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Pflichtteil für Enkel

Das Erbrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, mit dem im Laufe des Lebens so ziemlich jeder einmal in Kontakt kommt. Schließlich ist die wirtschaftliche Bedeutung immens. Alljährlich werden in Deutschland mehrere Milliarden Euro vererbt. Die Erben treten in alle Rechtspositionen des Erblassers ein, sofern diese nicht höchstpersönlicher Natur sind. Wer Kinder und Enkel hat, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. In diesem Zusammenhang spielt auch der Pflichtteil eine große Rolle. So gibt es etwa einen Pflichtteil für Enkel, der allerdings nicht in jedem Erbfall zum Tragen kommt.

Im Folgenden erfahren Sie, wann Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch haben und wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Für eine fundierte, persönliche Rechtsberatung ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich rund um die Themen Erbe und Pflichtteil beraten!

Anwaltskanzlei Anke Knauf


Inhalt:

Was ist der Pflichtteil?
Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?
Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?
Wie fordere ich den Pflichtteil ein?
Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?
Was verändert sich bei einer Schenkung?
Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?


Was ist der Pflichtteil?

Beim Pflichtteil handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf ein Mindesterbe. Der Pflichtteilsanspruch ist in § 2303 BGB statuiert. Enge Angehörige können vom Erblasser in der Regel nicht vollständig enterbt werden. Vielmehr steht diesen ein sogenannter Pflichtteil zu. Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt in Geld. Die Pflichtteilsberechtigten bekommen ihr Erbe allerdings nicht automatisch zugeteilt. Vielmehr ist es erforderlich, den Pflichtteil einzufordern.

Wann bekommen Enkel einen Pflichtteil?

Enkel gehören zu den nahen Angehörigen, die grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dennoch bekommt diesen nicht jeder Enkel. Ob ein Pflichtteilsanspruch vorliegt, hängt von zwei Voraussetzungen ab:

  • Zunächst müssen Enkel Pflichtteilsberechtigte Gem. § 2303 BGB trifft dies auf alle Abkömmlinge des Erblassers zu. Dazu gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Der Gesetzgeber macht keinerlei Ausnahme, ob die Abkömmlinge ehelich, unehelich oder adoptiert sind.
  • Im zweiten Schritt bedarf es einer Prüfung der Rangfolge. Das Pflichtteilsrecht legt eine gesetzliche Rangfolge für die Erbschaft fest. Nicht alle Abkömmlinge haben automatisch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil für Enkel kommt erst dann zur Anwendung, wenn der mit dem Erblasser verwandte Elternteil des Enkels – mithin das Kind des Erblassers – bereits verstorben ist. Folglich ist der Pflichtteil für Enkel eher die Ausnahme denn die Regel.

 

Falls Sie Fragen zur Erbfolge haben oder Ihren Pflichtteil einfordern wollen, ist professionelle Unterstützung empfehlenswert. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bietet Ihnen eine fundierte Beratung, um den Pflichtteil zu berechnen und weitere Fragen zum Pflichtteil für Enkel zu klären.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?

Viele Erblasser und potenzielle Erben stellen sich die Frage, wie hoch der Pflichtteil für Enkel ist. Um dies zu beantworten, bedarf es zunächst der Berechnung der Erbquote, die sich an der gesetzlichen Erbfolge orientiert. Es hängt somit davon ab, wie viele Abkömmlinge des Erblassers Ansprüche am Nachlass geltend machen können. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, in welchem Fall ein Pflichtteilsanspruch für Enkel besteht und wie hoch dieser ist:

Der Erblasser hat drei Kinder (A, B und C), von denen eines (C) bereits verstorben ist. A und C haben jeweils ein Kind. Der Erblasser hat somit zwei Enkel. In einem Testament verfügt der Erblasser, dass sein Nachlass unter seinen drei Kindern aufgeteilt werden soll. Die Enkel werden enterbt.

Da C bereits verstorben ist und dessen Kind enterbt wurde, wird die Erbmasse zu gleichen Teilen zwischen A und B aufgeteilt.
Das Kind von A hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da sein Elternteil noch lebt.
Das Kind von C hat einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da es an Stelle des verstorbenen Elternteils tritt.

 

Um den Pflichtteil zu berechnen, wird der theoretische Wert des Erbes ermittelt, wenn der Enkel nicht enterbt worden wäre:

In diesem Fall würde sich der Enkel an Stelle seines Elternteils das Erbe mit A und B teilen, also 1/3 der Erbmasse erhalten.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, also 1/6.
Dem Enkel steht demnach ein Pflichtteil in Höhe von 1/6 der Erbmasse zu.

 

Wie fordere ich den Pflichtteil ein?

Enkel bekommen ihren Pflichtteil nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie sich an die Erben wenden, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Falls die Erben den Anspruch nicht anerkennen, ist eine Klage erforderlich. Mit der professionellen Unterstützung der Anwaltskanzlei Anke Knauf werden Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Unser Fokus liegt auf einer außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Selbstverständlich gehen wir notfalls gemeinsam vor Gericht.

Wann erfolgt die Verjährung bei dem Pflichtteil für Enkel?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt drei Jahre. Entscheidend für den Fristbeginn bei der Verjährung des Pflichtteils für Enkel ist jedoch nicht der Tod des Erblassers. Vielmehr ist entscheidend, wann der Enkel von dem Erbfall erfährt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres nach Kenntnis über den Erbfall. Eine Ausnahme gilt für Todesfälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen. In diesem Fall können Sie keinen Pflichtteilsanspruch mehr geltend machen – ganz gleich, wann Sie Kenntnis erlangt haben.

Was verändert sich bei einer Schenkung?

Bei einer Schenkung zu Lebzeiten wird das Vermögen des Erblassers geringer. Allerdings sollten Sie immer beachten, dass der Gesetzgeber derartige Umgehungsstrategien berücksichtigt hat. Folglich gibt es den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, der die Schenkung beim Pflichtteil für Enkel berücksichtigt. Dabei fließt der Wert der Schenkung in die Erbmasse ein. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Schenkung: Im Jahr vor dem Tod des Erblassers wird der gesamte Wert der Schenkung berücksichtigt, mit jedem weiteren zurückliegenden Jahr verringert sich der Wert um 10 %. Schenkungen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, werden dementsprechend nicht mehr eingerechnet.

Wie kann ich den Pflichtteil für Enkel umgehen?

Die Schenkung ist eine Option, um den Pflichtteil für Enkel rechtssicher umgehen zu können. Allerdings müssen Sie dabei, wie oben beschrieben, den Zeitpunkt beachten. Eine andere Möglichkeit ist der sogenannte Pflichtteilsverzicht. Mit einer Abfindungszahlung zu Lebzeiten erklärt der Enkel seinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung des Pflichtteils. Die Schenkung an Enkel und der Pflichtteil stehen somit in einer engen Verbindung.

Pflichtteil für Enkel: Jetzt Beratungstermin vereinbaren

An der Konsultation eines Rechtsanwalts führt in vielen Situationen rund um den Pflichtteil für Enkel kein Weg vorbei. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um das Erbrecht geht. Gerne können wir Ihren Pflichtteil berechnen, ein Testament prüfen oder den Pflichtteil einfordern. Selbstverständlich kann Ihr Anwalt für Erbrecht auch die Pflichtteils-Verjährung für Enkel prüfen oder die Auswirkungen einer Schenkung an Enkel auf den Pflichtteil darlegen. Bei einer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich bestmöglich zu vertreten. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.

Anwaltskanzlei Anke Knauf