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Pflichtteil trotz Testament: Ihre Rechte und Ansprüche

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Testament die letzte und entscheidende Regelung über den Nachlass eines Verstorbenen ist. Jedoch haben in Deutschland einige Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Trotz Testament mit anderslautenden Verfügungen können also bestimmte Menschen einen Teil des Nachlasses erhalten, wenn ihnen ein Pflichtteil zusteht. Dies kann zu komplexen rechtlichen Situationen führen, besonders wenn ein Berliner Testament vorliegt.

In diesem Fall ist juristischer Beistand sinnvoll, um die Situation rechtssicher zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht in Leipzig? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist die richtige Adresse, wenn Sie Beratung zu erbrechtlichen Themen wünschen.

Vorab klären wir hier wichtige Fragen rund um den Pflichtteil. Erfahren Sie, was genau man unter einem Pflichtteil versteht, unter welchen Bedingungen er trotz eines Testaments geltend gemacht werden kann und wie er berechnet wird. Zudem erläutern wir, welche Rechte pflichtteilsberechtigte Personen haben und wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Angehörige des Erblassers beanspruchen können, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er stellt eine Einschränkung der Testierfreiheit dar und soll den Schutz der engsten Familienangehörigen gewährleisten.

Die rechtliche Basis für den Pflichtteil findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz regelt, wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der Anspruch ausfällt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft. Er berechtigt nicht zum Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände.

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Diese Personen haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie durch das Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Pflichtteil trotz Testament: Mindestbeteiligung für Pflichtteilsberechtigte

Wenn ein Testament den Pflichtteil nicht berücksichtigt, kann der Berechtigte das Testament anfechten und seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Deshalb kann der Erblasser grundsätzlich nicht verhindern, dass der Pflichtteil trotz Enterbung im Testament an die betroffene Person geht. Nur wenn der Berechtigte freiwillig auf seinen Anspruch verzichtet, kann er durch ein Testament vom Pflichtteil ausgeschlossen werden.

Unter gewissen Umständen kann jedoch eine Pflichtteilsentziehung erfolgen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss klar im Testament begründet werden. Das Gesetz kennt hierfür nur wenige Gründe:

  • Schwerwiegende Verfehlungen:Diese können beispielsweise eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder nahestehende Personen sein.
  • Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser:Hierzu zählen schwerwiegende familiäre Verstöße, wie etwa der Bruch von Unterhaltspflichten.

Wie kann man den Pflichtteil einfordern?

Wer glaubt, einen Anspruch auf den Pflichtteil zu haben, sollte schnell und entschlossen handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Ermittlung des Nachlasswerts: Eine genaue Bestandsaufnahme des Nachlasses ist unerlässlich.
  2. Geltendmachung des Anspruchs: Der Pflichtteilsberechtigte muss den Anspruch aktiv bei den Erben geltend machen. Dies erfolgt in der Regel durch ein Schreiben, das den Anspruch darlegt und den Erben zur Zahlung auffordert.
  3. Fristen und Formalitäten: Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall und seiner Enterbung erlangt.

Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und Fehler zu vermeiden.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung des Pflichtteils beginnt mit der Ermittlung des Nachlasswerts. Hierbei werden alle Vermögenswerte des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes berücksichtigt. Dies umfasst Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände. Von diesem Bruttonachlass werden dann die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen, um den Nettowert zu ermitteln.

Anschließend erfolgt die Berechnung der Pflichtteilsquoten. Die Höhe des Pflichtteils ist unabhängig vom Testament und hängt von der gesetzlichen Erbquote ab. In der Regel beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Quoten variieren je nach Verwandtschaftsgrad.

Anrechnungen und Ausgleichungen

Bei der Berechnung des Pflichtteils müssen auch Anrechnungen und Ausgleichungen berücksichtigt werden. Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers können unter bestimmten Umständen auf den Pflichtteil angerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Ausgleichungen zwischen den Erben können ebenfalls die Höhe des Pflichtteils beeinflussen.

Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der komplexen Berechnung des Pflichtteils unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs gegenüber den Erben.

Bis wann muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Grundsätzlich muss der Pflichtteil sofort nach Eintritt des Erbfalls ausgezahlt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder es bestehen rechtliche Gründe für eine Verzögerung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pflichtteilsanspruch in dem Moment fällig wird, wenn der Erblasser verstorben ist und der Erbe die Erbschaft angenommen hat. Beachten Sie darüber hinaus folgende rechtliche Details:

  1. Frist zur Zahlung: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Auszahlung des Pflichtteils. In der Regel sollten die Erben den Pflichtteil jedoch zeitnah – das bedeutet innerhalb von ein paar Wochen bis Monaten – auszahlen, nachdem der Nachlasswert festgestellt wurde. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab.
  2. Auskunftspflicht des Erben: Vor der Auszahlung des Pflichtteils hat der Erbe eine Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Dies bedeutet, dass der Erbe den Pflichtteilsberechtigten über den gesamten Nachlass und dessen Wert informieren muss. Dieser Vorgang kann je nach Komplexität des Nachlasses einige Zeit in Anspruch nehmen.
  3. Zinsen auf den Pflichtteil: Wenn der Pflichtteil nicht sofort ausgezahlt wird, hat der Pflichtteilsberechtigte ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Anspruch auf Verzugszinsen. Diese Verzugszinsen betragen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr.

Pflichtteil einfordern trotz Testament: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Rechtsanwältin Anke Knauf ist spezialisiert auf Erbrecht und verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und Testamenten. Sie hilft bei der Berechnung des Pflichtteils und informiert über die Möglichkeiten einer Pflichtteilsminderung. Seit 1999 berät sie ihre Mandanten in Leipzig kompetent und setzt sich engagiert für deren Rechte ein. Sie sorgt dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten, trotz Vorhandensein eines Testaments.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil trotz Testament

Kann ich meinen Pflichtteil beanspruchen, auch wenn es ein Testament gibt, in dem ich enterbt wurde?

Ja, auch Enterbte haben einen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern sie pflichtteilsberechtigt sind. Das deutsche Erbrecht garantiert bestimmten nahen Angehörigen, wie Ehegatten, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Mindestanspruch. Deshalb kann der Pflichtteil trotz Enterbung im Testament eingefordert werden. Es gibt jedoch seltene Fälle, in denen der Erblasser den Pflichtteil durch testamentarische Anordnungen gemäß § 2333 BGB entziehen kann.

Wie kann ich meinen Pflichtteil erhalten, trotz Vorhandensein eines Testaments?

Um Ihren Pflichtteil trotz eines Testaments zu erhalten, müssen Sie den Erben schriftlich auffordern, den Pflichtteil auszuzahlen. Zuerst sollten Sie eine Auskunft über den Nachlasswert verlangen, um den Pflichtteil berechnen zu können. Wenn die Erben nicht kooperieren oder die Zahlung verweigern, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht ist empfehlenswert, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Was ist beim Berliner Testament bezüglich des Pflichtteils zu beachten?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass ihre Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Um dies zu vermeiden, kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen werden. Diese Klausel besagt, dass Kinder, die trotz eines Berliner Testaments ihren Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten und nicht Erbe werden.

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