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Ablauf einer Scheidung: Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig weiß Rat

Eine Scheidung ist ein grundsätzlich immer recht unangenehmes Thema für Ehegatten, die zukünftig getrennte Wege gehen wollen. Viele befürchten hohe Anwaltskosten, langwierige Gerichtstermine oder gar unzählige Streitereien mit dem Partner im Hinblick auf mögliche gemeinsame Kinder, das gemeinsame Vermögen oder weitere Trennungsdetails. Tatsächlich geht man hier allerdings vom schlimmsten Szenario aus. Der Ablauf einer Scheidung kann auch durchaus strukturiert und zeitnah abgewickelt werden. Das ist insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen der Fall. Auf einen versierten Rechtsbeistand sind Sie aber dennoch angewiesen, um die Scheidung rechtskräftig abwickeln zu können. Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist hier für Fragen rund um das Familienrecht und den Scheidungsablauf der richtige Ansprechpartner.

Ablauf und Abwicklung einer Scheidung mit dem Scheidungsantrag einläuten

Das Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht ist zwingend erforderlich, um mit dem Ablauf der Scheidung beginnen zu können. Dieser Antrag kann nur von einem Anwalt aufgesetzt und beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Zudem ist es nötig, als Antragssteller bereits vorab die Gerichtskosten, die bei der Abwicklung der Scheidung anfallen, an das Gericht zu überweisen. Sollte das finanziell nicht möglich sein, so kann Verfahrenskostenbeihilfe beantragt werden. Natürlich informiert Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei Bedarf ausführlich über diese Option und hilft Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge zur finanziellen Entlastung. Sollten Sie die Gerichtskosten hingegen selbstständig bezahlen, so ist es üblich, dass der Ehepartner Ihnen nach der ausgesprochenen Scheidung die Hälfte der angefallenen Kosten zurückerstatten muss.

Einvernehmliche Scheidung einreichen

Grundsätzlich stehen einem kaum Hindernisse im Weg, wenn man eine einvernehmliche Scheidung einreichen möchte. Zumindest, wenn auch der Partner mit dieser Entscheidung einverstanden ist. Ist die Trennung einvernehmlich, erleichtert das den Ablauf der Scheidung daher enorm. Es kann aber ebenfalls durchaus sein, dass der Partner dem Wunsch nach einer Trennung nicht zustimmt und die Scheidung ablehnt. Dabei ist nicht weiter relevant, aus welchen Gründen dies geschieht. Man spricht in diesem Fall von einer strittigen Scheidung, die das Verfahren erschweren und in die Länge ziehen kann.

Scheidungsantrag zustellen an den Ehegatten

Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen und die Gerichtskosten vom Antragssteller gezahlt wurden, erfolgt die Zustellung an den Ehepartner. Dieser bekommt vom Amtsgericht eine Frist gesetzt, in der er sich zum Antrag äußern kann. Er kann diesem zustimmen, wodurch es später zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt, ist aber ebenso in der Lage, den Wunsch abzulehnen. Zudem kann der Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt auf den Plan rufen und einen individuellen Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Auch dies führt natürlich dazu, dass sich der eigentliche Scheidungstermin verzögert.

Ablauf einer Scheidung – Scheidungstermin und Scheidungsurteil

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung gilt der Scheidungstermin vor Gericht als wichtiger Schritt, um die Ehe endgültig beenden zu können. Dieser Termin dauert in der Regel nur bis zu 20 oder 30 Minuten und erfordert die Anwesenheit beider Eheleute sowie die der Anwälte oder des gemeinsamen Anwalts. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Eheleute vom selben Anwalt vertreten lassen. Beim Scheidungstermin erkundigt sich der Richter nach dem Grund der Scheidung, ob beide Parteien damit einverstanden sind und welche weiteren Details (Unterhalt, Sorgerecht) es zu klären gibt. Sind sämtliche Einzelheiten besprochen und einvernehmlich geklärt, wird das Scheidungsurteil ausgesprochen. Die Scheidung ist daher rechtskräftig und wirksam.

Wichtig: Dieser Schritt ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie bereits vor dem Scheidungstermin ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Wurde das Trennungsjahr nicht eingehalten, kann der Richter das Scheidungsurteil erst später aussprechen. In manchen Fällen kann es außerdem sein, dass sich der Partner während der Verhandlung nicht mehr sicher ist, ob der Schritt wirklich die richtige Entscheidung ist. So hat er die Möglichkeit, die Scheidung spontan doch noch abzulehnen. Allerdings nur dann, wenn das Trennungsjahr noch nicht vollzogen wurde. Leben die Partner bereits seit geraumer Zeit getrennt, geht das Gericht automatisch davon aus, dass sich eine Trennung nicht mehr abwenden lässt.

Details zum Sorgerecht oder Unterhalt klären

Es ist ratsam, bereits vor dem Scheidungstermin mögliche Details zum Sorgerecht für die Kinder, zum Unterhalt und auch zu weiteren individuellen Streitfragen zwischen den beiden Parteien zu klären. Insbesondere dann, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich unnötige Konflikte im Verlauf des Termins ersparen möchten. Sollten Streitfragen während des Scheidungstermins aufkommen, kann das das Scheidungsurteil hinauszögern. Zum Ablauf der Scheidung und bei Fragen und Klärungsbedarf zum Thema Unterhalt und Sorgerecht nach der Scheidung berät Sie natürlich auch die Anwaltskanzlei Anke Knauf gerne im Vorfeld.

Ehevertrag sorgt beim Ablauf der Scheidung für Struktur

Vorteilhaft ist es zudem, bereits vor der Eheschließung für Klarheit zu sorgen. Hier schafft ein Ehevertrag Abhilfe, der bei der Scheidung praktisch als Fundament dient, um klassische Streitfragen zwischen den Partnern zu klären. Der Vertrag wurde in „guten“ Zeiten vereinbart, was für faire Verhältnisse sorgen kann, wenn sich im Verlauf der Scheidung und Trennung viele Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten ergeben haben. Sollten Sie noch vor Ihrer Eheschließung einen solchen Ehevertrag aufsetzen wollen, so steht Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf als Experte gerne zur Seite.

Mögliche Kosten für die Scheidung

Wer an eine Scheidung denkt, der fürchtet sich oft vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten. Tatsächlich richtet sich die Kosten für eine Scheidung aber nach Ihrem Einkommen sowie nach dem Einkommen des Partners. Danach werden die Gerichtskosten berechnet, die nach dem Scheidungsantrag fällig sind. Auch das Anwaltshonorar wird auf dieser Basis berechnet. Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, dass der Antragssteller die Gerichtskosten zunächst allein übernehmen muss. Erst später erfolgt eine Rückerstattung der Hälfte der Kosten durch den Ex-Partner. Die Beantragung von Verfahrenskostenbeihilfe ist dabei natürlich jederzeit möglich.

Anwaltskanzlei Anke Knauf – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Leipzig

Sie möchten sich von Ihrem Partner einvernehmlich trennen und benötigen einen Rechtsbeistand, um den Ablauf der Scheidung einzuläuten? Gerne können Sie sich in diesem Fall an die Anwaltskanzlei Anke Knauf wenden, die sich unter anderem als Experte für Familienrecht in Leipzig erfolgreich etabliert hat. Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Sorgerecht, zu möglichen Unterhaltsforderungen und auch bei der Beantragung von Verfahrenskostenbeihilfe, sollten Sie finanzielle Unterstützung bei den Gerichtskosten benötigen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir alle Details persönlich und diskret gemeinsam klären können.