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WEG-Recht: Fachliche Unterstützung in Leipzig

Im WEG-Recht treffen die Interessen verschiedener Beteiligter aufeinander. Dies führt nahezu zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten, die sich immer wieder in rechtlichen Auseinandersetzungen äußern. So kommt es häufig zur Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Auch wenn Mängel am Gemeinschaftseigentum auftreten, die beispielsweise zu Wasserschäden führen können, verursacht dies oft Probleme.

Eine kompetente Beratung ist das A und O, um rechtliche Nachteile bereits im Voraus zu vermeiden oder die eigenen Ansprüche letztendlich durchzusetzen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen in Leipzig bei allen Fragen und Problemen zum Thema Wohnungseigentumsgesetz zur Seite.

Was ist das WEG-Recht?

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind das Eigentum an Wohnungen, Räumen und Flächen sowie das Gemeinschaftseigentum geregelt. Das WEG-Recht (auch Wohnungseigentumsrecht) konkretisiert die Beziehungen zwischen den einzelnen Beteiligten. Das Eigentum einzelner Wohnungen oder Hausteile eines Gebäudes wird durch das Wohnungseigentumsrecht ermöglicht. Wenn mehrere Eigentümer Grundstücke oder Häuser besitzen, kommt das WEG-Recht zur Anwendung.

Was steht im Wohnungseigentümergesetz (WEG)?

Das Wohnungseigentümergesetz oder auch Wohnungseigentumsgesetz ist die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Teilung von Wohneigentum und die daraus resultierenden Folgen für die Beteiligten. Die Regelungen im WEG sind Grundlage gemeinsamer Entscheidungen der Eigentümer. Gerade hier entstehen aber häufig Meinungsverschiedenheiten. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hilft allen Betroffenen bei der sorgfältigen Analyse der Rechtslage, um das geltende Recht auf den konkreten Fall anzuwenden.

Welche Arten von Eigentum gibt es?

Für ein fundiertes Verständnis des WEG-Rechts ist es wichtig, die juristisch korrekte Unterteilung von Eigentum zu kennen. Man unterscheidet zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum.

Beim Sondereigentum handelt es sich in der Praxis meistens um Eigentumswohnungen. Die Eigentümer haben das alleinige Eigentum und somit die Verfügungsgewalt über ihren Wohnraum. Neben den Wohnungen gibt es auch Sondereigentum an Geschäfts-, Lagerräumen, Garagen, Kellerräumen oder Parkplätzen.

Demgegenüber bezeichnet das Gemeinschaftseigentum diejenigen Teile eines Hauses, die von den verschiedenen Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Dies sind beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen das Treppenhaus, der Garten oder die Außenwände.

Bei rechtlichen Fragen oder juristischen Auseinandersetzungen rund um die Rechte von Verwalter, Beirat oder Eigentümer, die das Sonder- und Gemeinschaftseigentum betreffen, sollten Sie auf anwaltliche Unterstützung setzen. Wir helfen in Leipzig außergerichtlich und gerichtlich bei der Beilegung von Rechtsstreiten und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Was ist die Eigentümerversammlung?

Ein wichtiges Instrument im WEG-Recht ist die Eigentümerversammlung. In dieser entscheiden die Eigentümer über relevante Fragen zum gemeinschaftlich genutzten Objekt. Dies umfasst unter anderem die folgenden Fragen, bei welcher die Eigentümer ihr Stimmrecht ausüben können:

  • Bestellung des Verwalters oder Beirats
  • Ausarbeitung eines Wirtschaftsplans
  • Festlegung von Sonderumlagen
  • Fragen zu Reparaturen und Nutzungsrechten

Grundsätzlich findet eine jährliche Eigentümerversammlung statt. Zugleich können die Teilnehmer jedoch stets außerordentliche Versammlungen einrichten, um dringliche Themen zu erörtern.

Wie ist das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung geregelt?

Das Stimmrecht ist in der Eigentümerversammlung mit dem Mehrheitsprinzip geregelt. Dies bedeutet, dass keine qualifizierte Mehrheit bei Abstimmungen erforderlich ist. Es genügt, wenn die Mehrheit der Eigentümer eine Entscheidung trifft. Zugleich variiert das Stimmrecht je nach Teilungserklärung. Häufig ist dieses nach Miteigentumsanteilen oder den Quadratmetern an Wohnfläche geregelt. Wenn es jedoch keine besonderen Regelungen gibt, gilt das gesetzliche Kopfprinzip, sodass jeder Miteigentümer eine einzelne Stimme hat. Dann wird das Stimmrecht nicht vom Anteil am gesamten Objekt beeinflusst.

