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Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wird, muss wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld und potenziell weiteren Strafen rechnen. Wie hoch die Strafen sind, ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgehalten. Wir erklären Ihnen hier, welche Bußgelder und sonstige Strafen auf Sie zukommen und wann Sie dagegen Einspruch einlegen können. Wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei in Leipzig, wenn Sie Unterstützung beim Anfechten eines Bußgeldbescheids benötigen. Wir helfen Ihnen weiter!

Wann liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor?

Die Höchstgeschwindigkeiten auf deutschen Straßen sind in § 3 StVO geregelt. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zu unterscheiden ist, ob man innerorts oder außerorts unterwegs ist. Innerorts gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts dürfen Pkw und andere Kfz bis 3,5 Tonnen nicht schneller als 100 km/h fahren. Straßenschilder können darüber hinaus andere Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen.

Geschwindigkeitsbegrenzung bei schlechten Witterungsbedingungen

Darüber hinaus gelten Extra-Regeln, wenn die Sicht aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen – beispielsweise Regen, Nebel oder Schneefall – weniger als 50 Meter beträgt. In diesem Fall darf nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, möglicherweise ist sogar eine noch geringere Geschwindigkeit geboten.

Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

Auf Autobahnen, auf Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen in jede Richtung haben und auf Straßen, deren Richtungen durch bauliche Einrichtungen wie etwa Mittelstreifen getrennt sind, gibt es grundsätzlich keine Höchstgeschwindigkeit. Hier ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Allerdings gibt es auch viele solcher Straßenabschnitte, auf denen Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben sind, entweder dauerhaft oder vorübergehend aufgrund einer Baustelle. Überschreiten Sie in diesen Abschnitten die Höchstgeschwindigkeit, gelten ebenfalls die einschlägigen Regelungen.

Was hat es mit dem neuen Bußgeldkatalog auf sich?

Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Dieser sieht höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Die Fahrverbotsgrenzen und die Punkte in Flensburg bleiben hingegen unverändert. Das Ziel der Änderungen ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sollen durch die neuen Regelungen besser geschützt werden. Die unten aufgeführten Bußgeldtabellen spiegeln die neuen Strafen wider.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie Fahrverbot rechnen. Die genauen Strafen hängen von zwei Faktoren ab:

  • Sind Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren?
  • Wie viel km/h waren Sie über der Höchstgeschwindigkeit?

In den Tabellen sehen Sie, welche Folgen die verschiedenen Verstöße nach sich ziehen:

Bußgeldkatalog innerorts

TempoverstoßBußgelderPunkte in FlensburgFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16-20 km/h70 €
21-25 km/h115 €1
26-30 km/h180 €11 Monat*
31-40 km/h260 €21 Monat
41-50 km/h400 €21 Monat
51-60 km/h560 €22 Monate
61-70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Bußgeldkatalog außerorts

TempoverstoßBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11-15 km/h40 €
16-20 km/h60 €
21-25 km/h100 €1
26-30 km/h150 €11 Monat*
31-40 km/h200 €11 Monat*
41-50 km/h320 €21 Monat
51-60 km/h480 €21 Monat
61-70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Gibt es Unterschiede bei 30er-Zonen?

Häufig wird angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone möglicherweise härtere Strafen drohen als in Bereichen innerorts, in denen man 50 km/h fahren darf. Dies ist jedoch nicht der Fall. In 30er-Zonen gelten die gleichen Sanktionen wie überall innerorts.

Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit?

Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit besondere Regelungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es auf die Unterteilung zwischen A- und B-Verstößen an. Hierunter werden sämtliche Ordnungswidrigkeiten gezählt, die diese zwei Bedingungen erfüllen:

  • Bußgeld ab 60 €
  • Mindestens ein Punkt in Flensburg

Beispiele für die beiden Arten von Verstößen sind die folgenden:

A-Verstöße

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h bei guten Wetterverhältnissen (16 km/h bei schlechten Wetterverhältnissen)
  • Überqueren einer roten Ampel
  • Drängeln bzw. dichtes Auffahren

B-Verstöße

  • Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiege-Vorgang
  • Handy am Steuer
  • Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung (mehr als acht Monate)

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Zudem kann die Führerscheinbehörde ein Aufbauseminar anordnen. Fahranfängern, deren Probezeit bereits verlängert wurde, kann darüber hinaus eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden. Während das Aufbauseminar Pflicht ist, ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung allerdings freiwillig.

Wann liegt ein vorsätzliches Vergehen vor?

Im Verkehrsordnungsrecht gibt es eine Unterscheidung zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Vergehen. Dies beeinflusst die Höhe des Bußgeldes. Vorsätzliches Handeln muss Ihnen nachgewiesen werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % und mehr wird dieses aber vermutet. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei einem Geschwindigkeitstrichter mehrere Schildpaare mit zu hoher Geschwindigkeit durchfahren haben.

