Im Ehevertrag Unterhalt festlegen – Anwaltskanzlei Anke Knauf informiert
Der Ehevertrag sowie Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht sind Aspekte, die vor der Eheschließung, aber auch im Verlauf einer Scheidung für die betroffenen Parteien relevant sind. Insbesondere der Ehevertrag gilt mittlerweile als eine Art Fundament für eine konfliktfreie Trennungsphase. In diesem Vertrag können beide Eheleute nämlich schon im Vorfeld offiziell festhalten, wie man im Fall einer Scheidung in Bezug auf Unterhalt oder Vermögensaufteilung vorgehen will. Auch das Sorgerecht für mögliche Kinder, die in dieser Ehe entstanden sind, lässt sich hier bestimmen. Liegt kein Ehevertrag vor, so müssen Streitfragen später unter Berücksichtigung gültiger Gesetze geklärt werden, um für faire Verhältnisse zu sorgen.
Im Ehevertrag Details zum Unterhalt für Ehepartner und Kinder klären
Selbst wenn ein Ehevertrag vorliegt, um Unterhalt und weitere Details einer Scheidung zu klären, so ist nicht immer garantiert, dass sich die ehemaligen Eheleute einigen können oder mit der Lösung zufrieden sind. Ansprüche verändern sich und auch Kinder oder außergewöhnliche bzw. nicht einkalkulierte Umstände können dazu führen, dass trotz des Ehevertrags ein Rechtsstreit ausbricht. Dennoch schafft eine solche vertragliche Vereinbarung immerhin etwas Struktur und kann einem mitunter hohe Kosten einsparen, die bei einer Trennung oft anfallen. Das gilt insbesondere dann, wenn der eine Partner über deutlich mehr Vermögen verfügt als der andere. Grundsätzlich gibt es daher mehr Gründe, die für einen Ehevertrag sprechen, als solche, die dagegen sein könnten. Eine Beratung zu einem solchen Vertrag bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig, die sich unter anderem auf Familienrecht spezialisiert hat und sich bereits seit vielen Jahren mit dem Aufsetzen von Eheverträgen auseinandersetzt.
Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Kinder
Im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch von Kindern ist die Gesetzeslage deutlich: Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Das gilt auch nach der Scheidung für jenen Elternteil, bei dem die Kinder nicht regulär leben oder aufwachsen. Dieser ist somit dazu verpflichtet, den Ex-Partner bei der Versorgung des Kindes oder der Kinder zu unterstützen. Das gilt für minderjährige ebenso wie volljährige Kinder. Wie hoch der Unterhalt dabei ausfällt, kann zum Beispiel von individuellen Vereinbarungen im Ehevertrag abhängen. Liegt kein solcher Vertrag vor, gilt die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie. Über diese wird der Unterhalt anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder berechnet.
Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung beantragt werden
Wenn es um Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner gilt, sieht der Gesetzgeber andere Richtlinien vor. Zunächst wird davon ausgegangen, dass beide Parteien nach der offiziellen Scheidung in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es somit nicht, dieser kann aber eingefordert werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, für ausreichende finanzielle Absicherung zu sorgen. Das kann etwa im Krankheitsfall zutreffen oder wenn der Ex-Partner nicht mehr in der Lage ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Oft ist das bei Frauen der Fall, die im Verlauf der Ehe und nach der Geburt gemeinsamer Kinder ihren Job aufgeben mussten und nun keine vergleichbare Anstellung mehr finden können. Die Sachlage muss in solchen Fällen individuell bewertet werden. Grundsätzlich ist dann aber immer jene Partei unterhaltspflichtig, die über ein höheres Einkommen verfügt.
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Eine solche Unterhaltsverpflichtung erfolgt aber natürlich nur in einem Rahmen, in dem der Unterhaltspflichtige auch in der Lage ist, die Forderungen zu leisten. Besonders Geringverdienern oder Berufsgruppen mit einem schwankenden monatlichen Einkommen kommt diese Regelung entgegen. Daher kommt der sogenannte Selbstbehalt ins Spiel, der genau vorschreibt, welchen Betrag man für sich selbst beanspruchen darf. Dieser ist nötig, um den Lebensunterhalt zu sichern und steht Unterhaltspflichtigen immer zu. Dieser Betrag beläuft sich aktuell auf rund 1.200 Euro und ist ausreichend für Wohnkosten und weitere Nebenkosten, die regelmäßig anfallen. In Ausnahmefällen lässt sich dieser Selbstbehalt zusätzlich anpassen und erhöhen, wenn die Lebensumstände dies rechtfertigen und angemessen sind.
Ehevertrag – Streitfragen zum Unterhalt oder gemeinsamen Vermögen klären
Im Ehevertrag können Sie Details zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sowie weitere Aspekte klären und ersparen sich somit spätere Auseinandersetzungen mit dem Partner. Der Vertrag soll für klare Verhältnisse sorgen und wird dabei unter Berücksichtigung der Wünsche beider Parteien aufgesetzt. Um Formfehler zu vermeiden, die ein späteres Anfechten der vertraglichen Vereinbarung rechtfertigen, ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht durchaus ratsam. Auch die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hat sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und verfügt über eine jahrelange Erfahrung, wenn es um Eheverträge oder Streitfragen zum Unterhalt und Sorgerecht geht.
Fragen zum Ehevertrag und Unterhalt mit dem Anwalt für Familienrecht in Leipzig klären
Da jede Scheidung und Trennungsphase sowie Unterhaltsforderungen individuell betrachtet werden müssen, ist es grundsätzlich ratsam, sich Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht zu holen. Zwar gibt es Richtlinien, die die Unterhaltshöhe für Kinder oder den Anspruch auf Unterhalt für Ehegatten regeln, diese greifen allerdings nicht in jedem Fall. Ausnahmesituationen können somit durchaus dazu führen, dass kein Anspruch auf Unterhalt besteht oder der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, sich an der Versorgung gemeinsamer Kinder zu beteiligen. Insbesondere, wenn kein Ehevertrag vorliegt, ist das recht häufig der Fall. Ihr Anliegen liegt uns daher am Herzen und wir kommen Ihnen mit einer familienrechtlichen Beratung entgegen, die auf die jeweilige Sachlage abgestimmt ist. Auch Härtefälle oder vertragliche Vereinbarungen, die so nicht zulässig sind, werden von unseren Scheidungsanwälten in diesem Rahmen beurteilt. Wir sorgen somit für Ihr gutes Recht und kümmern uns um unterschiedliche Belange, die das Familienrecht betreffen oder sich auf das Aufsetzen von Eheverträgen oder die Abwicklung einer Scheidung beziehen.
Umfassende Rechtsberatung – vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf
Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bietet Ihnen nicht nur Beratung im Hinblick auf das Familienrecht. Auch viele weitere Rechtsbereiche werden durch unsere Experten abgedeckt. Ebenso können Sie mit unserer Unterstützung zum Beispiel erbrechtliche Angelegenheiten klären oder sich Rat in Bezug auf das Vertragsrecht einholen. Hinzu kommen weitere Schwerpunkte bei unserer Arbeit in der Kanzlei, wodurch eine umfassende und flexible Rechtsberatung in Leipzig möglich ist.