Wichtig für die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist die ordnungsgemäße Ladung der Beteiligten. Diese muss in der Regel rund drei Wochen vor der Versammlung erfolgen und eine Tagesordnung bereitstellen, damit die Eigentümer sich angemessen auf die Eigentümerversammlung vorbereiten können. Zugleich verlangt das WEG-Recht, dass eine Beschlussfassung nur über diejenigen Themen möglich ist, die bereits zuvor in der Tagesordnung angekündigt wurden.

Welche Probleme können im Zusammenhang mit dem WEG-Recht auftreten?

Im Zusammenhang mit dem WEG-Recht sind vielfältige rechtliche Probleme denkbar. Die Nutzung des Eigentums im Einklang mit anderen Eigentümern ist erfahrungsgemäß konfliktträchtig. Einige Themen, bei denen Konflikte denkbar sind, sind die folgenden:

  • Reparaturen
  • Modernisierung
  • Abrechnung
  • Sondernutzung
  • Stimmrecht

Ein Blick auf das Wohnungseigentümergesetz in Verbindung mit einer kompetenten Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht schafft mehr Rechtssicherheit.

Neues WEG: Was ändert sich?

Das WEG-Recht wird immer weiterentwickelt. Ein neues WEG trat zuletzt am 1. Dezember 2020 in Kraft – das sogenannte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Damit veränderte sich im WEG-Recht allerhand, sodass sich die Betroffenen fundiert informieren müssen. Einige der wichtigsten Änderungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Änderungen für Wohnungen mit mehr als acht Einheiten:

Ab dem 1. Dezember 2022 haben Eigentümergemeinschaften mit über acht Einheiten Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der bei der IHK eine Prüfung abgelegt hat. Dieser fungiert als Vertreter für die Eigentümergemeinschaft. Bei der Versammlung aller Eigentümer wird dieser mit der Mehrheit der Stimmen bestellt. Eine Abberufung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Allerdings endet der Vertrag dann erst sechs Monate später, sodass ggf. zwei Verwalter von der Eigentümergemeinschaft gleichzeitig bezahlt werden müssen.

Änderungen für die Mieter:

Mieter erhalten mit dem neuen WEG eine Erleichterung für Modernisierungen. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt zukünftig mit dem Miteigentumsanteil an der Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßstab für die Abrechnung.

Änderungen bei Konflikten:

Das neue WEG schafft zugleich die Möglichkeit, dass die Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer aus seiner Wohnung wirft. Die Eigentümer der Wohnungen sind eine Zwangsgemeinschaft, die sich eben nicht freiwillig zusammengefunden hat. Sofern ein Eigentümer dauerhaft stört, ist ein Ausschluss von der Gemeinschaft möglich. Das grundrechtlich konstituierte Eigentumsrecht wird damit eingeschränkt. Allerdings bedarf es hierfür erheblicher Gründe. Zugleich ist der Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von über 50 % der Eigentümer im gesamten Objekt erforderlich. Die Entziehung des Wohnungseigentums ist somit an deutlich höhere Anforderungen geknüpft, als dies bei anderen Beschlüssen der Fall ist.

Bei Fragen zum WEG-Recht: Jetzt Beratungstermin in unserer Anwaltskanzlei vereinbaren!

Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist unter anderem auf das Miet- und Wohnungsrecht spezialisiert. Eine bedeutsame Rollte spielt in der Praxis das WEG-Recht, welches durch ein neues WEG zuletzt geändert wurde. Vermieter von Eigentumswohnungen müssen sich mit anderen Eigentümern absprechen, um die Rechte anderer zu wahren und das eigene Recht dennoch umzusetzen. Dabei sind kontinuierlich Gesetzesänderungen oder die Rechtsprechung zu beachten, die Neuerungen mit sich bringen.

Eigentümer können bereits im Vorfeld unsere Anwaltskanzlei kontaktieren, um rechtssicher ihre Eigentumsrechte geltend zu machen. Zugleich sind wir selbstverständlich auch im Nachhinein an Ihrer Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten beizulegen. Vereinbaren Sie gleich ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Leipzig.

Anwaltskanzlei Anke Knauf