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Scheidung Haus

By Allgemein

Scheidung: Alles rund ums Haus regeln

Bei einer Scheidung stehen nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Fragen im Raum, insbesondere wenn es um gemeinsames Eigentum wie ein Haus geht. In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, die Expertise eines erfahrenen Anwalts zu nutzen. Rechtsanwältin Anke Knauf hilft bei Scheidungsfällen in Leipzig und Umgebung und berät Mandanten, wie man mit der Immobilie bei einer Scheidung umgeht. Soll das Haus verkauft werden? Kann ein Ehegatte den anderen ausbezahlen?

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Einblicke, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und die beste Lösung zu finden.

Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?

Wem die Immobilie bei einer Scheidung zusteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Zuteilung des Hauses hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
  • Gibt es einen Ehevertrag?
  • Was sind die Bedürfnisse der Familie?

Ohne klare Regelungen in einem Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung greift dann der Zugewinnausgleich, der eine faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsieht.

Sind Kinder vorhanden, erhält oft der Elternteil das Recht, im Haus zu bleiben, bei dem die Kinder hauptsächlich leben. Im Sinne des Kindeswohls sollen so Kontinuität und Stabilität ermöglicht werden. Diese Einigung kann außergerichtlich oder durch Mediation entstehen – oft ist es auch eine gerichtliche Entscheidung. Für eine kompetente juristische Unterstützung oder zur Klärung rechtlicher Fragen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Leipzig. Anke Knauf ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Sie rund um das Thema Scheidung – damit für Ihr Haus die beste Lösung gefunden wird.

Was passiert mit dem Haus, wenn man sich scheiden lässt?

Bei einer Scheidung muss entschieden werden, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. Dabei spielen die finanziellen Möglichkeiten beider Partner, die Eigentumsstruktur und Regelungen im Ehevertrag eine Rolle. Generell gibt es mehrere Optionen:

  1. Verkauf: Der Hausverkauf ist eine klare und häufig gewählte Lösung. Dabei wird die Immobilie auf dem Markt angeboten und der Erlös wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn keine der Parteien das Haus übernehmen möchte oder kann. Der Verkauf bietet einen finanziellen Abschluss und ermöglicht beiden Ehegatten, unabhängig voneinander neu zu beginnen. Die Scheidung muss noch nicht eingereicht sein, wenn das Haus verkauft wird. Dies ist bereits im Trennungsjahr möglich.
  2. Auszahlung: Bei einer Auszahlung übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung das Haus und bleibt dort wohnen. Im Gegenzug zahlt er dem anderen seinen Anteil am gemeinsamen Eigentum aus. Diese Option wird oft gewählt, wenn einer der Partner besonders an dem Haus hängt oder aus anderen Gründen dort bleiben möchte.
  3. Vermietung: Eine weitere Option ist die Vermietung des Hauses. Dies kann sinnvoll sein, wenn keiner der Partner in dem Haus wohnen bleiben möchte oder kann, aber ein Verkauf aktuell nicht vorteilhaft erscheint. Durch die Vermietung können Einnahmen generiert werden, die entweder geteilt oder zur Abdeckung von laufenden Kosten verwendet werden. Langfristig bleibt das Eigentum erhalten und eine spätere Veräußerung oder Nutzung ist weiterhin möglich.
  4. Realteilung: Bei der Realteilung wird das gemeinsame Eigentum – in diesem Fall das Haus – physisch oder rechtlich aufgeteilt. Dies kann bedeuten, dass das Grundstück geteilt wird, falls dies praktisch umsetzbar ist, oder dass unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Die Realteilung ist besonders bei größeren Immobilien oder Grundstücken eine Option, erfordert jedoch eine genaue Planung und oft auch baurechtliche Genehmigungen.
  5. Übertragung auf ein Kind: Die Übertragung des Hauses auf ein Kind bzw. mehrere Kinder ist eine Möglichkeit, die Immobilie in der Familie zu halten und gleichzeitig den Kindern einen Vermögenswert zu sichern. Diese Option kann Teil einer langfristigen Erbschaftsplanung sein oder dazu dienen, den Kindern Stabilität und ein dauerhaftes Zuhause zu bieten.

Wie wird bei einer Scheidung das Haus geteilt?

Bei der Teilung eines Hauses im Rahmen einer Scheidung sind verschiedene Szenarien möglich. Besteht eine Zugewinngemeinschaft, wird im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ermittelt und ausgeglichen. Das bedeutet, dass nicht automatisch jedem Ehepartner 50 % des Hauses zustehen, sondern der Wertzuwachs des Hauses, der während der Ehe entstanden ist, gleichmäßig aufgeteilt wird, sofern das Haus zum gemeinsamen Vermögen zählt.

Wenn ein Ehepartner bereits vor der Ehe Eigentümer des Hauses war, wird dieses in vielen Fällen nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, es sei denn, es gab einen erheblichen Wertzuwachs während der Ehe, der dann relevant sein kann. Haben beide Ehepartner das Haus während der Ehe erworben und als gemeinsames Eigentum gehalten, wird in der Regel davon ausgegangen, dass beide Parteien nach der Scheidung je 50 % der Immobilie erhalten, es sei denn, es gibt in einem Ehevertrag abweichende Regelungen.

Wichtig: Der Schlüssel zu einer gerechten Teilung liegt in einer fairen Immobilienbewertung, die als Grundlage für die finanzielle Einigung dient.

Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung, wenn beide im Grundbuch stehen?

Wenn beide Ehegatten im Grundbuch stehen, bleiben sie bei einer Trennung rechtlich gemeinsame Eigentümer der Immobilie. Der Entschluss, was nach der Scheidung mit dem Haus geschieht, muss gemeinsam gefasst werden. Ist nur eine Person im Grundbuch vermerkt, gehört ihr das Haus bei einer Scheidung als Alleineigentum. Dann hat der Eigentümer das Recht, das Haus zu behalten.

Immobilie bei Scheidung: Tipps für eine einvernehmliche Einigung

Eine einvernehmliche Einigung, was mit dem Haus nach der Scheidung passieren soll, kann den Prozess erheblich vereinfachen und emotional entlasten. Wenn beide Ehepartner gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist, kann man langwierige rechtliche Auseinandersetzungen umgehen. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Offene Kommunikation: Ehrliche Gespräche zwischen den Ehegatten können Missverständnisse vermeiden und die Grundlage für eine faire Einigung schaffen.
  • Kompromissbereitschaft: Eine Scheidung ist oft mit emotionalen Spannungen verbunden. Um Konflikte zu reduzieren und Differenzen friedlich zu lösen, müssen beide Parteien Kompromisse eingehen. So ist eine zufriedenstellende Lösung für die Aufteilung der Immobilie bei einer Scheidung möglich.
  • Professionelle Beratung: Die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe, sei es durch einen Anwalt, Mediator oder Immobilienbewerter, kann entscheidend sein, um die Scheidung fair abzuwickeln.
  • Fokus auf die Zukunft: Eine lösungsorientierte Haltung, die sich auf die zukünftigen Bedürfnisse konzentriert, kann helfen, emotionale Blockaden zu überwinden.

Juristische Hilfe bei einer Scheidung: Beratung zu Haus & Co.

Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess, der durch das Vorhandensein einer gemeinsamen Immobilie noch verkompliziert wird. Rechtsanwältin Knauf steht Ihnen zur Seite, um durch diese Herausforderungen zu navigieren und eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt in Leipzig suchen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Dabei geht es nicht nur um eine Vertretung vor Gericht – ein Anwalt kann auch zwischen den Parteien vermitteln und dabei helfen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Möchten Sie regeln, was nach der Scheidung mit Ihrem Haus passiert? Sprechen Sie uns gerne an!

 

Internationales Erbrecht

By Allgemein

Internationales Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Dies wird nur weiter verkompliziert, wenn es einen Auslandsbezug gibt und daher internationales Erbrecht Anwendung findet oder unklar ist, welches Recht gilt. Wir helfen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bei allen Fragen rund um das internationale Erbrecht weiter. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei!

Wann haben Erbfälle einen Auslandsbezug?

Es gibt unterschiedliche erbrechtliche Situationen, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und internationales Erbrecht berücksichtigt werden muss:

  • Ein deutscher Erblasser:
    • hat Vermögensgegenstände im Ausland.
    • hat seinen letzten Wohnsitz im Ausland.
    • hat ein Testament im Ausland errichtet.
  • Ein ausländischer Erblasser:
    • hat Vermögen in Deutschland.
    • hat seinen letzten Wohnsitz in Deutschland.
    • hat in Deutschland ein Testament errichtet.
  • Ein gemischtnationales Paar hat ein gemeinschaftliches Testament errichtet.

In diesen Fällen kann deutsches Erbrecht, ausländisches Erbrecht oder beides zur Anwendung kommen. Das hängt von der jeweiligen Konstellation und dem betroffenen Land ab.

Welches nationale Recht ist anwendbar?

Welches Recht in einem Erbfall mit Auslandsbezug gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei unterscheidet sich von Land zu Land, welche Anknüpfungspunkte zur Bestimmung herangezogen werden. Üblicherweise sind jedoch folgende Punkte maßgeblich:

  • die Staatsangehörigkeit des Erblassers
  • der Wohnsitz bzw. das Domizil des Erblassers zum Todeszeitpunkt
  • der Lageort der Vermögensgegenstände

Verwenden die betroffenen Länder verschiedene Anknüpfungspunkte, kann es zu Kollisionen kommen. In der EU gibt es zu diesem Zweck die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Demnach gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings können Erblasser vor ihrem Tod per ausdrücklicher Rechtswahl das Recht ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

Keine Rolle spielt hingegen der Aufenthaltsort der Erben bzw. Vermächtnisnehmer. Und auch der Belegenheitsort der Nachlassgegenstände ist in der Regel nicht relevant. Allerdings gibt es bei diesem Punkt Ausnahmen, die zu der sogenannten Nachlassspaltung führen können.

