über Rechte und Pflichten innerhalb einer Erbengemeinschaft
  4. Einsichtnahme ins Grundbuch zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
  5. Entscheidungen über Behalten, Vermietung oder Verkauf des Hauses

Wie viel muss man zahlen, wenn man ein Haus erbt?

Wenn Sie ein Haus erben, müssen Sie sich sofort um dessen Unterhalt kümmern. Dazu zählen Gebühren für Müllabfuhr, Strom, Wasser, Heizung sowie die Grundsteuer und mögliche Versicherungen.

Im Zusammenhang mit der Erbschaft können rund ums Haus verschiedene Kosten auf Sie zukommen:

  • Erbschaftsteuer: Erben Sie ein Haus, müssen Sie unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Einkommenssteuer: Wenn Sie das geerbte Haus innerhalb der Spekulationsfrist veräußern, fällt auf den Gewinn aus dem Verkauf Einkommenssteuer an.
  • Grundbuchumschreibung: Nach einer Erbschaft muss das Haus im Grundbuch umgeschrieben werden. Dafür fallen Gebühren an, wenn die Umschreibung nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall geschieht.
  • Weitere Kosten: Dazu können Kosten für die Instandhaltung des Hauses, eventuelle Schulden oder Hypotheken, die mit dem Haus verbunden sind, sowie Notarkosten kommen.

Wie viel Erbschaftssteuer muss man zahlen, wenn man ein Haus erbt?

Die Erbschaftssteuer spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie ein Haus erben. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und Wert des Hauses variieren die Steuersätze. Außerdem kommt es auf den Verkehrswert der Immobilie sowie die Steuerklasse und die geltenden Freibeträge an. Generell gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Die Erbschaftssteuer kann sich zwischen 7 % und 50 % bewegen. Auch ein steuerfreies Erbe ist möglich, wenn der Wert des Hauses niedrig ist. Bei einem wertvollen Haus kann die Steuerbelastung jedoch erheblich sein.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die potenziellen Kosten bei einer Erbschaft eines Hauses sowie über die geltenden Freibeträge. Diese können die Steuerlast erheblich mindern.

Wann ist das Erbe des Elternhauses steuerfrei?

Geht es um das Elternhaus, muss unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wenn Kinder das Haus erben und darin für mindestens zehn Jahre wohnen, gibt es eine Steuerbefreiung. Diese Regelung gilt, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.

Zudem gibt es hohe steuerliche Freibeträge für nahe Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner. Wenn der Wert des Hauses diese Freibeträge nicht übersteigt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Erbrecht: Haus erben oder das Erbe ausschlagen?

Neben der Erbschaftssteuer können weitere Kosten entstehen, wenn Sie ein Haus erben. Dazu gehören möglicherweise Schulden des Erblassers, Renovierungskosten oder laufende Unterhaltskosten. Es ist wichtig, alle diese Aspekte zu berücksichtigen und gegebenenfalls das Erbe auszuschlagen, wenn die Kosten den Wert des Hauses übersteigen. Folgendes gilt bei einer Erbschaft eines Hauses, die Sie ausschlagen möchten:

  • Fristen: Das Ausschlagen des Erbes muss innerhalb einer sechswöchigen Frist erfolgen. Diese Frist beginnt, sobald Sie von dem Erbe und Ihrem Erbrecht Kenntnis erlangen.
  • Formvorschriften: Die Ausschlagung muss schriftlich bei einem Notar oder am Nachlassgericht erklärt werden. Eine mündliche Ablehnung oder Nichtreaktion gilt nicht als wirksame Ausschlagung.
  • Unwiderruflichkeit: Einmal ausgeschlagen, ist die Entscheidung endgültig. Sie können das Erbe später nicht wieder annehmen.
  • Nachfolgende Erben: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, rückt der nächste Berechtigte in der Erbfolge nach. Es ist wichtig zu wissen, wer nach Ihnen erbberechtigt ist.
  • Pflichtteil: Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, kann Ihnen als naher Verwandter ein Pflichtteil zustehen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken.

Erbengemeinschaft: Haus geerbt, aber es gibt Miterben

Im Erbrecht entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen gemeinsam den Nachlass eines Verstorbenen erben. Dies kann entweder durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge festgelegt sein. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft, auch Miterben genannt, sind gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlasses und müssen diesen untereinander aufteilen.

Geht es um ein Haus, sieht das Erbrecht vor, dass alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinsame Eigentümer der Immobilie werden. Das macht die Situation oft komplex, da die Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen. Die Optionen umfassen

  • den Verkauf des Hauses und die Aufteilung des Erlöses,
  • das Behalten des Hauses mit gemeinsamer Verwaltung oder
  • die Auszahlung einzelner Miterben, sodass ein Mitglied der Erbengemeinschaft Alleineigentümer wird.

Für wesentliche Entscheidungen, wie den Verkauf des Hauses, ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Bei der Verwaltung des Hauses, wie etwa bei Instandhaltungsmaßnahmen, können Entscheidungen in der Regel durch Mehrheitsbeschluss gefällt werden. Falls die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, kann es notwendig sein, juristischen Rat einzuholen oder das Nachlassgericht einzuschalten, um eine Lösung zu finden.

Alternative zur Erbschaft: Das Haus per Schenkung übertragen

Wer seinen Angehörigen die Erbschaftssteuer ersparen will, kann die Immobilie zu Lebzeiten seinen Kindern oder Geschwistern schenken. Bei der Schenkung eines Hauses im Rahmen des Erbrechts gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Steuerliche Regelungen: Pro Kind und Elternteil können bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, und dies alle zehn Jahre. Dies ermöglicht eine erhebliche Steuereinsparung bei der Übertragung von Immobilienbesitz.
  • Zehn-Jahres-Frist: Im Steuerrecht ist eine Zehn-Jahres-Frist relevant. Wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung verstirbt, wird die Schenkung im Rahmen der Erbschaftssteuer berücksichtigt. Die Steuerbefreiung für Schenkungen kann daher durch das Ableben des Schenkers beeinflusst werden.
  • Notarielle Beurkundung: Für die Übertragung von Immobilienbesitz ist in der Regel eine notarielle Beurkundung notwendig. Dies dient der Rechtssicherheit und gewährleistet, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Vorbehalt von Nutzungsrechten: Es ist möglich, sich bestimmte Rechte an der Immobilie vorzubehalten, wie zum Beispiel ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht. Diese Rechte sollten im Grundbuch eingetragen werden.
  • Beratung: Da es sich ebenso wie die Erbschaft eines Hauses um eine komplexe rechtliche und steuerliche Materie handelt, ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, insbesondere wenn es um größere Vermögenswerte geht. Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht in Leipzig suchen, ist Anke Knauf Ihre kompetente Ansprechpartnerin.

Professionell beraten lassen, wenn Sie ein Haus erben

Die Erbschaft eines Hauses ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Überlegung und Planung erfordert. Von der Erbschaftssteuer bis hin zur Verwaltung einer Erbengemeinschaft – es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Rechtsanwältin Knauf steht Ihnen in ihrer Kanzlei in Leipzig bei all diesen Fragen mit ihrer juristischen Expertise zur Seite. Melden Sie sich für eine Rechtsberatung, wenn Sie ein Haus geerbt haben oder vererben möchten.

 

Pflichtteil Berliner Testament

By Erbrecht

Pflichtteil beim Berliner Testament

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, will oftmals dafür sorgen, dass der Lebensstandard des Partners auch nach dem eigenen Tod gesichert ist. Zu diesem Zweck bietet es sich an, ein Berliner Testament aufzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich hierbei mit dem Pflichtteil für Kinder verhält. Für Laien ist es oftmals schwierig, die erbrechtlichen Regelungen im Detail zu verstehen und die Systematik zu erfassen. Die wichtigsten Informationen rund um den Pflichtteil beim Berliner Testament haben wir daher Ihnen hier zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist ein Berliner Testament?
Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?
Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?
Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?
Wie erstelle ich ein Berliner Testament?
Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?
Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?


Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um eine spezielle Ausprägung des gemeinschaftlichen Testaments. Wer mit einem Ehegatten verheiratet ist oder einen eingetragenen Lebenspartner hat, muss Regelungen über den Nachlass treffen. Hierbei ist ein Berliner Testament häufig das Mittel der Wahl. Insbesondere Ehegatten mit Kindern greifen auf diese Form zurück.

Die Ehepartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und enterben die Kinder zunächst. Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten sollen Dritte den Nachlass bekommen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den sogenannten Schlusserben dann um die Kinder.

Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?

Beim Tod des ersten Elternteils sorgt das Berliner Testament dafür, dass die Kinder faktisch enterbt werden. Sie sind erst die Erben, wenn der andere Elternteil stirbt. Nichtsdestotrotz können Kinder ihren Pflichtteil beim Berliner Testament verlangen. In der Praxis stellt das den überlebenden Ehegatten häufig vor ein Problem, wenn dieser den Pflichtteilsanspruch erfüllen muss. Die Lösung ist die sogenannte Strafklausel. Sofern die Kinder ihren Pflichtteil beim ersten Tod eines Elternteils einfordern, verlieren sie den Anspruch auf die Erbschaft beim zweiten Elternteil. Am Pflichtteilsanspruch ändert sich jedoch nichts.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben immer die Angehörigen, die gem. § 2303 BGB nicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden dürfen, sofern keine speziellen Voraussetzungen vorliegen. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören die folgenden Personengruppen:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ehegatte
  • Eltern

Den Pflichtteil gibt es auch beim Berliner Testament. Zwar übergeht der eine Ehepartner die Kinder beim Tod des anderen, dennoch steht den Kindern beim Berliner Testament ein Pflichtteilsanspruch zu. Die Kinder der Erblasser haben Anspruch auf zwei Pflichtteile. Zunächst entsteht der Pflichtteilsanspruch beim zuerst verstorbenen Elternteil, später folgt der zweite Anspruch beim Tod des Hinterbliebenen.

Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?

Um beim Berliner Testament den Pflichtteil zu berechnen, sind die gängigen Formeln hilfreich. Zunächst erfolgt die Bestimmung der gesetzlichen Erbquote. Die Hälfte ist dann die Höhe des Pflichtteils.

Beispielsrechnung:

Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Beim Tod des einen Ehegatten ist der verwitwete Partner dank Berliner Testament der Alleinerbe, die Kinder werden enterbt.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält der verwitwete Ehegatte 1/2 des Nachlasses.
Die beiden Kinder erhalten nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils 1/4 des Nachlasses.
Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, in diesem Beispiel also 1/8 der Erbmasse.

 

Gerne hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf dabei, beim Berliner Testament Ihren Pflichtteil zu berechnen!

Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?

Das Berliner Testament bietet den Vorteil, dass der Lebensstandard des überlebenden Ehepartners gesichert wird. Die Erbmasse geht komplett auf diesen über, ohne dass es Auseinandersetzungen um das Erbe gibt. Mit dem Berliner Testament geht eine gewisse Bindungswirkung einher. Für die gemeinsam testierenden Ehegatten ist es nicht einfach möglich, das Berliner Testament zu widerrufen.

Gegebenenfalls ist das Berliner Testament jedoch mit Nachteilen steuerlicher Natur verbunden. Die Kinder bekommen am Ende das Vermögen beider Elternteile im Zuge der Erbschaft. Wenn diese Summe den Freibetrag übersteigt, zahlen die Kinder mehr Steuern. Mit einer Schenkung im Voraus können Sie derartige steuerliche Belastungen vermeiden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Erbrecht in Leipzig, um mehr über die Vor- und Nachteile beim Berliner Testament zu erfahren.

Wie erstelle ich ein Berliner Testament?

Wer sich für ein Berliner Testament entscheidet, muss präzise Formulierungen wählen. Im Testament sollte klar enthalten sein, dass der überlebende Ehepartner beim ersten Erbfall der alleinige Erbe ist. Falls es an einer ausdrücklichen Formulierung mangelt, gilt im Zweifel die gesetzliche Erbfolge, sodass weitere Abkömmlinge zum Erbe berechtigt sind. Nach der einschlägigen Rechtsprechung genügt es nicht, Andeutungen zu machen.

Wir beraten Sie auf Wunsch bei der Erstellung eines Testaments. Mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in Leipzig berücksichtigen Sie den Pflichtteil beim Berliner Testament und erstellen eine rechtssichere Regelung, damit Ihr letzter Wille auch wirklich gilt.

Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?

Bei der Pflichtteilsstrafklausel handelt es sich um eine beliebte Regelung zum Pflichtteil im Berliner Testament. Die Testierenden schließen aus, dass das Kind beim Tod des zweiten Elternteils Erbe wird, sofern es schon beim Tod des ersten Erblassers seinen Pflichtteil verlangt hat. Der Pflichtteilsanspruch lässt sich jedoch nicht einseitig per Testament ausschließen. Nachkommen haben beim Tod des ersten und zweiten Elternteils einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Daran kann auch die Pflichtteilsstrafklausel nichts ändern, die lediglich einen Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge bedeutet.

Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?

In sogenannten Patchworkfamilien kommt es häufig vor, dass nicht nur leibliche Kinder von beiden Ehegatten, sondern auch Kinder aus früheren Ehen als Schlusserben eingesetzt werden, die also nur mit einem der beiden Ehegatten verwandt sind. Diese Kinder haben nur bei ihrem leiblichen Elternteil einen Pflichtteilsanspruch. Dennoch kann die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder ebenfalls angewendet werden. Macht ein Kind demnach nach dem Tod des leiblichen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch geltend, verliert dieses dadurch nach dem Tod des Stiefelternteils den Anspruch auf den Erbteil. Je nach Auslegung des Berliner Testaments ist es dann dennoch möglich, dass das von der Erbfolge ausgeschlossene Stiefkind einen Anspruch auf ein Vermächtnis in Höhe eines fiktiven Pflichtteils geltend machen kann. Lassen Sie sich hierzu von unseren Experten für Erbrecht beraten, um Ihr Recht durchzusetzen.

Fachkundige Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen

Seit 2001 steht die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig Mandanten fachkundig zur Seite. Die umfassende Beratung betrifft vielfältige Rechtsbereiche. So sind wir nicht nur bei erbrechtlichen Fragestellungen die richtige Anlaufstelle. Weitere Bereiche, in denen Ihnen eine umfassende Beratung zuteilwird, sind:

 

Jetzt einen Termin vereinbaren und zum Pflichtteil beim Berliner Testament beraten lassen!

Sie haben noch Fragen zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch? Ihnen ist die gesetzliche Erbfolge nicht geläufig? Sie wollen prüfen lassen, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht? In all diesen Fällen ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der Ansprechpartner, der Ihre Interessen durchsetzen möchte. Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihren Pflichtteil berechnen und eine rechtliche Strategie erarbeiten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, damit es keine Probleme mit dem Pflichtteil beim Berliner Testament gibt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil für Geschwister

By Erbrecht

Pflichtteil für Geschwister

Mit dem Erbrecht kommt nahezu jeder im Laufe des Lebens in Kontakt. Spätestens im fortgeschrittenen Alter machen sich die Menschen Gedanken über ihren Nachlass. In Deutschland ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Für Laien ist es kaum möglich, das Erbrecht in seiner Komplexität zu durchblicken und jede Regelung zu kennen. Folglich kommen häufig Fragen auf wie etwa:

  • Gibt es einen Pflichtteil für Geschwister und wie hoch ist dieser?
  • Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
  • Was passiert beim Überschreiben des Hauses mit dem Pflichtteil für Geschwister?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden. Neben dem Erbrecht gehören die folgenden Rechtsbereiche zum Schwerpunkt unserer Kanzlei:

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist das Pflichtteilsrecht?
Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Wann erben Geschwister?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?
Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?
Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?
Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?


Was ist das Pflichtteilsrecht?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der nächsten Angehörigen das Pflichtteilsrecht geschaffen. Erblasser dürfen ihre nächsten Angehörigen nicht vollständig enterben. Zum Schutz bestimmter Personengruppen regelt § 2303 BGB das sogenannte Pflichtteilsrecht – einen Mindestanspruch auf ein Erbe. § 2303 BGB legt fest, welche Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Erbvertrag und Testament entscheiden über den Nachlass des Erblassers. Wenn jedoch keine derartigen Dokumente vorliegen, sind die Regelungen des Erbrechts in den § 1924ff BGB entscheidend. In diesen ist die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Demnach sind zunächst die direkten Abkömmlinge des Erben berechtigt. Zudem bekommt der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner einen Anteil am Erbe. Wenn keine direkten Abkömmlinge existieren, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge. Dies sind die Eltern und Geschwister.
Zusammenfassend ist dies die gesetzliche Erbfolge:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel

Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?

In der gesetzlichen Erbfolge sind Bruder und Schwester des Erblassers also als Erben zweiter Ordnung berücksichtigt. Aber wie sieht es mit einem Pflichtteil für Geschwister aus?

Gem. § 2303 BGB sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt:

  • Abkömmlinge des Erblassers
  • Ehegatte
  • eingetragener Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers

Für den Erblasser ist es kaum möglich, diese nahen Verwandten vollständig zu enterben. Dafür müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Wie die Liste zeigt, zählen Geschwister hingegen nicht zu den unmittelbaren Abkömmlingen. Trotz der nahen Verwandtschaft gibt es dementsprechend keinen Pflichtteil für Geschwister.

Wann erben Geschwister?

Obgleich es keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt, können diese trotzdem erben. Zum einen natürlich dann, wenn sie vom Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Zum anderen können sie auch erben, wenn es keinen letzten Willen gibt. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Allerdings haben Geschwister nur dann ein Anrecht auf ein Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Erblasser hinterlässt keine Abkömmlinge (Erben erster Ordnung)
  • Mindestens ein Elternteil ist bereits verstorben

Auch Halbgeschwister können im Zuge der gesetzlichen Erbfolge erben, jedoch nur über den Elternteil, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind. Haben die Halbgeschwister etwa den gleichen Vater und dieser ist bereits verstorben, geht dessen Anteil auf sie über. Der Anteil der verstorbenen Mutter hingegen geht nicht an die Halbgeschwister, da diese nicht mit ihr verwandt sind.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?

Viele Menschen stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Geschwister ist. Wie oben dargelegt, gibt es einen solchen Pflichtteil für Bruder und Schwester des Erblassers nicht. Häufig ist stattdessen die Höhe des Erbes gemeint. Sofern kein rechtswirksames Testament vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge entscheidend. Falls keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, können Geschwister als Erben in Betracht kommen. In diesem Fall treten sie an Stelle eines verstorbenen Elternteils.

Leben beide Elternteile noch, erben diese jeweils 50 % der Erbmasse. Ist ein Elternteil verstorben, teilen die Geschwister des Erblassers dessen Anteil untereinander auf. So würden zwei Geschwister in diesem Fall beispielsweise jeweils 25 % erben. Sind beide Elternteile verstorben, wird das Erbe vollständig unter den Geschwistern aufgeteilt.

Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?

Einen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt es nicht. Mangels Pflichtteilsanspruch ist es somit problemlos möglich, die Geschwister vom Nachlass auszuschließen. Mit einem Erbvertrag und Testament regeln Sie Ihren letzten Willen. Damit das Testament rechtswirksam ist, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen oder einen Erbvertrag aufzusetzen.

Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?

Die Frage nach dem Pflichtteil für Geschwister bezieht sich häufig nicht auf Geschwister des Erblassers, sondern auf mehrere Kinder, die das Erbe untereinander aufteilen müssen. Sind diese in einem Testament oder Erbvertrag enterbt worden, sind sie – wie oben erläutert – pflichtteilsberechtigt. Wollen sie dann den Pflichtteil berechnen, muss zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt werden. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Erbquote und der Pflichtteil berechnet werden:

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder, von denen eins enterbt wurde.
Nach der gesetzlichen Erbfolge würde jedem der drei Kinder 1/3 der Erbmasse zustehen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das enterbte Kind kann demnach seinen Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse geltend machen.

 

Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?

In einigen Fällen entscheiden sich Eltern dafür, eines ihrer Kinder als Alleinerben einzusetzen. Der Pflichtteil für Geschwister dieses Alleinerben ist davon jedoch nicht betroffen. Kinder sind grundsätzlich Pflichtteilsberechtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die enterbten Kinder haben also Pflichtteilsansprüche. Die Geschwister können ihren Pflichtteil gegenüber dem Alleinerben geltend machen.

Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?

Entscheiden sich Eltern dafür, einem Kind ihr Haus zu überschreiben, wird nicht der Pflichtteil für Geschwister fällig, sondern der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der neue Eigentümer der Immobilie muss die Geschwister ausbezahlen, sobald die Erblasser sterben und der Erbfall eintritt. Für die Ermittlung des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Die Höhe des Anspruchs hängt vom konkreten Zeitpunkt ab. Verstirbt der Erblasser im Jahr der Schenkung, bekommen die Geschwister den vollen Anteil. Mit jedem Jahr reduziert sich dieser um 10 %. Wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, ist demnach keine Auszahlung erforderlich. Entscheidend für die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie bei der Schenkung bzw. dem Erbfall.

Pflichtteil für Geschwister – jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Möchten Sie wissen, wie die Bestimmung eines Alleinerben oder das Überschreiben des Hauses den Pflichtteil für Geschwister beeinflusst? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist der ideale Ansprechpartner, wenn es um den Pflichtteil geht. Ihr Anwalt für Erbrecht aus Leipzig berät Sie gerne rund um das Thema.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine ausführliche Beratung. Im persönlichen Gespräch betrachten wir Ihre individuelle Situation. Mit unserer Expertise und Erfahrung geben wir unser Bestes, um Ihre Interessen zu verfolgen. Wir kümmern uns um die Prüfung und Erstellung eines Testaments, beantworten alle Fragen zum Pflichtteil für Kinder, Geschwister und andere Verwandte und unterstützen Sie dabei, die Erbquote oder den Pflichtteil zu berechnen.

 

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Pflichtteil für Enkel

By Erbrecht

Pflichtteil für Enkel

Das Erbrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, mit dem im Laufe des Lebens so ziemlich jeder einmal in Kontakt kommt. Schließlich ist die wirtschaftliche Bedeutung immens. Alljährlich werden in Deutschland mehrere Milliarden Euro vererbt. Die Erben treten in alle Rechtspositionen des Erblassers ein, sofern diese nicht höchstpersönlicher Natur sind. Wer Kinder und Enkel hat, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. In diesem Zusammenhang spielt auch der Pflichtteil eine große Rolle. So gibt es etwa einen Pflichtteil für Enkel, der allerdings nicht in jedem Erbfall zum Tragen kommt.

Im Folgenden erfahren Sie, wann Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben und wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Für eine fundierte, persönliche Rechtsberatung ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich rund um die Themen Erbe und Pflichtteil beraten!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Pflichtteil?
Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?
Wie fordere ich den Pflichtteil ein?
Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?
Was verändert sich bei einer Schenkung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?


