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Pflichtteil beim Berliner Testament

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, will oftmals dafür sorgen, dass der Lebensstandard des Partners auch nach dem eigenen Tod gesichert ist. Zu diesem Zweck bietet es sich an, ein Berliner Testament aufzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich hierbei mit dem Pflichtteil für Kinder verhält. Für Laien ist es oftmals schwierig, die erbrechtlichen Regelungen im Detail zu verstehen und die Systematik zu erfassen. Die wichtigsten Informationen rund um den Pflichtteil beim Berliner Testament haben wir daher Ihnen hier zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist ein Berliner Testament?
Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?
Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?
Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?
Wie erstelle ich ein Berliner Testament?
Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?
Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?


Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um eine spezielle Ausprägung des gemeinschaftlichen Testaments. Wer mit einem Ehegatten verheiratet ist oder einen eingetragenen Lebenspartner hat, muss Regelungen über den Nachlass treffen. Hierbei ist ein Berliner Testament häufig das Mittel der Wahl. Insbesondere Ehegatten mit Kindern greifen auf diese Form zurück.

Die Ehepartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und enterben die Kinder zunächst. Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten sollen Dritte den Nachlass bekommen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den sogenannten Schlusserben dann um die Kinder.

Welche Folgen hat das Berliner Testament für Kinder?

Beim Tod des ersten Elternteils sorgt das Berliner Testament dafür, dass die Kinder faktisch enterbt werden. Sie sind erst die Erben, wenn der andere Elternteil stirbt. Nichtsdestotrotz können Kinder ihren Pflichtteil beim Berliner Testament verlangen. In der Praxis stellt das den überlebenden Ehegatten häufig vor ein Problem, wenn dieser den Pflichtteilsanspruch erfüllen muss. Die Lösung ist die sogenannte Strafklausel. Sofern die Kinder ihren Pflichtteil beim ersten Tod eines Elternteils einfordern, verlieren sie den Anspruch auf die Erbschaft beim zweiten Elternteil. Am Pflichtteilsanspruch ändert sich jedoch nichts.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil beim Berliner Testament?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben immer die Angehörigen, die gem. § 2303 BGB nicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden dürfen, sofern keine speziellen Voraussetzungen vorliegen. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören die folgenden Personengruppen:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ehegatte
  • Eltern

Den Pflichtteil gibt es auch beim Berliner Testament. Zwar übergeht der eine Ehepartner die Kinder beim Tod des anderen, dennoch steht den Kindern beim Berliner Testament ein Pflichtteilsanspruch zu. Die Kinder der Erblasser haben Anspruch auf zwei Pflichtteile. Zunächst entsteht der Pflichtteilsanspruch beim zuerst verstorbenen Elternteil, später folgt der zweite Anspruch beim Tod des Hinterbliebenen.

Wie kann ich den Pflichtteil beim Berliner Testament berechnen?

Um beim Berliner Testament den Pflichtteil zu berechnen, sind die gängigen Formeln hilfreich. Zunächst erfolgt die Bestimmung der gesetzlichen Erbquote. Die Hälfte ist dann die Höhe des Pflichtteils.

Beispielsrechnung:

Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Beim Tod des einen Ehegatten ist der verwitwete Partner dank Berliner Testament der Alleinerbe, die Kinder werden enterbt.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält der verwitwete Ehegatte 1/2 des Nachlasses.
Die beiden Kinder erhalten nach der gesetzlichen Erbfolge jeweils 1/4 des Nachlasses.
Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, in diesem Beispiel also 1/8 der Erbmasse.

 

Gerne hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf dabei, beim Berliner Testament Ihren Pflichtteil zu berechnen!

Was sind die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments?

Das Berliner Testament bietet den Vorteil, dass der Lebensstandard des überlebenden Ehepartners gesichert wird. Die Erbmasse geht komplett auf diesen über, ohne dass es Auseinandersetzungen um das Erbe gibt. Mit dem Berliner Testament geht eine gewisse Bindungswirkung einher. Für die gemeinsam testierenden Ehegatten ist es nicht einfach möglich, das Berliner Testament zu widerrufen.

