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Pflichtteil für Geschwister

Mit dem Erbrecht kommt nahezu jeder im Laufe des Lebens in Kontakt. Spätestens im fortgeschrittenen Alter machen sich die Menschen Gedanken über ihren Nachlass. In Deutschland ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Für Laien ist es kaum möglich, das Erbrecht in seiner Komplexität zu durchblicken und jede Regelung zu kennen. Folglich kommen häufig Fragen auf wie etwa:

  • Gibt es einen Pflichtteil für Geschwister und wie hoch ist dieser?
  • Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
  • Was passiert beim Überschreiben des Hauses mit dem Pflichtteil für Geschwister?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden. Neben dem Erbrecht gehören die folgenden Rechtsbereiche zum Schwerpunkt unserer Kanzlei:

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist das Pflichtteilsrecht?
Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Wann erben Geschwister?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?
Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?
Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?
Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?
Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?


Was ist das Pflichtteilsrecht?

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der nächsten Angehörigen das Pflichtteilsrecht geschaffen. Erblasser dürfen ihre nächsten Angehörigen nicht vollständig enterben. Zum Schutz bestimmter Personengruppen regelt § 2303 BGB das sogenannte Pflichtteilsrecht – einen Mindestanspruch auf ein Erbe. § 2303 BGB legt fest, welche Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Erbvertrag und Testament entscheiden über den Nachlass des Erblassers. Wenn jedoch keine derartigen Dokumente vorliegen, sind die Regelungen des Erbrechts in den § 1924ff BGB entscheidend. In diesen ist die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Demnach sind zunächst die direkten Abkömmlinge des Erben berechtigt. Zudem bekommt der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner einen Anteil am Erbe. Wenn keine direkten Abkömmlinge existieren, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge. Dies sind die Eltern und Geschwister.
Zusammenfassend ist dies die gesetzliche Erbfolge:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel

Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?

In der gesetzlichen Erbfolge sind Bruder und Schwester des Erblassers also als Erben zweiter Ordnung berücksichtigt. Aber wie sieht es mit einem Pflichtteil für Geschwister aus?

Gem. § 2303 BGB sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt:

  • Abkömmlinge des Erblassers
  • Ehegatte
  • eingetragener Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers

Für den Erblasser ist es kaum möglich, diese nahen Verwandten vollständig zu enterben. Dafür müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Wie die Liste zeigt, zählen Geschwister hingegen nicht zu den unmittelbaren Abkömmlingen. Trotz der nahen Verwandtschaft gibt es dementsprechend keinen Pflichtteil für Geschwister.

Wann erben Geschwister?

Obgleich es keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt, können diese trotzdem erben. Zum einen natürlich dann, wenn sie vom Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Zum anderen können sie auch erben, wenn es keinen letzten Willen gibt. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Allerdings haben Geschwister nur dann ein Anrecht auf ein Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Erblasser hinterlässt keine Abkömmlinge (Erben erster Ordnung)
  • Mindestens ein Elternteil ist bereits verstorben

Auch Halbgeschwister können im Zuge der gesetzlichen Erbfolge erben, jedoch nur über den Elternteil, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind. Haben die Halbgeschwister etwa den gleichen Vater und dieser ist bereits verstorben, geht dessen Anteil auf sie über. Der Anteil der verstorbenen Mutter hingegen geht nicht an die Halbgeschwister, da diese nicht mit ihr verwandt sind.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister?

Viele Menschen stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Geschwister ist. Wie oben dargelegt, gibt es einen solchen Pflichtteil für Bruder und Schwester des Erblassers nicht. Häufig ist stattdessen die Höhe des Erbes gemeint. Sofern kein rechtswirksames Testament vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge entscheidend. Falls keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, können Geschwister als Erben in Betracht kommen. In diesem Fall treten sie an Stelle eines verstorbenen Elternteils.

Leben beide Elternteile noch, erben diese jeweils 50 % der Erbmasse. Ist ein Elternteil verstorben, teilen die Geschwister des Erblassers dessen Anteil untereinander auf. So würden zwei Geschwister in diesem Fall beispielsweise jeweils 25 % erben. Sind beide Elternteile verstorben, wird das Erbe vollständig unter den Geschwistern aufgeteilt.

Wie schließe ich meine Geschwister vom Nachlass aus?

Einen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt es nicht. Mangels Pflichtteilsanspruch ist es somit problemlos möglich, die Geschwister vom Nachlass auszuschließen. Mit einem Erbvertrag und Testament regeln Sie Ihren letzten Willen. Damit das Testament rechtswirksam ist, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen oder einen Erbvertrag aufzusetzen.

Wie berechne ich den Pflichtteil unter Geschwistern?

Die Frage nach dem Pflichtteil für Geschwister bezieht sich häufig nicht auf Geschwister des Erblassers, sondern auf mehrere Kinder, die das Erbe untereinander aufteilen müssen. Sind diese in einem Testament oder Erbvertrag enterbt worden, sind sie – wie oben erläutert – pflichtteilsberechtigt. Wollen sie dann den Pflichtteil berechnen, muss zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt werden. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Erbquote und der Pflichtteil berechnet werden:

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder, von denen eins enterbt wurde.
Nach der gesetzlichen Erbfolge würde jedem der drei Kinder 1/3 der Erbmasse zustehen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das enterbte Kind kann demnach seinen Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse geltend machen.

 

Gibt es beim Alleinerbe einen Pflichtteil für Geschwister?

In einigen Fällen entscheiden sich Eltern dafür, eines ihrer Kinder als Alleinerben einzusetzen. Der Pflichtteil für Geschwister dieses Alleinerben ist davon jedoch nicht betroffen. Kinder sind grundsätzlich Pflichtteilsberechtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die enterbten Kinder haben also Pflichtteilsansprüche. Die Geschwister können ihren Pflichtteil gegenüber dem Alleinerben geltend machen.

Was passiert, wenn das Haus überschrieben wird?

Entscheiden sich Eltern dafür, einem Kind ihr Haus zu überschreiben, wird nicht der Pflichtteil für Geschwister fällig, sondern der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der neue Eigentümer der Immobilie muss die Geschwister ausbezahlen, sobald die Erblasser sterben und der Erbfall eintritt. Für die Ermittlung des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Die Höhe des Anspruchs hängt vom konkreten Zeitpunkt ab. Verstirbt der Erblasser im Jahr der Schenkung, bekommen die Geschwister den vollen Anteil. Mit jedem Jahr reduziert sich dieser um 10 %. Wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, ist demnach keine Auszahlung erforderlich. Entscheidend für die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie bei der Schenkung bzw. dem Erbfall.

Pflichtteil für Geschwister – jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Möchten Sie wissen, wie die Bestimmung eines Alleinerben oder das Überschreiben des Hauses den Pflichtteil für Geschwister beeinflusst? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist der ideale Ansprechpartner, wenn es um den Pflichtteil geht. Ihr Anwalt für Erbrecht aus Leipzig berät Sie gerne rund um das Thema.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine ausführliche Beratung. Im persönlichen Gespräch betrachten wir Ihre individuelle Situation. Mit unserer Expertise und Erfahrung geben wir unser Bestes, um Ihre Interessen zu verfolgen. Wir kümmern uns um die Prüfung und Erstellung eines Testaments, beantworten alle Fragen zum Pflichtteil für Kinder, Geschwister und andere Verwandte und unterstützen Sie dabei, die Erbquote oder den Pflichtteil zu berechnen.

 

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