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Trennung ohne Scheidung: Getrennt leben

Sollten Sie in der Situation stecken, dass Sie sich fragen, ob es von Vorteil ist, Ihre bestehende Ehe vielleicht nicht durch eine Scheidung aufzulösen, sondern sich nur von Ihrem Ehepartner zu trennen, kann dieser Beitrag die größten Irrtümer beseitigen und Ihnen vielleicht eine Entscheidungsgrundlage bieten.

 

Was kann man sich unter Trennung ohne Scheidung vorstellen?

Gemeint ist damit, dass Personen, die vorhaben, sich trotz Trennung aus unterschiedlichen Gründen, seien sie finanzieller oder privater Art, nicht scheiden lassen.
Im Familienrecht ist darunter die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemeint, jedoch ohne dass ein Familiengericht zuvor die Ehe durch einen Scheidungsbeschluss rechtskräftig aufgelöst hat. Eine gesetzliche Regelung für die Trennung ohne Scheidung besteht jedoch nicht.

Begriffserklärung

Im Vorfeld ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe aufzufrischen/zu klären.

Ehe

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Ehe als verweltlichte, gesellschaftliche Veränderungen unterworfene Institution, wobei die „Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft“ im Vordergrund steht.
Im Gegensatz zur Beziehung ist die Ehe eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft, die durch eine Hochzeit öffentlich bestätigt wird. Laut Gesetz wird die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Das bedeutet, dass nach Auflösung der Ehe ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt wird.

Trennung

Im Sinne des Gesetzes liegt eine Trennung vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er dies ablehnt.

Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Dies kann auch vorliegen, wenn beide noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung wohnen. Allerdings bedarf es dann getrennter Schlafzimmer und Haushalte.

Scheidung

Die Scheidung geht weiter als die Trennung. Sie ist die rechtlich formelle Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung in Form eines Scheidungsbeschlusses vom Familiengericht. Erfahren Sie hier mehr über die Scheidungskosten und die Online-Scheidung.

Aufhebung

Davon zu unterscheiden ist die Aufhebung der Ehe. Bei der Aufhebung wird die Ehe aufgrund bei der Eheschließung vorhandener Mängel auch für die Vergangenheit aufgelöst.
Für die Scheidung müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss die Ehe gescheitert sein und die Eheleute müssen mindestens bereits ein Jahr getrennt leben. Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.
In diesem Sinne ist eine Trennung ohne Scheidung sozusagen eine unvollständige Scheidung.

Was ändert sich für Sie bereits bei der Trennung?

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Die durch die Ehe „gewonnenen“ Vergünstigungen gehen auch nach der Trennung nicht konditionslos weiter. Denn bereits die Trennung ohne Scheidung hat auf einige Bereiche Einfluss.

Kindesunterhalt

Bereits mit der Trennung ist je nach Konstellation Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Sie noch nicht getrennt leben und weiterhin in der gleichen Wohnung/dem gleichen Haus wohnen, können Sie den Kindesunterhalt durch Pflege und Erziehung erbringen.
Falls einer von Ihnen bereits ausgezogen ist und einer von beiden den Kindesunterhalt nicht durch Erziehung und Pflege erbringt, ist dieser zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet.

Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle Richtwerte. Dabei wird die Anzahl der Kinder, deren Alter (minderjährig oder volljährig) und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt.
Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen und Ausgleichsansprüchen.

Steuerklasse

Leben die Ehegatten getrennt, liegt darin bereits der Grund für das Finanzamt, Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen. Dieser Wechsel muss zum ersten Kalenderjahr nach dem Stichtag beim Finanzamt selbständig beantragt werden.
Wer keine Kinder hat, wird sich dann wieder in der Steuerklasse I vorfinden. Als alleinerziehender Elternteil kommen Sie in die Steuerklasse II.

Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig oder lassen Sie ihn ganz ausfallen, begehen Sie nach dem Gesetz Steuerhinterziehung.

Das Finanzamt kann bei Zweifeln am Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Prüfung auf Singledasein durchführen, um das Getrenntleben der einstigen Ehepartner zu entlarven.

Krankenversicherung

Es ist möglich, dass ein Ehepartner seinen Ehegatten hinsichtlich der Krankenkasse mitversichert, wenn dieser über ein geringes Einkommen verfügt. Diese Mitversicherung besteht auch noch nach der Trennung fort. Die Dauer der Trennung spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Ehegatte in der Trennungszeit jedoch eine Arbeitsstelle bekommt und sich mit diesem Lohn bzw. Gehalt selbst versorgen kann, entfällt der Anspruch auf die Mitversicherung. Natürlich erlischt das Recht des Ex-Partners darauf, wenn Sie geschieden sind.

Aufenthaltsrecht

Die Trennung kann bereits in Fällen, in denen es um ein Aufenthaltsrecht eines Ehegatten geht, entscheidend sein. Denn nicht erst bei der Scheidung wird das Aufenthaltsrecht des Ehepartners aufgehoben, sondern bereits bei der endgültigen Trennung.

