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Wie läuft eine Testamentsanfechtung ab?

Wird ein Testament eröffnet, kann die Überraschung für die Angehörigen ziemlich groß sein. Wer sich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erbe wähnte, staunt nicht schlecht, wenn er am Ende nur mit seinem Pflichtteil dasteht. Schnell stellt sich bei den Betroffenen dann die Frage, ob die im Testament getroffenen Entscheidungen den tatsächlichen Willen des Erblassers abbilden? Gibt es Zweifel daran, dass das Testament wirksam errichtet wurde, haben Sie die Möglichkeit der Testamentsanfechtung. Dabei sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützen lassen. Dieser überprüft für Sie, ob das von Ihnen angezweifelte Testament im Hinblick auf Form, Testierfähigkeit sowie den Einfluss von Drohungen oder Täuschungen bei der Testamentserrichtung angefochten werden kann.

Was bedeutet Testamentsanfechtung genau?

Unter der Anfechtung eines Testaments versteht man gemeinhin einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Angriff gegen die Wirksamkeit eines Testaments. Etwas enger gefasst wird der Begriff unter Juristen. Diese verstehen unter der Anfechtung eines Testaments lediglich den Fall, dass eine Anfechtungserklärung für das Angreifen des Testaments notwendig ist. Beachtet werden muss jedoch, dass der Gesetzgeber grundsätzlich den freien Willen des Erblassers schützt. Allein die Tatsache, dass einem vermeintlich Erbberechtigten weniger zugesprochen wird als ursprünglich gedacht, berechtigt noch nicht zur Testamentsanfechtung. Lediglich dann, wenn „irgendwas faul ist“ mit dem Testament, kommt eine Anfechtung in Betracht. Bezüglich der Anfechtung eines Testaments gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, die in Betracht kommen können.

Diese sind:

  • die Überprüfung der formwirksamen Errichtung des Testaments,
  • der Verdacht der Fälschung eines Testaments,
  • die unzulässige Einflussnahme oder sogar Bedrohung durch andere Personen,
  • der Inhalts- sowie Erklärungsirrtum und
  • der Motivirrtum in Bezug auf das Testament.

 

Geprüft werden kann darüber hinaus, ob gesetzliche Verbote oder gar eine Sittenwidrigkeit bei der Anfechtung des Testaments eine Rolle spielen könnten. Ebenfalls kann die Bindung des Erblassers an frühere Erbverträge oder Testamente zur Unwirksamkeit des später errichteten Testaments führen.

Ein erster Schritt, um die Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung zu prüfen, ist die Untersuchung der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Denn ein Testament, das durch eine nicht testierfähige Person errichtet wurde, ist unwirksam.

Wann liegt eine Testierunfähigkeit im Erbrecht vor?

In § 2229 Abs. 4 BGB ist die Testierfähigkeit geregelt. Demnach gilt als testierunfähig, wer nicht mehr selbstständig die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärung einsehen und nach dieser handeln kann. Eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, ebenso wie Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. Errichtet werden kann ein Testament im Umkehrschluss dann, wenn eine volljährige Person die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe selbstständig abwägen und ein eigenständiges Urteil bilden kann. Der Testierende muss also Zusammenhänge erfassen und eigene Abwägungen vornehmen können.

Eine Testierunfähigkeit kann unter anderem bei Demenz, Psychosen, organisch bedingten psychischen Störungen – zum Beispiel Hirnverletzungen oder einer Epilepsie –, starken Depressionen oder Suchterkrankungen vorliegen.

Wer bereits das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann lediglich ein notarielles Testament erstellen und beurkunden lassen.

Im Hinblick auf die Beweislast bei der Testierunfähigkeit muss allerdings beachtet werden, dass derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit eines Testaments vor Gericht beruft, auch Beweise für diese Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung erbringen muss. Neben Zeugenaussagen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis sind vor allem die Aussagen von Personen, welche den Erblasser zum fraglichen Zeitpunkt medizinisch betreut oder gepflegt haben, von großem Interesse.

Darüber hinaus können Betreuungsakten oder Unterlagen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen unter Umständen als Beweismittel von Ihrem Rechtsanwalt in den Gerichtsprozess mit eingeführt werden.

Wie läuft eine Testamentsanfechtung ab?

Vermutet ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter, dass ein ihn benachteiligendes Testament unwirksam ist, sollte dieser sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht mit Erfahrungen bei der Testamentsanfechtung wenden. Der Rechtsanwalt wird dann zunächst einmal überprüfen, ob überhaupt ein Anfechtungsgrund vorliegt, wie man diesen beweisen kann und ob die betreffende Person dazu berechtigt ist, das Testament anzufechten. Grundsätzlich ist jede Person, für die eine erfolgreiche Testamentsanfechtung vorteilhaft wäre, auch zur Anfechtung berechtigt. Regelmäßig sind dies Erb- und Pflichtteilsberechtigte sowie Ersatzerben, Vorerben oder übergangene Erben.

Des Weiteren muss eine Testamentsanfechtungserklärung aufgesetzt und gegenüber dem richtigen Adressaten erklärt werden. Dies ist in der Regel das zuständige Nachlassgericht, doch auch ein weiterer Anfechtungsgegner kann als Adressat in Betracht kommen. Dies ist beispielsweise bei der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments der Fall.

Welche Fristen müssen bei einer Testamentsanfechtung beachtet werden?

Die Anfechtung des Testaments kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über den Anfechtungsgrund vorgenommen werden. Spätestens nach 30 Jahren ist darüber hinaus die Geltendmachung sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche nicht mehr möglich. Das schließt selbst solche Fälle ein, in denen der Anfechtende von dem Anfechtungsgrund vorher keine Kenntnisse hatte.

Welche rechtliche Wirkung hat eine Testamentsanfechtung?

Wurde eine letztwillige Verfügung wirksam angefochten, wird diese in der Regel nichtig. Die letzte Erklärung des Erblassers wird also praktisch „beseitigt“. An ihre Stelle tritt jetzt aber nicht der vermutete tatsächliche Wille des Erblassers; vielmehr entfaltet die vorherige letztwillige Verfügung Rechtskraft. In Ermangelung eines anderen Testaments wird die gesetzliche Erbfolge zur Erbenfeststellung herangezogen.

Was ist die Testamentsauslegung in diesem Zusammenhang?

Bevor eine letztwillige Verfügung angefochten wird, wird unter Umständen zunächst eine sogenannte Testamentsauslegung vorgenommen. Diese Auslegung ist immer dann erforderlich, wenn durch den Wortlaut des Testaments keine sicheren Rückschlüsse auf den subjektiven Willen des Erblassers gezogen werden können. Dabei wird der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke genauer unter die Lupe genommen, um zu versuchen, seine wahre Bedeutung aufzudecken. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang immer das subjektive Verständnis des Erblassers.

Bei Fragen zur Testamentsanfechtung Rechtsanwalt kontaktieren

Wenn Sie die Wirksamkeit eines Testaments anfechten möchten, sollten Sie immer auf professionelle Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht vertrauen. Das Rechtsgebiet ist komplex, sodass Laien oftmals nicht wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein Anwalt kann Sie umfassend zur Testamentsanfechtung und Testierunfähigkeit beraten und Sie gerichtlich und außergerichtlich bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Ideal ist es, wenn eine außergerichtliche Lösung für rechtliche Konflikte gefunden wird, in der Praxis kommt es aber häufig vor, dass solche erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht verhandelt werden.

Wenn Sie sich zum Thema Testamentsanfechtung beraten lassen möchten, wenden Sie sich gleich an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen bei einem persönlichen Beratungstermin gerne zur Verfügung.