Sonderfall der Nachlassspaltung

Verkompliziert wird die Frage des geltenden Erbrechts, wenn es zu einer Nachlassspaltung kommt. Darunter versteht man, dass für unterschiedliche Teile der Erbmasse unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn für sich im Nachlass befindlichen Grundbesitz immer das Recht des Staates am Belegenheitsort gilt. Weicht dieser Ort vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ab, muss der Nachlass getrennt betrachtet werden, es gibt also eine Nachlassspaltung.

Welche Unterschiede gibt es im Pflichtteilsrecht?

Im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. Das bezieht sich zum einen darauf, wer überhaupt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört und wie hoch die jeweiligen Quoten sind. Zum anderen gibt es auch unterschiedliche Ausgestaltungen des Pflichtteilsrechts.

In Deutschland beispielsweise haben Pflichtteilsberechtigte lediglich einen einklagbaren schuldrechtlichen Geldanspruch. In Ländern wie Italien, Frankreich oder Russland hingegen steht ihnen das sogenannte materielle Noterbenrecht zu, eine unmittelbare dingliche Teilhabe am Nachlass. Das bedeutet: Pflichtteilsberechtigte haben in diesen Ländern, anders als in Deutschland, eine Miterbenstellung.

Darüber hinaus ist in Deutschland ein vorzeitiger Pflichtteilsverzicht durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich. Dies geht in anderen Ländern nur eingeschränkt oder gar nicht.

Des Weiteren gibt es Länder, in denen nur ein eingeschränkter Schutz der hinterbliebenen Familienangehörigen besteht. In den USA beispielsweise gibt es sogar einige Bundesstaaten, in denen gar kein Pflichtteilsrecht existiert.

Welches Pflichtteilsrecht gilt im internationalen Erbrecht?

In der EU richtet sich diese Frage ebenfalls nach der EuErbVO. Dementsprechend ist ausschlaggebend, wo der Erblasser vor seinem Tod seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder ob er vorab per Rechtswahl das Recht seiner Staatsangehörigkeit bestimmt hat.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen des Pflichtteilsrechts gibt es für den Erblasser dadurch einen bestimmten Spielraum. So kann er beispielsweise durch einen Umzug Einfluss darauf nehmen, wer als Pflichtteilsberechtigter bedacht werden muss.

Wie sieht es mit der Doppelbesteuerung aus?

Im Rahmen des internationalen Erbrechts kommt häufig die Frage der sogenannten Doppelbesteuerung auf. Die Regelungen zum erbrechtlichen Kollisionsrecht haben keinen Einfluss auf das Steuerrecht, das auf den jeweiligen Erbfall angewendet wird. Selbst wenn ein einheitliches Erbrecht zur Anwendung kommt, kann es daher zu einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung kommen. Das bedeutet: Auf die Erbmasse müssen sowohl in Deutschland als auch im zweiten Land Steuern gezahlt werden.

Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dies betrifft aktuell allerdings lediglich folgende Länder:

  • USA
  • Frankreich
  • Schweiz
  • Dänemark
  • Griechenland
  • Schweden

Fällt im Erbfall eine ausländische Steuer an, kann diese außerdem nur eingeschränkt auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Wir informieren Sie gerne ausführlich dazu, was Sie im Hinblick auf internationales Erbrecht und Steuerrecht berücksichtigen müssen. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Leipzig.

Werden ausländische Testamente anerkannt?

Eine Verfügung von Todes wegen ist dann formgültig, wenn sie dem Recht eines der folgenden Staaten entspricht:

  • Heimatstaat des Erblassers
  • Errichtungsstaat
  • Staat, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hatte

Schließt die Erbmasse unbewegliches Vermögen mit ein, ist die Verfügung auch formgültig, wenn sie sich nach dem Land richtet, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet.

Die Zulässigkeit sowie die materielle Wirksamkeit des Testaments ist hingegen in der Regel vom „hypothetischen Erbstatut“ abhängig, also dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Allerdings kann der Erblasser auch das Recht seines Heimatlandes für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit des Testaments wählen. Für Erbverträge gilt dies jedoch nicht. Bei diesen richtet sich die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit immer nach dem hypothetischen Erbstatut.

Wichtig: Gemeinschaftliche Testamente sind nicht in allen Ländern wirksam. Wenn Sie in Deutschland mit Ihrem Partner zum Beispiel ein Berliner Testament errichtet haben, kann es sein, dass dieses bei Erbfällen mit Auslandsbezug nicht eingesetzt werden kann.

Internationales Erbrecht: Wenden Sie sich an unsere Kanzlei

Gerade im Erbrecht gibt es häufig Streitigkeiten, zum Beispiel wenn Personen enterbt wurden oder wenn Erbengemeinschaften unterschiedliche Interessen haben. Kommt internationales Erbrecht zum Zuge, wird diese Thematik noch komplexer. Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht, um sich kompetent und umfassend beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig für alle Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, ein rechtssicheres Testament zu erstellen oder Ihre Ansprüche als Erbe durchzusetzen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Schadensregulierung

By Allgemein

Schadensregulierung nach Autounfall

Sie waren in einen Autounfall verwickelt und benötigen Unterstützung bei der Schadensregulierung? Wir erklären Ihnen hier alle wichtigen Punkte, die Sie berücksichtigen müssen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, um sicherzugehen, dass Sie in strittigen Fällen Ihre Ansprüche durchsetzen können. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in der Anwaltskanzlei Anke Knauf helfen Ihnen gerne weiter!

Was ist die Schadensregulierung?

Entsteht nach einem Unfall ein Schaden, erfolgt im Anschluss die Schadensregulierung. Dabei übernimmt eine Versicherung die Kosten, die der Versicherungsnehmer verursacht hat. Das umfasst Sach- und Personenschäden.

Mit einer reinen Haftpflichtversicherung werden lediglich Schäden abgedeckt, die der Versicherte mit seinem Pkw an anderen Personen oder Sachen verursacht hat. Haben Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko, übernimmt die Versicherung ebenso Schäden am eigenen Auto und – abhängig vom Umfang der Police – an der eigenen Person sowie weiteren Insassen.

Wie sollten Sie nach dem Unfall vorgehen?

Nach dem Unfall sollten Sie direkt am Unfallort wichtige Beweise sichern. Halten Sie dafür die Personalien der beteiligten Personen sowie von Zeugen fest und erstellen Sie einen Unfallbericht. Hierfür sollten Sie idealerweise einen Vordruck im Handschuhfach haben. Darin können Sie übersichtlich alle wichtigen Informationen eintragen.

Sinnvoll ist es auch, Fotos von der Unfallstelle sowie von markanten Dingen in der Umgebung (z. B. Ampeln, Verkehrsschilder, Kanaldeckel etc.) zu machen. Diese helfen einem Sachverständigen dabei, den Unfallhergang nachzuvollziehen.

Den Schaden müssen Sie dann schnellstmöglich der Versicherung melden. Hierzu sind Sie nach § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet. Sie können den Schaden zunächst telefonisch melden, allerdings ist auch eine schriftliche Meldung innerhalb einer vorgegebenen Frist notwendig.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Versicherungen zahlen nicht in jedem Fall die entstandenen Schäden. Damit der Schaden von der Versicherung übernommen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Fristgerechte Schadensmeldung
    Der Versicherte muss den Schaden der Versicherung in der Regel innerhalb von 14 Tagen melden (bei manchen Versicherungen innerhalb von einer Woche). Am besten informieren Sie Ihre
    Versicherung unverzüglich, um einen Fristablauf zu vermeiden.
  • Kein Vorsatz
    Der Versicherungsnehmer darf nicht vorsätzlich gehandelt haben. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistungen bereits einschränken.
  • Keine Falschangaben oder Unterschlagungen
    Im Schadensbericht dürfen keine falschen Angaben gemacht oder Informationen unterschlagen werden. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Im schlimmsten
    Fall droht sogar eine Anzeige.
  • Anerkennung des Schadens
    Der Schaden muss anerkannt werden, bevor die Versicherung zahlt. Dafür beauftragen die Versicherungen oft einen Gutachter. Auf der Grundlage des Gutachtens erfolgt schließlich die
    Entscheidung.
  • Unklare Schuldfrage
    Wenn die Versicherung die Schuldfrage als ungeklärt ansieht, kann sie ebenfalls die Zahlung verweigern.
  • Unangemessene Schadenshöhe
    Zu hohe Kosten, die nicht dem entstandenen Schaden entsprechen, können von der Versicherung abgelehnt werden.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibt Ihnen nur eine Klage als Option, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Gerade dann ist eine anwaltliche Unterstützung von großer Bedeutung. Nur so können Sie erreichen, dass die Versicherung den Unfall abwickelt und den Schaden angemessen reguliert. Nehmen Sie daher unverzüglich Kontakt zu uns auf, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallsgegners nicht zahlt.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Die Versicherung des Unfallgegners trägt die Kosten für die Schäden zu 100 Prozent, wenn der Versicherungsnehmer die Alleinschuld trägt. Trifft Sie als Geschädigten hingegen eine Teilschuld, wird die Entschädigung entsprechend gekürzt.

In Betracht kommen bei der Schadensregulierung verschiedene Schadenspositionen:

Reperatur

Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten maximal bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Ist bei einem Neufahrzeug (4 Wochen nach der Zulassung, Fahrleistung bis zu 1000 km) die Beschädigung so erheblich, dass eine Weiterbenutzung nicht zumutbar ist, haben Sie Anspruch auf Neuwertentschädigung.

Den im Gutachten festgestellten Reparaturkostenaufwand können Sie sich auch fiktiv erstatten lassen. Sie sind also nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie können es stattdessen auch unrepariert weiter nutzen oder aber verkaufen.

Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung

Während das beschädigte Auto repariert wird, können Sie einen Mietwagen gleichen Typs nutzen. Für die Kosten hierfür kommt ebenfalls die Versicherung auf. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld in Anspruch nehmen.

Merkantiler Minderwert

Durch den Unfall verliert das Auto an Wert, da es trotz Reparatur ab diesem Zeitpunkt als Unfallfahrzeug gilt und aus diesem Grund im Verkaufsfall einen geringeren Erlös einbringt. Die Höhe dieser Wertminderung wird im Sachverständigengutachten festgestellt und erstattet, selbst wenn Sie keine Verkaufsabsichten haben.

Personenschäden und Schmerzensgeld

Wenn der Unfall körperliche Schäden verursacht, sollten Sie diese sofort ärztlich feststellen lassen, um sich die Heilungskosten erstatten zu lassen.

Darüber hinaus können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Hierfür müssen Sie Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen beweisen. Die Schmerzensgeldbeträge werden üblicherweise nach dem ADAC-Handbuch ermittelt. Der Schmerzensgeldanspruch ist vererblich und übertragbar, gilt allerdings nicht bei Bagatellverletzungen.

Haushaltsführungsschaden

Falls Sie aufgrund der Personenschäden Ihren Haushalt nicht oder nur teilweise führen können, haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die notwendig sind bzw. wären, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Kosten tatsächlich entstehen oder ob Dritte den Haushalt unentgeltlich führen (z. B. Ehegatten oder Kinder). In diesem Fall werden die fiktiven Kosten einer entgeltlichen Hilfskraft bemessen.

Beerdigungskosten und entgangene Unterhaltsleistungen

Kosten für die Pflege und Instandsetzung des Grabes werden hingegen nicht erstattet.

War das Opfer anderen gegenüber unterhaltspflichtig, haben diese einen Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des Unterhaltsschadens.

Sachverständigenkosten

Der Geschädigte kann einen Sachverständigen seiner Wahl damit beauftragen, die Fahrzeugschäden festzustellen. Die Kosten dafür übernimmt der Unfallgegner. Dies gilt allerdings nicht bei einem Bagatellschaden. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.

Sonstige Kosten

Neben den genannten können noch weitere Kosten als Schadenspositionen vom Unfallgegner übernommen werden:

  • Abschleppkosten
  • Verbringungskosten (Aufwand für die Überführung von der Kfz-Werkstatt zu einer Spezialwerkstatt, zum Beispiel zu einer Lackiererei)
  • Kostenpauschale in Höhe von ca. 25 Euro, z. B. für Zeitverluste und Telefonate bei der Unfallregulierung
  • Rechtsanwaltskosten

Streitpunkte bei der Schadensregulierung nach einem Unfall? Jetzt Termin vereinbaren!

Wenn der Ablauf des Unfalls strittig ist, empfiehlt es sich, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig zur Seite, um Ihnen bei der Schadensregulierung zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Auch wenn die Versicherung nicht zahlt oder sich unverhältnismäßig viel Zeit für die Regulierung lässt, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Grundsätzlich gilt: Hat die Versicherung sämtliche notwendigen Erhebungen durchgeführt, muss sie zahlen. Tut sie dies nicht, unterstützen wir Sie dabei, juristisch hiergegen vorzugehen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

VW-Abgasdieselskandal

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VW-Abgasdieselskandal: Ihr Anwalt in Leipzig hilft

Der VW-Abgasdieselskandal ist seit Jahren in Deutschland in aller Munde. Die Reaktionen der verantwortlichen Autohersteller lässt allerdings zu wünschen übrig. Während die Besitzer manipulierter Wagen in den USA neben einer kostenlosen Nachrüstung eine pauschale Entschädigung und teilweise zusätzlich den Austausch bestimmter Teile erhalten haben, hat Volkswagen in Deutschland bzw. in der EU nur die Umrüstung angeboten.

Wenn Sie von den Manipulationen der Hersteller betroffen sind, wenden Sie sich gleich an unsere Anwaltskanzlei in Leipzig. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Recht gegenüber VW und Co. durchzusetzen!

Was bedeutet der Skandal für Besitzer der betroffenen Autos?

Der Abgasskandal hat zahlreiche Folgen. Zum einen ist da natürlich die Umweltbelastung zu nennen. Die betroffenen Autos stoßen deutlich mehr Stickoxide und Feinpartikel/Feinstaub aus als erlaubt. Diese Luftverschmutzung belastet nicht nur die Natur – auch Krankheiten wie Lungenkrankheiten, Herzinfarkte und Schlaganfälle können dadurch verursacht werden.

Aber neben den gesamtgesellschaftlichen Folgen ergeben sich selbstverständlich ebenso für Sie als Besitzer erhebliche Nachteile. In manchen Städten oder Ballungsräumen wurden Fahrverbote für betroffene Fahrzeuge ausgesprochen, um die Umwelt in diesen Gegenden nicht noch mehr zu belasten. Abhängig von Ihrem Wohnort können diese Verbote zu erheblichen Einschränkungen führen im Hinblick darauf, wo Sie mit Ihrem Auto überhaupt unterwegs sein dürfen. Darüber hinaus hat der Skandal zu einem hohen Werteverlust der Diesel-Fahrzeuge geführt.

Wie ist die Rechtslage im VW-Abgasdieselskandal?

In den letzten Jahren gab es bereits eine Vielzahl von Gerichtsverfahren zu diesem Thema. In vielen Fällen haben Gerichte aller Instanzen in diesen Verfahren zugunsten der Autokäufer entschieden. In ihren Urteilen haben zum Beispiel der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) – ebenso wie zahlreiche Oberlandesgerichte (OLG) – eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Autokonzerne gegenüber den Käufern festgestellt. In diesen Fällen mussten die Hersteller für die Manipulationen der Abgaswerte Schadensersatz leisten.

Wenn Sie ein Auto besitzen, das von den frisierten Werten betroffen ist, stehen Ihre Chancen daher gut, vor Gericht recht zu bekommen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, um sich zu den Möglichkeiten informieren zu lassen. Wir helfen Ihnen, gegen die Autohersteller vorzugehen und zum Beispiel Schadensersatz zu erhalten oder den Kaufvertrag rückabwickeln zu können.

Welche Autos sind vom VW-Abgasdieselskandal betroffen?

Auch wenn immer vom VW-Skandal die Rede ist, sind tatsächlich nicht nur Autos des deutschen Konzerns betroffen. Ebenso wurden nicht nur Diesel-Fahrzeuge manipuliert: Messungen zeigen, dass bei manchen Benzinern ebenfalls manipuliert wurde, indem CO2-Werte und der Spritverbrauch frisiert wurden. Wenn Sie eines der folgenden Autos besitzen, können Sie von den Manipulationen betroffen sein:

VWAmarok, Arteon, Beetle, Bora, Caddy, Crafter, Eos, Fox, Golf, Jetta, LT, Lupo, New Beetle, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, T-Cross, T-Roc, T4, T5, T6, Tiguan, Touareg, Touran
AudiA1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q2, Q3, Q5, Q7, Q8, S4, S5, S6, S7, SQ5, SQ7, SQ8, TT
PorscheCayenne, Macan S, Panamera
SeatAlhambra, Altea, Arona, Arosa, Ateca, Cordoba, Exeo, Ibiza, Inca, Leon, Tarraco, Toledo
SkodaFabia, Felicia, Kamiq, Karoq, Kodiaq, Octavia, Rapid, Roomster, Scala, Superb, Yeti

Wohnmobile

Neben Autos gab es auch bei Wohnmobilen Manipulationen. So stoßen Wohn- und Reisemobile von VW, Mercedes-Benz und weiteren Marken ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffemissionen aus. Betroffen sind die folgenden Modelle:

VWT5 California, T6 California, Crafter

Was bieten die Hersteller an?

Nach Bekanntwerden des Manipulationsskandals bot Volkswagen den betroffenen Fahrzeughaltern an, durch ein kostenloses Software-Update nachzubessern und die Autos „sauber“ zu machen. Auf dieses Angebot sollten Sie allerdings nicht ohne Weiteres eingehen, da es sein kann, dass Sie durch Inanspruchnahme Ihre weiteren Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Händler verlieren.

Wenn Sie das Angebot ablehnen, kann es sein, dass Sie Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten mit der Ankündigung, das Fahrzeug stillzulegen, falls das Software-Update nicht durchgeführt wird. Suchen Sie in diesem Fall direkt juristische Unterstützung in unserer Anwaltskanzlei auf. Wir helfen Ihnen, sich gegen den Autohersteller zur Wehr zu setzen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Welche Optionen gibt es für Betroffene?

