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Nach der Scheidung – Unterhalt berechnen für das Kind

Wenn sich Ehepartner dazu entschließen, zukünftig getrennte Wege zu gehen, ergeben sich viele Fragen, die zeitnah geklärt werden müssen. Hier geht es letztendlich nicht nur um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens oder von Immobilien. Auch Fragen zum Kindesunterhalt stehen im Rahmen einer Scheidung immer wieder im Mittelpunkt. Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich beide Elternteile; da das Kind regulär aber nur bei einem Elternteil leben kann, ist die andere Partei dazu verpflichtet, sich mit einem gewissen Betrag an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen, die im Alltag anfallen. Sie möchten den Unterhalt berechnen, der Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern zusteht? Hierfür gibt es unterschiedliche Optionen: Es kann zum Beispiel individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen den Eltern geben, über die die Versorgung der Kinder geregelt wird. Diese können etwa schon vor der Heirat in einem Ehevertrag festgehalten werden. Es gibt aber natürlich auch noch andere Berechnungsmöglichkeiten.

Unterhalt für das Kind berechnen auf Basis der Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Unterhalts lässt sich am einfachsten über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle berechnen. Diese Tabelle existiert bereits seit 1962; sie regelt bundesweit Unterhaltsansprüche von Kindern und wird regelmäßig angepasst und aktualisiert. Online kann man auf diverse Unterhaltsrechner zurückgreifen, die einem den zu erwartenden Unterhaltswert auf Grundlage dieser Tabelle berechnen. Dafür sind Angaben zum Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie zum Alter des Kindes nötig. Anhand dessen wird ein monatlicher Betrag ermittelt, der dem Kind zusteht. Dieser Betrag steigt natürlich abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen an. So muss jemand, der rund 4.000 Euro monatlich erwirtschaftet, mehr Unterhalt leisten als jemand, der nur rund 2.000 Euro verdient. Um den Unterhalt zu berechnen, der dem Kind zusteht, müssen daher auch Veränderungen beim Einkommen berücksichtigt werden.

Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Kindern

Für Eltern besteht bei Kindern eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung, um den Lebensstand des Kindes zu sichern. Anders sieht es zwischen den ehemaligen Partnern aus – hier ist man nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, den einkommensschwächeren Partner zu unterstützen. Der Unterhaltsanspruch bei gemeinsamen Kindern ist aber in jedem Fall immer vorhanden. Die tatsächliche Höhe des Unterhalts kann allerdings variieren, zum Beispiel wenn das Kind aufgrund einer Behinderung oder ähnlichen Gegebenheiten mehr finanzielle Zuwendung benötigt als erwartet. Ebenso muss das Kindergeld beachtet und bei der Berechnung des Unterhalts mit einkalkuliert werden, bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern vollständig. Durch diese Beträge kann sich der Unterhaltswert zusätzlich verringern.

Unterhalt deckt wichtigste Kosten für minderjährige und volljährige Kinder

Der Unterhalt dient dazu, den Lebensstandard des Kindes zu wahren und eine reibungslose Versorgung garantieren zu können. Das gilt nicht nur für minderjährige Kinder – auch volljährige junge Erwachsene haben mitunter noch immer Anspruch auf eine Versorgung durch die Eltern, etwa im Rahmen ihrer Schulausbildung, während des Studiums oder im Fall einer möglichen Arbeitslosigkeit. Hier kommt bei der Berechnung des Unterhalts ebenfalls die Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz, die genaue Richtlinien vorgibt.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Unterhaltspflichtige werden aber natürlich nur in einem bestimmten Rahmen dazu verpflichtet, gemeinsame Kinder, die beim ehemaligen Partner leben, finanziell zu unterstützen. Denn besonders für einkommensschwache Personen können die regelmäßigen Unterhaltzahlungen zu einer enormen Belastung werden. Daher sieht der Gesetzgeber den sogenannten Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige vor. Hier wird geregelt, wieviel von ihrem Einkommen Unterhaltspflichtige grundsätzlich einbehalten dürfen, um ihre Lebenskosten zu finanzieren. In Ausnahmefällen kann dieser Selbstbehalt auch angehoben werden, um zum Beispiel höheren Wohnkosten oder weiteren erforderlichen Zahlungen gerecht zu werden.

Mindestunterhaltsverordnung – neue Richtlinien beim Berechnen des Unterhalts für das Kind beachten

Der Mindestunterhalt richtete sich in der Düsseldorfer Tabelle von 1962 bis 2015 ausschließlich nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Seit Januar 2016 gibt es hier allerdings eine entscheidende Veränderung. Laut Gericht wird der Mindestunterhalt nämlich nun direkt vom Existenzminimum der Kinder abhängig gemacht. Hinzu kommt, dass dieser Betrag alle zwei Jahre überprüft und in diesem Rahmen neu festgelegt wird. Dadurch müssen sich Unterhaltspflichtige mit ständigen Schwankungen in Bezug auf den Unterhaltswert abfinden, auch wenn das Einkommen gleich bleibt. So haben sich nun zum Beispiel über die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2018 neue Unterhaltsbeträge für Kinder ergeben, die deutlich höher als im Vorjahr sind.

Der Kindesunterhalt ist ein häufiger Streitpunkt im Familienrecht

Wenn Eltern den Unterhalt für ihr Kind berechnen, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Insbesondere die Partei, bei der das Kind regulär lebt und aufwächst, fühlt sich oft benachteiligt und setzt mehr Unterstützung vom Ex-Partner voraus. Aber auch Unterhaltspflichtige sehen sich oft mit hohen Forderungen konfrontiert, die man insbesondere bei angespannter finanzieller Lage kaum erfüllen kann. Da der Gesetzgeber mit der Düsseldorfer Tabelle für eine klare Struktur gesorgt hat, sollten sich solche Streitigkeiten in der Regel schnell beilegen lassen. Dennoch ist es ratsam, die Berechnung nicht allein durchzuführen, sondern auf Unterstützung durch einen Scheidungsanwalt zu vertrauen, der über die Rechtslage genau informiert ist. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf bietet sich dafür als Ansprechpartner ideal an, um familiäre Konflikte auf diese Art aus dem Weg zu räumen und für schnelle Lösungen zu sorgen.

Anwalt für Familienrecht in Leipzig – mit dem Profi Unterhalt berechnen für Kind und Gatten

Sie benötigen Unterstützung dabei, den Unterhalt genau zu berechnen, der Ihrem Kind zusteht? Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Anliegen zur Seite und beraten Sie als Anwalt für Familienrecht kompetent und zuverlässig. Nicht nur im Hinblick auf Unterhaltsfragen bei Kindern oder Ehegatten, auch bei Scheidungen oder vertragsrechtlichen Fragen bezüglich eines möglichen Ehevertrags kommen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung entgegen.