Gegebenenfalls ist das Berliner Testament jedoch mit Nachteilen steuerlicher Natur verbunden. Die Kinder bekommen am Ende das Vermögen beider Elternteile im Zuge der Erbschaft. Wenn diese Summe den Freibetrag übersteigt, zahlen die Kinder mehr Steuern. Mit einer Schenkung im Voraus können Sie derartige steuerliche Belastungen vermeiden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Erbrecht in Leipzig, um mehr über die Vor- und Nachteile beim Berliner Testament zu erfahren.

Wie erstelle ich ein Berliner Testament?

Wer sich für ein Berliner Testament entscheidet, muss präzise Formulierungen wählen. Im Testament sollte klar enthalten sein, dass der überlebende Ehepartner beim ersten Erbfall der alleinige Erbe ist. Falls es an einer ausdrücklichen Formulierung mangelt, gilt im Zweifel die gesetzliche Erbfolge, sodass weitere Abkömmlinge zum Erbe berechtigt sind. Nach der einschlägigen Rechtsprechung genügt es nicht, Andeutungen zu machen.

Wir beraten Sie auf Wunsch bei der Erstellung eines Testaments. Mit Ihrem Anwalt für Erbrecht berücksichtigen Sie den Pflichtteil beim Berliner Testament und erstellen eine rechtssichere Regelung, damit Ihr letzter Wille auch wirklich gilt.

Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?

Bei der Pflichtteilsstrafklausel handelt es sich um eine beliebte Regelung zum Pflichtteil im Berliner Testament. Die Testierenden schließen aus, dass das Kind beim Tod des zweiten Elternteils Erbe wird, sofern es schon beim Tod des ersten Erblassers seinen Pflichtteil verlangt hat. Der Pflichtteilsanspruch lässt sich jedoch nicht einseitig per Testament ausschließen. Nachkommen haben beim Tod des ersten und zweiten Elternteils einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Daran kann auch die Pflichtteilsstrafklausel nichts ändern, die lediglich einen Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge bedeutet.

Gilt die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder?

In sogenannten Patchworkfamilien kommt es häufig vor, dass nicht nur leibliche Kinder von beiden Ehegatten, sondern auch Kinder aus früheren Ehen als Schlusserben eingesetzt werden, die also nur mit einem der beiden Ehegatten verwandt sind. Diese Kinder haben nur bei ihrem leiblichen Elternteil einen Pflichtteilsanspruch. Dennoch kann die Pflichtteilsstrafklausel für Stiefkinder ebenfalls angewendet werden. Macht ein Kind demnach nach dem Tod des leiblichen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch geltend, verliert dieses dadurch nach dem Tod des Stiefelternteils den Anspruch auf den Erbteil. Je nach Auslegung des Berliner Testaments ist es dann dennoch möglich, dass das von der Erbfolge ausgeschlossene Stiefkind einen Anspruch auf ein Vermächtnis in Höhe eines fiktiven Pflichtteils geltend machen kann. Lassen Sie sich hierzu von unseren Experten für Erbrecht beraten, um Ihr Recht durchzusetzen.

Fachkundige Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen

Seit 2001 steht die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig Mandanten fachkundig zur Seite. Die umfassende Beratung betrifft vielfältige Rechtsbereiche. So sind wir nicht nur bei erbrechtlichen Fragestellungen die richtige Anlaufstelle. Weitere Bereiche, in denen Ihnen eine umfassende Beratung zuteilwird, sind:

 

Jetzt einen Termin vereinbaren und zum Pflichtteil beim Berliner Testament beraten lassen!

Sie haben noch Fragen zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch? Ihnen ist die gesetzliche Erbfolge nicht geläufig? Sie wollen prüfen lassen, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht? In all diesen Fällen ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der Ansprechpartner, der Ihre Interessen durchsetzen möchte. Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihren Pflichtteil berechnen und eine rechtliche Strategie erarbeiten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, damit es keine Probleme mit dem Pflichtteil beim Berliner Testament gibt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf