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Kündigung im Mietrecht: Ihre Anwaltskanzlei aus Leipzig

Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann auf unterschiedliche Arten enden. Bei zeitlich unbefristeten Mietverträgen kommt es häufig irgendwann zu einer Kündigung, die sowohl durch den Vermieter als auch durch den Mieter erfolgen kann. Diesbezüglich gibt es einige Dinge zu berücksichtigen. Zugleich können im Zusammenhang mit dem Ende des Mietverhältnisses Unklarheiten zum Beispiel rund um die Renovierung, Schönheitsreparaturen oder Schäden auftreten. Bei Fragen zur mietrechtlichen Kündigung ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig der richtige Partner. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist bei der Kündigung im Mietrecht wichtig?

Wer sich über eine mietrechtliche Kündigung Gedanken macht, muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen. Selbstverständlich sind wir in unserer Kanzlei unterstützend tätig, um die Wirksamkeit der Kündigung zu beurteilen, sie vorzubereiten oder Fristen zu überprüfen.

Vermieter und Mieter müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, um das Mietverhältnis kündigen zu können. Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, gibt es für Vermieter einige Vorgaben, die für Mieter nicht gelten. So müssen Mieter lediglich die Kündigungsfrist einhalten und können dann direkt den Mietvertrag kündigen. Vermieter brauchen demgegenüber einen guten Grund für die Beendigung.

Wann können Vermieter kündigen?

Welche Voraussetzungen der Vermieter bei der Kündigung erfüllen muss, erklären wir im Folgenden. Eine Unterteilung erfolgt grundsätzlich in die ordentliche und fristlose Kündigung.

Ordentlich kündigen

Bei einer ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter bestimmte Fristen einhalten. Die ordentliche Kündigung ist für den Vermieter deutlich schwieriger als dies für den Mieter der Fall ist. Es müssen ein Kündigungsgrund sowie berechtigtes Interesse vorliegen. Zugleich obliegt dem Vermieter diesbezüglich eine Nachweispflicht. Der maßgebliche § 573 BGB definiert drei verschiedene Situationen, in denen eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter möglich ist.

Verletzung vertraglicher Pflichten:

Aus dem Mietverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten für die beiden Parteien. Wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, können Vermieter den Vertrag kündigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Nebenkosten länger nicht gezahlt wurden oder erhebliche Schäden in der Wohnung auftreten. Allerdings ist meist eine Abmahnung durch den Vermieter erforderlich, bevor dieser den Mietvertrag einfach fristgerecht beenden kann. Folglich ist eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht immer empfehlenswert, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Eigenbedarf:

Vermieter können das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn die Vermieter die Wohnung im Sinne eines Eigenbedarfs selbst nutzen möchten oder Familienangehörigen die Wohnung brauchen. Die Rechtsprechung statuiert verschiedene Anforderungen an den Bedarf, denn die Anmeldung von Eigenbedarf ist oftmals nur bei engen Familienmitgliedern möglich. Bei anderen Personen, zum Beispiel dem Ehepartner oder Pflegekräften muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Zugleich darf der Eigenbedarf nicht nur temporär sein und muss im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt werden.

Angemessene wirtschaftliche Verwertung:

Eigentümer einer Wohnung haben einen Anspruch auf die angemessene wirtschaftliche Verwertung der Mietsache. Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietvertrags signifikante Nachteile erleidet, ist es möglich, das Mietverhältnis zu kündigen. Dafür genügt es jedoch nicht, dass kleinere Mängel vorliegen, eine Renovierung gewünscht wird oder Schönheitsreparaturen anstehen. Vielmehr sind potenzielle Gründe ein Abriss des Gebäudes mit anschließendem Neubau oder ein Verkauf der Immobilie.

Fristlos kündigen

Die fristlose Kündigung durch den Vermieter ist ein weitreichender Eingriff und somit nur in Ausnahmefällen möglich. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Vermieter mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen. Häufig erfolgt die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters. Schwerwiegende Schäden und Mängel können ein derartiges Vorgehen ebenfalls begründen.

Wann können Mieter kündigen?

Auch Mieter können den Mietvertrag kündigen. Die Anforderungen auf der Mieterseite sind deutlich geringer. Hier wird ebenso unterschieden zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen.

Ordentlich kündigen

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter kann in der Regel jederzeit erfolgen. Obgleich es problemlos möglich ist, das Mietverhältnis zu kündigen, müssen Mieter ebenfalls einige Dinge berücksichtigen. So muss die Kündigung etwa schriftlich beim Vermieter eingehen und der Zugang muss gesichert sein. Zugleich müssen Mieter die Kündigungsfrist berücksichtigen. Meistens definiert das Gesetz eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Fristlos kündigen

Die fristlose Beendigung des Mietvertrags durch den Mieter ist schon etwas komplexer. Denn diesbezüglich sollen auch die Vermieter geschützt werden, damit sie sich einen Nachfolger suchen können. Ein Mieter darf nur fristlos kündigen, wenn wichtige Pflichten durch den Vermieter gravierend verletzt wurden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mängel und Schäden in der Wohnung die Gesundheit der Mieter beeinträchtigen oder die Heizung im Winter nicht funktioniert. Notwendige Schönheitsreparaturen führen jedoch nicht dazu, dass Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Anwaltskanzlei Anke Knauf