Sorgerecht nach der Scheidung
Wenn sich Eheleute trennen und die Scheidung beantragen, so sind gemeinsame Kinder oft die Leidtragenden. Nicht selten kommt es zu bitteren Sorgerechtsstreitfragen, wobei Mütter und Väter eigene Ziele verfolgen und weniger im Interesse des Kindes handeln. Fakt ist, dass das Sorgerecht nach der Scheidung grundsätzlich weiterhin bei beiden Parteien liegt. Denn wer bei der Geburt des Kindes bereits verheiratet war oder später geheiratet hat, der ist auch automatisch sorgeberechtigt für das gemeinsame Kind. Nur in Ausnahmefällen kommt es dazu, dass einem Elternteil zum Beispiel nach der Scheidung das Sorgerecht entzogen wird. Diese Entscheidung muss immer von einem Familiengericht getroffen werden. Dafür müssen aber gravierende Gründe vorliegen, damit es so weit kommt.
Fragen zum Sorgerecht nach der Scheidung? Anwalt für Familienrecht aus Leipzig weiß Rat
Auch wenn die Rechtslage grundsätzlich schlüssig ist, so ergeben sich beim Sorgerecht nach der Scheidung dennoch viele Fragen. Fragen, die Sie am besten gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht klären. Das gilt besonders für Ausnahmefälle, in denen enorme Konflikte vorliegen oder sich Eltern in Bezug auf die gemeinsame weitere Erziehung der Kinder nicht einigen können. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig blickt hier auf jahrelange Erfahrungswerte zurück, wobei auch Sorgerechtsfragen einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit bilden. Gerne widmen sich unsere Scheidungsanwälte daher Ihrem Anliegen und unterstützen Sie dabei, für faire Verhältnisse beim Sorgerecht für Ihr Kind zu sorgen und das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?
Wie bereits erwähnt, bleibt nach einer Scheidung in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bestehen. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen Verantwortung in Bezug auf die elterliche Sorge übernehmen: Sie müssen den Lebensunterhalt des Kindes sichern und sich um eine ausreichende Versorgung, Pflege und Beaufsichtigung kümmern. Nach einer Trennung ist es dabei aber natürlich üblich, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil aufwächst. Auch dies gilt es nach der Scheidung zu klären, wobei in erster Linie das Wohl des Kindes eine Rolle spielt, aber ebenso dessen Wünsche berücksichtigt werden können. Vor allem bei älteren Kindern wird die eigene Präferenz bei der Entscheidung beachtet, ist allerdings nicht bindend. Oft sieht die Regelung so aus, dass der hauptsächliche Aufenthalt bei einem Elternteil ist, das Kind aber zum Beispiel am Wochenende beim anderen Elternteil lebt, damit Mutter und Vater gleichermaßen Zeit mit dem Kind verbringen können.
Anders hingegen verhält sich die Situation, wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Dies gilt als letzte Lösung und tritt meist nur dann in Kraft, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder ein Elternteil aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage ist, sich im vollen Rahmen um das Kind zu kümmern. Man spricht in diesem Fall von einer Einschränkung der elterlichen Sorge. Eine weitere Option ist es, nur für Teile der elterlichen Sorge das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. So kann etwa einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können, wo der Aufenthalt des Kindes sein soll. Eine solche teilweise Einschränkung der elterlichen Sorge ist in vielen Fällen ausreichend.
Sorgerecht für uneheliche Väter
Nicht nur das Sorgerecht nach der Scheidung stellt einen Streitschwerpunkt im Familienrecht dar. Wenn die Elternteile nicht verheiratet waren und auch nach der Geburt nicht heirateten, kam es im Hinblick auf die Versorgung von gemeinsamen Kindern immer wieder zu verfahrenen Situationen. Besonders die Rechte unehelicher Väter wurden in der Vergangenheit stark beschnitten. So fiel das Sorgerecht nach der Geburt des Kindes automatisch allein der Mutter zu. Für Väter hingegen gab es nur wenig Spielraum, um ebenfalls das Sorgerecht erwirken zu können. Hier hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren aber einige Veränderungen vorgenommen. Uneheliche Väter können nun deutlich einfacher selbst das Sorgerecht zu beantragen. Sie können beispielsweise schon vor der Geburt mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung vor einem Notar oder beim Jugendamt abgeben. Wenn die Mutter eine solche Erklärung nicht abgeben möchte, hat der Vater zudem die Möglichkeit, vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Dieser Antrag kann nur dann abgewiesen werden, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde.
Sorgerecht nach Scheidung – das Wohl des Kindes genießt Priorität
Scheidungen sind eine komplizierte Angelegenheit. Nicht nur die ehemals verbundenen Paare, sondern besonders die Kinder leiden unter der angespannten Situation oder ständigen Streitereien. Eltern sollten aus diesem Grund bei Streitfragen zum Sorgerecht stets das Wohl des Kindes im Auge behalten. Auch das Familiengericht richtet sich daher bei Entscheidungen immer danach, wie das Wohl des Kindes sichergestellt werden kann. Bei Sorgerechtsstreiten, die über den Gerichtsweg entschieden werden müssen, hält man sich an diese Vorgabe. Das gilt auch für Fälle, in denen Elternteilen das Sorgerecht durch das Gericht entzogen wird. Zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes durch Gewalt oder Vernachlässigung und weitere Faktoren gefährdet ist.
Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Kinder
Die sogenannte elterliche Sorge umfasst nicht nur, dass das Vermögen des Kindes zu verwalten oder dessen Versorgung und Pflege sowie Bildung sicherzustellen ist. Auch der Lebensunterhalt spielt eine entscheidende Rolle und wird nach einer Scheidung durch das Einkommen der beiden Elternteile und durch Kindergeld sichergestellt. Dabei hat jenes Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufwächst, das Recht darauf, Unterhalt für das Kind vom Ex-Partner zu beanspruchen. Dieser Unterhaltsanspruch ist grundsätzlich gültig und wird entweder über individuelle Vereinbarungen wie einen Ehevertrag oder über eine Berechnung mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Diese gibt anhand des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und des Kindesalters genau an, welcher Betrag pro Monat für das Kind zu erstatten ist.
Sorgerecht nach der Scheidung und Unterhalt im Ehevertrag klären
Streitfragen zum Thema Sorgerecht nach der Scheidung oder zu Unterhaltsforderungen lassen sich am besten bereits vor der Eheschließung über einen Ehevertrag klären. Immer mehr junge Heiratswillige machen davon Gebrauch, um sich spätere Konflikte zu ersparen. Auch wenn bei Vertragsabschluss noch keine gemeinsamen Kinder auf der Welt sind, so kann das Sorgerecht in einem solchen Vertrag dennoch reguliert werden. Gleiches gilt für mögliche individuelle Unterhaltsforderungen, die für Kinder oder den Ehegatten nach der Scheidung fällig sind.
Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bei Sorgerechtsfragen kontaktieren
Sie sehen sich mit Problemen im Hinblick auf das Sorgerecht nach der Scheidung von Ihrem Partner konfrontiert? Oder gibt es vielleicht Gründe, warum Sie das alleinige Sorgerecht zum Wohl Ihres Kindes beantragen müssen? Als Fachanwalt für Familienrecht aus Leipzig sind wir in der Lage, Sie diesbezüglich außergerichtlich oder auch gerichtlich zu vertreten und Ziele durchzusetzen, die im Sinne des Kindeswohls sind. Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück und kommen Ihnen durch eine diskrete und umfassende Rechtsberatung bei diesem sehr persönlichen Anliegen gerne entgegen.