Wenn Ihr Auto oder Wohnmobil von den Manipulationen betroffen ist und Sie juristisch gegen den Hersteller oder Händler vorgehen möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen:

    • Rückabwicklung des Kaufvertrags:
      Sie geben Ihr Auto zurück und erhalten eine Schadensersatzzahlung (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
    • Umtausch:
      Sie geben Ihr Auto zurück und erhalten ein sauberes Modell.
    • Schadensersatz für den erlittenen Wertverlust:
      Sie behalten Ihr Auto und erhalten eine Entschädigung.

Wir beraten Sie in unserer Anwaltskanzlei dazu, welche Option in Ihrem Fall die beste Wahl ist. Vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin bei uns in Leipzig.

Wie unterscheidet sich die Reaktion der Autohersteller in Deutschland und den USA?

In den USA hat sich Volkswagen in einem Vergleich mit den betroffenen Kunden auf großzügige Entschädigungen geeinigt. In Deutschland hingegen bietet der Konzern lediglich eine kostenlose Nachrüstung der Software sowie eine freiwillige „vertrauensbildende“ Maßnahme, bei der auf dem Software-Update basierende Schäden am Fahrzeug von VW übernommen werden.

Um in Deutschland eine Entschädigung zu erhalten – ob in Form von Schadensersatz, eines Umtauschs oder der Rückabwicklung des Kaufvertrags – müssen Sie rechtliche Schritte einleiten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Sie sind vom VW-Abgasdieselskandal betroffen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig, wenn auch Ihr Auto zu den vom VW-Abgasdieselskandal betroffenen gehört. Wir erörtern mit Ihnen die juristischen Möglichkeiten und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf

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Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf

Sie haben ein Grundstück gekauft und stellen im Anschluss Mängel fest? In diesem Fall stellt sich die Frage der Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf. Wir erklären Ihnen, was der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist, wann dieser unwirksam ist und welche Rechte Sie haben.

Wenn Sie eine umfassende Beratung von einem Rechtsanwalt für Grundstücksrecht benötigen, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen!

Wann liegt ein Mangel beim Grundstückskauf vor?

Nach § 433 ff. BGB muss der Verkäufer eines Grundstücks dieses ohne Sach- oder Rechtsmängel an den Käufer übergeben. Aber wann genau liegt ein Mangel vor? Von Sachmängeln spricht man, wenn Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit des Grundstücks vorliegen. Auch wenn aus dem Vertrag keine bestimmte Beschaffenheit hervorgeht, muss das Grundstück für die vereinbarte Verwendung geeignet sein, also zum Beispiel als Baugrundstück. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte einen Anspruch auf Rechte am Grundstück geltend machen können.

Sachmängel

Es gibt eine Vielzahl von möglichen Sachmängeln, die nach dem Grundstückskauf entdeckt werden können. Klassische Beispiele sind unter anderem die folgenden:

  • Befall von Schimmel durch Feuchtigkeit in den Mauern
  • Verwendung von Asbest bei der Errichtung oder Sanierung des Hauses
  • Altlasten im Boden des Grundstücks (Asbestplatten, Ölreste, Fliegerbomben, Chemikalien)

Solche Mängel zu beseitigen, ist häufig mit einer großen finanziellen Beanspruchung verbunden. Kann dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von diesen Mängeln wusste oder sie annehmen musste, kann er im Wege der Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ebenso kann unter Umständen der Kauf rückgängig gemacht werden.

Rechtsmängel

Bei sogenannten Rechtsmängeln kann es sich um Dienstbarkeiten wie etwa Wegerechte handeln, aber auch um alle im Grundbuch stehenden Rechte und Pachtverhältnisse. Um den Rechtsmangel zu vermeiden, sollte die Übernahme von Dienstbarkeiten im Kaufvertrag geregelt werden.

Für den Fall, dass die Dienstbarkeiten entbehrlich sind und sich der Verkäufer weigert, diese zu übernehmen, sollte der Verkäufer sich von den Nutznießern der Dienstbarkeiten schriftlich eine Zusage geben lassen, dass sie die die Bewilligung zur Löschung abgeben werden. Falls der Verkäufer die Beseitigung der Dienstbarkeiten zusichert, diese aber scheitert, kann der Käufer den Verkäufer aufgrund eines Rechtsmangels haftbar machen.

Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag

Grundstücksverkäufer nehmen häufig einen derartigen Passus in den Kaufvertrag auf:

„Das Grundstück wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“

Mit diesem Passus wollen sie verhindern, dass sie nach dem Kauf haftbar gemacht werden können, wenn sich dann Mängel des Grundstücks herausstellen. Wird der Mangel erst nach dem Kauf festgestellt, kann der Käufer tatsächlich keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

Allerdings ist dieser Ausschluss der Mängelgewährleistung nicht immer wirksam. Unter gewissen Umständen können Sie dennoch Ihre Ansprüche geltend machen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, wenn Sie nach einem Grundstückskauf Mängel feststellen, auf die Sie nicht hingewiesen wurden. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.

Wann ist der Ausschluss der Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf unwirksam?

Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist nicht wirksam, wenn der Mangel bereits bekannt war, der Verkäufer diesen aber arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall hat der Käufer verschiedene Möglichkeiten: So kann er zum Beispiel Schadensersatz geltend machen oder vom Kauf zurücktreten. Damit Arglist vorliegt, muss der Verkäufer vom Mangel gewusst oder diesen zumindest für möglich gehalten haben, dies dem Käufer aber nicht mitgeteilt haben, da dieser den Vertrag sonst vermutlich nicht unterschrieben hätte.

Auch wenn der Verkäufer eine Garantie für die bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks ausgesprochen hat, über die das Grundstück aber nicht verfügt, ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkäufer für die Dichtigkeit des Dachs die Garantie übernommen hat, dieses sich aber als undicht herausstellt. Wichtig ist allerdings immer, dass der Käufer nicht vor Vertragsunterzeichnung von dem Mangel wusste.

Was sollten Käufer vor dem Grundstückskauf tun?

Um zu vermeiden, dass Sie nach dem Grundstückskauf von verdeckten Mängeln überrascht werden, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung so viele Kenntnisse wie möglich über das Grundstück einholen. Das umfasst unter anderem ein Gutachten über das Gebäude sowie ein Bodengutachten. Ein Bausachverständiger kann dabei Mängel am Gebäude wie etwa Feuchtigkeit und Schimmel oder Altlasten im Boden feststellen. Sollte der Gutachter einen Mangel übersehen, könnten Sie dann gegen diesen vorgehen.

Sie können außerdem das Altlastenkataster, das Baulastenverzeichnis und das Verdachtsflächenkataster ansehen. Diese werden bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim Landkreis geführt.

Auch ist es empfehlenswert für Kaufinteressenten, sich vom Verkäufer eine Vollmacht geben zu lassen, um Einsicht in Bauakten und weitere wichtige Unterlagen nehmen zu können. Darüber hinaus können Sie bei der Kommunalverwaltung nach eventuell ausstehenden Anlieger- und Erschließungskosten fragen.

Im Hinblick auf Erschließungskosten wird häufig die Regelung getroffen, dass diese nach der sogenannten Bescheidlösung zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Demnach ist der Zugang der Beitragsbescheide maßgeblich dafür, wer die Kosten übernimmt. Relevant ist dabei der Tag der Beurkundung, nicht der Tag der Zustellung. So sollen Zufälligkeiten vermieden werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie bei Vorliegen von Mängeln?

Stellt sich nach dem Kauf eines Grundstücks heraus, dass bei diesem oder einem sich darauf befindlichen Bauwerk ein Sachmangel vorliegt, hat der Käufer nach § 437 BGB verschiedene Rechte:

  • § 439 BGB: Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen.
  • §§ 440, 323 326 Abs. 5 BGB: Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und den bereits geleisteten Kaufpreis zurückfordern.
  • § 441 BGB: Der Käufer kann eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
  • §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB: Der Käufer kann vom Verkäufer Schadensersatz verlangen.

Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Seite, um mit Ihnen die Optionen zu erörtern und die beste Vorgehensweise zu finden, mit der wir Ihre Interessen durchsetzen können. Wenden Sie sich gleich an unsere Kanzlei!

Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf: Jetzt Termin in unserer Kanzlei vereinbaren!

Wenn bei Ihrem Grundstück oder der Immobilie nach dem Kauf verdeckte Mängel auffallen, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren individuellen Fall genau, um festzustellen, ob dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden kann. Wir unterstützen Sie im Hinblick auf die Mängelgewährleistung beim Grundstückskauf und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Prüfung von Kaufverträgen

By Allgemein

Prüfung von Kaufverträgen

Wenn Sie eine Immobilie bzw. ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, gibt es beim Kaufvertrag viele Punkte zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Kaufverträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

Was sind die Grundlagen des Immobilienkaufs

Beim Immobilienkauf ist darauf zu achten, dass nicht etwa ein Haus Bestandteil des Vertrags ist, sondern vielmehr das Grundstück, zu dem das Haus als wesentlicher Bestandteil gehört. Unterschieden wird im Zivilrecht zwischen der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks sowie der eigentlichen Übertragung desselben. Die schuldrechtliche Verpflichtung wird üblicherweise im Grundstückskaufvertrag zusammengefasst. Die tatsächliche Übertragung erfolgt durch die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer sowie durch die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.

Für den Grundstückskaufvertrag gelten unterschiedliche Vorschriften:

  • Vorschriften des Kaufrechts (z. B. Pflicht zur Kaufpreiszahlung, Haftung für Mängel)
  • Vorschriften des Grundstücksrechts (insbesondere Formvorschriften)

Was muss in Kaufverträgen stehen?

