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Ehevertrag Kosten: Gütertrennung, Bedeutung, Vor- und Nachteile

Die Schließung eines Ehevertrages wird oft als „unromantisch“ oder „übervorsichtig“ bezeichnet. Wer einen Ehevertrag schließe, sei entweder geizig oder setze wenig Vertrauen in seine Ehe, heißt es. Darüber hinaus scheuen einige Menschen beim Ehevertrag Kosten, deren Höhe sie oftmals viel höher einschätzen als es tatsächlich der Fall ist. Angesichts der hohen Scheidungsraten kann es aber in jedem Fall nicht schaden, die Dinge einmal objektiv zu betrachten und über einen Ehevertrag nachzudenken. Dafür muss natürlich zunächst einmal bekannt sein, worum es sich beim Ehevertrag überhaupt handelt.

Was ist ein Ehevertrag; kosten alle Verträge das Gleiche?

Der Ehevertrag ist in § 1408 Abs. 1 BGB gesetzlich definiert als ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln können. Unter den güterrechtlichen Verhältnissen sind dabei die auf die Ehe bezogenen Vermögensbeziehungen zu verstehen. Daneben sieht das Gesetz zum einen in § 1408 Abs. 2 BGB die Möglichkeit vor, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und zum anderen, in § 1413 BGB, bei Verträgen zur Überlassung der Vermögensverwaltung den Widerruf auszuschließen oder einzuschränken. Demnach sind dies die Gegenstände eines Ehevertrages.

Ein Ehevertrag kann jedoch noch Einzelregelungen für den Fall der Scheidung umfassen. Es sind auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt als Inhalt des Ehevertrages möglich. Vertragspartner sind die Eheleute, aber auch künftige Ehepartner, die noch nicht verlobt sein müssen. Das Gleiche gilt nach § 7 LPartG entsprechend für eingetragene Lebenspartner. Die Eheleute sind grundsätzlich frei in dem, was sie mittels Ehevertrag regeln wollen, solange sie nicht durch einseitig belastende und benachteiligende Vereinbarungen gegen das Sittenwidrigkeitsverbot oder gegen Treu und Glauben verstoßen.
Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag richtet sich nach dem Einzelfall, sie bemisst sich u. a. an der Vermögenslage der beiden Parteien. Details hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt „Ehevertrag-Kosten“.

Ehevertrag-Kosten: die Berechnung im Detail

Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag ist, wie bereits erwähnt, vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Elementare Kriterien für die Berechnung sind die Vermögenslage der Parteien und der Umfang der im Vertrag zu regelnden Gegenstände. Die Kosten für den Ehevertrag setzen sich üblicherweise aus der Beratung und Erarbeitung eines Vertrages durch einen Rechtsanwalt sowie aus der daran anschließenden notariellen Beurkundung des Vertrages zusammen.

Die Rechtsanwaltsgebühr, die Kosten für den Scheidungsanwalt, wird dabei wie folgt ermittelt. Der Rechtsanwalt berechnet anhand der im Vertrag zu regelnden Angelegenheiten einen Gegenstandswert. Mit diesem Wert und mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) lässt sich dann die Rechtsanwaltsgebühr errechnen. Für die Erarbeitung des Ehevertrages fällt bei den Kosten zudem die sogenannte Geschäftsgebühr an. Diese Gebühr deckt alle Tätigkeiten ab, die mit der Erarbeitung des Ehevertrages zusammenhängen, wie z. B. Gespräche mit beiden Parteien und der Schriftverkehr. Unter Umständen kann daneben noch eine sogenannte Einigungsgebühr anfallen, wenn durch die Mitwirkung des Anwalts am Ehevertrag ein Streit beendet wird.

Die Höhe der Notarkosten ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten ist der Geschäftswert zu ermitteln, der sich aus dem Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Bei dieser Ermittlung des Geschäftswertes werden auch Verbindlichkeiten berücksichtigt und bis zur Hälfte des maßgeblichen Wertes abgezogen. Der Rest wird dann Reinvermögen genannt. Nicht zu vergessen sind die Kosten, die üblicherweise anfallen, wie Schreibauslagen, Auslagen für Porto und Telefon und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Wirksamkeit des Ehevertrages

Da der Ehevertrag das Bestehen der Ehe voraussetzt, ist dieser nur solange wirksam, bis die Ehe geschieden oder aufgehoben wird. Sollte der Ehevertrag bereits im Vorfeld der Ehe geschlossen worden sein und kommt es dann nicht zur Eheschließung, so entfaltet er keine Wirkung. Der Ehevertrag kann auch dadurch seine Wirkung verlieren, dass er durch einen neuen ersetzt oder durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird. Eine einseitige Kündigung oder Lösung in sonstiger Form ist nicht möglich.

