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Internationales Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Dies wird nur weiter verkompliziert, wenn es einen Auslandsbezug gibt und daher internationales Erbrecht Anwendung findet oder unklar ist, welches Recht gilt. Wir helfen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bei allen Fragen rund um das internationale Erbrecht weiter. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei!

Wann haben Erbfälle einen Auslandsbezug?

Es gibt unterschiedliche erbrechtliche Situationen, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und internationales Erbrecht berücksichtigt werden muss:

  • Ein deutscher Erblasser:
    • hat Vermögensgegenstände im Ausland.
    • hat seinen letzten Wohnsitz im Ausland.
    • hat ein Testament im Ausland errichtet.
  • Ein ausländischer Erblasser:
    • hat Vermögen in Deutschland.
    • hat seinen letzten Wohnsitz in Deutschland.
    • hat in Deutschland ein Testament errichtet.
  • Ein gemischtnationales Paar hat ein gemeinschaftliches Testament errichtet.

In diesen Fällen kann deutsches Erbrecht, ausländisches Erbrecht oder beides zur Anwendung kommen. Das hängt von der jeweiligen Konstellation und dem betroffenen Land ab.

Welches nationale Recht ist anwendbar?

Welches Recht in einem Erbfall mit Auslandsbezug gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei unterscheidet sich von Land zu Land, welche Anknüpfungspunkte zur Bestimmung herangezogen werden. Üblicherweise sind jedoch folgende Punkte maßgeblich:

  • die Staatsangehörigkeit des Erblassers
  • der Wohnsitz bzw. das Domizil des Erblassers zum Todeszeitpunkt
  • der Lageort der Vermögensgegenstände

Verwenden die betroffenen Länder verschiedene Anknüpfungspunkte, kann es zu Kollisionen kommen. In der EU gibt es zu diesem Zweck die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Demnach gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings können Erblasser vor ihrem Tod per ausdrücklicher Rechtswahl das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

Keine Rolle spielt hingegen der Aufenthaltsort der Erben bzw. Vermächtnisnehmer. Und auch der Belegenheitsort der Nachlassgegenstände ist in der Regel nicht relevant. Allerdings gibt es bei diesem Punkt Ausnahmen, die zu der sogenannten Nachlassspaltung führen können.

Sonderfall der Nachlassspaltung

Verkompliziert wird die Frage des geltenden Erbrechts, wenn es zu einer Nachlassspaltung kommt. Darunter versteht man, dass für unterschiedliche Teile der Erbmasse unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn für sich im Nachlass befindlichen Grundbesitz immer das Recht des Staates am Belegenheitsort gilt. Weicht dieser Ort vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ab, muss der Nachlass getrennt betrachtet werden, es gibt also eine Nachlassspaltung.

Welche Unterschiede gibt es im Pflichtteilsrecht?

Im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. Das bezieht sich zum einen darauf, wer überhaupt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört und wie hoch die jeweiligen Quoten sind. Zum anderen gibt es auch unterschiedliche Ausgestaltungen des Pflichtteilsrechts.

In Deutschland beispielsweise haben Pflichtteilsberechtigte lediglich einen einklagbaren schuldrechtlichen Geldanspruch. In Ländern wie Italien, Frankreich oder Russland hingegen steht ihnen das sogenannte materielle Noterbenrecht zu, eine unmittelbare dingliche Teilhabe am Nachlass. Das bedeutet: Pflichtteilsberechtigte haben in diesen Ländern, anders als in Deutschland, eine Miterbenstellung.

Darüber hinaus ist in Deutschland ein vorzeitiger Pflichtteilsverzicht durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich. Dies geht in anderen Ländern nur eingeschränkt oder gar nicht.

Des Weiteren gibt es Länder, in denen nur ein eingeschränkter Schutz der hinterbliebenen Familienangehörigen besteht. In den USA beispielsweise gibt es sogar einige Bundesstaaten, in denen gar kein Pflichtteilsrecht existiert.

Welches Pflichtteilsrecht gilt im internationalen Erbrecht?

In der EU richtet sich diese Frage ebenfalls nach der EuErbVO. Dementsprechend ist ausschlaggebend, wo der Erblasser vor seinem Tod seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder ob er vorab per Rechtswahl das Recht seiner Staatsangehörigkeit bestimmt hat.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen des Pflichtteilsrechts gibt es für den Erblasser dadurch einen bestimmten Spielraum. So kann er beispielsweise durch einen Umzug Einfluss darauf nehmen, wer als Pflichtteilsberechtigter bedacht werden muss.

Wie sieht es mit der Doppelbesteuerung aus?

Im Rahmen des internationalen Erbrechts kommt häufig die Frage der sogenannten Doppelbesteuerung auf. Die Regelungen zum erbrechtlichen Kollisionsrecht haben keinen Einfluss auf das Steuerrecht, das auf den jeweiligen Erbfall angewendet wird. Selbst wenn ein einheitliches Erbrecht zur Anwendung kommt, kann es daher zu einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung kommen. Das bedeutet: Auf die Erbmasse müssen sowohl in Deutschland als auch im zweiten Land Steuern gezahlt werden.

Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dies betrifft aktuell allerdings lediglich folgende Länder:

  • USA
  • Frankreich
  • Schweiz
  • Dänemark
  • Griechenland
  • Schweden

Fällt im Erbfall eine ausländische Steuer an, kann diese außerdem nur eingeschränkt auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Wir informieren Sie gerne ausführlich dazu, was Sie im Hinblick auf internationales Erbrecht und Steuerrecht berücksichtigen müssen. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Leipzig.

Werden ausländische Testamente anerkannt?

Eine Verfügung von Todes wegen ist dann formgültig, wenn sie dem Recht eines der folgenden Staaten entspricht:

  • Heimatstaat des Erblassers
  • Errichtungsstaat
  • Staat, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hatte

Schließt die Erbmasse unbewegliches Vermögen mit ein, ist die Verfügung auch formgültig, wenn sie sich nach dem Land richtet, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet.

Die Zulässigkeit sowie die materielle Wirksamkeit des Testaments ist hingegen in der Regel vom „hypothetischen Erbstatut“ abhängig, also dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Allerdings kann der Erblasser auch das Recht seines Heimatlandes für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit des Testaments wählen. Für Erbverträge gilt dies jedoch nicht. Bei diesen richtet sich die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit immer nach dem hypothetischen Erbstatut.

Wichtig: Gemeinschaftliche Testamente sind nicht in allen Ländern wirksam. Wenn Sie in Deutschland mit Ihrem Partner zum Beispiel ein Berliner Testament errichtet haben, kann es sein, dass dieses bei Erbfällen mit Auslandsbezug nicht eingesetzt werden kann.

Internationales Erbrecht: Wenden Sie sich an unsere Kanzlei

Gerade im Erbrecht gibt es häufig Streitigkeiten, zum Beispiel wenn Personen enterbt wurden oder wenn Erbengemeinschaften unterschiedliche Interessen haben. Kommt internationales Erbrecht zum Zuge, wird diese Thematik noch komplexer. Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht, um sich kompetent und umfassend beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig für alle Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, ein rechtssicheres Testament zu erstellen oder Ihre Ansprüche als Erbe durchzusetzen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Anwaltskanzlei Anke Knauf