Was ist der Pflichtteil?

Beim Pflichtteil handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf ein Mindesterbe. Der Pflichtteilsanspruch ist in § 2303 BGB statuiert. Enge Angehörige können vom Erblasser in der Regel nicht vollständig enterbt werden. Vielmehr steht diesen ein sogenannter Pflichtteil zu. Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt in Geld. Die Pflichtteilsberechtigten bekommen ihr Erbe allerdings nicht automatisch zugeteilt. Vielmehr ist es erforderlich, den Pflichtteil einzufordern.

Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?

Enkel gehören zu den nahen Angehörigen, die grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dennoch bekommt diesen nicht jeder Enkel. Ob ein Pflichtteilsanspruch vorliegt, hängt von zwei Voraussetzungen ab:

  • Zunächst müssen Enkel Pflichtteilsberechtigte Gem. § 2303 BGB trifft dies auf alle Abkömmlinge des Erblassers zu. Dazu gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Der Gesetzgeber macht keinerlei Ausnahme, ob die Abkömmlinge ehelich, unehelich oder adoptiert sind.
  • Im zweiten Schritt bedarf es einer Prüfung der Rangfolge. Das Pflichtteilsrecht legt eine gesetzliche Rangfolge für die Erbschaft fest. Nicht alle Abkömmlinge haben automatisch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil für Enkel kommt erst dann zur Anwendung, wenn der mit dem Erblasser verwandte Elternteil des Enkels – mithin das Kind des Erblassers – bereits verstorben ist. Folglich ist der Pflichtteil für Enkel eher die Ausnahme denn die Regel.

pflichtteil für enkel

Falls Sie Fragen zur Erbfolge haben oder Ihren Pflichtteil einfordern wollen, ist professionelle Unterstützung empfehlenswert. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bietet Ihnen eine fundierte Beratung, um den Pflichtteil zu berechnen und weitere Fragen zum Pflichtteil für Enkel zu klären.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?

Viele Erblasser und potenzielle Erben stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Um dies zu beantworten, bedarf es zunächst der Berechnung der Erbquote, die sich an der gesetzlichen Erbfolge orientiert. Es hängt somit davon ab, wie viele Abkömmlinge des Erblassers Ansprüche am Nachlass geltend machen können. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, in welchem Fall ein Pflichtteilsanspruch für Enkel besteht und wie hoch dieser ist:

Der Erblasser hat drei Kinder (A, B und C), von denen eines (C) bereits verstorben ist. A und C haben jeweils ein Kind. Der Erblasser hat somit zwei Enkel. In einem Testament verfügt der Erblasser, dass sein Nachlass unter seinen drei Kindern aufgeteilt werden soll. Die Enkel werden enterbt.

Da C bereits verstorben ist und dessen Kind enterbt wurde, wird die Erbmasse zu gleichen Teilen zwischen A und B aufgeteilt.
Das Kind von A hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sein Elternteil noch lebt.
Das Kind von C hat einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da es an Stelle des verstorbenen Elternteils tritt.

 

Um den Pflichtteil zu berechnen, wird der theoretische Wert des Erbes ermittelt, wenn der Enkel nicht enterbt worden wäre:

In diesem Fall würde sich der Enkel an Stelle seines Elternteils das Erbe mit A und B teilen, also 1/3 der Erbmasse erhalten.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, also 1/6.
Dem Enkel steht demnach ein Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse zu.

 

Wie fordere ich den Pflichtteil ein?

Enkel bekommen ihren Pflichtteil nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie sich an die Erben wenden, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Falls die Erben den Anspruch nicht anerkennen, ist eine Klage erforderlich. Mit der professionellen Unterstützung der Anwaltskanzlei Anke Knauf werden Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Unser Fokus liegt auf einer außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Selbstverständlich gehen wir notfalls gemeinsam vor Gericht.

Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt drei Jahre. Entscheidend für den Fristbeginn bei der Verjährung des Pflichtteils für Enkel ist jedoch nicht der Tod des Erblassers. Vielmehr ist entscheidend, wann der Enkel von dem Erbfall erfährt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres nach Kenntnis über den Erbfall. Eine Ausnahme gilt für Todesfälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen. In diesem Fall können Sie keinen Pflichtteilsanspruch mehr geltend machen – ganz gleich, wann Sie Kenntnis erlangt haben.

Was verändert sich bei einer Schenkung?

Bei einer Schenkung zu Lebzeiten wird das Vermögen des Erblassers geringer. Allerdings sollten Sie immer beachten, dass der Gesetzgeber derartige Umgehungsstrategien berücksichtigt hat. Folglich gibt es den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, der die Schenkung beim Pflichtteil für Enkel berücksichtigt. Dabei fließt der Wert der Schenkung in die Erbmasse ein. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Schenkung: Im Jahr vor dem Tod des Erblassers wird der gesamte Wert der Schenkung berücksichtigt, mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr verringert sich der Wert um 10 %. Schenkungen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, werden dementsprechend nicht mehr eingerechnet.

Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?

Die Schenkung ist eine Option, um den Pflichtteil für Enkel rechtssicher umgehen zu können. Allerdings müssen Sie dabei, wie oben beschrieben, den Zeitpunkt beachten. Eine andere Möglichkeit ist der sogenannte Pflichtteilsverzicht. Mit einer Abfindungszahlung zu Lebzeiten erklärt der Enkel seinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung des Pflichtteils. Die Schenkung an Enkel und der Pflichtteil stehen somit in einer engen Verbindung.

Pflichtteil für Enkel: Jetzt Beratungstermin vereinbaren

An der Konsultation eines Rechtsanwalts führt in vielen Situationen rund um den Pflichtteil für Enkel kein Weg vorbei. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um das Erbrecht geht. Gerne können wir Ihren Pflichtteil berechnen, ein Testament prüfen oder den Pflichtteil einfordern. Selbstverständlich kann Ihr Anwalt für Erbrecht in Leipzig auch die Pflichtteils-Verjährung für Enkel prüfen oder die Auswirkungen einer Schenkung an Enkel auf den Pflichtteil darlegen. Bei einer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich bestmöglich zu vertreten. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.

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Pflichtteil für Kinder

By Erbrecht

Pflichtteil für Kinder

Mit dem Erbrecht kommen die meisten Menschen unweigerlich Zeit ihres Lebens in Kontakt – sei es die Erstellung des eigenen Testaments oder eine Erbschaft. Häufig wollen Erblasser den Ehegatten als Alleinerben benennen. Doch einer vollständigen Enterbung der Kinder steht der Pflichtteilsanspruch entgegen. Pflichtteilsberechtigte haben ggf. einen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Im Folgenden erläutern wir, wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist und wann ein Verzicht auf diesen Pflichtteil möglich ist.

Bei Fragen zu dem Thema sollten Sie Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht halten. In Leipzig ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der richtige Ansprechpartner für Fragen zur Erbfolge oder zu dem Pflichtteil für Kinder.

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?
Was ist der Pflichtteil für Kinder?
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Wie berechne ich den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?
Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?
Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?
Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?
Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?
Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?
Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?
Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?
Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?


Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?

In Deutschland herrscht als Ausdruck der Privatautonomie der Grundsatz der Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, wen er als Erben einsetzt. Dementsprechend besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Kinder zu enterben. Eine Begründung für den Ausschluss aus der gesetzlichen Erbfolge ist nicht erforderlich. Sofern in dem konkreten Testament ein Erbe – oder mehrere Erben – eingesetzt wird, bedeutet dies, dass niemand anders etwas erben soll.