Um vorsätzliches Handeln zu beurteilen, sind zwei Aspekte wichtig:

  • Kenntnis der Geschwindigkeitsbeschränkung
  • Kenntnis der Überschreitung

Beim Nachweis stellen Tatrichter in vielen Fällen auf Indizien wie die Ortskenntnis, das Maß der Überschreitung oder ein eventuelles Bremsen des Fahrers ab. Wenn Sie zum Sachverhalt keine Angaben machen, ist es jedoch schwierig, Ihnen den Vorsatz nachzuweisen. Wenden Sie sich gleich an uns, um sich umfassend zu der Thematik beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen, die ordnungsrechtlichen Strafen abzuschwächen.

Wie wird die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen?

Um Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts festzustellen, kann die Polizei verschiedene Messgeräte verwenden. Diese lassen sich in folgende Varianten unterteilen:

  • Verkehrsradar
  • Lichtschrankenmessgeräte
  • Lasermessgeräte
  • Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen
  • Videonachfahrsysteme
  • Videostoppuhren

Bei der Messung der Geschwindigkeit wird eine Toleranz berücksichtigt. Dies dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer im Falle eines Fehlers des Messgeräts. Die Höhe der Toleranz beträgt innerorts 3 km/h (5 km/h bei Videonachfahrsystemen) und außerorts 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit (5 Prozent bei Videonachfahrsystemen).

Wann kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn Sie zu schnell gefahren sind und einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie unter Umständen Einspruch dagegen einlegen. Hierfür müssen Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten. Den Einspruch müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Wir stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu unterstützen. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf, wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintritt.

Es gibt verschiedene Anknüpfungspunkte, um Einspruch einlegen zu können. Insbesondere die folgenden Fehler machen in der Praxis häufig einen Einspruch möglich:

  • Verjährter Bußgeldbescheid
  • Fehlerhafter Bescheid
  • Unvollständiger Bescheid
  • Fehler bei der Messtechnik

Verjährter Bußgeldbescheid

Die zuständige Behörde hat gemäß § 26 StVG drei Monate Zeit, um nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verfolgung in der Regel nicht mehr möglich. Erhalten Sie erst mehr als drei Monate, nachdem Sie geblitzt wurden, einen Bußgeldbescheid, kann dies als Begründung für einen Einspruch dienen.

Beachten Sie aber: Die Behörden haben die Möglichkeit, die Verjährung zu unterbrechen, zum Beispiel indem sie Ihnen einen Anhörungsbogen zusenden. Lassen Sie sich daher zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig beraten.

Fehlerhafter Bescheid

Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, können Sie sich ebenfalls erfolgreich dagegen wehren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person auf dem Foto nicht Sie sind oder das Kennzeichen nicht Ihrem entspricht. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt, als Sie vermeintlich geblitzt wurden, gar nicht vor Ort waren, können Sie Einspruch einlegen. Eine weitere Option besteht darin, dass das Foto so unscharf ist, dass niemand eindeutig darüber identifiziert werden kann. Eine Einstellung des Verfahrens ist dann gut möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Bußgeldbescheid am besten unverzüglich an unsere Anwaltskanzlei – wir prüfen, ob es derartige Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Einspruch gibt.

Unvollständiger Bescheid

Der Bußgeldbescheid muss nicht nur korrekt, sondern auch inhaltlich und formell vollständig ausgefüllt sein, um wirksam zu sein.

Grundlegende Angaben sind:

  • Informationen zum Täter, zu eventuellen Nebenbeteiligten sowie zum Verteidiger
  • die zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit, mit Tatort, Uhrzeit und gesetzlichen Merkmalen
  • vorhandene Beweismittel
  • zutreffende Bußgeldvorschriften sowie Sanktionen

Darüber hinaus müssen einige rechtliche Hinweise enthalten sein, unter anderem, dass…

  • der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar ist.
  • ein Einspruch auch ein nachteiliges Ergebnis zur Folge haben kann.
  • das Bußgeld innerhalb einer gewissen Frist gezahlt werden muss.
  • eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann, falls das Bußgeld ohne Stellungnahme nicht innerhalb der Frist gezahlt wird.

Sofern eine dieser Angaben fehlt, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten.

Fehler bei der Messtechnik

Polizeiliche Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen geeicht werden. So wird die Funktionsfähigkeit der Geräte sichergestellt. Liegt kein Nachweis darüber vor, dass das Messgerät ordnungsgemäß geeicht wurde, kann Fahrern die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht rechtssicher nachgewiesen werden. Das Gleiche gilt, wenn das Messgerät nicht korrekt eingestellt war oder wenn Beamten keine Schulung für das jeweilige Gerät erhalten haben.

Allerdings sind diese Fehler erst durch Akteneinsicht ersichtlich, die nur Rechtsanwälten gewährt wird. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und stellen fest, ob Fehler vorliegen, die einen Einspruch ermöglichen.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Jetzt Beratungstermin in Leipzig vereinbaren!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen, gegen das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Vereinbaren Sie direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf