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Wie klage ich Kindesunterhalt ein?

Kindesunterhalt ist nach einer Scheidung oder Trennung ein leidiges Thema. Was, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt? Wie geht man vor, wenn der Unterhalt nur teilweise oder mit Verzögerung erstattet wird? Das sind Fragen, die sich besonders Mütter oft stellen, wenn der Ex-Partner es mit der finanziellen Verantwortung gegenüber dem gemeinsamen Kind nicht allzu ernst nimmt. Tatsächlich gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten, um gegen ein solches Verhalten vorzugehen. Wie klage ich Kindesunterhalt ein? Ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsbeistand kann bereits Licht ins Dunkle bringen. Die Scheidungsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig bietet sich hier gerne an.

Wie klage ich Kindesunterhalt ein? – Der Rechtsanwalt ist Ihr erster Ansprechpartner

Bei Unterhaltsfragen ist es sinnvoll, grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Schon deshalb, weil bei möglichen Unterhaltsauseinandersetzungen vor Gericht ein Anwaltszwang besteht. Man kann sich also nicht selbst vertreten. Zudem muss die Sachlage individuell eingeschätzt werden. Wie klage ich zum Beispiel Kindesunterhalt vor Gericht ein? Lohnt sich der Gang vor Gericht überhaupt? Diese Fragen lassen sich so pauschal nicht beantworten, da dies stark von der finanziellen Situation des Unterhaltspflichtigen abhängt.

Auskunftsklage gibt Aufschluss über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen

Viele Unterhaltspflichtige geben vor, mittellos oder zumindest vorübergehend zahlungsunfähig zu sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, lässt sich mithilfe einer Auskunftsklage vor Gericht in Erfahrung bringen. Eine solche Klage sollte in Erwägung gezogen werden, wenn der Unterhaltspflichtige Auskünfte zum Vermögen grundsätzlich ablehnt und sich diese nur gerichtlich erzwingen lassen. Auch wenn Sie wissen, dass Ihr Partner über Geld verfügt, dieses aber nicht für den Unterhalt aufbringen will, sind die Auskunftsklage und spätere Unterhaltsklage vor Gericht ein Weg, um für geordnete Verhältnisse zu sorgen – zumindest, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Unterhaltsanspruch und Unterhaltsklage müssen individuell bewertet werden

Unterhalt einzuklagen ist oft die letzte Option, um den Unterhaltspflichtigen zum Zahlen zu bewegen. Der Gang vor Gericht ist allerdings nur dann zu empfehlen, wenn der Ex-Partner tatsächlich über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Bei Unterhaltspflichtigen, die selbst nur über ein geringeres Einkommen verfügen oder erwerbslos sind, stehen die Chancen mitunter schlecht, den Unterhalt vor Gericht einzufordern. Denn der sogenannte Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen eine gewisse finanzielle Summe pro Monat zu, die er nicht für den Unterhalt aufbringen muss. Wenn Sie also überlegen, ob Sie Kindesunterhalt einklagen sollten, stellt sich zunächst die Frage, ob Ihr Ex-Partner tatsächlich mittellos oder finanziell eingeschränkt ist und deshalb seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. In einem solchen Fall wäre eine Klage kontraproduktiv und eher fruchtlos.

Anwaltskanzlei Anke Knauf – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig weiß Rat

Da Fragen zu Unterhaltsklagen sehr unterschiedlich betrachtet werden müssen, ist die Beratung durch die Anwaltskanzlei Anke Knauf für Familienrecht in Leipzig die richtige Entscheidung. Gemeinsam können wir die Sachlage erörtern und abwägen, wie man am besten gegen den säumigen Unterhaltspflichtigen vorgeht. Der Gang vor Gericht ist dabei nicht die einzige Lösung. Auch außergerichtliche Einigungen sind durchaus möglich und sollten zunächst ins Auge gefasst werden. Wenden Sie sich dafür einfach vertrauensvoll an unsere Anwälte!