Dafür wird oft das Berliner Testament genutzt, in dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. So erhält der länger lebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tode beider Ehegatten sollen dann die Kinder das Erbe erlangen. Kinder verlieren den Anspruch auf ihren Pflichtteil beim Berliner Testament grundsätzlich nicht – vielmehr haben sie Ansprüche auf zwei Pflichtteile. Der erste Anspruch tritt mit dem ersten Erbfall ein, der zweite Anspruch mit dem Tode des verbliebenen Elternteils.

Rechtsstreitigkeiten rund um Pflichtteil und Berliner Testament können kompliziert werden. Als Betroffener sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig steht Ihnen hierbei zur Verfügung.

Was ist der Pflichtteil für Kinder?

In Deutschland existiert eine gesetzliche Erbfolge. Bei fehlendem Testament tritt die Erbfolge ein, die sich am Verwandtschaftsgrad der Erben orientiert. Die Aufteilung ist wie folgt:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel und deren Nachfahren
  • Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel etc.

Zusätzlich hat der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner gemäß dem gesetzlichen Ehegattenerbrecht Anspruch auf einen Teil der Erbmasse.

Wenn Erblasser ihren Nachlass nicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge vermachen lassen möchten, können sie diese durch ein Testament ändern. Der Pflichtteil für Kinder entfaltet erst dann Bedeutung, wenn diese enterbt werden oder der konkrete Erbanteil unter dem jeweiligen Pflichtteil liegt. Sofern Sie ein Testament erstellen, müssen Sie diesen Pflichtteil berücksichtigen.

pflichtteil für kinder

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

In Deutschland existiert für enge Angehörige ein Vermögensschutz. Der gesetzgeberischen Wertung zufolge hat der Erblassen diesen gegenüber eine fürsorgerische Pflicht. Dieser besondere Schutz trifft auf nächste Angehörige zu, die folglich in bestimmten Situationen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Bevor Sie sich die Frage stellen, wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, müssen Sie zunächst feststellen, ob Sie zum geschützten Personenkreis zählen.

Dies sind gem. § 2303 BGB die folgenden Personengruppen:

  • Kinder (auch nichteheliche oder adoptierte Kinder)
  • Ehegatten (bei wirksamer Ehe)
  • Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Eltern (sofern keine Kinder vorhanden)
  • Enkel und Urenkel (wenn ihre Eltern nicht mehr leben)

 

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Für eine Berechnung des Pflichtteils stellt sich die Frage, wie viele Pflichtteilsberechtigte es gibt. Dies kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Zudem ist natürlich die Höhe der Erbschaft entscheidend. Je höher das Erbe ist, desto höher wird auch der Pflichtteil sein. Dieser entspricht 50 % des Erbteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist, kommt somit immer auf den Einzelfall an. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einer Anwaltskanzlei. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Erbquote zu bestimmen und Ihren Pflichtteilsanspruch zu bewerten.

Wie berechne ich den Pflichtteil?

Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:

  1. Feststellung der jeweiligen Erbquote
  2. Berechnung des Nachlasses

Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Je nach Komplexität Ihrer persönlichen Situation spielen unterschiedliche rechtliche Regelungen eine Rolle. Mit einem Beispiel lässt sich die Berechnung veranschaulichen:

Ein verwitweter Ehepartner will eines von drei Kindern enterben. Die Person setzt dementsprechend ein Testament auf, in dem zwei der drei Kinder als Erben eingesetzt werden. Das dritte Kind wird nicht berücksichtigt.

Das Erbe verteilt sich demnach wie folgt:

Grundsätzlich würde jedes der drei Kinder 1/3 der Erbmasse erhalten.
Da ein Kind enterbt wurde, hat dieses nur Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Das enterbte Kind kann somit von seinen Geschwistern einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Nachlasswerts verlangen.
Den Rest der Erbmasse teilen die beiden anderen Kinder zu gleichen Teilen untereinander auf.

 

Nicht immer ist die Berechnung des Pflichtteils der Kinder derart einfach. Gerade im Erbrecht kommt es häufig zu komplizierten Situationen und ein Erbstreit droht. Nehmen Sie daher Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht auf, der Sie bei einem potenziellen Konflikt professionell berät und unterstützt.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Mit der Erstellung eines Testaments verändert sich die gesetzliche Erbfolge. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Erblasser Angehörige wie etwa die Kinder enterben. Wie hoch der Pflichtteil bei einer Enterbung ist, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab. Grundsätzlich beläuft sich die Höhe des Pflichtteils bei der Enterbung durch den Erblasser auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Zweifelsfall hilft eine fundierte Beratung durch einen Anwalt. Wenden Sie sich an uns – gemeinsam können wir Ihren Pflichtteil berechnen.

Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?

Sofern Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben, können sie ihren Anteil einfordern. Dafür ist es erforderlich, sich Informationen über das Erbe einzuholen und die Erben zu kontaktieren. Schließlich hängt es von der Höhe des Nachlasses ab, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist. Sofern die Erben dem Pflichtteilsanspruch nicht nachkommen, bleibt Ihnen nur eine Klage übrig. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht geben wir unser Bestmögliches, um Ihre Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Im Zweifelsfall kümmern wir uns um die Klage auf den Pflichtteil und vertreten Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?

Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Dementsprechend ist für das Einfordern des Pflichtteils der Tod des Erblassers erforderlich. Mit einem Einverständnis des Erblassers können Kinder aber schon zu Lebzeiten den Pflichtteil einfordern. Das Kind erhält den Pflichtteil somit zu Lebzeiten des Erblassers und erklärt anschließend den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach dessen Tod. Bei der Gegenleistung handelt es sich um eine Art Abfindung, die sich an der voraussichtlichen Höhe des zukünftigen Pflichtteils orientiert.

Falls Sie Ihren Pflichtteil vor oder nach dem Erbfall einfordern wollen oder über einen Pflichtteils-Verzicht nachdenken, sind wir der richtige Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle erbrechtliche Situation.

Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?

Wer sich mit dem Pflichtteil für Kinder beschäftigt, sollte auch einen Blick auf die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs werfen. Als Pflichtteilsberechtigte können Sie in der Regel nicht erst nach 10 Jahren zu den damaligen Erben kommen, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Fristbeginn ist das Ende des Kalenderjahres, in welchem Sie von dem Erbfall erfahren – üblicherweise auch das Jahr, in dem dieser eintritt. Ausnahmsweise können Sie von einer längeren Frist profitieren, wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von dem Erbfall erfahren. Damit Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder geltend machen können, empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zum Anwalt für Erbrecht.

Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?

Hat der Erblasser Kinder aus erster Ehe, stellt sich die Frage, ob auch diese Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Kindern aus der aktuellen Ehe, einer vorherigen Ehe sowie unehelichen oder adoptierten Kindern. Somit gibt es einen Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe, uneheliche Kinder und Adoptivkinder.

Sofern der Erblasser einen neuen Ehegatten hat, stellt sich die Situation exemplarisch wie folgt dar:

Der Erblasser hinterlässt seinen Ehepartner, ein Kind aus erster Ehe sowie zwei weitere Kinder aus zweiter Ehe.
Dem Ehegatten stehen laut gesetzlicher Erbfolge 1/2 der Erbmasse zu, die Kinder teilen die andere Hälfte zu gleichen Teilen unter sich auf. Ihnen steht demnach 1/6 des Nachlasses zu.
Der Ehegatte wird als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder haben diesem gegenüber nun einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbes.
Die Pflichtteilsquote beläuft sich demnach für jedes Kind auf 1/12 des Nachlasswertes.

 

Das Beispiel zeigt: Beim Pflichtteil für Kinder kommt es nicht darauf an, aus welcher Ehe die Abkömmlinge stammen. Jedes Kind hat den gleichen Pflichtteilsanspruch.

Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?

