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Scheidung: Alles rund ums Haus regeln

Bei einer Scheidung stehen nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Fragen im Raum, insbesondere wenn es um gemeinsames Eigentum wie ein Haus geht. In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, die Expertise eines erfahrenen Anwalts zu nutzen. Rechtsanwältin Anke Knauf hilft bei Scheidungsfällen in Leipzig und Umgebung und berät Mandanten, wie man mit der Immobilie bei einer Scheidung umgeht. Soll das Haus verkauft werden? Kann ein Ehegatte den anderen ausbezahlen?

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Einblicke, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und die beste Lösung zu finden.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?

Wem die Immobilie bei einer Scheidung zusteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Zuteilung des Hauses hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
  • Gibt es einen Ehevertrag?
  • Was sind die Bedürfnisse der Familie?

Ohne klare Regelungen in einem Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung greift dann der Zugewinnausgleich, der eine faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsieht.

Sind Kinder vorhanden, erhält oft der Elternteil das Recht, im Haus zu bleiben, bei dem die Kinder hauptsächlich leben. Im Sinne des Kindeswohls sollen so Kontinuität und Stabilität ermöglicht werden. Diese Einigung kann außergerichtlich oder durch Mediation entstehen – oft ist es auch eine gerichtliche Entscheidung. Für eine kompetente juristische Unterstützung oder zur Klärung rechtlicher Fragen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Leipzig. Anke Knauf ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Sie rund um das Thema Scheidung – damit für Ihr Haus die beste Lösung gefunden wird.

Was passiert mit dem Haus, wenn man sich scheiden lässt?

Bei einer Scheidung muss entschieden werden, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. Dabei spielen die finanziellen Möglichkeiten beider Partner, die Eigentumsstruktur und Regelungen im Ehevertrag eine Rolle. Generell gibt es mehrere Optionen:

  1. Verkauf: Der Hausverkauf ist eine klare und häufig gewählte Lösung. Dabei wird die Immobilie auf dem Markt angeboten und der Erlös wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn keine der Parteien das Haus übernehmen möchte oder kann. Der Verkauf bietet einen finanziellen Abschluss und ermöglicht beiden Ehegatten, unabhängig voneinander neu zu beginnen. Die Scheidung muss noch nicht eingereicht sein, wenn das Haus verkauft wird. Dies ist bereits im Trennungsjahr möglich.
  2. Auszahlung: Bei einer Auszahlung übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung das Haus und bleibt dort wohnen. Im Gegenzug zahlt er dem anderen seinen Anteil am gemeinsamen Eigentum aus. Diese Option wird oft gewählt, wenn einer der Partner besonders an dem Haus hängt oder aus anderen Gründen dort bleiben möchte.
  3. Vermietung: Eine weitere Option ist die Vermietung des Hauses. Dies kann sinnvoll sein, wenn keiner der Partner in dem Haus wohnen bleiben möchte oder kann, aber ein Verkauf aktuell nicht vorteilhaft erscheint. Durch die Vermietung können Einnahmen generiert werden, die entweder geteilt oder zur Abdeckung von laufenden Kosten verwendet werden. Langfristig bleibt das Eigentum erhalten und eine spätere Veräußerung oder Nutzung ist weiterhin möglich.
  4. Realteilung: Bei der Realteilung wird das gemeinsame Eigentum – in diesem Fall das Haus – physisch oder rechtlich aufgeteilt. Dies kann bedeuten, dass das Grundstück geteilt wird, falls dies praktisch umsetzbar ist, oder dass unterschiedliche Nutzungsrechte vereinbart werden. Die Realteilung ist besonders bei größeren Immobilien oder Grundstücken eine Option, erfordert jedoch eine genaue Planung und oft auch baurechtliche Genehmigungen.
  5. Übertragung auf ein Kind: Die Übertragung des Hauses auf ein Kind bzw. mehrere Kinder ist eine Möglichkeit, die Immobilie in der Familie zu halten und gleichzeitig den Kindern einen Vermögenswert zu sichern. Diese Option kann Teil einer langfristigen Erbschaftsplanung sein oder dazu dienen, den Kindern Stabilität und ein dauerhaftes Zuhause zu bieten.