Ein Immobilienkaufvertrag muss gewissen Vorgaben entsprechen, um wirksam zu sein. Diese müssen bei der Prüfung von Kaufverträgen demzufolge berücksichtigt werden. Der Vertrag muss Angaben zu den Vertragsparteien sowie zum Kaufobjekt enthalten, unter anderem folgende:

  • Lage, Größe und Bewirtschaftungsart der Immobilie
  • Angaben zu den Vertragsparteien
  • Kaufpreis
  • Angaben zur Zahlungsabwicklung (Zahlungsweise und -termin)
  • Eintragungen aus dem Grundbuch wie etwa Wohnrecht, Grundschuld oder Vorkaufsrecht
  • Mitverkaufte bewegliche Sachen (Möbel etc.)
  • Mängel
  • Grunderwerbsteuer
  • Notar- und Gerichtskosten
  • Gewährleistungsregelungen
  • Datum des wirtschaftlichen Übergangs und der Übergabe

Was unterscheidet sich beim Kauf von Eigentumswohnungen?

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten müssen in einem Wohnungskaufvertrag weitere Informationen enthalten sein:

  • Größe und Lage der Wohnung sowie die Wohnungsnummer
  • Sondereigentum (Balkon, Dachboden, Keller, Garage etc.)
  • Sondernutzungsrechte (Parkplätze, Abstellplätze, Garten- oder Rasenflächen etc.)
  • Miteigentumsanteil
  • Gemeinschaftseigentum und dessen Nutzungsrechte
  • Gemeinschaftsordnung
  • Anzahlungen

Wir prüfen Ihre Kaufverträge – ob Grundstück oder Eigentumswohnung – um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und keine Punkte zu Ihrem wirtschaftlichen Nachteil sind.

Was muss bei Grundstückskaufverträgen geregelt werden?

In Grundstückskaufverträgen müssen eine Reihe von Aspekten geregelt werden. Sind diese unklar, können sonst zu einem späteren Zeitpunkt Probleme auftreten. Wir übernehmen für Sie die Prüfung von Kaufverträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen darin gewahrt werden.

Vertragsparteien

Der Verkäufer einer Immobilie ist nicht immer auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, etwa wenn er das Grundstück gerade erst geerbt hat. Darüber hinaus müssen Sie, wenn der Verkäufer verheiratet ist, den Güterstand beachten. Gegebenenfalls ist dann die Zustimmung des Ehegattens einzuholen.

Handelt es sich beim Verkäufer um eine Gesellschaft, Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen, muss vor dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie die Vertretungsmacht der Handelnden geprüft werden.

Kaufgegenstand

Im Kaufvertrag muss das Grundstück bzw. die Grundstücke möglichst exakt mit den jeweiligen Flurstücken beschrieben werden. Handelt es sich beim Kaufobjekt um eine noch zu vermessende Teilfläche, kann dies schwierig sein. In diesem Fall muss die Fläche mit einem Lageplan sowie einer genauen Beschreibung identifiziert werden.

Der Kaufgegenstand umfasst neben dem Grundstück zudem die wesentlichen Bestandteile sowie das sogenannte Zubehör. Das schließt vor allem Gebäude mit ein. Aber auch bestimmte Maschinen und Mobiliar können je nach Einzelfall dazugehören. Innerhalb gewisser steuerlicher Grenzen ist es möglich, einen Teil des Gesamtkaufpreises auf das mitverkaufte Zubehör zu verteilen. Das hat eine Reduzierung der Grunderwerbssteuer zur Folge.

Belastungen und öffentliche Lasten

Falls Grundschulden, ein Wohnrecht bzw. Nießbrauch oder andere Belastungen im Grundbuch eingetragen sind, muss im Kaufvertrag geregelt werden, was mit diesen Belastungen passiert. Möglich ist sowohl eine Übernahme als auch die Löschung.

Die dem Recht zugrundeliegende Vereinbarung muss bei der Prüfung immer einbezogen werden. Bei der Grundschuld bedeutet das beispielsweise, dass der Immobilienkreditvertrag berücksichtigt werden muss. In diesem Fall kann eine Übernahme durch den Erwerber – mit Zustimmung der Bank – sinnvoll sein, wenn der Kredit noch valutiert.

Fälligkeit, Übergabe und Besitzübergang

Üblicherweise erfolgt mit Zahlung des Kaufpreises der sogenannte Nutzen-Lasten-Wechsel, also eine Art wirtschaftlicher Übergang des Eigentums. Der Käufer ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Gleichzeitig muss er dann die Lasten wie etwa Versicherungskosten tragen.

Für die Festlegung der Fälligkeit gibt es verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. So kann etwa eine Auflassungs-Vormerkung vereinbart werden. Auch kann festgelegt werden, dass der Kaufpreis erst dann fällig ist, wenn bestimmte Belastungen gelöscht wurden oder alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Um den Verkäufer abzusichern, kann vereinbart werden, dass zunächst der Kaufpreis gezahlt werden muss, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.

Kaufpreis

Der Kaufpreis kann entweder als absoluter Betrag festgelegt werden oder – bei einer zu vermessenden Fläche zum Beispiel durch Angabe des Quadratmeterpreises – bestimmbar sein. Im Kaufvertrag können Teilzahlungen vereinbart werden, die etwa bei Bauträgerverträgen üblich sind.

In Einzelfällen kann die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto (Notaranderkonto) vereinbart werden. Dies ist aber in der Regel nicht notwendig und verursacht erhebliche Zusatzkosten.

Haftung für Sach- und Rechtsmängel

Die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel, die während oder nach der Kaufabwicklung auftreten, muss ebenfalls vorab geregelt werden. Dabei ist es möglich, die gesetzlichen Rechte des Käufers – Rücktritt, Minderung, Schadensersatz – im Vertrag zu modifizieren.

Potenzielle Sachmängel:

  • Immobilie ist kleiner als vereinbart
  • Fehlende Baugenehmigung
  • Feuchtigkeit im Gebäude
  • Mieteinnahmen bei einem vermieteten Objekt sind geringer als in Aussicht gestellt

Ein Rechtsmangel kann unter anderem vorliegen, wenn der Käufer durch Rechte Dritter am uneingeschränkten Gebrauch der Immobilie gehindert wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermieter nicht offenlegt, dass die Immobilie vermietet ist.

Legt der Verkäufer mögliche Mängel vorab offen, kann der Käufer sich nach Vertragsschluss nicht mehr auf diese berufen. Er ist diesbezüglich sozusagen „bösgläubig“. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer einen wesentlichen Mangel verheimlicht. In diesem Fall haftet er wegen arglistiger Täuschung auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz.

Sonstiges

Über die genannten Punkte hinaus können in Kaufverträgen weitere Aspekte festgelegt werden, zum Beispiel:

  • Wer trägt die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten?
  • Wer bezahlt die Maklerprovision?

Bei letzterem ist aber zu beachten, dass eine solche Maklerklausel die Notargebühren erhöhen und je nach Gestaltung („abstraktes Provisionsversprechen“) zum Nachteil des Schuldners werden kann.

Warum brauchen Sie einen Rechtsanwalt für die Prüfung von Kaufverträgen?

Immobilienkaufverträge müssen von einem Notar entworfen und beurkundet werden. Warum also benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Grundstücksrecht, der sich um die Prüfung der Kaufverträge kümmert? Notare sind Amtspersonen und für den Staat tätig. In dieser Position müssen sie also neutral bleiben. Über Gefahren und Risiken darf bzw. muss er Sie zwar aufklären, Ihre wirtschaftlichen Interessen sind hierbei jedoch nicht relevant. Zu diesem Zweck sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der den Vertrag unter diesen Gesichtspunkten prüft.

Jetzt kontaktieren: Wir übernehmen die Prüfung von Kaufverträgen für Sie

Wenden Sie sich gleich an uns, um von unserer Expertise im Bereich der Prüfung von Kaufverträgen zu profitieren. Wir nehmen den Vertrag genau unter die Lupe und beraten Sie im Hinblick darauf, was die einzelnen Punkte für Sie bedeuten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um einen Termin in unserer Kanzlei in Leipzig zu vereinbaren!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Entwurf

By Allgemein

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wird, muss wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld und potenziell weiteren Strafen rechnen. Wie hoch die Strafen sind, ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgehalten. Wir erklären Ihnen hier, welche Bußgelder und sonstige Strafen auf Sie zukommen und wann Sie dagegen Einspruch einlegen können. Wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei in Leipzig, wenn Sie Unterstützung beim Anfechten eines Bußgeldbescheids benötigen. Wir helfen Ihnen weiter!

Wann liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor?

Die Höchstgeschwindigkeiten auf deutschen Straßen sind in § 3 StVO geregelt. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zu unterscheiden ist, ob man innerorts oder außerorts unterwegs ist. Innerorts gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts dürfen Pkw und andere Kfz bis 3,5 Tonnen nicht schneller als 100 km/h fahren. Straßenschilder können darüber hinaus andere Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen.

Geschwindigkeitsbegrenzung bei schlechten Witterungsbedingungen

Darüber hinaus gelten Extra-Regeln, wenn die Sicht aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen – beispielsweise Regen, Nebel oder Schneefall – weniger als 50 Meter beträgt. In diesem Fall darf nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, möglicherweise ist sogar eine noch geringere Geschwindigkeit geboten.

Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

Auf Autobahnen, auf Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen in jede Richtung haben und auf Straßen, deren Richtungen durch bauliche Einrichtungen wie etwa Mittelstreifen getrennt sind, gibt es grundsätzlich keine Höchstgeschwindigkeit. Hier ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Allerdings gibt es auch viele solcher Straßenabschnitte, auf denen Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben sind, entweder dauerhaft oder vorübergehend aufgrund einer Baustelle. Überschreiten Sie in diesen Abschnitten die Höchstgeschwindigkeit, gelten ebenfalls die einschlägigen Regelungen.

Was hat es mit dem neuen Bußgeldkatalog auf sich?

Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Dieser sieht höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Die Fahrverbotsgrenzen und die Punkte in Flensburg bleiben hingegen unverändert. Das Ziel der Änderungen ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sollen durch die neuen Regelungen besser geschützt werden. Die unten aufgeführten Bußgeldtabellen spiegeln die neuen Strafen wider.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie Fahrverbot rechnen. Die genauen Strafen hängen von zwei Faktoren ab:

  • Sind Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren?
  • Wie viel km/h waren Sie über der Höchstgeschwindigkeit?

In den Tabellen sehen Sie, welche Folgen die verschiedenen Verstöße nach sich ziehen:

Bußgeldkatalog innerorts

TempoverstoßBußgelderPunkte in FlensburgFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16-20 km/h70 €
21-25 km/h115 €1
26-30 km/h180 €11 Monat*
31-40 km/h260 €21 Monat
41-50 km/h400 €21 Monat
51-60 km/h560 €22 Monate
61-70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Bußgeldkatalog außerorts

TempoverstoßBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11-15 km/h40 €
16-20 km/h60 €
21-25 km/h100 €1
26-30 km/h150 €11 Monat*
31-40 km/h200 €11 Monat*
41-50 km/h320 €21 Monat
51-60 km/h480 €21 Monat
61-70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Gibt es Unterschiede bei 30er-Zonen?

Häufig wird angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone möglicherweise härtere Strafen drohen als in Bereichen innerorts, in denen man 50 km/h fahren darf. Dies ist jedoch nicht der Fall. In 30er-Zonen gelten die gleichen Sanktionen wie überall innerorts.

Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit?

Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit besondere Regelungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es auf die Unterteilung zwischen A- und B-Verstößen an. Hierunter werden sämtliche Ordnungswidrigkeiten gezählt, die diese zwei Bedingungen erfüllen:

  • Bußgeld ab 60 €
  • Mindestens ein Punkt in Flensburg

Beispiele für die beiden Arten von Verstößen sind die folgenden:

A-Verstöße

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h bei guten Wetterverhältnissen (16 km/h bei schlechten Wetterverhältnissen)
  • Überqueren einer roten Ampel
  • Drängeln bzw. dichtes Auffahren

B-Verstöße

  • Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiege-Vorgang
  • Handy am Steuer
  • Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung (mehr als acht Monate)

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Zudem kann die Führerscheinbehörde ein Aufbauseminar anordnen. Fahranfängern, deren Probezeit bereits verlängert wurde, kann darüber hinaus eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden. Während das Aufbauseminar Pflicht ist, ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung allerdings freiwillig.

Wann liegt ein vorsätzliches Vergehen vor?

Im Verkehrsordnungsrecht gibt es eine Unterscheidung zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Vergehen. Dies beeinflusst die Höhe des Bußgeldes. Vorsätzliches Handeln muss Ihnen nachgewiesen werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % und mehr wird dieses aber vermutet. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei einem Geschwindigkeitstrichter mehrere Schildpaare mit zu hoher Geschwindigkeit durchfahren haben.

Um vorsätzliches Handeln zu beurteilen, sind zwei Aspekte wichtig:

  • Kenntnis der Geschwindigkeitsbeschränkung
  • Kenntnis der Überschreitung

Beim Nachweis stellen Tatrichter in vielen Fällen auf Indizien wie die Ortskenntnis, das Maß der Überschreitung oder ein eventuelles Bremsen des Fahrers ab. Wenn Sie zum Sachverhalt keine Angaben machen, ist es jedoch schwierig, Ihnen den Vorsatz nachzuweisen. Wenden Sie sich gleich an uns, um sich umfassend zu der Thematik beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen, die ordnungsrechtlichen Strafen abzuschwächen.

Wie wird die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen?

Um Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts festzustellen, kann die Polizei verschiedene Messgeräte verwenden. Diese lassen sich in folgende Varianten unterteilen:

  • Verkehrsradar
  • Lichtschrankenmessgeräte
  • Lasermessgeräte
  • Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen
  • Videonachfahrsysteme
  • Videostoppuhren

Bei der Messung der Geschwindigkeit wird eine Toleranz berücksichtigt. Dies dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer im Falle eines Fehlers des Messgeräts. Die Höhe der Toleranz beträgt innerorts 3 km/h (5 km/h bei Videonachfahrsystemen) und außerorts 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit (5 Prozent bei Videonachfahrsystemen).

Wann kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn Sie zu schnell gefahren sind und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie unter Umständen Einspruch dagegen einlegen. Hierfür müssen Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten. Den Einspruch müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu unterstützen. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf, wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintritt.

Es gibt verschiedene Anknüpfungspunkte, um Einspruch einlegen zu können. Insbesondere die folgenden Fehler machen in der Praxis häufig einen Einspruch möglich:

  • Verjährter Bußgeldbescheid
  • Fehlerhafter Bescheid
  • Unvollständiger Bescheid
  • Fehler bei der Messtechnik

Verjährter Bußgeldbescheid

Die zuständige Behörde hat gemäß § 26 StVG drei Monate Zeit, um nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verfolgung in der Regel nicht mehr möglich. Erhalten Sie erst mehr als drei Monate, nachdem Sie geblitzt wurden, einen Bußgeldbescheid, kann dies als Begründung für einen Einspruch dienen.

Beachten Sie aber: Die Behörden haben die Möglichkeit, die Verjährung zu unterbrechen, zum Beispiel indem sie Ihnen einen Anhörungsbogen zusenden. Lassen Sie sich daher zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig beraten.

Fehlerhafter Bescheid

Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, können Sie sich ebenfalls erfolgreich dagegen wehren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person auf dem Foto nicht Sie sind oder das Kennzeichen nicht Ihrem entspricht. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt, als Sie vermeintlich geblitzt wurden, gar nicht vor Ort waren, können Sie Einspruch einlegen. Eine weitere Option besteht darin, dass das Foto so unscharf ist, dass niemand eindeutig darüber identifiziert werden kann. Eine Einstellung des Verfahrens ist dann gut möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Bußgeldbescheid am besten unverzüglich an unsere Anwaltskanzlei – wir prüfen, ob es derartige Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Einspruch gibt.

Unvollständiger Bescheid

Der Bußgeldbescheid muss nicht nur korrekt, sondern auch inhaltlich und formell vollständig ausgefüllt sein, um wirksam zu sein.

Grundlegende Angaben sind:

  • Informationen zum Täter, zu eventuellen Nebenbeteiligten sowie zum Verteidiger
  • die zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit, mit Tatort, Uhrzeit und gesetzlichen Merkmalen
  • vorhandene Beweismittel
  • zutreffende Bußgeldvorschriften sowie Sanktionen

Darüber hinaus müssen einige rechtliche Hinweise enthalten sein, unter anderem, dass…

  • der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar ist.
  • ein Einspruch auch ein nachteiliges Ergebnis zur Folge haben kann.
  • das Bußgeld innerhalb einer gewissen Frist gezahlt werden muss.
  • eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann, falls das Bußgeld ohne Stellungnahme nicht innerhalb der Frist gezahlt wird.

Sofern eine dieser Angaben fehlt, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten.

Fehler bei der Messtechnik

Polizeiliche Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen geeicht werden. So wird die Funktionsfähigkeit der Geräte sichergestellt. Liegt kein Nachweis darüber vor, dass das Messgerät ordnungsgemäß geeicht wurde, kann Fahrern die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht rechtssicher nachgewiesen werden. Das Gleiche gilt, wenn das Messgerät nicht korrekt eingestellt war oder wenn Beamten keine Schulung für das jeweilige Gerät erhalten haben.

Allerdings sind diese Fehler erst durch Akteneinsicht ersichtlich, die nur Rechtsanwälten gewährt wird. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und stellen fest, ob Fehler vorliegen, die einen Einspruch ermöglichen.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Jetzt Beratungstermin in Leipzig vereinbaren!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen, gegen das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Vereinbaren Sie direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Nötigung im Straßenverkehr

By Allgemein

Nötigung im Straßenverkehr

Wer über einen längeren Zeitraum zu dicht auffährt und durch sein Drängeln den Vordermann zum Beispiel zum Ausweichen bringt, wer den Hintermann ausbremst oder diesen an einer Überholung hindert, begeht möglicherweise eine Nötigung im Straßenverkehr. Diese kann mit hohen Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren einhergehen.

Wie genau die Nötigung von einer Ordnungswidrigkeit abzugrenzen ist, mit welchen Strafen zu rechnen ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Wenn Ihnen eine Nötigung vorgeworfen wird, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei in Leipzig aufnehmen. Unser erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen oder die Folgen abzumildern.

Was ist Nötigung?

Nötigung liegt vor, wenn jemand durch Gewalt bzw. durch deren Androhung so unter Druck gesetzt oder in eine Zwangssituation gebracht wird, dass diese Person aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die in § 240 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Nach Abs. 3 ist bereits der Versuch einer solchen Tat strafbar.

Allerdings liegt nicht bei jedem verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten direkt eine Nötigung vor. Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen der Nötigung und einer Ordnungswidrigkeit.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Eine Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot für bis zu drei Monate nach sich ziehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrer auf der Autobahn einem anderen zu dicht auffährt. Zur Nötigung wird dieses Verhalten aber erst, wenn der Fahrer den anderen durch längeres dichtes Auffahren und eventuell zusätzlich durch Aufblenden der Lichthupe so unter Druck setzt, dass dieser aus Angst die Spur wechselt.

Um festzustellen, ob eine Nötigung vorliegt, muss daher immer der Einzelfall geprüft werden. Relevante Faktoren sind unter anderem die Dauer und der Grad der Gewalt- bzw. Druckausübung. Die „Verwerflichkeit des Verhaltens“ ist ebenfalls von Bedeutung. Dem Richter obliegt die Entscheidung, ob das Verhalten des Fahrers nicht nur grob verkehrswidrig, sondern darüber hinaus verwerflich und rücksichtslos war. Auf die Reaktion des Fahrers des bedrängten Fahrzeugs kommt es hingegen nicht zwingend an. Auch wenn das Opfer ruhig bleibt und sich nicht beeinflussen lässt, kann nach § 240 StGB eine versuchte Nötigung vorliegen, die ebenfalls strafbar ist.

Beispiele für eine Nötigung

Eine Nötigung liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:

  • Ausbremsen: Der Fahrer bremst den Hintermann absichtlich, grundlos und abrupt aus.
  • Drängeln und dicht auffahren: Der Fahrer drängelt über einen längeren Zeitraum und fährt zu dicht auf bei Verwendung der Lichthupe und/oder Hupe.
  • Überholbehinderung: Der Fahrer hindert den Hintermann vorsätzlich am Überholen.
  • Schneiden: Der Fahrer überholt den Vordermann und schert ruckartig kurz vor ihm wieder ein. Um eine Nötigung kann es sich dann handeln, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs stark abbremsen oder ausweichen muss und es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.
  • Blockieren: Ein Fahrer blockiert mit seinem Fahrzeug einen Parkplatz. Auch bei Fußgängern kann das Blockieren eines freien Parkplatzes eine Nötigung darstellen, wenn diese sich zu
    diesem Zweck auf eine Motorhaube legen.

In allen Fällen liegt entweder Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel vor. Was diese Begriffe genau bedeuten, erklären wir im folgenden Absatz.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Der Begriff der Gewalt kann auf zwei unterschiedliche Arten ausgelegt werden, um das Strafmaß der Nötigung nachzuweisen:

  • weite Auslegung
  • enge Auslegung

Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird. Das bedeutet: Aufgrund des Verhaltens des Täters fühlt sich das Opfer subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt, zum Beispiel zum plötzlichen Abbremsen, Ausweichen oder zum Schnellerfahren. Das Verhalten des Täters stellt also keine physische Gewalt dar, sondern psychische.

Anders sieht es bei der engen Auslegung aus. Diese bezeichnet die körperliche Gewalt. Der Täter versetzt das Opfer demnach in eine Art körperlichen Zwang, wodurch der Betroffene körperlich beeinträchtigt wird. Für diese Auslegung ist allerdings eine „körperliche Kraftentfaltung“ notwendig. Das heißt, der Täter muss das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Das zweite mögliche Merkmal, die Drohung mit einem empfindlichen Übel, liegt dann vor, wenn der Täter Einfluss auf das Verhalten des Opfers ausübt und dieses Verhalten dadurch erzwingen möchte. Ein empfindliches Übel bezeichnet dabei einen Wertverlust, der eine derartige Größe hat, dass er das Verhalten des Opfers bestimmt. Das Opfer merkt also, dass es einen großen Nachteil bzw. eine Werteinbuße in Kauf nehmen muss, wenn es sein Verhalten nicht ändert. Aus diesem Grund führt es die vom Täter erzwungene Handlung aus. Das Opfer handelt also nicht aus freien Stücken, weshalb eine derartige Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Abzugrenzen ist die Drohung von einer Warnung. Bei einer Warnung wird ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen. Dies wiederum führt zu einer Tat, auf die der Täter aber keinen Einfluss hat. Hierbei handelt es sich demnach nicht um eine Nötigung.

Welche Strafen können bei einer Nötigung drohen?

Da jeder Fall individuell betrachtet werden muss, lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen dazu treffen, welche Strafen bei einem Vorwurf der Nötigung auf einen zukommen. Nach § 240 Abs. 1 StGB wird die Nötigung allerdings mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt. Darüber hinaus kann es weitere Strafen geben. Mit einem Bußgeld wie bei einer Ordnungswidrigkeit ist es also nicht getan.

Die Nötigung kann folgende Strafen nach sich ziehen:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Drei Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten

Welche Strafen im Einzelfall auf Sie zukommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem diese Aspekte:

  • Wie schwer wiegt der Vorwurf?
    Betrachtet werden hier zum Beispiel, wie stark andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder wie lange gedrängelt wurde
  • Gibt es Vorstrafen, vor allem solche mit Bezug zum Straßenverkehr?
  • Wie hat sich der Beschuldigte nach der Tat und vor Gericht verhalten? Hat er Reue oder Einsicht gezeigt?
  • War der Fahrer zum Tatzeitpunkt alkoholisiert oder stand er unter dem Einfluss von Drogen?
  • Wie sieht der Punktestand in Flensburg aus?

Kann man gegen den Vorwurf einer Nötigung vorgehen?

Ihnen wurde eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen und Sie fragen sich, was Sie nun tun sollen? Ihr erster Schritt sollte sein, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. In der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig sind wir für Sie da und helfen Ihnen, gegen den Vorwurf vorzugehen.

Eine Beschränkung auf die Geldstrafe ist vor allem bei Personen realistisch, die bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Nötigung im Straßenverkehr: Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Wenn Ihnen eine Nötigung vorgeworfen wird, sollten Sie gleich Kontakt zu der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Wir helfen Ihnen, gegen den Vorwurf vorzugehen und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Kündigung im Mietrecht

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Kündigung im Mietrecht: Ihre Anwaltskanzlei aus Leipzig

Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann auf unterschiedliche Arten enden. Bei zeitlich unbefristeten Mietverträgen kommt es häufig irgendwann zu einer Kündigung, die sowohl durch den Vermieter als auch durch den Mieter erfolgen kann. Diesbezüglich gibt es einige Dinge zu berücksichtigen. Zugleich können im Zusammenhang mit dem Ende des Mietverhältnisses Unklarheiten zum Beispiel rund um die Renovierung, Schönheitsreparaturen oder Schäden auftreten. Bei Fragen zur mietrechtlichen Kündigung ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig der richtige Partner. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist bei der Kündigung im Mietrecht wichtig?

Wer sich über eine mietrechtliche Kündigung Gedanken macht, muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen. Selbstverständlich sind wir in unserer Kanzlei unterstützend tätig, um die Wirksamkeit der Kündigung zu beurteilen, sie vorzubereiten oder Fristen zu überprüfen.

Vermieter und Mieter müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, um das Mietverhältnis kündigen zu können. Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, gibt es für Vermieter einige Vorgaben, die für Mieter nicht gelten. So müssen Mieter lediglich die Kündigungsfrist einhalten und können dann direkt den Mietvertrag kündigen. Vermieter brauchen demgegenüber einen guten Grund für die Beendigung.

Wann können Vermieter kündigen?

Welche Voraussetzungen der Vermieter bei der Kündigung erfüllen muss, erklären wir im Folgenden. Eine Unterteilung erfolgt grundsätzlich in die ordentliche und fristlose Kündigung.

Ordentlich kündigen

Bei einer ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter bestimmte Fristen einhalten. Die ordentliche Kündigung ist für den Vermieter deutlich schwieriger als dies für den Mieter der Fall ist. Es müssen ein Kündigungsgrund sowie berechtigtes Interesse vorliegen. Zugleich obliegt dem Vermieter diesbezüglich eine Nachweispflicht. Der maßgebliche § 573 BGB definiert drei verschiedene Situationen, in denen eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter möglich ist.

Verletzung vertraglicher Pflichten:

Aus dem Mietverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten für die beiden Parteien. Wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, können Vermieter den Vertrag kündigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Nebenkosten länger nicht gezahlt wurden oder erhebliche Schäden in der Wohnung auftreten. Allerdings ist meist eine Abmahnung durch den Vermieter erforderlich, bevor dieser den Mietvertrag einfach fristgerecht beenden kann. Folglich ist eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht immer empfehlenswert, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Eigenbedarf:

Vermieter können das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn die Vermieter die Wohnung im Sinne eines Eigenbedarfs selbst nutzen möchten oder Familienangehörigen die Wohnung brauchen. Die Rechtsprechung statuiert verschiedene Anforderungen an den Bedarf, denn die Anmeldung von Eigenbedarf ist oftmals nur bei engen Familienmitgliedern möglich. Bei anderen Personen, zum Beispiel dem Ehepartner oder Pflegekräften muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Zugleich darf der Eigenbedarf nicht nur temporär sein und muss im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt werden.

Angemessene wirtschaftliche Verwertung:

Eigentümer einer Wohnung haben einen Anspruch auf die angemessene wirtschaftliche Verwertung der Mietsache. Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietvertrags signifikante Nachteile erleidet, ist es möglich, das Mietverhältnis zu kündigen. Dafür genügt es jedoch nicht, dass kleinere Mängel vorliegen, eine Renovierung gewünscht wird oder Schönheitsreparaturen anstehen. Vielmehr sind potenzielle Gründe ein Abriss des Gebäudes mit anschließendem Neubau oder ein Verkauf der Immobilie.

Fristlos kündigen

Die fristlose Kündigung durch den Vermieter ist ein weitreichender Eingriff und somit nur in Ausnahmefällen möglich. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Vermieter mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen. Häufig erfolgt die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters. Schwerwiegende Schäden und Mängel können ein derartiges Vorgehen ebenfalls begründen.

Wann können Mieter kündigen?

Auch Mieter können den Mietvertrag kündigen. Die Anforderungen auf der Mieterseite sind deutlich geringer. Hier wird ebenso unterschieden zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen.

Ordentlich kündigen

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter kann in der Regel jederzeit erfolgen. Obgleich es problemlos möglich ist, das Mietverhältnis zu kündigen, müssen Mieter ebenfalls einige Dinge berücksichtigen. So muss die Kündigung etwa schriftlich beim Vermieter eingehen und der Zugang muss gesichert sein. Zugleich müssen Mieter die Kündigungsfrist berücksichtigen. Meistens definiert das Gesetz eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Fristlos kündigen

Die fristlose Beendigung des Mietvertrags durch den Mieter ist schon etwas komplexer. Denn diesbezüglich sollen auch die Vermieter geschützt werden, damit sie sich einen Nachfolger suchen können. Ein Mieter darf nur fristlos kündigen, wenn wichtige Pflichten durch den Vermieter gravierend verletzt wurden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mängel und Schäden in der Wohnung die Gesundheit der Mieter beeinträchtigen oder die Heizung im Winter nicht funktioniert. Notwendige Schönheitsreparaturen führen jedoch nicht dazu, dass Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Vermieterrecht

By Allgemein

Vermieterrecht verstehen: Ihre Anwaltskanzlei aus Leipzig

Rund die Hälfte aller Deutschen lebt in einem Mietverhältnis. Viele Menschen interessieren sich für den Kauf einer Wohnung und wollen dann als Vermieter auftreten. Schließlich ist das beliebte Betongold als Investment nach wie vor weit verbreitet. Wer jedoch Eigentum besitzt und vermieten möchte, sollte auch die Vermieterrechte kennen.

Ein einwandfreies, rechtliches Vorgehen kann dabei helfen, bereits im Voraus Rechtsstreite zu vermeiden. Dennoch kann es immer wieder erforderlich werden, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für eine gerichtliche Durchsetzung der Vermieterrechte oder außergerichtliche Unterstützung rund um mietrechtliche Themen wie die Wohnungsbesichtigung, Zweitschlüssel und Co. steht die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bereit.

Was ist das Vermieterrecht?

Das Vermieterrecht umfasst all diejenigen Rechte, die der Gesetzgeber dem Vermieter einräumt. Der Vermieter einer Wohnung tritt als Eigentümer in ein Mietverhältnis mit dem Mieter ein. Aus diesem Mietverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten. Zwar gilt in Deutschland der Mieter als besonders stark geschützt. Dennoch gesteht das Vermieterrecht dem Wohnungs- oder Hauseigentümer ebenfalls einige Rechte zu, um sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, die Immobilie zu verkaufen oder Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen. Da die Vermieterrechte überaus komplex sind, sollten Sie bei Unsicherheit die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig kontaktieren, um sich beraten zu lassen.

Welche Rechte haben Vermieter?

Für beide Vertragsparteien sind im Mietvertrag Rechte und Pflichten festgelegt, die das Mietverhältnis regeln. Der Vermieter hat zum Beispiel das Recht, die Miete im Voraus zu verlangen und eine Kaution zu erheben. Zugleich sind Mieterhöhungen ebenfalls möglich, soweit sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Schönheitsreparaturen dürfen dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Zugleich haben die Vermieter beispielsweise auch das alleinige Recht, die Immobilie zu verkaufen. Einer Zustimmung des Mieters bedarf es hier nicht.

Welche Pflichten haben Vermieter?

Darüber hinaus haben die Vermieter jedoch ebenso verschiedene Pflichten, denen sie genügen müssen. Denn das Vermieterrecht ist keinesfalls einseitig. Vermieter sind gegenüber den Mietern zur Instandhaltung des Wohnraums verpflichtet. Baumängel und Schimmel müssen beseitigt werden. Zugleich obliegt es dem Vermieter, für eine Verkehrssicherung zu sorgen und etwaige Lärmquellen zu beseitigen. Die Abrechnung der Nebenkosten, die Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung und die Durchführung der Gartenpflege fallen ebenfalls unter die Pflichten der Vermieter, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Wann dürfen Vermieter eine Wohnung betreten?

Da es sich beim Wohnraum um das Eigentum handelt, haben Vermieter ein Interesse daran, dass die Mieter sorgfältig mit der Mietsache umgehen. Infolgedessen würden viele Vermieter gerne eine regelmäßige Wohnungsbesichtigung durchführen oder bestenfalls sogar mit einem eigenen Wohnungsschlüssel die Immobilie betreten. Doch ist eine Wohnungsbesichtigung nach dem Vermieterrecht wirklich möglich? Das sogenannte Besichtigungsrecht der Vermieter erstreckt sich nur auf bestimmte Anwendungsfälle. Denn natürlich kann der Vermieter nicht zu jeder denkbar ungünstigen Zeit den Eintritt in die Wohnung verlangen. Schließlich regelt der Mietvertrag gerade die Überlassung der Mietsache. Gründe, in denen dennoch eine Wohnungsbesichtigung zulässig ist, sind die folgenden:

  • Eine Neuvermietung ist geplant.
  • Der Verkauf der Immobilie steht an.
  • Eine Sanierung oder Instandhaltung der Wohnung erfolgt.
  • Der Mieter begeht einen Vertragsbruch.
  • Die Messgeräte werden abgelesen.

Die Wohnungsbesichtigung unterliegt allerdings verschiedenen Einschränkungen: Die Vermieter dürfen nur zusammen mit dem Mieter die Wohnung betreten und nicht alleine einen Wohnungsschlüssel einsetzen. Zugleich ist im Rahmen der Wohnungsbesichtigung Zutritt nur zu den Räumen gestattet, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Das Gleiche gilt auch für die zeitliche Komponente. Vermieter dürfen nach dem Vermieterrecht nur so lange wie unbedingt nötig in der Wohnung verharren.

Falls Vermieter eine Wohnungsbesichtigung durchführen wollen und sich unsicher hinsichtlich der Ausgestaltung sind, kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht helfen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer hat das Recht auf einen Wohnungs- bzw. Zweitschlüssel?

Wenn die Vermietung einer Wohnung ansteht, fragen sich viele Vermieter, wie sie rechtssicher mit dem Wohnungsschlüssel verfahren. Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel behalten. Bei der Wohnungsübergabe und dem Mietbeginn müssen dem Mieter sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden. Selbstverständlich kann man eine einvernehmliche Lösung schaffen, dass der Vermieter einen Notschlüssel behält. Schließlich ist dies auch im Interesse des Mieters, da dieser andernfalls bei Verlust der Schlüssel für einen Austausch der Schlösser aufkommen muss.

Wann dürfen Vermieter bei Mietschulden kündigen?

Aus dem Mietverhältnis ergibt sich die Pflicht des Mieters, regelmäßig die Miete zu bezahlen. Wenn der Mieter dies nicht tut oder kann, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Das Vermieterrecht statuiert einige Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sogar die fristlose Kündigung möglich ist:

  • Der Mieter zahlt zweimal hintereinander einen wesentlichen Teil der vereinbarten Miete nicht.
  • Die Mietschulden sind so weit angewachsen, dass diese die Höhe von zwei Kaltmieten erreichen.

In diesen Fällen ermöglicht das Vermieterrecht eine fristlose Kündigung. Falls Sie als Mieter eine fristlose Kündigung erhalten, sollten Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden. Denn die fristlose Kündigung muss weitere Voraussetzungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Beispielsweise sind eine Begründung und der schriftliche Zugang erforderlich. Eine durchdachte Kündigung kann auch eine hilfsweise fristgerechte Kündigung inkludieren, da das Vermieterrecht die gleichzeitige fristlose und fristgerechte Kündigung erlaubt. Falls der Mieter trotz fristgerechter Kündigung nicht aus der Wohnung auszieht, führt an der Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt kaum ein Weg vorbei.

Schönheitsreparaturen: Welche Vermieterrechte gibt es?

Wenn ein Mieter aus der Wohnung auszieht, kann der Vermieter von diesem Schönheitsreparaturen verlangen. Dies schließt das Tapezieren oder Streichen ein. Dennoch gibt es in vielen Mietverträgen auch unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Sofern eine Klausel unwirksam ist, muss der Mieter keine Schönheitsreparatur durchführen, wenn dies der Vermieter verlangt. Dies können wir im Einzelfall für Sie prüfen.

Vermieterrecht: Jetzt Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig kontaktieren!

Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist unter anderem auf das Mietrecht spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um das Vermieterrecht können wir Sie bei verschiedenen Themen unterstützen, egal, ob es um das Betreten der Wohnung, den Zweitschlüssel, die Kündigung wegen Mietschulden oder andere Situationen geht. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch schauen wir uns den konkreten Fall an. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie, um entweder außergerichtlich den Streit beizulegen oder Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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