Eine weitere Frage, die beim Thema Pflichtteil oft aufkommt, ist, ob nur leibliche Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben. Das ist nicht der Fall. Pflichtteilsberechtigte müssen nicht zwingend leibliche Abkömmlinge sein – adoptierte Kinder haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Anders sieht dies bei Stiefkindern aus. Aus der juristischen Perspektive sind Stiefkind und Stiefelternteil nicht miteinander verwandt. Aus diesem Grund gibt es keinen Pflichtteil für Stiefkinder. Diese können nur von ihren leiblichen Eltern einen Pflichtteil beanspruchen.

Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?

Bei der Strafklausel beim Pflichtteil handelt es sich um eine Regelung, die im Berliner Testament vorkommt. Mit einem solchen Testament setzt der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben ein. Dennoch haben die Kinder im Erbfall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Mit einer Strafklausel für den Pflichtteil können die Ehepartner verhindern, dass die Kinder den Pflichtteil bereits im ersten Erbfall einfordern. Dies könnte den verwitweten Ehegatten mitunter in finanzielle Probleme bringen. Somit legt die Strafklausel für den Pflichtteil fest, dass dem Erben im zweiten Erbfall kein Pflichtteil zusteht, sofern er diesen beim ersten Erbfall eingefordert hat.

Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?

Bei einem Verzicht auf den Pflichtteil handelt es sich um eine eigenständige Erklärung, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren gesetzlichen Anspruch nicht geltend machen werden. In der Praxis kommt es meistens in den Fällen zu einem Verzicht, wenn Erblasser zu Lebzeiten eine Abfindung zahlen. Selbstverständlich kann Sie der Gesetzgeber nicht zur Annahme Ihres Pflichtteils zwingen. Somit ist ein Pflichtteils-Verzicht immer möglich.

Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?

Kinder haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der in der überwiegenden Anzahl aller Fälle durchsetzbar ist. Ein Entzug des Pflichtteils für Kinder ist schwer möglich. Dafür bedarf es triftiger Gründe im Sinne des § 2333 BGB. Nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen können Sie Kindern den Pflichtteil entziehen. Zudem bedarf es einer detaillierten Begründung im Testament. Gem. § 2333 I BGB ist dies beispielsweise in den folgenden Situationen möglich:

  • Der Abkömmling trachtet dem Erblasser nach dem Leben.
  • Der Abkömmling hat sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht.
  • Der Abkömmling hat die Unterhaltspflicht böswillig verletzt.

Beim Pflichtteil im Berliner Testament ist der Entzug via Strafklausel möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist Ihnen gerne dabei behilflich, ein Berliner Testament mitsamt Strafklausel zu erstellen.

Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?

Unter Umständen haben Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tode sein Vermögen verschenkt hat und dadurch den Pflichtteil für Kinder umgeht. Wenn zwischen Erbfall und Schenkung keine 10 Jahre liegen, haben Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil bzw. den ergänzenden Anspruch. Um den Pflichtteil zu berechnen, kommt es auf den Zeitpunkt der Schenkung an. Im Jahr vor dem Todesfall fließt diese vollständig in den Nachlass ein. Mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr reduziert sich die Berücksichtigung um 10 %:

  • ein Jahr vor dem Erbfall: 100 %
  • zwei Jahre vor Erbfall: 90 %
  • drei Jahre vor Erbfall 80 %

 

Bei Fragen zum Pflichtteil für Kinder – vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Leipzig sind, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der richtige Ansprechpartner. Mit unserem Team unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen. Unser Angebot geht weit über die Berechnung des Pflichtteils und Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche hinaus. Auch bei weiteren erbrechtlichen Streitigkeiten sind wir Ihnen behilflich und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich.

Wir stehen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung, um über die Erbquote, den Nachlass oder den Pflichtteilsanspruch zu sprechen. Gerne beantworten Ihnen auch die häufigsten Fragen unserer Mandanten:

  • Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
  • Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um meinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen?
  • Wann tritt die Verjährung vom Pflichtteilsanspruch ein?

 

Vereinbaren Sie schnell und unverbindlich einen persönlichen Termin bei Ihrem Anwalt für Erbrecht aus Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Pflichtteil berechnen

By Erbrecht

Pflichtteil berechnen – Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig weiß Rat

Beim Erbrecht handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil des Bürgerlichen Rechts. Hiermit kommt im Leben jeder in Kontakt. Die Regelung des eigenen Testaments, das Antreten eines Erbes oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche sind einige Situationen, in denen dieses Rechtsgebiet entscheidend ist. Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Pflichtteil, der engen Verwandten und Ehegatten zusteht. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Pflichtteil berechnen und wie Sie Ihre Ansprüche im Streitfall durchsetzen!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Pflichtteil?
Wer ist erbberechtigt und wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Wer hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Wie kann man den Pflichtteil berechnen?
Bis wann muss ich den Pflichtteil berechnen, damit der Anspruch nicht verjährt?
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch und wie erfolgt die Berechnung?


Was ist der Pflichtteil?

Im Erbrecht sind faire Verhältnisse beim Nachlass nicht immer gewährleistet. Bei einer Enterbung oder der zu geringen Berücksichtigung eines erbberechtigten Verwandten kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Die enterbten und unberücksichtigten Personen haben die Möglichkeit, den sogenannten Pflichtteil einzufordern. Dieser steht engen Verwandten und Ehegatten dem gesetzgeberischen Willen nach trotz abweichendem Willen des Erblassers zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der tatsächliche Wert richtet sich somit nach der Höhe des Nachlasses und der Anzahl der erbberechtigten Personen. Falls Sie Ihren Pflichtteil berechnen wollen, ist die Berücksichtigung verschiedener Aspekte notwendig.

Wenden Sie sich bei Fragen zu dem Thema gerne an uns – wir klären, ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben und helfen Ihnen bei Bedarf bei der Berechnung.

Wer ist erbberechtigt und wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, hat der Gesetzgeber für eine klare Regelung der Erbfolge gesorgt:

  1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers und deren Kinder, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
  2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister und deren Kinder
  3. Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel

Stets gilt, dass die Verwandten einer Ordnung nur dann erben, wenn kein Verwandter einer höheren Ordnung vorhanden ist. Innerhalb einer Ordnung erben zunächst immer die dem Erblasser nächsten Verwandten. Das heißt: Kinder vor Enkeln, Eltern vor Geschwistern etc.

Die gesetzliche Erbfolge ist nicht verpflichtend. Vielmehr kann diese durch ein individuelles Testament abgeändert werden. In derartigen Fällen stellt sich die Frage, ob die Familienmitglieder einen Anspruch auf ein Erbe haben – den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern des Erblassers. Alle anderen Verwandten haben keinen Pflichtteilsanspruch. Falls Sie zu dem Kreis an Berechtigten gehören, können Sie den Pflichtteil einfordern.

Wer hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil?

Ein Pflichtteilanspruch hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bevor Sie Ihren Pflichtteil berechnen, stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt einen Anspruch darauf haben. Falls Verwandte einer vorhergehenden Ordnung vorhanden sind, gibt es keinen diesbezüglichen Anspruch. Darüber hinaus sind Geschwister, Großeltern, Tanten und Onkel nicht pflichtteilsberechtigt. Ausnahmen gibt es in seltenen Fällen. Fernab von dem Pflichtteilsanspruch können Sie in einem Testament bedacht werden. Der diesbezügliche Anspruch auf das Erbe hat nichts mit dem Pflichtteil gemeinsam.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe vom Pflichtteil ist nicht strikt festgelegt. Vielmehr hängt diese davon ab, welches Vermögen der Erblasser hatte. Für die Berechnung des Pflichtteils ist daher zunächst ein Überblick über dieses Vermögen erforderlich. Neben der Erbmasse beeinflussen Schenkungen oder Verträge zu Lebzeiten die Höhe vom Pflichtteil. Bevor Sie den Pflichtteil berechnen, ist eine Offenlegung der Finanzen anderer Erben empfehlenswert. Als erfahrene Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung der Offenlegung. Im Anschluss kümmern wir uns um die Berechnung vom Pflichtteil, dessen Höhe sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft.

Wie kann man den Pflichtteil berechnen?

Falls Sie als Erbe im Testament übergangen wurden oder einen zu geringen Teil bekommen haben, können Sie den Pflichtteil berechnen lassen, wenn Ihnen ein Anspruch darauf zusteht. Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig hierbei unterstützend zur Seite.

Beispiel zur Berechnung

Damit Sie ein besseres Bild vom Pflichtteil und dessen Höhe erhalten, finden Sie im Folgenden ein Rechenbeispiel:

Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Die Höhe des Nachlasses beläuft sich auf 200.000 EUR. Im Testament wird nur eines der Kinder berücksichtigt, das zweite wird somit enterbt. Dieses Kind kann nun den Pflichtteil berechnen und seinen Anspruch durchsetzen:

Nachlass = 200.000 EUR
Für jedes Kind beläuft sich der gesetzliche Erbteil auf 50 %
50 % von 200.000 EUR = 100.000 EUR
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
100.000 EUR / 2 = 50.000 EUR
Die Höhe des Pflichtteils beträgt demnach 50.000 EUR.

 

Für die Berechnung vom Pflichtteil sind verschiedene Aspekte entscheidend. Dazu gehören Ihre verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser, das Vorhandensein weiterer Erben sowie die Höhe des Vermögens.

Bis wann muss ich den Pflichtteil berechnen, damit der Anspruch nicht verjährt?

Bei der Anforderung Ihres Pflichtteils sind bestimmte Fristen wichtig. Wenn Sie als Verwandter mit Pflichtteilsanspruch nicht reagieren, wirkt sich dies negativ für Sie aus. Der Pflichtteilsanspruch unterliegt der gesetzlichen Verjährung von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre müssen Sie den Pflichtteil einfordern. Andernfalls schließt die Verjährung eine Durchsetzung des Anspruchs aus. Grundsätzlich beginnt die Frist am Ende des Jahres, in welchem der Pflichtteilsanspruch entsteht.

pflichtteil berechnen

Eine Ausnahme besagt, dass die Verjährung später beginnt, wenn Sie als Erbe nicht vom Tod des Erblassers erfahren. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers. Eine 30-Jahre-Frist beschränkt die Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelung. Spätestens nach 30 Jahren ist die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen nicht mehr möglich.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch und wie erfolgt die Berechnung?

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um die gesetzgeberische Lösung, die Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt. Wenn der Erblasser Zeit seines Lebens eine Schenkung vornimmt, wird der Nachlass kleiner. Pflichtteilsberechtigte können einen Ausgleich anstreben – den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser zielt auf einen Ausgleich des Werts ab, der infolge der Schenkung am Pflichtteil verloren geht.

Die Höhe des Anspruchs und dessen Berechnung hängen vom Wert der Schenkungen ab. Relevant sind die Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren stattfanden. Für die Berechnung des Anspruchs ist das Abschmelzmodell entscheidend. Je länger eine Schenkung in der Vergangenheit liegt, desto geringer sind die Auswirkungen auf die Anrechnung. Schenkungen im letzten Jahr vor dem Tod werden vollständig angerechnet. Demgegenüber sind es bei Schenkungen vor sechs Jahren 50 % und vor zehn Jahren 10 %.

Die Fachgebiete der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Falls Sie erbrechtliche Probleme haben oder Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen wollen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung kümmern wir uns in Leipzig und ganz Deutschland um Ihre Interessen. Neben dem Erbrecht sind wir in weiteren Rechtsgebieten spezialisiert und helfen Ihnen gerne mit unserer Expertise in folgenden Bereichen:

Pflichtteil berechnen – Unterstützung durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Wenn es um erbrechtliche Angelegenheiten geht, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig der richtige Ansprechpartner. Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Ihren Pflichtteil berechnen lassen möchten. Unser Leistungsangebot umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen. In emotional aufgeladenen Bereichen wie dem Erbrecht gehen wir sensibel und bestimmt vor.

Bei einer Enterbung oder der Nichtberücksichtigung im Testament ist ein schnelles Vorgehen zielführend. Vereinbaren Sie daher gleich einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Unsere Anwälte für Erbrecht in Leipzig kümmern uns zeitnah um die Berechnung des Pflichtteils, um die Verjährung Ihres Anspruchs zu verhindern.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Testamentsanfechtung

By Erbrecht

Wie läuft eine Testamentsanfechtung ab?

Wird ein Testament eröffnet, kann die Überraschung für die Angehörigen ziemlich groß sein. Wer sich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erbe wähnte, staunt nicht schlecht, wenn er am Ende nur mit seinem Pflichtteil dasteht. Schnell stellt sich bei den Betroffenen dann die Frage, ob die im Testament getroffenen Entscheidungen den tatsächlichen Willen des Erblassers abbilden? Gibt es Zweifel daran, dass das Testament wirksam errichtet wurde, haben Sie die Möglichkeit der Testamentsanfechtung. Dabei sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützen lassen. Dieser überprüft für Sie, ob das von Ihnen angezweifelte Testament im Hinblick auf Form, Testierfähigkeit sowie den Einfluss von Drohungen oder Täuschungen bei der Testamentserrichtung angefochten werden kann.

Was bedeutet Testamentsanfechtung genau?

Unter der Anfechtung eines Testaments versteht man gemeinhin einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Angriff gegen die Wirksamkeit eines Testaments. Etwas enger gefasst wird der Begriff unter Juristen. Diese verstehen unter der Anfechtung eines Testaments lediglich den Fall, dass eine Anfechtungserklärung für das Angreifen des Testaments notwendig ist. Beachtet werden muss jedoch, dass der Gesetzgeber grundsätzlich den freien Willen des Erblassers schützt. Allein die Tatsache, dass einem vermeintlich Erbberechtigten weniger zugesprochen wird als ursprünglich gedacht, berechtigt noch nicht zur Testamentsanfechtung. Lediglich dann, wenn „irgendwas faul ist“ mit dem Testament, kommt eine Anfechtung in Betracht. Bezüglich der Anfechtung eines Testaments gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, die in Betracht kommen können.

Diese sind:

  • die Überprüfung der formwirksamen Errichtung des Testaments,
  • der Verdacht der Fälschung eines Testaments,
  • die unzulässige Einflussnahme oder sogar Bedrohung durch andere Personen,
  • der Inhalts- sowie Erklärungsirrtum und
  • der Motivirrtum in Bezug auf das Testament.

 

Geprüft werden kann darüber hinaus, ob gesetzliche Verbote oder gar eine Sittenwidrigkeit bei der Anfechtung des Testaments eine Rolle spielen könnten. Ebenfalls kann die Bindung des Erblassers an frühere Erbverträge oder Testamente zur Unwirksamkeit des später errichteten Testaments führen.

Ein erster Schritt, um die Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung zu prüfen, ist die Untersuchung der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Denn ein Testament, das durch eine nicht testierfähige Person errichtet wurde, ist unwirksam.

Wann liegt eine Testierunfähigkeit im Erbrecht vor?

In § 2229 Abs. 4 BGB ist die Testierfähigkeit geregelt. Demnach gilt als testierunfähig, wer nicht mehr selbstständig die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärung einsehen und nach dieser handeln kann. Eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, ebenso wie Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. Errichtet werden kann ein Testament im Umkehrschluss dann, wenn eine volljährige Person die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe selbstständig abwägen und ein eigenständiges Urteil bilden kann. Der Testierende muss also Zusammenhänge erfassen und eigene Abwägungen vornehmen können.

Eine Testierunfähigkeit kann unter anderem bei Demenz, Psychosen, organisch bedingten psychischen Störungen – zum Beispiel Hirnverletzungen oder einer Epilepsie –, starken Depressionen oder Suchterkrankungen vorliegen.

Wer bereits das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann lediglich ein notarielles Testament erstellen und beurkunden lassen.

Im Hinblick auf die Beweislast bei der Testierunfähigkeit muss allerdings beachtet werden, dass derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit eines Testaments vor Gericht beruft, auch Beweise für diese Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung erbringen muss. Neben Zeugenaussagen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis sind vor allem die Aussagen von Personen, welche den Erblasser zum fraglichen Zeitpunkt medizinisch betreut oder gepflegt haben, von großem Interesse.

Darüber hinaus können Betreuungsakten oder Unterlagen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen unter Umständen als Beweismittel von Ihrem Rechtsanwalt in den Gerichtsprozess mit eingeführt werden.

Wie läuft eine Testamentsanfechtung ab?

Vermutet ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter, dass ein ihn benachteiligendes Testament unwirksam ist, sollte dieser sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht mit Erfahrungen bei der Testamentsanfechtung wenden. Der Rechtsanwalt wird dann zunächst einmal überprüfen, ob überhaupt ein Anfechtungsgrund vorliegt, wie man diesen beweisen kann und ob die betreffende Person dazu berechtigt ist, das Testament anzufechten. Grundsätzlich ist jede Person, für die eine erfolgreiche Testamentsanfechtung vorteilhaft wäre, auch zur Anfechtung berechtigt. Regelmäßig sind dies Erb- und Pflichtteilsberechtigte sowie Ersatzerben, Vorerben oder übergangene Erben.

Des Weiteren muss eine Testamentsanfechtungserklärung aufgesetzt und gegenüber dem richtigen Adressaten erklärt werden. Dies ist in der Regel das zuständige Nachlassgericht, doch auch ein weiterer Anfechtungsgegner kann als Adressat in Betracht kommen. Dies ist beispielsweise bei der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments der Fall.

Welche Fristen müssen bei einer Testamentsanfechtung beachtet werden?

Die Anfechtung des Testaments kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über den Anfechtungsgrund vorgenommen werden. Spätestens nach 30 Jahren ist darüber hinaus die Geltendmachung sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche nicht mehr möglich. Das schließt selbst solche Fälle ein, in denen der Anfechtende von dem Anfechtungsgrund vorher keine Kenntnisse hatte.

Welche rechtliche Wirkung hat eine Testamentsanfechtung?

Wurde eine letztwillige Verfügung wirksam angefochten, wird diese in der Regel nichtig. Die letzte Erklärung des Erblassers wird also praktisch „beseitigt“. An ihre Stelle tritt jetzt aber nicht der vermutete tatsächliche Wille des Erblassers; vielmehr entfaltet die vorherige letztwillige Verfügung Rechtskraft. In Ermangelung eines anderen Testaments wird die gesetzliche Erbfolge zur Erbenfeststellung herangezogen.

Was ist die Testamentsauslegung in diesem Zusammenhang?

Bevor eine letztwillige Verfügung angefochten wird, wird unter Umständen zunächst eine sogenannte Testamentsauslegung vorgenommen. Diese Auslegung ist immer dann erforderlich, wenn durch den Wortlaut des Testaments keine sicheren Rückschlüsse auf den subjektiven Willen des Erblassers gezogen werden können. Dabei wird der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke genauer unter die Lupe genommen, um zu versuchen, seine wahre Bedeutung aufzudecken. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang immer das subjektive Verständnis des Erblassers.

Bei Fragen zur Testamentsanfechtung Rechtsanwalt kontaktieren

Wenn Sie die Wirksamkeit eines Testaments anfechten möchten, sollten Sie immer auf professionelle Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht vertrauen. Das Rechtsgebiet ist komplex, sodass Laien oftmals nicht wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein Anwalt kann Sie umfassend zur Testamentsanfechtung und Testierunfähigkeit beraten und Sie gerichtlich und außergerichtlich bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Ideal ist es, wenn eine außergerichtliche Lösung für rechtliche Konflikte gefunden wird, in der Praxis kommt es aber häufig vor, dass solche erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht verhandelt werden.

Wenn Sie sich zum Thema Testamentsanfechtung beraten lassen möchten, wenden Sie sich gleich an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen bei einem persönlichen Beratungstermin gerne zur Verfügung.

Testament schreiben

By Erbrecht

Testament schreiben: So geht es richtig

Grundsätzlich reichen ein Stift und ein Blatt Papier, um ein handschriftliches Testament zu verfassen. Ein Notar muss nicht zwingend hinzugezogen werden. Denn neben dem klassischen notariellen Testament erlaubt das Gesetz auch das Verfassen eines privatschriftlichen Testaments. Aber Vorsicht: Geraden Laien können beim Schreiben ihres letzten Willen Fehler unterlaufen. Um unerwünschte Ergebnisse und erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen häufige Fehler und liefern wichtige Informationen, wie Sie diese vermeiden können.

Häufige Fehler beim Schreiben Ihres Testaments

Generell gilt: Um Missverständnisse gänzlich auszuschließen, sollten Sie beim Aufsetzten Ihres Testaments einen Anwalt oder Notar zurate ziehen. Die kompetenten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Anke Knauf beraten Sie gerne ausführlichen zu juristischen Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon oder Email. Auf dieser Seite finden die darüber hinaus einige grundlegende Tipps zur Orientierung.

testament schreiben

Formalia beachten beim Testament schreiben

Die wichtigste Regel beim Aufsetzen eines handschriftlichen Testaments ist, dass dieses komplett schriftlich vom Erblasser selbst geschrieben und unterzeichnet werden muss. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand geschrieben werden – kein Computer, keine Schreibmaschine. Eine Unterschrift unter einem ausgedruckten Text reicht nicht aus, denn nur bei einem vollständig handschriftlich verfassten Testament, kann später die Echtheit nachgewiesen werden. Allerdings können Sie Ihrem Testament eine ausgedruckte Leseabschrift beifügen.

Der nächste Schritt ist die Aufbewahrung des Testaments. Theoretisch können Sie Ihren letzten Willen zu Hause aufbewahren. Allerdings ist das sehr unsicher. Wenn Sie sich trotzdem für diese Variante entscheiden, sollten Sie unbedingt daran denken, Ihren Angehörigen zu sagen, wo sie das Testament finden. Als Hinterbliebener ist es empfehlenswert, auf der Suche nach einem handschriftlichen Testament einen Blick in Schreibtisch, Bankschließfach und Tresor des Verstorbenen werfen. Generell ist es ratsam, das Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Dafür fällt zwar einmalig eine Gebühr von 75 Euro an, sowie 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Sie können das Testament auch dem Haupterben oder einer anderen Person zur Aufbewahrung geben. Dabei müssen Sie der Person vertrauen können. Schließlich hätte sie die Möglichkeit, das Testament zu unterschlagen.

Richtig schreiben: Elemente des Testaments

Bei einem privatschriftlich verfassten Testament sollten folgende Elemente auf keinen Fall fehlen:

  • Ort und Datum
  • eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Letzter Wille“
  • eindeutige Angaben zu den Erben und deren Erbschaft
  • Unterschrift mit Vor- und Familienname

Die Unterschrift schließt das Testament ab. Deshalb muss sie unter dem letzten Satz des Testaments stehen. Falls Sie im Nachhinein noch Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie eine erneute Unterschrift darunter setzten. Eventueller Text unter Ihrer Unterschrift wird nicht mehr berücksichtigt. Auf keinen Fall sollten Sie auf das Datum verzichten. Denn gültig ist die Fassung Ihres letzten Willens, die eindeutig die Aktuellste ist.