Pflichtteil für Kinder
Mit dem Erbrecht kommen die meisten Menschen unweigerlich Zeit ihres Lebens in Kontakt – sei es die Erstellung des eigenen Testaments oder eine Erbschaft. Häufig wollen Erblasser den Ehegatten als Alleinerben benennen. Doch einer vollständigen Enterbung der Kinder steht der Pflichtteilsanspruch entgegen. Pflichtteilsberechtigte haben ggf. einen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Im Folgenden erläutern wir, wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist und wann ein Verzicht auf diesen Pflichtteil möglich ist.
Bei Fragen zu dem Thema sollten Sie Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht halten. In Leipzig ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der richtige Ansprechpartner für Fragen zur Erbfolge oder zu dem Pflichtteil für Kinder.
Inhalt:
Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?
Was ist der Pflichtteil für Kinder?
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Wie berechne ich den Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?
Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?
Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?
Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?
Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?
Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?
Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?
Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?
Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?
Wie können Erblasser einen Angehörigen enterben?
In Deutschland herrscht als Ausdruck der Privatautonomie der Grundsatz der Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, wen er als Erben einsetzt. Dementsprechend besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Kinder zu enterben. Eine Begründung für den Ausschluss aus der gesetzlichen Erbfolge ist nicht erforderlich. Sofern in dem konkreten Testament ein Erbe – oder mehrere Erben – eingesetzt wird, bedeutet dies, dass niemand anders etwas erben soll.
Dafür wird oft das Berliner Testament genutzt, in dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. So erhält der länger lebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tode beider Ehegatten sollen dann die Kinder das Erbe erlangen. Kinder verlieren den Anspruch auf ihren Pflichtteil beim Berliner Testament grundsätzlich nicht – vielmehr haben sie Ansprüche auf zwei Pflichtteile. Der erste Anspruch tritt mit dem ersten Erbfall ein, der zweite Anspruch mit dem Tode des verbliebenen Elternteils.
Rechtsstreitigkeiten rund um Pflichtteil und Berliner Testament können kompliziert werden. Als Betroffener sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig steht Ihnen hierbei zur Verfügung.
Was ist der Pflichtteil für Kinder?
In Deutschland existiert eine gesetzliche Erbfolge. Bei fehlendem Testament tritt die Erbfolge ein, die sich am Verwandtschaftsgrad der Erben orientiert. Die Aufteilung ist wie folgt:
- Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel und deren Nachfahren
- Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister
- Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel etc.
Zusätzlich hat der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner gemäß dem gesetzlichen Ehegattenerbrecht Anspruch auf einen Teil der Erbmasse.
Wenn Erblasser ihren Nachlass nicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge vermachen lassen möchten, können sie diese durch ein Testament ändern. Der Pflichtteil für Kinder entfaltet erst dann Bedeutung, wenn diese enterbt werden oder der konkrete Erbanteil unter dem jeweiligen Pflichtteil liegt. Sofern Sie ein Testament erstellen, müssen Sie diesen Pflichtteil berücksichtigen.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
In Deutschland existiert für enge Angehörige ein Vermögensschutz. Der gesetzgeberischen Wertung zufolge hat der Erblassen diesen gegenüber eine fürsorgerische Pflicht. Dieser besondere Schutz trifft auf nächste Angehörige zu, die folglich in bestimmten Situationen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Bevor Sie sich die Frage stellen, wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, müssen Sie zunächst feststellen, ob Sie zum geschützten Personenkreis zählen.
Dies sind gem. § 2303 BGB die folgenden Personengruppen:
- Kinder (auch nichteheliche oder adoptierte Kinder)
- Ehegatten (bei wirksamer Ehe)
- Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Eltern (sofern keine Kinder vorhanden)
- Enkel und Urenkel (wenn ihre Eltern nicht mehr leben)
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Für eine Berechnung des Pflichtteils stellt sich die Frage, wie viele Pflichtteilsberechtigte es gibt. Dies kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Zudem ist natürlich die Höhe der Erbschaft entscheidend. Je höher das Erbe ist, desto höher wird auch der Pflichtteil sein. Dieser entspricht 50 % des Erbteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Wie hoch der Pflichtteil für Kinder ist, kommt somit immer auf den Einzelfall an. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einer Anwaltskanzlei. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Erbquote zu bestimmen und Ihren Pflichtteilsanspruch zu bewerten.
Wie berechne ich den Pflichtteil?