Trennungsunterhalt

Die Trennung hat auch einen entscheidenden Einfluss auf den Trennungsunterhalt. Dieser ist gesetzlich im § 1361 BGB verankert und steht dem geringer verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung auf jeden Fall zu. Das Recht auf diesen Unterhalt kann, anders als beim Ehegattenunterhalt, weder durch eine schriftliche noch eine notarielle Verzichtserklärung aufgegeben werden.
Beachtet werden sollte, dass der Trennungsunterhalt auch zu zahlen ist, wenn die Trennungszeit sehr lange dauert.
Durch die Scheidung erlischt d automatisch das Recht auf Trennungsunterhalt des geringer verdienenden Ehegatten.

Was bewirkt die Scheidung?

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Die rechtskräftige Scheidung hat ebenfalls Auswirkungen auf bestimmte Bereiche.

Ehegattenunterhalt

Die Scheidung ist, egal, wie lange die eigentliche Ehe und die Trennung andauern, der Zeitpunkt, der für den nachehelichen Unterhalt wichtig ist. Mit der Scheidung ist der Zeitpunkt gemeint, in dem die gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe rechtskräftig wird.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich dabei nach der Ehezeit bis zur Scheidung. Dadurch wird deutlich, dass eine in die Länge gezogene Trennung unter Umständen Auswirkungen auf das Bestehen, die Dauer und die Höhe des Ehegattenunterhalts haben kann. So kann es unter Umständen sein, dass durch die lange Ehezeit eine zeitliche Befristung des Unterhalts überhaupt nicht mehr in Betracht kommt und der besserverdienende Ehegatten ein Leben lang für den Ex-Partner zahlen muss.
Dieser Unterhalt steht dem geringer Verdienenden rechtlich zu. Wie bereits beim Trennungsunterhalt erwähnt, kann auf dieses Recht jedoch verzichtet werden.

Zugewinnausgleich

Auch auf den Zugewinnausgleich hat die Scheidung einen erheblichen Einfluss. Der Zugewinnausgleich ist sozusagen die Endabrechnung der Vermögen der Ehegatten am Ende der Ehe.
Der für die Berechnung erhebliche Zeitraum beginnt dabei mit der Eheschließung und endet mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, also mit der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten und nicht bereits, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde.

Für diesen Zeitraum werden alle Vermögenswerte zusammengerechnet und gewichtet. Vermögen, welches während der Trennungszeit erwirtschaftet wurde,

steht dem Noch-Ehepartner rechtlich gesehen als Anteil zu und kann den Anspruch unter Umständen erheblich erhöhen oder verringern.

Es ist jedoch möglich, eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn zu treffen, sodass in diesem Punkt kein unnötiger Streit hervorgerufen wird.

Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit angesammelt haben. Darunter fallen Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie aus privaten Rentenversicherungen.

Wie auch bei dem Zugewinnausgleich ist der Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungen und ähnliches gehen in die Bewertung ein. Es ist demzufolge möglich, dass eine lange Trennung dazu führt, dass der Versorgungsausgleich für den anderen Ehegatten viel höher ausfällt, als wenn die Scheidung früher eingereicht worden wäre.

Erbrecht

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten untereinander. Stirbt einer der Ehegatten während der Trennungszeit, behält der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Erst wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde, verliert dieser seinen Anspruch darauf und dann verliert er auch den Anspruch auf den Pflichtteil.

Allein die Trennung und ein Testament, in welchem der Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen wird, führen nicht zum Verlust des Rechts auf den Pflichtteil.
Auf diesen kann jedoch im Vorfeld durch eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden.

Eheschließung ist wieder möglich

Durch die rechtskräftige Scheidung besteht für beide die Möglichkeit, wieder eine neue Ehe einzugehen.
Die Trennung ohne Scheidung kann demnach von Nachteil sein, wenn eine neue Eheschließung aus bestimmten Gründen dringend gewünscht wird,
wenn z.B. die neue Partnerin schwanger ist und das Kind unter dem Namen des biologischen Vaters geboren werden soll.

 

Fazit: Trennung ohne Scheidung sinnvoll?

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Die Trennung ohne Scheidung hat ihre Vor- und Nachteile. Es kommt immer auf die jeweilige Situation der Eheleute an, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen, welcher Weg der für Sie richtige ist.

Ein Tipp: Die Eheleute können über einige Punkte wie den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt im Vorfeld Erklärungen abgeben, ob und in welcher Höhe und von wem diese gezahlt werden. Dies kann ohne einen Anwalt gemacht werden. Der Vorteil darin besteht, dass, sollte es zur Scheidung kommen und die Ehegatten haben bereits eine Erklärung über diese Punkte und noch einige weitere wie u.a. das Sorge- und Umgangsrecht, die eheliche Wohnung und den Hausrat getroffen, dann kann vom Familiengericht eine einvernehmliche Scheidung angenommen werden, die zum einen billiger und zum anderen nicht so lange dauert wie bei einer streitigen Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Als Scheidungsanwalt werden wir Ihnen gerne weiterhelfen.