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Rechtsanwalt in Leipzig – Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein herber Rückschlag. Vor allem dann, wenn diese Kündigung durch den Arbeitgeber unerwartet eintrifft oder vielleicht sogar nicht ausreichend begründet werden kann. Auf Grundlage des Arbeitsgesetzes haben Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit, gegen eine solche Kündigung rechtlich vorzugehen. Mit Ihrem Rechtsanwalt aus Leipzig können Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehen zu können oder eine Abfindung zu erwirken, sodass vor allem der finanzielle Schaden so gering wie möglich gehalten wird.

Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt in Leipzig bei einer Kündigungsschutzklage

Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage eröffnet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder zumindest eine finanzielle Entschädigung durch das Gericht zu erwirken. In vielen Fällen ist es nach einem solchen Kündigungsschutzprozess kaum noch möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Basis finden können. Hier ist es dann besser, dass sich die Wege trennen und man eine faire Lösung findet. Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber in einem solchen Fall zum Beispiel zu einer Abfindung verurteilen. Das Arbeitsverhältnis wird im Gegenzug aufgelöst. Eines von vielen Szenarien, das Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage erzielen können. Wir beraten Sie gerne.

Wann macht ein Kündigungsschutzprozess Sinn?

Eine Kündigungsschutzklage, also eine Anfechtung der Kündigung, macht immer dann Sinn, wenn konkrete Unwirksamkeitsgründe vorliegen, die eine fristgerechte, betriebsinterne Kündigung oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtfertigen. Der Arbeitsvertrag gibt hier Aufschluss sowie die Rechtsgrundlage im Hinblick auf das Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und Kündigungsgründe. Oft versuchen Arbeitgeber, diese zu umgehen. Das müssen Sie als Arbeitnehmer aber nicht hinnehmen. Zunächst sollten Sie die Rechtslage durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, etwa von der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig, prüfen lassen. Denn nicht immer macht eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Sinn. Unsere Anwälte können abschätzen, welche Erfolgsaussichten bestehen oder ob es womöglich besser ist, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder die Kündigung womöglich sogar zu akzeptieren, wenn die Rechtsgrundlage dies rechtfertigt.

Strenge Fristen beachten – handeln Sie nach einer Kündigung schnell

Haben Sie eine fristlose oder fristgerechte Kündigung erhalten, sollten Sie möglichst schnell handeln. Denn im Arbeitsrecht gelten sehr strenge Fristen im Hinblick auf Entschädigungen und mögliche Gerichtsprozesse. Eine Kündigungsschutzklage muss zum Beispiel innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingereicht werden. Es gibt zwar auch Möglichkeiten, diese Fristen zu umgehen und zu verlängern sowie eine Klage nachträglich einzureichen, dies ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich. Aus diesem Grund ist es sicherer, sich unverzüglich an einen Anwalt zu wenden.

Erfolgreiche Kündigungsschutzklage mit Rechtsanwalt Knauf in Leipzig durchsetzen

Eine unerwartete und Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber müssen Sie nicht hinnehmen. Es empfiehlt sich, unverzüglich einen Rechtsbeistand aufzusuchen, um die Rechtslage zu überprüfen. Wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, kann sich das für Sie vor allem aus finanzieller Sicht auszahlen und zugleich für faire Verhältnisse sorgen. Zunächst muss aber festgestellt werden, ob eine solche Klage in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Wenden Sie sich dafür an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig, die im Bereich Arbeitsrecht entsprechend versiert ist. Wir klären Sie über Ihre Optionen auf, informieren Sie über mögliche Anwalts- und Gerichtskosten und beantworten Ihnen viele weitere Fragen in einem persönlichen Erstgespräch.

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