Die Form des Ehevertrages

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, § 1410 BGB. Dieser Formzwang gilt auch für etwaige Nebenabreden. „Zur Niederschrift“ bedeutet in diesem Fall, dass der Vertrag von einem Notar notariell beurkundet werden muss. Durch diese Beurkundungspflicht sollen den weitreichenden vermögensrechtlichen und persönlichen Folgen Rechnung getragen werden. So soll dadurch u. a. Warnung, Klarheit, Übereilungsschutz, Beweissicherheit und Zwang zu sachkundiger Beratung erreicht werden.

Auch wenn die Anwesenheit beider Eheleute gesetzlich geregelt ist, ist nicht ausgeschlossen, dass akzeptiert wird, wenn sich einer der beiden Ehegatten vertreten lässt. Die Vertretung kann sogar vom anderen Ehegatten übernommen werden. Zuvor werden die Umstände abgeklärt. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Selbst eine sogenannte Heilung des Formmangels durch die Eintragung in das Güterrechtsregister ist nicht möglich.

Andere Besonderheiten bezüglich der Form bestehen nicht, sodass die allgemeinen Bestimmungen gelten. Deswegen kann der Ehevertrag auch unter einer Bedingung, Befristung oder Zeitbestimmung abgeschlossen werden und eine Anfechtung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist ferner, dass die Änderung eines Ehevertrages ebenfalls der Form des § 1410 BGB entsprechen muss, es also einer notariellen Beurkundung bedarf.

Vorteile und Nachteile des Ehevertrages: Kosten/Nutzen

Um zu sehen, welche Vorteile ein Ehevertrag im Falle der Scheidung haben kann, ist es sinnvoll, den Fall einmal ohne Ehevertrag zu betrachten.

Vorteil: Dank Ehevertrag Kosten sparen – Einigung über Vermögenswerte

Sollte kein Ehevertrag geschlossen worden sein und es soll nun über die Scheidung entschieden werden, so muss neben der Scheidung auch über den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt gerichtlich entschieden werden. Für die Entscheidung benötigt das Familiengericht viele Unterlagen, aus denen die Vermögenslage der Ehegatten ersichtlich wird. Hat das Gericht alle erforderlichen Unterlagen, ermittelt es, zumindest beim Zugewinnausgleich, das jeweilige Anfangs- und Endvermögen der beiden Ehegatten und berechnet, wer von beiden Ehegatten den höheren Überschuss erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses Zugewinns fällt dann an den anderen Ehegatten.

Für die Ermittlung des nachehelichen Unterhalts ist der gesamte Lebensbedarf wichtig. Entscheidend ist dabei, wie die Eheleute während der Ehe gelebt haben, denn es soll der eheliche Lebensstandard gewahrt werden. Das Gericht muss dabei u. a. die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnung und Arztkosten und angemessene Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Beim Versorgungsausgleich findet ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten statt. Auch für diesen Fall müssen demnach dem Gericht die erforderlichen Unterlagen zunächst beigetrieben werden, bevor eine Entscheidung darüber ergehen kann.

Demzufolge liegt einer der Vorteile eines Ehevertrages im Falle der Scheidung darin, dass das gerichtliche Verfahren abgekürzt wird, weil es wegfällt, dem Gericht die Unterlagen beizubringen. Zudem werden auch Nerven geschont.

Kosten des Verfahrens: Ehevertrag hält den Verfahrenswert gering

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Vorteil betrifft die Scheidungskosten. Da das Familiengericht ohne Ehevertrag im Falle der Scheidung auch über Streitpunkte wie den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entscheiden muss, erhöht sich automatisch der Verfahrenswert, der für die Bestimmung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren maßgebend ist. Durch einen Ehevertrag können somit im Falle der Scheidung zumindest beim gerichtlichen Verfahren Kosten gespart werden.

Zu beachten ist, dass mittels Ehevertrag nicht über jeden Unterhalt jegliche Vereinbarungen getroffen werden können. So ist es z. B. nicht möglich, Unterhaltszahlungen an die gemeinsamen Kinder auszuschließen. Um dennoch das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können die Eltern im Vorfeld der Scheidung eine Erklärung abgeben, in der sie sich u. a. über die Unterhaltspflichten und deren Höhe einigen. Dadurch muss das Gericht dann auch nicht mehr darüber entscheiden, was wiederum zu einer Kostenersparnis führt.

Nachteile durch Gütertrennung und Zugewinnausschluss

Ein Ehevertrag hat jedoch nicht nur Vorteile. Allerdings halten sich die Nachteile in Grenzen, da sie zumeist nur in Erbfällen auftreten können. Kein wirklicher Nachteil, aber ein zu beachtender Aspekt ist, dass ein Ehevertrag und das Gespräch darüber zu Zweifeln beim Partner führen könnten, ob der andere es auch „ernst meint“. Dabei soll ein Ehevertrag dazu dienen, beiden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich im Vorfeld abzusichern. Es sollte deshalb zumindest über einen Ehevertrag nachgedacht werden.

Ein Nachteil, der hier erwähnt werden soll, ist, dass ein Ehevertrag Auswirkungen auf den eigenen Erbteil haben kann. Sollte ehevertraglich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen worden sein und der andere Ehegatte sterben, bedeutet dies, dass der eigene Erbteil um ein Viertel reduziert wird. Dieses Viertel wird dann unter den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Gütertrennung kann höheres Erbe kosten: nur Pflichtteil

Nachteilig könnte unter Umständen auch die mögliche Auswirkung eines Ehevertrages auf den Pflichtteil beim Erbe sein. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil an einer Erbschaft, welchen der länger lebende Ehegatte erhält, wenn er vom Erblasser (verstorbenen Ehegatten) vom Erbe ausgeschlossen wurde. Sollte demnach mittels Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und stattdessen die Gütertrennung vereinbart worden sein und wurde der länger lebende Ehegatte vom Erbe ausgeschlossen, steht ihm lediglich der „kleine“ Pflichtteil zu, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils beträgt.

Im Gegensatz dazu liegt der Pflichtteilsanspruch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hinzu kommt jedoch noch der konkrete Zugewinn aus dem Zugewinnausgleich. Dies sollte demnach auch bei der Frage Beachtung finden, ob ein Ehevertrag für Sie die richtige Entscheidung ist.

Gütertrennung: Ehevertrag – höhere Kosten bei der Erbschaftssteuer?

Der letzte Nachteil, der hier angesprochen werden soll, bezieht sich auf die Erbschaftssteuer. Diese fällt an, wenn jemand Erbe wird. Bei der Gütertrennung unterliegt der komplette Nachlass der Erbschaftssteuer, sofern der Nachlass über dem für alle Ehegatten geltenden Freibetrag liegt. Währenddessen bei der Zugewinngemeinschaft der Freibetrag um den Zugewinnausgleichsanspruch erhöht wird. Demzufolge kann der Güterstand der Gütertrennung zu höheren Kosten hinsichtlich der Steuerbelastung führen.
Letztendlich muss jedes Paar für sich selbst entscheiden, ob ein Ehevertrag Sinn ergibt oder nicht. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall und die Umstände der Eheleute an, ob sich eine Absicherung lohnt.

Ehevertrag und Kosten – wann rentiert sich diese Investition?

Es lässt sich also festhalten, dass Aufsetzen eines Ehevertrages ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung des Paares ist, die über die reinen Kosten hinaus zu betrachten ist und die Lebensumstände des Paares immer im Blick behalten sollte. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele für Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein und im Trennungsfall Kosten und Nerven sparen kann:

Ehevertrag bei einer Diskrepanz-Ehe

Ein Partner verfügt über ein deutlich höheres Vermögen als der andere, will für Absicherung sorgen und sich zugleich Gewissheit verschaffen, dass die Ehe nicht nur aufgrund des Vermögens geschlossen werden soll.

Eheleute mit verschiedenen Nationalitäten

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten können zu Problemen führen, wenn es letztendlich darum geht, die Scheidung rechtlich abzuwickeln. Zwar gilt in Deutschland, das Recht, das im Aufenthaltsland des Paares gültig ist; dies ist allerdings nicht bei allen Nationen und Ländern der Fall, was zu rechtlichen Konflikten bei der Abwicklung der Scheidung führen kann.

Sogenannte „Unternehmer-Ehen“

Führt ein Partner ein Unternehmen, so kann ein Ehevertrag dabei helfen, das Betriebsvermögen zu schützen. Etwa, falls der unternehmensführende Ehegatte stirbt oder die Scheidung einreicht und das Betriebsvermögen sichern will.

Ehevertrag: Kosten als Investition für die Zukunft betrachten

Auch wenn die anfallenden Kosten für einen Ehevertrag in den o. g. Fällen z. T. recht hoch sein können, sollte die Investition zugleich auch als Absicherung betrachtet werden. Insbesondere dann, wenn einzelne Partner ein beträchtliches Vermögen für die eine Zukunft, auch nach der Ehe, schützen wollen.

Bedeutende Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Ehevertrag

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in zwei bedeutsamen Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 klargestellt, dass der prinzipiellen Vertrags- und Gestaltungsfreiheit nicht nur über diese allgemeinen gesetzlichen Nichtigkeitsregelungen Grenzen gesetzt sind. Vielmehr sei im Einzelfall auf einer zweiten Stufe eine weitergehende, begründete Inhalts- und Ausübungskontrolle angezeigt, um erheblich ungleiche Verhandlungspositionen und einseitige ehevertragliche Lastenverteilungen zu verhindern. Zu verweisen ist insofern weiter auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004, welche sich mit den beiden erstgenannten Entscheidungen auseinandersetzt.

Gütertrennung oder anderer Ehevertrag – wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zum Ehevertrag als Gütertrennung oder in anderer Form, den anfallenden Kosten oder möchten sich anderweitig vom Anwalt für Familienrecht beraten lassen? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen zur Seite – sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Termin!