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Vermieterrecht verstehen: Ihre Anwaltskanzlei aus Leipzig

Rund die Hälfte aller Deutschen lebt in einem Mietverhältnis. Viele Menschen interessieren sich für den Kauf einer Wohnung und wollen dann als Vermieter auftreten. Schließlich ist das beliebte Betongold als Investment nach wie vor weit verbreitet. Wer jedoch Eigentum besitzt und vermieten möchte, sollte auch die Vermieterrechte kennen.

Ein einwandfreies, rechtliches Vorgehen kann dabei helfen, bereits im Voraus Rechtsstreite zu vermeiden. Dennoch kann es immer wieder erforderlich werden, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für eine gerichtliche Durchsetzung der Vermieterrechte oder außergerichtliche Unterstützung rund um mietrechtliche Themen wie die Wohnungsbesichtigung, Zweitschlüssel und Co. steht die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bereit.

Was ist das Vermieterrecht?

Das Vermieterrecht umfasst all diejenigen Rechte, die der Gesetzgeber dem Vermieter einräumt. Der Vermieter einer Wohnung tritt als Eigentümer in ein Mietverhältnis mit dem Mieter ein. Aus diesem Mietverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten. Zwar gilt in Deutschland der Mieter als besonders stark geschützt. Dennoch gesteht das Vermieterrecht dem Wohnungs- oder Hauseigentümer ebenfalls einige Rechte zu, um sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, die Immobilie zu verkaufen oder Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen. Da die Vermieterrechte überaus komplex sind, sollten Sie bei Unsicherheit die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig kontaktieren, um sich beraten zu lassen.

Welche Rechte haben Vermieter?

Für beide Vertragsparteien sind im Mietvertrag Rechte und Pflichten festgelegt, die das Mietverhältnis regeln. Der Vermieter hat zum Beispiel das Recht, die Miete im Voraus zu verlangen und eine Kaution zu erheben. Zugleich sind Mieterhöhungen ebenfalls möglich, soweit sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Schönheitsreparaturen dürfen dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Zugleich haben die Vermieter beispielsweise auch das alleinige Recht, die Immobilie zu verkaufen. Einer Zustimmung des Mieters bedarf es hier nicht.

Welche Pflichten haben Vermieter?

Darüber hinaus haben die Vermieter jedoch ebenso verschiedene Pflichten, denen sie genügen müssen. Denn das Vermieterrecht ist keinesfalls einseitig. Vermieter sind gegenüber den Mietern zur Instandhaltung des Wohnraums verpflichtet. Baumängel und Schimmel müssen beseitigt werden. Zugleich obliegt es dem Vermieter, für eine Verkehrssicherung zu sorgen und etwaige Lärmquellen zu beseitigen. Die Abrechnung der Nebenkosten, die Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung und die Durchführung der Gartenpflege fallen ebenfalls unter die Pflichten der Vermieter, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Wann dürfen Vermieter eine Wohnung betreten?

Da es sich beim Wohnraum um das Eigentum handelt, haben Vermieter ein Interesse daran, dass die Mieter sorgfältig mit der Mietsache umgehen. Infolgedessen würden viele Vermieter gerne eine regelmäßige Wohnungsbesichtigung durchführen oder bestenfalls sogar mit einem eigenen Wohnungsschlüssel die Immobilie betreten. Doch ist eine Wohnungsbesichtigung nach dem Vermieterrecht wirklich möglich? Das sogenannte Besichtigungsrecht der Vermieter erstreckt sich nur auf bestimmte Anwendungsfälle. Denn natürlich kann der Vermieter nicht zu jeder denkbar ungünstigen Zeit den Eintritt in die Wohnung verlangen. Schließlich regelt der Mietvertrag gerade die Überlassung der Mietsache. Gründe, in denen dennoch eine Wohnungsbesichtigung zulässig ist, sind die folgenden:

  • Eine Neuvermietung ist geplant.
  • Der Verkauf der Immobilie steht an.
  • Eine Sanierung oder Instandhaltung der Wohnung erfolgt.
  • Der Mieter begeht einen Vertragsbruch.
  • Die Messgeräte werden abgelesen.

Die Wohnungsbesichtigung unterliegt allerdings verschiedenen Einschränkungen: Die Vermieter dürfen nur zusammen mit dem Mieter die Wohnung betreten und nicht alleine einen Wohnungsschlüssel einsetzen. Zugleich ist im Rahmen der Wohnungsbesichtigung Zutritt nur zu den Räumen gestattet, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Das Gleiche gilt auch für die zeitliche Komponente. Vermieter dürfen nach dem Vermieterrecht nur so lange wie unbedingt nötig in der Wohnung verharren.

Falls Vermieter eine Wohnungsbesichtigung durchführen wollen und sich unsicher hinsichtlich der Ausgestaltung sind, kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht helfen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer hat das Recht auf einen Wohnungs- bzw. Zweitschlüssel?

Wenn die Vermietung einer Wohnung ansteht, fragen sich viele Vermieter, wie sie rechtssicher mit dem Wohnungsschlüssel verfahren. Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel behalten. Bei der Wohnungsübergabe und dem Mietbeginn müssen dem Mieter sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden. Selbstverständlich kann man eine einvernehmliche Lösung schaffen, dass der Vermieter einen Notschlüssel behält. Schließlich ist dies auch im Interesse des Mieters, da dieser andernfalls bei Verlust der Schlüssel für einen Austausch der Schlösser aufkommen muss.

Wann dürfen Vermieter bei Mietschulden kündigen?

Aus dem Mietverhältnis ergibt sich die Pflicht des Mieters, regelmäßig die Miete zu bezahlen. Wenn der Mieter dies nicht tut oder kann, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Das Vermieterrecht statuiert einige Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sogar die fristlose Kündigung möglich ist:

  • Der Mieter zahlt zweimal hintereinander einen wesentlichen Teil der vereinbarten Miete nicht.
  • Die Mietschulden sind so weit angewachsen, dass diese die Höhe von zwei Kaltmieten erreichen.

In diesen Fällen ermöglicht das Vermieterrecht eine fristlose Kündigung. Falls Sie als Mieter eine fristlose Kündigung erhalten, sollten Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden. Denn die fristlose Kündigung muss weitere Voraussetzungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Beispielsweise sind eine Begründung und der schriftliche Zugang erforderlich. Eine durchdachte Kündigung kann auch eine hilfsweise fristgerechte Kündigung inkludieren, da das Vermieterrecht die gleichzeitige fristlose und fristgerechte Kündigung erlaubt. Falls der Mieter trotz fristgerechter Kündigung nicht aus der Wohnung auszieht, führt an der Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt kaum ein Weg vorbei.

Schönheitsreparaturen: Welche Vermieterrechte gibt es?

Wenn ein Mieter aus der Wohnung auszieht, kann der Vermieter von diesem Schönheitsreparaturen verlangen. Dies schließt das Tapezieren oder Streichen ein. Dennoch gibt es in vielen Mietverträgen auch unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Sofern eine Klausel unwirksam ist, muss der Mieter keine Schönheitsreparatur durchführen, wenn dies der Vermieter verlangt. Dies können wir im Einzelfall für Sie prüfen.

Vermieterrecht: Jetzt Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig kontaktieren!

Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig ist unter anderem auf das Mietrecht spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um das Vermieterrecht können wir Sie bei verschiedenen Themen unterstützen, egal, ob es um das Betreten der Wohnung, den Zweitschlüssel, die Kündigung wegen Mietschulden oder andere Situationen geht. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch schauen wir uns den konkreten Fall an. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie, um entweder außergerichtlich den Streit beizulegen oder Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine umfassende Beratung bei der Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig!

Anwaltskanzlei Anke Knauf