Wie wird bei einer Scheidung das Haus geteilt?

Bei der Teilung eines Hauses im Rahmen einer Scheidung sind verschiedene Szenarien möglich. Besteht eine Zugewinngemeinschaft, wird im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ermittelt und ausgeglichen. Das bedeutet, dass nicht automatisch jedem Ehepartner 50 % des Hauses zustehen, sondern der Wertzuwachs des Hauses, der während der Ehe entstanden ist, gleichmäßig aufgeteilt wird, sofern das Haus zum gemeinsamen Vermögen zählt.

Wenn ein Ehepartner bereits vor der Ehe Eigentümer des Hauses war, wird dieses in vielen Fällen nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, es sei denn, es gab einen erheblichen Wertzuwachs während der Ehe, der dann relevant sein kann. Haben beide Ehepartner das Haus während der Ehe erworben und als gemeinsames Eigentum gehalten, wird in der Regel davon ausgegangen, dass beide Parteien nach der Scheidung je 50 % der Immobilie erhalten, es sei denn, es gibt in einem Ehevertrag abweichende Regelungen.

Wichtig: Der Schlüssel zu einer gerechten Teilung liegt in einer fairen Immobilienbewertung, die als Grundlage für die finanzielle Einigung dient.

Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung, wenn beide im Grundbuch stehen?

Wenn beide Ehegatten im Grundbuch stehen, bleiben sie bei einer Trennung rechtlich gemeinsame Eigentümer der Immobilie. Der Entschluss, was nach der Scheidung mit dem Haus geschieht, muss gemeinsam gefasst werden. Ist nur eine Person im Grundbuch vermerkt, gehört ihr das Haus bei einer Scheidung als Alleineigentum. Dann hat der Eigentümer das Recht, das Haus zu behalten.

Immobilie bei Scheidung: Tipps für eine einvernehmliche Einigung

Eine einvernehmliche Einigung, was mit dem Haus nach der Scheidung passieren soll, kann den Prozess erheblich vereinfachen und emotional entlasten. Wenn beide Ehepartner gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist, kann man langwierige rechtliche Auseinandersetzungen umgehen. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Offene Kommunikation: Ehrliche Gespräche zwischen den Ehegatten können Missverständnisse vermeiden und die Grundlage für eine faire Einigung schaffen.
  • Kompromissbereitschaft: Eine Scheidung ist oft mit emotionalen Spannungen verbunden. Um Konflikte zu reduzieren und Differenzen friedlich zu lösen, müssen beide Parteien Kompromisse eingehen. So ist eine zufriedenstellende Lösung für die Aufteilung der Immobilie bei einer Scheidung möglich.
  • Professionelle Beratung: Die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe, sei es durch einen Anwalt, Mediator oder Immobilienbewerter, kann entscheidend sein, um die Scheidung fair abzuwickeln.
  • Fokus auf die Zukunft: Eine lösungsorientierte Haltung, die sich auf die zukünftigen Bedürfnisse konzentriert, kann helfen, emotionale Blockaden zu überwinden.

Juristische Hilfe bei einer Scheidung: Beratung zu Haus & Co.

Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess, der durch das Vorhandensein einer gemeinsamen Immobilie noch verkompliziert wird. Rechtsanwältin Knauf steht Ihnen zur Seite, um durch diese Herausforderungen zu navigieren und eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt in Leipzig suchen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Dabei geht es nicht nur um eine Vertretung vor Gericht – ein Anwalt kann auch zwischen den Parteien vermitteln und dabei helfen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Möchten Sie regeln, was nach der Scheidung mit Ihrem Haus passiert? Sprechen Sie uns gerne an!