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Erbengemeinschaft – Ein Überblick

Die sogenannte Erbengemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer erbberechtigter Personen, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch das Testament eines Verstorbenen Anrecht auf einen Teil des Erbes erheben dürfen. Zu diesem Zusammenschluss kommt es im Erbrecht recht häufig, wobei die Erbengemeinschaft dabei helfen soll, Hab und Gut des Erblassers zu verwalten und schließlich auseinanderzusetzen. Das Ganze gestaltet sich in der Praxis aber oft schwieriger als gedacht, denn als Miterbe innerhalb dieser Gemeinschaft ist man an bestimmte Verpflichtungen gebunden und kann nicht alleine über den eigenen Erbanteil bestimmen. Das führt häufig zu Streitigkeiten unter den Erben, was eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verhindern oder zumindest verzögern kann. Ein Anwalt wie der Experte für Familienrecht und Erbrecht Rechtsanwalt Knauf aus Leipzig kann hier Abhilfe schaffen.

Erbengemeinschaft: Was ist das?

Wenn nur eine Person das gesamte Vermächtnis des Erblassers erbt, gilt diese als Alleinerbe. Oft ist es aber so, dass mehrere Personen erbberechtigt sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn sowohl der Ehepartner als auch ein Kind bzw. mehrere Kinder noch leben oder wenn weitere Personen in einem Testament bedacht wurden. In diesen Fällen bilden alle Miterben gemeinschaftlich die Erbengemeinschaft. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Miterben nicht einen Bruchteil des Gesamterbes erwerben, sondern gemeinsam mit allen weiteren Erben am ungeteilten Nachlass berechtigt sind. Diese Gemeinschaft bleibt so lange bestehen, bis der Nachlass vollständig auseinandergesetzt ist.

Wer kann zu einer Erbengemeinschaft gehören?

Wenn kein Testament vorliegt, bestimmt das Erbrecht, wer erbberechtigt ist und wer nicht. Zunächst einmal stehen demnach dem Ehepartner und leiblichen sowie adoptierten Kindern ein Erbanteil zu. Falls der Erblasser weder Ehepartner noch Kinder hatte bzw. diese bereits verstorben sind, treten weitere Verwandte wie Eltern, Enkelkinder oder gar Geschwister als erbberechtigte Personen an deren Stelle. Darüber hinaus hat der Erblasser die Möglichkeit, in einem Testament genau festzulegen, wer neben den pflichtteilsberechtigten Personen ebenfalls als Erbe eingesetzt werden soll. So können beispielsweise auch Lebenspartner ohne Trauschein oder Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden, berücksichtigt werden. Jeder, der einen Teil der Erbmasse erhält, zählt dann zu der Erbengemeinschaft.

Erbengemeinschaft auseinandersetzen und Erbe aufteilen

Eine Erbengemeinschaft wird durch die sogenannte Auseinandersetzung beendet. Das heißt, dass das Erbe erfolgreich unter den einzelnen Miterben aufgeteilt wird und jede Person eigens über ihren Anteil verfügen kann. In der Regel wird diese Auseinandersetzung durch die Erben selbst oder gegebenenfalls durch deren Rechtsbeistände geregelt. Zudem hat jeder Miterbe grundsätzlich das Recht, eine sofortige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen. Dafür müssen keine triftigen rechtlichen Gründe vorliegen.

Die Auseinandersetzung wird üblicherweise über einen entsprechenden Vertrag zwischen den Miterben geregelt. Eher selten kommt das Nachlassgericht zum Einsatz, um die Angelegenheit zu klären und das Erbe abzuschließen. Wie schnell oder wie effektiv eine Auseinandersetzung des Nachlasses erfolgt, hängt daher stark von den Miterben und deren Kooperationsbereitschaft ab. So ist es möglich, manche Erbengemeinschaften sehr schnell aufzulösen, während andere lange bestehen bleiben oder aus individuellen Gründen bestehen bleiben müssen. Ob das notwendig ist, hängt von der jeweiligen Sachlage ab. Aus diesem Grund spielt auch die Verwaltung des Erbes eine wichtige Rolle, während die Gemeinschaft besteht.

Wer verwaltet das Erbe bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?

Das Erbe wird bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch alle Miterben gemeinsam verwaltet. Dabei sind alle einzelnen Erben an bestimmte Rechte, aber auch Verpflichtungen gebunden. So ist etwa jeder einzelne Miterbe dazu verpflichtet, sich an einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinsamen Erbes zu beteiligen. Tut er dies nicht, kann er im Ernstfall sogar schadensrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Das Verwaltungshandeln wird vom Gesetzgeber in diese drei Bereiche unterteilt:

  • Außerordentliche Verwaltung (Maßnahmen im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung für das Gesamterbe)
  • Ordnungsgemäße Verwaltung (Maßnahmen, die dem Interesse aller Miterben und dem Nachlass dienen)
  • Notwendige Verwaltung (Not-Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Gesamterbe zu schützen)

Wichtig: Solange die Erbengemeinschaft nicht ausgesetzt wurde, wird das Erbe gemeinsam von allen Miterben verwaltet. Einzelne Erben können nur über ihren eigenen Gesamtteil verfügen, nicht aber über einzelne Nachlassgegenstände, die dem Erben nur anteilig zustehen.

Rechte und Pflichten einzelner Erben innerhalb der Gemeinschaft

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft Ihre Optionen ebenso wie Ihre Verpflichtungen kennen, denen Sie nachkommen müssen, solange die Gemeinschaft besteht. Erfüllen Sie diese Anforderungen nicht, so kann das – wie bereits zuvor erwähnt – mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Als Teil der Erbengemeinschaft müssen Sie sich zusätzlich darüber im Klaren sein, dass Sie erst dann vollständig und uneingeschränkt über Ihren Erbanteil verfügen können, wenn die Gemeinschaft auseinandergesetzt wurde.

Streit unter Miterben verhindern und Rechtsanwalt konsultieren

Die Erbengemeinschaft ist ein notwendiges „Übel“, mit dem sich Erben immer dann auseinandersetzen, wenn der Erblasser mehr als nur einen gesetzlichen Erben hat oder womöglich in seinem Testament weitere Familienmitglieder oder auch Freunde und andere Personen berücksichtigt hat. Wenn unterschiedliche Persönlichkeiten mit ebenso unterschiedlichen Interessen und Forderungen aufeinandertreffen, ist es nicht unüblich, dass es schnell zu Streitsituationen und Konflikten kommt. Das ist einer der Gründe, warum die schnelle Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft häufig nicht gelingt. In dem Fall macht es daher durchaus Sinn, zum Beispiel einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um sich auf die Unterstützung durch den Experten zu verlassen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen in Leipzig für eine Beratung zu diesem Thema zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig – Anwaltskanzlei Anke Knauf unterstützt Sie bei Rechtsfragen

Sie benötigen Hilfe als Miterbe einer Erbengemeinschaft oder wünschen sich eine kompetente Rechtsberatung bei weiteren Konflikten oder Problemsituationen? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig ist auf verschiedene Rechtsbereiche spezialisiert, darunter das Erbrecht. Erfahrene Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Sie zu den verschiedensten erbrechtlichen Themen beraten und Sie außergerichtlich oder auch vor Gericht zu vertreten. Gerne können Sie einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren, um mit uns in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen näher zu erläutern. Eine diskrete und sehr professionelle Rechtsberatung ist Ihnen in unserer Kanzlei in jedem Fall sicher.