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
- Feststellung der jeweiligen Erbquote
- Berechnung des Nachlasses
Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Je nach Komplexität Ihrer persönlichen Situation spielen unterschiedliche rechtliche Regelungen eine Rolle. Mit einem Beispiel lässt sich die Berechnung veranschaulichen:
Ein verwitweter Ehepartner will eines von drei Kindern enterben. Die Person setzt dementsprechend ein Testament auf, in dem zwei der drei Kinder als Erben eingesetzt werden. Das dritte Kind wird nicht berücksichtigt.
Das Erbe verteilt sich demnach wie folgt:
Grundsätzlich würde jedes der drei Kinder 1/3 der Erbmasse erhalten. |
Da ein Kind enterbt wurde, hat dieses nur Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils. |
Das enterbte Kind kann somit von seinen Geschwistern einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Nachlasswerts verlangen. |
Den Rest der Erbmasse teilen die beiden anderen Kinder zu gleichen Teilen untereinander auf. |
Nicht immer ist die Berechnung des Pflichtteils der Kinder derart einfach. Gerade im Erbrecht kommt es häufig zu komplizierten Situationen und ein Erbstreit droht. Nehmen Sie daher Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht auf, der Sie bei einem potenziellen Konflikt professionell berät und unterstützt.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Mit der Erstellung eines Testaments verändert sich die gesetzliche Erbfolge. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Erblasser Angehörige wie etwa die Kinder enterben. Wie hoch der Pflichtteil bei einer Enterbung ist, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab. Grundsätzlich beläuft sich die Höhe des Pflichtteils bei der Enterbung durch den Erblasser auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Zweifelsfall hilft eine fundierte Beratung durch einen Anwalt. Wenden Sie sich an uns – gemeinsam können wir Ihren Pflichtteil berechnen.
Wie kann ich den Pflichtteil für Kinder einfordern?
Sofern Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben, können sie ihren Anteil einfordern. Dafür ist es erforderlich, sich Informationen über das Erbe einzuholen und die Erben zu kontaktieren. Schließlich hängt es von der Höhe des Nachlasses ab, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist. Sofern die Erben dem Pflichtteilsanspruch nicht nachkommen, bleibt Ihnen nur eine Klage übrig. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht geben wir unser Bestmögliches, um Ihre Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Im Zweifelsfall kümmern wir uns um die Klage auf den Pflichtteil und vertreten Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Wann kann ich den Pflichtteil einfordern?
Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Dementsprechend ist für das Einfordern des Pflichtteils der Tod des Erblassers erforderlich. Mit einem Einverständnis des Erblassers können Kinder aber schon zu Lebzeiten den Pflichtteil einfordern. Das Kind erhält den Pflichtteil somit zu Lebzeiten des Erblassers und erklärt anschließend den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach dessen Tod. Bei der Gegenleistung handelt es sich um eine Art Abfindung, die sich an der voraussichtlichen Höhe des zukünftigen Pflichtteils orientiert.
Falls Sie Ihren Pflichtteil vor oder nach dem Erbfall einfordern wollen oder über einen Pflichtteils-Verzicht nachdenken, sind wir der richtige Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle erbrechtliche Situation.
Was muss ich bei der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachten?
Wer sich mit dem Pflichtteil für Kinder beschäftigt, sollte auch einen Blick auf die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs werfen. Als Pflichtteilsberechtigte können Sie in der Regel nicht erst nach 10 Jahren zu den damaligen Erben kommen, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Fristbeginn ist das Ende des Kalenderjahres, in welchem Sie von dem Erbfall erfahren – üblicherweise auch das Jahr, in dem dieser eintritt. Ausnahmsweise können Sie von einer längeren Frist profitieren, wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von dem Erbfall erfahren. Damit Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder geltend machen können, empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zum Anwalt für Erbrecht.
Gibt es einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?
Hat der Erblasser Kinder aus erster Ehe, stellt sich die Frage, ob auch diese Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Kindern aus der aktuellen Ehe, einer vorherigen Ehe sowie unehelichen oder adoptierten Kindern. Somit gibt es einen Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe, uneheliche Kinder und Adoptivkinder.
Sofern der Erblasser einen neuen Ehegatten hat, stellt sich die Situation exemplarisch wie folgt dar:
Der Erblasser hinterlässt seinen Ehepartner, ein Kind aus erster Ehe sowie zwei weitere Kinder aus zweiter Ehe. |
Dem Ehegatten stehen laut gesetzlicher Erbfolge 1/2 der Erbmasse zu, die Kinder teilen die andere Hälfte zu gleichen Teilen unter sich auf. Ihnen steht demnach 1/6 des Nachlasses zu. |
Der Ehegatte wird als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder haben diesem gegenüber nun einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbes. |
Die Pflichtteilsquote beläuft sich demnach für jedes Kind auf 1/12 des Nachlasswertes. |
Das Beispiel zeigt: Beim Pflichtteil für Kinder kommt es nicht darauf an, aus welcher Ehe die Abkömmlinge stammen. Jedes Kind hat den gleichen Pflichtteilsanspruch.
Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?
Eine weitere Frage, die beim Thema Pflichtteil oft aufkommt, ist, ob nur leibliche Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben. Das ist nicht der Fall. Pflichtteilsberechtigte müssen nicht zwingend leibliche Abkömmlinge sein – adoptierte Kinder haben ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Anders sieht dies bei Stiefkindern aus. Aus der juristischen Perspektive sind Stiefkind und Stiefelternteil nicht miteinander verwandt. Aus diesem Grund gibt es keinen Pflichtteil für Stiefkinder. Diese können nur von ihren leiblichen Eltern einen Pflichtteil beanspruchen.
Was ist die Strafklausel beim Pflichtteil?
Bei der Strafklausel beim Pflichtteil handelt es sich um eine Regelung, die im Berliner Testament vorkommt. Mit einem solchen Testament setzt der Erblasser seinen Ehegatten als Alleinerben ein. Dennoch haben die Kinder im Erbfall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Mit einer Strafklausel für den Pflichtteil können die Ehepartner verhindern, dass die Kinder den Pflichtteil bereits im ersten Erbfall einfordern. Dies könnte den verwitweten Ehegatten mitunter in finanzielle Probleme bringen. Somit legt die Strafklausel für den Pflichtteil fest, dass dem Erben im zweiten Erbfall kein Pflichtteil zusteht, sofern er diesen beim ersten Erbfall eingefordert hat.
Kann ich auf den Pflichtteil verzichten?
Bei einem Verzicht auf den Pflichtteil handelt es sich um eine eigenständige Erklärung, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren gesetzlichen Anspruch nicht geltend machen werden. In der Praxis kommt es meistens in den Fällen zu einem Verzicht, wenn Erblasser zu Lebzeiten eine Abfindung zahlen. Selbstverständlich kann Sie der Gesetzgeber nicht zur Annahme Ihres Pflichtteils zwingen. Somit ist ein Pflichtteils-Verzicht immer möglich.
Kann ich Kindern den Pflichtteil entziehen?
Kinder haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der in der überwiegenden Anzahl aller Fälle durchsetzbar ist. Ein Entzug des Pflichtteils für Kinder ist schwer möglich. Dafür bedarf es triftiger Gründe im Sinne des § 2333 BGB. Nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen können Sie Kindern den Pflichtteil entziehen. Zudem bedarf es einer detaillierten Begründung im Testament. Gem. § 2333 I BGB ist dies beispielsweise in den folgenden Situationen möglich:
- Der Abkömmling trachtet dem Erblasser nach dem Leben.
- Der Abkömmling hat sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht.
- Der Abkömmling hat die Unterhaltspflicht böswillig verletzt.
Beim Pflichtteil im Berliner Testament ist der Entzug via Strafklausel möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist Ihnen gerne dabei behilflich, ein Berliner Testament mitsamt Strafklausel zu erstellen.
Wann bekomme ich mehr als den Pflichtteil?
Unter Umständen haben Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tode sein Vermögen verschenkt hat und dadurch den Pflichtteil für Kinder umgeht. Wenn zwischen Erbfall und Schenkung keine 10 Jahre liegen, haben Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil bzw. den ergänzenden Anspruch. Um den Pflichtteil zu berechnen, kommt es auf den Zeitpunkt der Schenkung an. Im Jahr vor dem Todesfall fließt diese vollständig in den Nachlass ein. Mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr reduziert sich die Berücksichtigung um 10 %:
- ein Jahr vor dem Erbfall: 100 %
- zwei Jahre vor Erbfall: 90 %
- drei Jahre vor Erbfall 80 %
Bei Fragen zum Pflichtteil für Kinder – vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Leipzig sind, ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf der richtige Ansprechpartner. Mit unserem Team unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen. Unser Angebot geht weit über die Berechnung des Pflichtteils und Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche hinaus. Auch bei weiteren erbrechtlichen Streitigkeiten sind wir Ihnen behilflich und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich.
Wir stehen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung, um über die Erbquote, den Nachlass oder den Pflichtteilsanspruch zu sprechen. Gerne beantworten Ihnen auch die häufigsten Fragen unserer Mandanten:
- Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
- Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um meinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen?
- Wann tritt die Verjährung vom Pflichtteilsanspruch ein?
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